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Audi A4 Leasingfahrzeug - Unfallschaden 3000 Euro

Themenstarteram 28. Oktober 2013 um 18:32

Hallo zusammen,

wir haben mit unserem Audi A4 einen kleinen Unfall gehabt, Schaden ca. 3000 Euro.

Das Fahrzeug wird die nächsten Tage noch vom Gutachter angeschaut.

Jetzt die Frage, muss ich diesen Schaden der Leasinggesellschaft melden oder

nicht? (Stoßstange muss ausgetauscht werden und am Unterboden zwei Verkleidungen)

Der Allianz Versicherungsvertreter meint das es nicht gemeldet werden muss.

Müssen wir am Ende des Leasings mit einer Wertmindungerung rechnen auch wenn

wir den Schaden jetzt komplett reparieren lassen?

Danke Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Gegenfrage an die Vorsichtigen hier: was wäre, wenn der TE selbstverschuldet einen Schaden verursacht hätte?

Ich hatte früher meine Fahrzeuge geleast und immer als Halter mit der gegnerischen VS abgerechnet. Hat sich nie jemand dafür interessiert und von der Wertminderung lassen sich wunderbare Reisen buchen.

Gegenfrage an dich nicht so "Vorsichtigen" hier:

 

Wie würde es dir denn gefallen, wenn man dir ein Auto als Unfallfrei verkauft, du dafür richtig Kohle hinlegst und sich hinterher heraustellt, dass er einen Unfallschaden hatte? 

 

Sei froh, dass dich bei der Bescheißerei keiner erwischt hat.

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Zitat:

Original geschrieben von Goldi317

Hallo zusammen,

wir haben mit unserem Audi A4 einen kleinen Unfall gehabt, Schaden ca. 3000 Euro.

Das Fahrzeug wird die nächsten Tage noch vom Gutachter angeschaut.

Jetzt die Frage, muss ich diesen Schaden der Leasinggesellschaft melden oder

nicht? (Stoßstange muss ausgetauscht werden und am Unterboden zwei Verkleidungen)

Der Allianz Versicherungsvertreter meint das es nicht gemeldet werden muss.

Müssen wir am Ende des Leasings mit einer Wertmindungerung rechnen auch wenn

wir den Schaden jetzt komplett reparieren lassen?

Danke Gruß

Hängt wahrscheinlich von Vertrag ab, aber in der Regel muss man den Schaden melden! Das Fahrzeug ist nicht dein Eigentum und ist gemietet/geleast.

Fiktiv abrechnen geht schon mal gar nicht, spätestens die geg. Vers. kann nach Eigentumsnachweis fragen oder vorher wissen wollen, ob es geleast ist. Dann wird der Leasingsgeber informiert.

Das ist jetzt mal keine Versicherungsfrage, da es da rechtlich um den Leasingvertrag geht.

Einem Haftpflichtversicherer (falls fremdverschuldeter Unfall) fällt es unter Umständen nicht mal auf, da Zulassung ja vermutlich nicht auf Leasingfirma läuft.

Kaskoversicherer (also selbstverschuldeter Unfall) hat evtl. einen Sicherungsschein vorliegen und zahlt dann ohne Freigabe Leasing nicht aus. Liegt da nichts vor, dürfte es dem Versicherer wurscht sein.

Das ganze hat aber keinen Einfluss auf deine vertragliche Gestaltung mit der Leasing. Spätestens am Ende wird der Schaden wohl rauskommen und die Leasing die Hand aufhalten. Genauso wie für das Loch im Polster, dem Steinschlag in der Windschutzscheibe und der angefahrenen Felge.

Also lieber gleich mit offenen Karten spielen und mit der Leasing abklären.

am 28. Oktober 2013 um 19:03

Ich würde den Aussagen eines Allianzvertreters nicht vertrauen - im Zweifel hat er von Leasingverträgen soviel Ahnung, wie eine Kuh vom Fahrradfahren.

 

Ein Blick in den eigenen Leasingvertrag hilft hier weiter:

 

Ziff. 9

Im Schadenfall hat der Leasing-Nehmer den Leasing-Geber unverzüglich schriftlich zu informieren. Er hat die erforderlichen Reparaturarbeiten unverzüglich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführen zu lassen und dem Leasing-Geber eine Kopie der Reparaturkostenrechnung zu übersenden, soweit nicht die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges erreichen oder übersteigen oder eine Vertragsaufhebung nach Ziffer 12 erfolgen soll.

Der Leasing-Nehmer hat mit der Durchführung der Reparatur grundsätzlich einen vom Leasingfahrzeug-Hersteller anerkannten Betrieb zu beauftragen.

Entschädigungsleistungen für Wertminderung sind in jedem Fall an den Leasing-Geber weiterzuleiten.

Der Leasing-Nehmer ist berechtigt und verpflichtet, fahrzeugbezogene Schadenersatzansprüche in eigenem Namen und auf eigene Kosten geltend zu machen.

 

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

Einem Haftpflichtversicherer ... fällt es unter Umständen nicht mal auf, ...

dann hat der geschädigte falsche angaben gemacht...

...denn in jedem unfallfragebogen steht die frage, ob das fahrzeug finanziert/geleast ist!

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

Einem Haftpflichtversicherer ... fällt es unter Umständen nicht mal auf, ...

dann hat der geschädigte falsche angaben gemacht...

...denn in jedem unfallfragebogen steht die frage, ob das fahrzeug finanziert/geleast ist!

Viele Schäden bis 5000 € laufen nur mit einer telefonischen Meldung ab. Ich wurde dabei noch nicht oft gefragt, wenn ich einen Haftpflichtschaden für einen Kunden bei der fremden Versicherung gemeldet habe, ob es sich um ein Leasingfahrzeug handelt. Wonach ich nicht gefragt werde muss ich auch nicht angeben.

Ich sage ja nicht dass es richtig ist, aber in der Praxis wird es wohl öfter mal nicht auffallen.

Gegenfrage an die Vorsichtigen hier: was wäre, wenn der TE selbstverschuldet einen Schaden verursacht hätte?

Ich hatte früher meine Fahrzeuge geleast und immer als Halter mit der gegnerischen VS abgerechnet. Hat sich nie jemand dafür interessiert und von der Wertminderung lassen sich wunderbare Reisen buchen.

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Gegenfrage an die Vorsichtigen hier: was wäre, wenn der TE selbstverschuldet einen Schaden verursacht hätte?

Ich hatte früher meine Fahrzeuge geleast und immer als Halter mit der gegnerischen VS abgerechnet. Hat sich nie jemand dafür interessiert und von der Wertminderung lassen sich wunderbare Reisen buchen.

Gegenfrage an dich nicht so "Vorsichtigen" hier:

 

Wie würde es dir denn gefallen, wenn man dir ein Auto als Unfallfrei verkauft, du dafür richtig Kohle hinlegst und sich hinterher heraustellt, dass er einen Unfallschaden hatte? 

 

Sei froh, dass dich bei der Bescheißerei keiner erwischt hat.

Ich habe niemanden beschissen! Eines der Fahrzeuge war sogar noch zerbeult, als es zurückging.

Immer eine Frage der Geschäftsbeziehung, die ich als auch mein Händler gegenseitig pflegen.

Und einen Unterschied machte das bei der Rückgabe eines Oberklasse-Kombis mit 180.000 km am Preis sowieso nicht.

Ich habe natürlich auch immer ein weiteres neues Fahrzeug beim gleichen Händler abgenommen, ohne bei 500 Händlern vorher die Preise zu immer weiter zu drücken.

Auch wenn Du in der Branche tätig bist, hast Du nicht immer recht.

Nebenbei: ich kaufe immer noch bei dem Händler.

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Eines der Fahrzeuge war sogar noch zerbeult, als es zurückging.

Immer eine Frage der Geschäftsbeziehung, die ich als auch mein Händler gegenseitig pflegen.

Und einen Unterschied machte das bei der Rückgabe eines Oberklasse-Kombis mit 180.000 km am Preis sowieso nicht.

Und warum hast du dann eine Wertminderung bekommen?:D

Ich habe niemandem verschwiegen, dass das Fahrzeug Schäden hatte, die sogar in der Heimatwerkstatt repariert wurden. Wie gesagt, ich habe das Fahrzeuge in ordnungsgemäßem Zustand ausgetauscht. Sogar wenn da Beulen vorhanden sind, juckt das keinen - solange man im Geschäft bleibt.

Die Wertminderung gibt es laut Gutachten, was ich nicht fertigen lassen muss - aber kann.

Und WO steht irgendwo in irgendwelchen Papieren oder Unterlagen, wer das Fahrzeug finanziert. Das kann u. U. ja die Oma oder die Spaßkasse sein. Ist doch völlig irrelevant. Nach der Meinung hier müsste ich ja jeden Glasbruch, jede Bremsscheibe etc. der Leasinggesellschaft melden.

Nochmal, damit Du es verstehst: die Vertragsparteien waren sich immer bewusst und einig. So etwas gab es und gibt es. Natürlich nicht beim Discounter, der auf den Pfennig guckt.

Nur wenn natürlich keiner was von so einer Geschäftsbeziehung hat, dann besteht ein Verwerter eines geleasten Fahrzeugs auf jeden Cent, den er bekommen kann.

Ganz nebenbei: wer ist den so naiv und glaubt, dass ein Fahrzeug mit einer Jahreslaufleistung von etwa 100.0000 km keinerlei Havarien hat?! Und nochmals: es wurde nichts verschwiegen!

Mit der Rückgabe hast du natürlich Recht. Wenn du etwas neues kauft und ein guter Kunde ist, dann wird die eine oder andere Beule natürlich schon mal als "Gebrauchsspur" klassifiziert, wärend der Einmalkäufer richtig zur Kasse gebeten wird.

 

Zu stehen hat das mit dem Leasing oder der Finazierung in der Schadenmeldung gegenüber dem Versicherer. Der fragt nämlich  danach genau so wie er nach einer bestehenden Kaskoversicherung fragt. 

 

 

Ich hab mal in meinen Leasingvertrag nachgelesen,tatsächlich steht das so drin ,das jeder Schaden gemeldet werden muß !:cool::D

Komischerweise hat mein Händler noch nie danach gefragt,ob ich die Schäden,Unfälle auch der Leasing gemeldet habe,er streicht nur schön die Reparaturrechnung ein.:D

Am Ende des Leasing vermarktet aber mein Händler den Wagen auch selber.

Eben!

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