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Unfallschaden bei Verkauf angeben oder nicht?

Themenstarteram 4. Oktober 2013 um 14:50

Hallo zusammen,

unabhängig von der moralischen Verpflichtung geht es mir nun ausschließlich um die rechtliche Seite.

Muss ein Wagen explizit als Unfallwagen im Kaufvertrag / Inserat deklariert werden, wenn nach einem Auffahrunfall der Stoßfänger und die Kunstoffverkleidung ausgetauscht wurden?

Oder reicht ein Hinweis darauf, dass Stossfänger und Verkleidung im Jahr 20xx erneuert wurde?

Es wurden damals in der Markenwerkstatt Neuteile als Ersatz verbaut.

 

Beste Antwort im Thema

Als dir einer hinten rein gefahren ist, bist du da abends nachhause gekommen und hast gesagt, dass du da heute eine kleine sonstige Beschädigung hattest oder war es ein Unfall?

 

Das Fahrzeug hatte einen Unfall und der ist offenzulegen. Entweder der Wagen wird dann zu dem Preis, den Du dafür möchtest, gekauft, oder eben nicht.

 

Dass Du das Wort Unfall gerne vermeiden möchtest, ist zwar nachvollziehbar, aber eben nur der Versuch, jemanden dazu zu bringen, den geforderten Preis zu bezahlen, weil er meint, ein Auto ohne Unfallschaden zu bekommen.

 

Hast Du damals eine Wertminderung bekommen? Dann war die genau für diesen Moment gedacht.

 

Hast Du keine bekommen, kannst Du dem Käufer sagen, dass damals keine Wertminderung festgestellt wurde, also jetzt auch kein Abzug vom Kaufpreis gerechtfertigt ist.

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Hi,

die grenze ist da fließend,aber wenn rein Schraubbare Teile wie der hintere Stoßfänger ausgetauscht werden müssen gillt ein Fahrzeug rechtlich nicht als Unfallwagen.

Bei den Üblichen Kaufverträgen gibt es aber noch die Spalte sonstige Beschädigungen,hier wäre der passende Ort für die ANgabe dieses Schadens.

gruß Tobias

Themenstarteram 4. Oktober 2013 um 15:09

Das wäre schön.

Ich möchte einem potentiellen Käufer nämlich nichts verschweigen, aber ich möchte soweit möglich das Wörtchen Unfallwagen gerne vermeiden, da es - selbst wenn keine Beeinträchtigungen mehr bestehen - immer sehr negativ gesehen wird.

Unter sonstiges Schäden würde ich dann schreiben: "Stoßfänger und Kunstoffverkleidung hinten nach Auffahrschaden im Jahr 20xx durch Neuteile ersetzt."

 

Gib das blos alles richtig an,du kannst sonst dein Auto wieder zurück nehmen wenn du Pech hast. ;)

Am besten noch die Rechnung des Unfallschadens im Kaufvertrag vermerken und natürlich aushändigen.

Nirgens wird mehr Beschissen als beim Autoverkauf,mach alles richtig,dann gibt es auch kein Ärger. :cool:

gruß killemann

Themenstarteram 4. Oktober 2013 um 15:50

Zitat:

Original geschrieben von killemann

Gib das blos alles richtig an,du kannst sonst dein Auto wieder zurück nehmen wenn du Pech hast. ;)

Deswegen ja vorab die Frage ob das Wort Unfall in dem Fall vorkommen muss, oder ob Auffahrschaden mit Hinweis auf Teiletausch plus Rechnung reicht.

Ist der Auffahrschaden kein Unfallschaden für dich ?

Meiner Meinung nach schon.:D aber was zählt schon meine Meinung, gar nicht`s.

Gruß killemann

Themenstarteram 4. Oktober 2013 um 15:57

Zitat:

Original geschrieben von killemann

Ist der Auffahrschaden kein Unfallschaden für dich ?

Natürlich ist das dasselbe. Nur ist der Begriff Unfallwagen einfach negativer behaftet.

:D:cool: Versteh dich schon ! Ist aber leider so.

Schreib doch mini Auffahrunfallschaden. :D

am 4. Oktober 2013 um 18:01

Ich verstehe Elchsucher sehr gut.

Wenn die Stoßstange getauscht wird und am Rahmen nichts war, dann hat der Käufer keinerlei Beeinträchtigung.

Er wird aber mit dem Argument "Unfallwagen" mir den Kaufpreis drücken wollen.

Daher ist es natürlich schon interessant, wann man ein Auto als Unfallwagen angeben muss.

Wenn es echt nur so eine Kleinigkeit von paar hundert € war, würde ich z.b. dies schreiben:

Sach- und Fachgerechte Beseitigung einer Beschädigung am o.g. Fahrzeug (FIN) gem. Rechnung (siehe Anlage NR.)

Ganz ehrlich, ich würde es "immer" offenlegen, auch wenn es nur z.b. das Nachlackieren der Haube wegen div. Steinschläge wäre, hätte später keine Lust auf Ärger...

Meine Meinung...

Hallo,

schau Dir mal den ADAC-Musterkaufvertrag an.

Dort wird abgefragt, ob das Fahrzeug Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen hatte.

Hagelschaden ist z. B. kein Unfallschaden, wäre aber trotzdem zu offenbaren.

In deinem Fall ist der Auffahrunfall anzugeben, du kannst aber zusätzliche Angaben dazu machen bzw. ein Gutachten beifügen und erwähnen.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 4. Oktober 2013 um 18:19

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

schau Dir mal den ADAC-Musterkaufvertrag an.

Dort wird abgefragt, ob das Fahrzeug Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen hatte.

Der den ich gefunden habe beim ADAC enthält folgendes:

Zitat:

1.3. dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war

.....

O keinen Unfallschaden

O keine sonst. Beschädigungen (z.B. Hagelschaden)

O lediglich folgende Beschädigungen oder Unfallschäden (Zahl, Art und Umfang) erlitten hat:

___________________

Also kreuze ich unten an und schreibe "Austausch der hinteren Stoßstange gegen ein Neuteil." und bin fertig mit Schönschreiben.

Unsere Autos hatten Hagelschäden, der Touran hat mal seitlich (vor der Schule) einen Pömpel geküsst...

Ich werde das bei einem Verkauf natürlich angeben, alles andere wäre unfair.

am 4. Oktober 2013 um 19:20

Vielleicht hilft dir dieser Artikel weiter

Aus Punkt 4.:

Zitat:

4. Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen?

Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen?

"Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben."

In diesem Fall hättest du einen Unfallwagen.

Themenstarteram 4. Oktober 2013 um 19:28

Zitat:

"Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben."

Wie unlogisch sowas wieder ist. Bleibt ne beschädigte und geflickte Stoßstange dran ist er unfallfrei und somit wertvoller als wenn eine fabrikneue Stoßstange dran kommt.

Das soll einer nachvollziehen :confused:

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