Unfallschaden wer zahlt Gutachten

Fiat Doblo 223

Hallo,bei meinem geparkten Wagen wurde der Fahrerspiegel abgefahren,lies sich soweit wieder reinsetzen bis auf kleine Lackschäden soweit OK es sind nur ein paar Nasen weg und halt Lackkratzer.Verursacher bekannt Versicherung auch alles OK will zahlen.So sie wollten nur ein Gutachten über die Schadenshöhe falls ich eine Fiktive Abwicklung möchte,wollte ich.Habe das Gutachten erstellen lassen und muste dafür 60 Euro zahlen der Gesamtschaden des defekten Spiegels war 627 Euro.Nun will die Versicherung zahlen, den Schaden ohne Mwst. aber was ist mit dem Gutachten was ich besorgen muste wer zahlt das?Bekomme 527 Euro aber die 60 Euro für das Gutachten nicht.Ist das Korrekt oder muß die Versicherung die 60 Euro auch zahlen?

22 Antworten

Moin!

Ich habe es ja auch zunächst "im Guten" versucht!

Das mich die Versicherung dadurch um 150€ bringen
wollte, finde ich nicht gut!

Ich habe auch Kostenpauschale, einen Tag mehr Nutzungsausfall
und 150€ Wertminderung bekommen.
Allein der Nutzungsausfall war 65€!
Die wollten mich dabei auch um einen Tag besch...

Wie gesagt ich bin bisher auch immer der Ansicht gewesen
das man bei klaren Fällen (so wie meinem) nicht unbedingt
zum RA wackeln muss. Wenn ich aber um mir zustehendes
Geld gebracht werden soll, muss ich eben einen RA einschalten!

Bei einem anderen Vorfall bin ich gleich zum RA weil
mir die Versicherung trotz dem das mir die Vorfahrt genommen
wurde noch 25% Teilschuld reindrücken wollte.
(Angeblich unübersichtliche Verkehrssituation,
ich hätte anhalten müssen)
Durch den RA bekam ich keine Teilschuld und der Schaden
wurde vollumfänglich erstattet (7.800€).

MfG
Surfkiller20

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


Ich habe es ja auch zunächst "im Guten" versucht!

....dann sind wir uns beim normalen Vorgehen ohnehin einig 🙂!

Wie ich auch bereits geschrieben habe, wird es imo aber auch nicht mehr allzu lange dauern, bis der Geschädigte auf den RA-Kosten sitzen bleibt, wenn es sich um einen klaren Fall handelt und das deutsche Schadenrecht die Geltendmachung von Kosten des Rechtsbeistandes nunmal nur bei Notwendigkeit als erstattungsfähig ansieht!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Wie ich auch bereits geschrieben habe, wird es imo aber auch nicht mehr allzu lange dauern, bis der Geschädigte auf den RA-Kosten sitzen bleibt, wenn es sich um einen klaren Fall handelt und das deutsche Schadenrecht die Geltendmachung von Kosten des Rechtsbeistandes nunmal nur bei Notwendigkeit als erstattungsfähig ansieht!

Dann gehen die Rechtstreitigkeiten los was

Notwendig ist! Ich meine bei mir ging es insg. um über 200€

die ich sonst nie bekommen hätte! Bei vielen wird das

nicht anders sein. Es kann nur sein das man die Grenze bei

der Bagtellgrenze setzt. Sprich Schaden >1000€ Anwalt wird

ertstattet, darunter nicht.

MfG
Surfkiller20

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


Dann gehen die Rechtstreitigkeiten los was
Notwendig ist!

.....so wirds wohl sein!

So wie jetzt die Rechtsstreitigkeiten darüber laufen, ob und in welchem Masse eine grobe Fahrlässigkeit anzurechnen ist oder ob bei einem x Jahre alten Auto oder fiktiver Abrechnung die Stundensätze von der markengebundenen Werkstatt akzeptiert werden müssen oder nicht!

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Zitat:

Fiat Händler am Ort habe mir das Gutachten geholt wofür sie aber 10% des Reparatur Preises verlangen den man zurück bekommt wenn man es dort reparieren läst.

Ich lese hier immer das Wort "Gutachten", wenn ich den oben zitirten Satz richtig deute handelt es sich aber um einen Kostenvoranschlag und nicht um ein Gutachten. Das ist etwas ganz anderes, denn der TE bekommt die 60,00 € bei Reparatur erstattet.

Sorry,ja der Schaden wurde zwar 'begutachtet' aber ich bekam dann den Kostenvoranschlag für die Reparatur.
Wenn ich den Schaden auch dort reguliere bekomme ich die 60 Euro zurück .
Und wenn nicht, sind es also doch meine Kosten die ich halt von der Summe die ich bekommen habe abziehe???
Das war die Frage?

Nochmal die Antwort auf die Frage: der gegnerische Versicherer muss die Kosten für den Kostenvoranschlag bezahlen!

Weise den Sachbearbeiter einfach nochmal darauf hin und aller Wahrscheinlichkeit nach wirst Du zwei Tage später die 60 EUR auf Deinem Konto haben!

Hallo,also ich habe heute einfach mal nett angefragt bei der Versicherung.Und die Dame war sehr freundlich und sagte über 60 Euro wolle man sich doch wohl nicht streiten die überweisen wir ihnen einfach.
So Frage geklärt alles prima gelaufen ich bin zufrieden.
Danke für die Hilfe

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