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Unfallschaden mit Vorschaden

Hallo Liebe Community,

leider war ich heute mit meinem Nissan Micra K12 ein verursacher eines leichten Auffahrunfalls ohne Personenschaden.
Die Schuldfrage ist somit schon geklärt. Nun hat der Besitzer (VW Beatle) an der hinteren Stoßstange folgende leichte Beschädigung:
http://data.motor-talk.de/.../foto-2-8748404045679037028.JPG

An meinem Auto ist kein Schaden.

Folgenden Vorschaden hatte er auf der linken Seite
http://data.motor-talk.de/.../foto-1-3011706689602882823.JPG

Nun sagte mein Versicherungstyp ich müsse nur die Reperatur des Kratzers zahlen, und dass ich das dann lieber so bezahle, als durch die Versicherung regeln zu lasse.

Wie seht ihr das? Sollte ich fragen, wenn die Reperatur z.B. 200€ kostet, dass ich Ihm 100€ geb, da die Stoßstange eh schon kake aussieht und dann kann er sich mal ne neue holen oder es so lassen?
Muss ich das Lackieren des Vorschadens mit bezahlen? (Damit Werte ich sein Auto ja auf..!)

Was sollte ich machen? Er holt sich Montag ein Kostenvoranschlag für die Reperatur des Kratzers! (Wird die Werkstatt alles lackieren? Also auch den Vorschaden?)

MfG!

Beste Antwort im Thema

Der Beetle Fahrer hat auf das Anspruch was er vor dem Schadensfall gehabt hat. Hier einen Stoßfänger der bereits soweit beschädigt war, dass er hätte erneuert werden müssen.

In diesem Fall hier wäre eine (Theoretische) partielle Lackierung des Stoßfängers rechts gerechtfertigt.

Mehr nicht. Da liegst du mit 100 bis 150 Euro auf der sicheren Seite. Mehr brauchst du hier nicht zu bezahlen. 

Auf den KVA bin ich allerdings mal sehr gespannt......😁

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Der Beetle Fahrer hat auf das Anspruch was er vor dem Schadensfall gehabt hat. Hier einen Stoßfänger der bereits soweit beschädigt war, dass er hätte erneuert werden müssen.

In diesem Fall hier wäre eine (Theoretische) partielle Lackierung des Stoßfängers rechts gerechtfertigt.

Mehr nicht. Da liegst du mit 100 bis 150 Euro auf der sicheren Seite. Mehr brauchst du hier nicht zu bezahlen. 

Auf den KVA bin ich allerdings mal sehr gespannt......😁

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Der Beetle Fahrer hat auf das Anspruch was er vor dem Schadensfall gehabt hat. Hier einen Stoßfänger der bereits soweit beschädigt war, dass er hätte erneuert werden müssen.

In diesem Fall hier wäre eine (Theoretische) partielle Lackierung des Stoßfängers rechts gerechtfertigt.

Mehr nicht. Da liegst du mit 100 bis 150 Euro auf der sicheren Seite. Mehr brauchst du hier nicht zu bezahlen. 

Auf den KVA bin ich allerdings mal sehr gespannt......😁

Auf den bin ich auch gespannt 🙂

Aber gut, man muss natürlich nur Schäden zahlen, die man verursacht hat. Als erstes wollte der das ohne Polizei regeln.... Am Ende sagt er, ich war alles 🙂

Aber warten wir den KVA ab!

Jepp......😁

Hast du alles gut gemacht hier. 🙂

100 - 150 €?

Ich habe vor kurzen mit meinem neuen Beetle beim Zurücksetzen an einem Astra Combi hinten rechts die Stoßstange berührt. Beide Autos hatten ein paar Schrammen , die beschädigte Fläche war etwa DIN A 5 groß.

Die Schrammen an meinem Käfer (seitlich am hinteren Kotflügel) konnte ich weg polieren (so gering waren die Kratzer), der Inhaber des Astra hat sich die gesamte hintere Stoßstange abbauen und neu lackieren lassen. Kosten der Lackierei knapp 1.400 € !!!

In der gleichen Lackierei hat mein Schwager die gesamte Hecktür eines Mercedes ML 320 CDI (W 164) neu lackieren lassen (kein Unfall!)Dafür wurde die Tür aus- und wieder eingebaut nebst entfernen und wieder anbringen der Chromteile ... Kosten 500 €.

Was ich damit sagen will, wenn man in der Werkstatt oder bei der Autovermietung erwähnt, dass es sich um einen Unfallschaden handelt, wird gleich der "dicke Bleistift" genommen und die Preise sind erheblich höher als bei Nichtunfallschäden.

Hinzu kommt (leider), dass fast jeder Geschädigte versucht, möglichst viel "heraus zu holen".
Ist leider so und niemand wird das ändern können.

Also, deine Meinung, es sei mit 100 -150 € getan, solltest du schnell revidieren.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Der Beetle Fahrer hat auf das Anspruch was er vor dem Schadensfall gehabt hat. Hier einen Stoßfänger der bereits soweit beschädigt war, dass er hätte erneuert werden müssen.

In diesem Fall hier wäre eine (Theoretische) partielle Lackierung des Stoßfängers rechts gerechtfertigt.

Mehr nicht. Da liegst du mit 100 bis 150 Euro auf der sicheren Seite. Mehr brauchst du hier nicht zu bezahlen. 

Auf den KVA bin ich allerdings mal sehr gespannt......😁

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von 911westie
Also, deine Meinung, es sei mit 100 -150 € getan, solltest du schnell revidieren.

Du solltest das hier noch einmal alles aufmerksam lesen.

Hier geht es nicht darum was der Schwager vom Onkel deiner Tante mal irgendwo für irgend etwas bezahlt hat.

Du stellst hier völlig sinnlose und falsche Vergleiche an.

Hier geht es um einen beschädigten Stoßfänger, der aufgrund einen Altschaden bereits hätte ersetzt werden müssen.

Und im weiteren geht es darum das der Zustand wieder herzustellen ist, der vor dem zweiten Schaden hier bestanden hat.

Das wäre das beseitigen des Kratzers auf der rechten Seite. Und das kostet maximal 150 Euro.

Berufsbedigt darfst du mir diese Beurteilung ruhig zutrauen.

Ich glaube ganz bestimt nicht, dass ich hier irgend etwas zu revidieren habe.

@ Dellenzähler

Wie würde der Schaden behoben werden, wenn noch kein Vorschaden da wäre?

Bzw. wie ist der in diesem Fall eben zu beheben?

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Wie würde der Schaden behoben werden, wenn noch kein Vorschaden da wäre?

Defekten Stoßfänger ab, neuen lackierten Stoßfänger drann = ~ 1.xxx,- EUR

Zitat:

Bzw. wie ist der in diesem Fall eben zu beheben?

bereits erheblich defekter Stoßfänger bleibt drann, Schaden (Kratzer) wird mit Smartrepair oder Polieren beseitigt = ~ 150,- EUR

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


@ Dellenzähler
 
Wie würde der Schaden behoben werden, wenn noch kein Vorschaden da wäre?
 
Bzw. wie ist der in diesem Fall eben zu beheben?

Stoßfänger hinten rechts Instandsetzen und Stoßfänger komplett lackieren 

Kostet ca. 500 bis 600 Euro.

Bei einer partiellen Lackierung -wie hier gerechtfertigt- können unter Umständen Farbunterscheide sichtbar bleiben oder werden.
Aber damit muss man dann Leben.

Das ist alles sowieso nur graue Theorie. Das Geld wird sich der Geschädigte einstecken und damit weiterfahren.

Wäre ja absurd einen kaputten Stoßfänger zu reparieren.

Aber es geht ja darum was hier Schadenrechtlich zu ersetzen ist.

Der Herr hatte mich nun angerufen, dass sich am Auto nichts verzogen hätte (War mir sowieso klar) und das er es jetzt dabei belässt und nichts macht 🙂

Muss man sich sowas schriftlich geben lassen? Oder reicht eine Mündliche Zusage?

LG

Auch eine schriftliche Zusage, dass er nichts machen lässt hilft dir nichts.

Der Anspruch auf Schadensersatz bleibt deshalb ja trotzdem bestehen.

Einfach nett bedanken und still halten.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Auch eine schriftliche Zusage, dass er nichts machen lässt hilft dir nichts.

Der Anspruch auf Schadensersatz bleibt deshalb ja trotzdem bestehen.

Einfach nett bedanken und still halten.

So hab ichs gemacht und hab es auch weiterhin vor!

So hatte nochmal mit meinem Versicherungsmakler gesprochen, und nun ist das Ergebnis, dass mir der Unfallgegner ein von mir Vorgefertigtes Schreiben unterschreibt und zurücksendet.

Wenn er auf die Forderungen verzichtet, ist es natürlich eine Art Verzichtserklärung, die er unterschreibt.

Hab ihm erzählt, das braucht meine Versicherung, da sich die Polizei bei Ihr gemeldet hat :P

Hab Ihm dazu noch ne Briefmarke und nen Umschlag getan, um sein Gemüt nicht ins Wanken zu bringen!

Vielen Dank für eure ganzen Infos und LG

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