Unfallschaden mit Fahrerflucht jetzt kommt ein sachverständiger
Hallo Leute.
Vor 5 Wochen ist mir ein Franzose beim Parken gegen das Auto gefahren, er ist abgehauen aber wurde von zwei Zeugen gesehen und die haben es der Polizei gemeldet. Zum Glück 🙂
Es stellte sich heraus das es ein Franzose war mit französischen Kennzeichen.
Die Polizei hat mir auch gleich einen Tag später die Daten vom Fahrzeughalter geschickt und ich hab ihn angerufen.
Er hat zwar bemerkt das er eine kleine Delle ins Kennzeichen gemacht hat ist dann aber weiter gefahren, er ist bei der AXA versichert, dieser hat er mitgeteilt das er garnichts gemerkt hat....
Nun ist es so dass mein Kennzeichen/Edelstahl Kennzeichenhalter verdellt sind und mein Kühlergrill eigendrückt ist und meine Stoßstange eine Schramme hat.
Bin dann zur Volkswagen und hab ein Kostenvoranschlag erstellen lassen, hat mich 50€ gekostet aber die meinten dass es wie ein Gutachten ist. Ich hab keine Ahnung davon was das ist 🙂
Schäden beläuft sich auf 1600€, jetzt nach 4 Wochen meldet sich endlich mal AXA und möchte jemand von der Dekra vorbei schicken.
Was hab ich nun zu erwarten? Was sollte ich vermeiden, wird er mir ein gegen Angebot machen und ich muss dann sofort zusagen oder ablehnen ?
Wie muss ich mich verhalten wenn ich das Geld lieber ausgezahlt haben möchte, muss ich ihm das sagen oder der AXA ?
Ich hoffe ihr habt ein paar Tipps für mich ! Danke
Beste Antwort im Thema
Warum sollte die Versicherung hier einen vom TE beauftragten Gutachter bezahlen?
Er ist Herr des Restitutionsgeschehens. Als solcher hat er sich dafür entschieden, den Kostenvoranschlag einer VW Vertragswerkstatt zum Nachweis des Schadens einzureichen.
Das hat er getan.
Damit ist für ihn die Sache erledigt.
Der Gegner bezweifelt die Schadenhöhe. Daher soll das Fahrzeug nun von einem Sachverständigen im Auftrag der Versicherung angeschaut werden, weil die sonst keine Möglichkeit hat, das Fahrzeug zu sehen.
Der kommt zum Ergebnis, dass der KVA passt, dann ist alles ok. Oder beanstandet den KVA, dann wird die Versicherung nur den nicht beanstandeten Teil bezahlen.
Nun hat der TE die Möglichkeit, die Besichtigung abzulehnen.
Dann wird die Versicherung nichts oder nur den Teil, den sie nach Aktenlage unstreitig ansieht, regulieren.
Den Rest muss der TE auf dem Rechtsweg einklagen. Ausgang offen, Kosten trägt der Verlierer.
Dass er hier mit einem Gutachten besser bedient gewesen wäre, ist ein Märchen. Das wäre nur für den Sachverständigen gut, der davon lebt, Gutachten zu verkaufen.
Der Ablauf wäre exakt der gleiche, wenn die Versicherung Zweifel an der Richtigkeit der Forderung hätte. Die Nachbesichtigung ist nunmal die einzige Möglichkeit, sich selbst ein Bild zu machen.
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von biohazard.
.... da steht Gutachten!! und eine Gutachten Nr. ! Ich hab also für ein Gutachten 50€ gezahlt bei der Volkswagen Werkstatt?! Kann das sein ?
Danke für eure Hilfe.
Das kann eigentlich nicht sein. Ein Gutachten ist auch wesentlich umfangreicher als nur eine 2 oder 3 seitige Kalkulation da steht dann auch was drin zu Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Wertverbesserung, Reparaturdauer, Schadensbeschreibung, Bilder usw.
Zitat:
soll ich noch absagen oder ihn kommen lassen ?
Das ist deine alleinige Entscheidung.
Nur an mein Auto käme bei einem Haftpflichtschaden kein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung ohne entsprechendes Gerichtsurteil.
Hi,
Gutachter sind immer Unabhänig. Darum kann auch deine Werkstatt kein Gutachten erstellen sondern muß einen externen Gutachter beauftragen.
Die gegnerische Versicherung schickt auch keinen eigenen Gutachter sondern eben einen Unabhänigen von der Dekra. 😉
Wenn du selbst einen Gutachter suchst kannst du auch zur Dekra gehen.
Wie unabhänig die Gutachter dann halt wirklich sind ist umstritten. In einer perfekten Welt wird der Schaden von jedem unabhänigen Gutachter egal wer in beauftragt hat genau gleich und fair bewertet.
Aber leben wir in einer perfekten Welt?
Gruß Tobias
@Turbotobi28
unabhängig sind die Gutachter, die nicht die meisten Aufträge von einem Auftraggeber bekommen, von diesem evtl. somit abhängig sind und ...
Also das Gutachten das ich hier von der vw Werkstatt bekommen hab ist ca 10 seitlich mit Bildern, Ausstattungen die im Auto verbaut sind ab Werk und auch Bilder vom Heck und überall obwohl dass ja garnichts mit dem Schaden zu tun hat.
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Zitat:
Original geschrieben von biohazard.
Im Briefkopf steht auch nichts von vw sondern eben was von einem Gutachter.
Dann hast du ein Gutachten, aber das hat bestimmt mehr als 50,00 € gekostet.
Du müsstest aber eigentlich wissen was du beauftragt hast, wer dein Auto besichtigt hat und vor allem was du unterschrieben hast (Auftrag + Abtretung).
Mich wundert es schon, dass die nochmals den Gutachter zu dir rausschicken.
Normalerweise legen die bei 1600 Euro Schaden den KVA intern einen Gutachter vor. Der kürzt bei Abrechnung nach KVA evtl. ein paar Posten raus und das wars dann.
Frag bei VW ob die für dein Auto nen Gutachter im Haus hatten, wenn du das nicht aus deinen Unterlagen entnehmen kannst.
Zitat:
Original geschrieben von biohazard.
Also Leute ich hab den "Kostenvoranschlag" rausgekrammt, da steht Gutachten!! und eine Gutachten Nr. ! Ich hab also für ein Gutachten 50€ gezahlt bei der Volkswagen Werkstatt?! Kann das sein ?Ändert das jetzt was an der Situation ?
Morgen hab ich den Termin mit dem von der Dekra, soll ich noch absagen oder ihn kommen lassen ?
Ich habe Deine Frage bereits beantwortet.
Die Entscheidung musst Du selbst treffen. Denn Du zahlst am Ende die Rechnung, wenn es dumm läuft, nicht die Forumsteilnehmer.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Nun hat der TE die Möglichkeit, die Besichtigung abzulehnen.
Dann wird die Versicherung nichts oder nur den Teil, den sie nach Aktenlage unstreitig ansieht, regulieren.Den Rest muss der TE auf dem Rechtsweg einklagen. Ausgang offen, Kosten trägt der Verlierer.
Dass er hier mit einem Gutachten besser bedient gewesen wäre, ist ein Märchen. Das wäre nur für den Sachverständigen gut, der davon lebt, Gutachten zu verkaufen.
Der Ablauf wäre exakt der gleiche, wenn die Versicherung Zweifel an der Richtigkeit der Forderung hätte. Die Nachbesichtigung ist nunmal die einzige Möglichkeit, sich selbst ein Bild zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von SterneKoch1
Mich wundert es schon, dass die nochmals den Gutachter zu dir rausschicken.Normalerweise legen die bei 1600 Euro Schaden den KVA intern einen Gutachter vor. Der kürzt bei Abrechnung nach KVA evtl. ein paar Posten raus und das wars dann.
Hier geht es nicht um Abzüge wegen zu hoher Stundensätze etc. Dafür muss man das Auto nicht sehen.
Hier geht es die Frage der Plausibilität des Schadens. Der Gegner sagt, da sei ein Kratzer am Nummernschild. Der TE präsentiert ein Gutachten über 1600 EUR.
Die Versicherung ist verpflichtet, das zu hinterfragen.
Vermutlich.
Man weiß ja auch nicht, wie plausibel der KVA ist.
Wenn der keine aussagekräftige Fotos mit dabei hat, dann ist der Gutachter wohl angebracht.
Also folgendes gibt es neues, der Gutachter war da hat mir auch glaubhaft vermittelt dass der Schaden an der frontschürze nicht erst jetzt bei dem Unfall entstanden sein kann....
Trotzdem ist der Kühlergrill eingedrückt, Kennzeichen und der Kennzeichenhalter aus Edelstahl verbogen. Auf dem neuen Gutachten wollen sie mir 500€ zahlen, dort ist auch ein Kühlergrill mit drauf, ich hab jedoch vor zwei Jahren den RS3 Kühlergrill getauscht/ nachgerüstet, leider hab ich keine Rechnung mehr darüber. Soll ich der Versicherung einfach melden dass sie das berückstigen oder hab ich schlechte karten weil ich das nirgends gemeldet hab nach der Nachrüstung ?
Zitat:
Original geschrieben von KSV
Das ist deine alleinige Entscheidung.
Nur an mein Auto käme bei einem Haftpflichtschaden kein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung ohne entsprechendes Gerichtsurteil.
Dann käme an dein Konto eben auch kein Geld der gegnerischen Versicherung ohne entsprechendes Gerichtsurteil.
Ist doch eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen, oder doch?
Hier siehst Du auch warum das so ist:
Zitat:
Original geschrieben von biohazard.
Also folgendes gibt es neues, der Gutachter war da hat mir auch glaubhaft vermittelt dass der Schaden an der frontschürze nicht erst jetzt bei dem Unfall entstanden sein kann....