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Unfallschaden parkendes Auto, wie vorgehen?

Themenstarteram 22. April 2013 um 13:28

Hallo,

als ich heute zu meinem Auto gegangen bin konnte ich feststellen das mir jemand in mein parkendes Auto gefahren ist. Schaden ist vorne links am Kotflügel inkl. Lacksplitter und ich hatte einen Zettel hängen mit:

"

Tel. XXXXXXXX

Schaden am Kotflügel

"

hab gerade versucht die andere Seite zu erreichen, leider ohne Erfolg. Über die Rückwärtssuche im Telefonbuch finde ich ein Namen + Anschrift. Meine Freundin war mit dabei und wir haben zusammen den Schaden entdeckt (wollten gerade Einkaufen waren).

Wie gehe ich nun am besten vor?

Meine Versicherung jetzt direkt melden? Polizei vorbeifahren? Nochmal versuchen die Gegenseite zu erreichen? Das Auto stand seit letzten Donnerstag da und heute ist ja bereits Montag.

Vielen Dank schon mal für eure Ratschläge.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von VolkerRacho2013

Außerdem muss der Unfallgegner ja nichts befürchten, wenn er sich korrekt verhalten hat.

Natürlich kommt auf ihn das volle Programm zu: ein Verfahren wegen Unfallflucht. Er hat sich eben nicht korrekt verhalten, selbst wenn er lange genug gewartet hat. Aber das weißt Du ja sicherlich ...

Ich habe ein Problem damit, jemanden gezielt voll einzutauchen, der immerhin bewiesen zu haben scheint, dass er für den Schaden geradestehen will. Anzeigen kann man immer noch, wenn er telefonisch wirklich nicht zu erreichen ist. (Ein einziger Anruf wäre mir zu wenig.)

Gruß vom bösen Dieter

47 weitere Antworten
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47 Antworten
am 22. April 2013 um 13:37

Zitat:

Original geschrieben von icefast

Hallo,

als ich heute zu meinem Auto gegangen bin konnte ich feststellen das mir jemand in mein parkendes Auto gefahren ist. Schaden ist vorne links am Kotflügel inkl. Lacksplitter und ich hatte einen Zettel hängen mit:

"

Tel. XXXXXXXX

Schaden am Kotflügel

"

hab gerade versucht die andere Seite zu erreichen, leider ohne Erfolg. Über die Rückwärtssuche im Telefonbuch finde ich ein Namen + Anschrift. Meine Freundin war mit dabei und wir haben zusammen den Schaden entdeckt (wollten gerade Einkaufen waren).

Wie gehe ich nun am besten vor?

Meine Versicherung jetzt direkt melden? Polizei vorbeifahren? Nochmal versuchen die Gegenseite zu erreichen? Das Auto stand seit letzten Donnerstag da und heute ist ja bereits Montag.

Vielen Dank schon mal für eure Ratschläge.

Hallo icefast,

Ich würde folgendermaßen vorgehen:

  1. Schaden der Polizei melden und Anzeige gegen den Inhaber der Telefonnumer erstatten
  2. Schaden der Versicherung melden und wenn möglich die Anzeige der Polizei beifügen, sonst nachsenden
  3. Unfallverursacher anrufen und über Vorgehensweise informieren

Darüber hinaus muss der Verursacher beweisen, dass er lange genug an deinem Fahrzeug auf dich gewartet hat und hätte den Schaden eigentlich auch der Polizei melden können um nicht nachher den Tatbestand der Fahrerflucht zu erfüllen. Aber das hat mit der Regulierung an sich nichts zu tun.

Gruß, Volker

Themenstarteram 22. April 2013 um 13:39

Zitat:

Original geschrieben von VolkerRacho2013

Zitat:

Original geschrieben von icefast

Hallo,

als ich heute zu meinem Auto gegangen bin konnte ich feststellen das mir jemand in mein parkendes Auto gefahren ist. Schaden ist vorne links am Kotflügel inkl. Lacksplitter und ich hatte einen Zettel hängen mit:

"

Tel. XXXXXXXX

Schaden am Kotflügel

"

hab gerade versucht die andere Seite zu erreichen, leider ohne Erfolg. Über die Rückwärtssuche im Telefonbuch finde ich ein Namen + Anschrift. Meine Freundin war mit dabei und wir haben zusammen den Schaden entdeckt (wollten gerade Einkaufen waren).

Wie gehe ich nun am besten vor?

Meine Versicherung jetzt direkt melden? Polizei vorbeifahren? Nochmal versuchen die Gegenseite zu erreichen? Das Auto stand seit letzten Donnerstag da und heute ist ja bereits Montag.

Vielen Dank schon mal für eure Ratschläge.

Hallo icefast,

Ich würde folgendermaßen vorgehen:

  1. Schaden der Polizei melden und Anzeige gegen den Inhaber der Telefonnumer erstatten
  2. Schaden der Versicherung melden und wenn möglich die Anzeige der Polizei beifügen, sonst nachsenden
  3. Unfallverursacher anrufen und über Vorgehensweise informieren

Darüber hinaus muss der Verursacher beweisen, dass er lange genug an deinem Fahrzeug auf dich gewartet hat und hätte den Schaden eigentlich auch der Polizei melden können um nicht nachher den Tatbestand der Fahrerflucht zu erfüllen. Aber das hat mit der Regulierung an sich nichts zu tun.

Gruß, Volker

Danke Volker!

Hab noch eine kleine Frage zu 1. ich kann aber auch selbst mit dem Unfallauto zur Polizei fahren? Der Schaden ist eher Beule und Kratzer, also Auto noch bewegbar.

Und wie schaut es mit Kostenvoranschlag / Gutachten aus. Soll ich da selbst eines beauftragen, also zum Händler fahren oder am besten abwarten was von der Versicherung kommt.

am 22. April 2013 um 13:43

Zitat:

Original geschrieben von icefast

Zitat:

Original geschrieben von VolkerRacho2013

 

Hallo icefast,

Ich würde folgendermaßen vorgehen:

  1. Schaden der Polizei melden und Anzeige gegen den Inhaber der Telefonnumer erstatten
  2. Schaden der Versicherung melden und wenn möglich die Anzeige der Polizei beifügen, sonst nachsenden
  3. Unfallverursacher anrufen und über Vorgehensweise informieren

Darüber hinaus muss der Verursacher beweisen, dass er lange genug an deinem Fahrzeug auf dich gewartet hat und hätte den Schaden eigentlich auch der Polizei melden können um nicht nachher den Tatbestand der Fahrerflucht zu erfüllen. Aber das hat mit der Regulierung an sich nichts zu tun.

Gruß, Volker

Danke Volker!

Hab noch eine kleine Frage zu 1. ich kann aber auch selbst mit dem Unfallauto zur Polizei fahren? Der Schaden ist eher Beule und Kratzer, also Auto noch bewegbar.

Würde ich auf Anhieb nicht das Problem sehen, aber sonst ruf doch eben bei der Polizei an und frag nach was besser ist. Die werden das besser sagen können als ich ;)

Die sind in so Sachen eigentlich immer ganz hilfreich.

Gruß

Ich würde die Sherifs kommen lassen um eventuell weitere Hinweise am Unfallort feststellen zu lassen.

Wenn du anrufst, dann such dir vorher die Rufnummer der Station in deiner Nähe an und nicht die 110.

 

Kostenvoranschlag würd ich mir schon mal einholen aber noch nicht direkt ein Gutachten.

am 22. April 2013 um 13:58

Ich würde einfach später nochmals die Telefonnummer anrufen.

Der wird halt vielleicht in der Arbeit sein.

Ist doch vollkommen OK, wenn der die Telefnonummer hinterlässt.

Warum sollte man dem denn anzeigen?

am 22. April 2013 um 14:02

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Ich würde einfach später nochmals die Telefonnummer anrufen.

Der wird halt vielleicht in der Arbeit sein.

Ist doch vollkommen OK, wenn der die Telefnonummer hinterlässt.

Warum sollte man dem denn anzeigen?

???

damit man die Anzeige bei der Versicherung vorlegen kann? Weil dann genau dokumentiert ist, dass man unverzüglich den Schaden hat aufnehmen lassen nachdem man ihn entdeckt hat?

Außerdem muss der Unfallgegner ja nichts befürchten, wenn er sich korrekt verhalten hat. Seine Versicherung zahlt und gut ist.

Ansonsten ist der Tip die Nummer der nächsten Wache raus zu suchen ein sehr guter Tip und auch der Kostenvoranschlag macht sinn.

Leider immer viel Rennerei so ein nicht selbst verschuldeter Schaden, aber dafür lohnt es sich im Nachhinein.

Zitat:

Original geschrieben von VolkerRacho2013

Außerdem muss der Unfallgegner ja nichts befürchten, wenn er sich korrekt verhalten hat.

Natürlich kommt auf ihn das volle Programm zu: ein Verfahren wegen Unfallflucht. Er hat sich eben nicht korrekt verhalten, selbst wenn er lange genug gewartet hat. Aber das weißt Du ja sicherlich ...

Ich habe ein Problem damit, jemanden gezielt voll einzutauchen, der immerhin bewiesen zu haben scheint, dass er für den Schaden geradestehen will. Anzeigen kann man immer noch, wenn er telefonisch wirklich nicht zu erreichen ist. (Ein einziger Anruf wäre mir zu wenig.)

Gruß vom bösen Dieter

Ein Anruf bei der Polizei lohnt sich auf jeden Fall, vieleicht hat der Verursacher eben doch richtig gehandelt und lang genug gewartet und darauf hin die Polizei bereits informiert.

Die fahren dann nicht jede Stunde beim Geschädigten vorbei um zu sehen ob er erreichbar ist sondern nehmen meist doch den Postweg.

Dem TE schadet der Anruf am wenigsten und wenn der Verursacher eben nur den Zettel nach kurzer Zeit angehängt hat, ist das sein Pech.

Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, Zettel fliegen auch gerne mal weg oder weichen auf.

am 22. April 2013 um 14:40

Wie lange soll der vor dem Auto den warten?

Das Auto stand seit Donnerstag dort.

Heute ist der TE zum ersten mal wieder zum Auto zurück.

Soll der Unfallverursacher neben dem Auto ein Zelt auf schlagen und Tage und Nächte dort verbringen?

Ich wäre grundsätzlich erst einmal froh und dankbar, dass er seine Nummer hinterlässt.

Das beweist doch eindeutig, dass er für den Schaden gerade stehen will.

Ich käme jetzt in keinster Weise auf die Idee, dem irgendwie zu Schaden.

Ist doch vorbildlich, was der macht.

Vorbildlich ist es nach etwa 1 Stunde und Nachfragen bei den Nachbarn selbst die Polizei über den Unfall zu informieren.

Beweisen, dass er auch zahlen will tut das Zettelchen absolut nicht!

Das mit den Papierchen ist nichts weiter als eine schreckliche Unsitte die sich leider eingebürgert hat.

am 22. April 2013 um 15:06

Warum sollte er einen Zettel hinterlassen, wenn er nicht zahlen will?

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Beweisen, dass er auch zahlen will tut das Zettelchen absolut nicht!

Nein? Warum schreibt er ihn dann und haut nicht einfach so ab?

Zitat:

Das mit den Papierchen ist nichts weiter als eine schreckliche Unsitte die sich leider eingebürgert hat.

"Eingebürgert" hat sich die gar nicht, die gibt's schon ewig. "Eingebürgert" hat sich eher, ohne Zettel abzuhauen. Ist aber auch kein Wunder, wenn man trotz Zettel angezeigt wird ...

Gruß vom bösen Dieter

Und warum gestehen Unfallbeteiligte immer wieder gegenüber der Polizei vor Ort, dass sie schuld am Unfall sein um dann hinterher mit dem Anwalt dagegen wieder anzugehen???????????

Oft genug wird dann versucht ne privat bezahlte Reparatur auf irgendeinem Hinterhof zu zahlen, geht man darauf aber als Geschädigter nicht ein, wird auf einmal mit harten Bandagen gekämpft.

Zettel sind Bequemlichkeit - was ist so schwer daran selbst die Polizei kurz zu informieren und dann im besten Fall einen Schaden von der Versicherung wieder zurück zu kaufen?

 

Zettel am Auto bedeutet für mich, Polizei anrufen! Entweder die wissen schon was oder nicht und wenn nicht, dann ists Fahrerflucht.

am 22. April 2013 um 15:28

Weißt du was ich das nächste mal machen würde, wenn ich trotz Zettel eine Anzeige wegen Fahrerflucht hätte?

Ich würde den Zettel weglassen ;)

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