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Versicherung will KFZ-Sachverständiger nicht bezahlen

Themenstarteram 3. Juni 2009 um 13:38

Hallo,

hatte ca vor 2-3 Wochen einen Unfall, dabei wurde mein geparktes Auto, von einen Litauer mit seinen LKW 20 Meter nach hinten geschoben...bin danach zu einen KFZ Sachverständigen gefahren, um nach zuprüfen , was alles kaputt sei.

Glücklicherweise, war nur die Stoßstange kaputt, was ich aber natürlich nicht wissen konnte.

Nun kam der Bescheid von der Versicherung, das sie bezahlen würden, aber die Kosten des KFZ- Sachverständigen, wollten sie nicht übernehmen, da der schaden ca. 650 € zu gering sein und ich doch zu einer Werkstatt hätte gehen sollen. (Aber woher sollte ich das wissen, kann doch nicht in den Wagen oder eher drunter schauen und selbst schätzen, das der Schaden "so" gering ist).

 

Fühl mich tierisch verarscht und wollte hier mal nachfragen, ob es z.B. ein Urteil gibt, worauf ich mich beziehn kann, das sie die Kosten übernehmen!

Mfg

NiceDude

Beste Antwort im Thema
am 4. Juni 2009 um 10:13

Es gibt eine Schadenminderungspflicht. Würde man sich so verhalten, wenn keine Versicherung dahinterstünde, die die Kosten übernehmen wird? Ich bezweifle das doch sehr.

Ich wäre definitiv nicht als Erstes zum SV gegangen, schon gar nicht in der hier beschriebenen Konstellation mit Fahrzeug aus Litauen. Da warte ich ab, welche Gesellschaft durch das Büro Grüne Karte e.V. beauftragt wird und spreche dann mit der Versicherung die Regulierung ab, bevor Kosten entstehen.

Die Handbremse war nicht angezogen, oder?

Gruß

traumzauber

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am 3. Juni 2009 um 13:46

Moin,

als aller erstes solltest Du Deinen Unabhängigen Gutachter doch einfach mal fragen warum er bei dieser geringen Schadenhöhe kein Kurzgutachten erstellt hat. Das sollte er Dir erklären können....

Du kannst nicht wirklich feststellen ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten gemacht werden müssen, das sollte der Gutachter für Dich tun.

Gruss

Marcus

am 3. Juni 2009 um 17:03

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

...

Du kannst nicht wirklich feststellen ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten gemacht werden müssen, das sollte der Gutachter für Dich tun.

Gruss

Marcus

Du meinst wirklich, dass sich ein deutscher Gutachter mit dem Versicherungsrecht in Litauen auskennt?:confused:

Der TE hat einfach zu schnell zu viel gemacht!

Wird schwierig sein das Geld aus Litauen zu bekommen!

Zitat:

Du meinst wirklich, dass sich ein deutscher Gutachter mit dem Versicherungsrecht in Litauen auskennt?

Ich habe im Beitrag vom TE nicht gelesen, dass der Unfall in Litauen passiert ist, daher gehe ich davon aus das es hier in Deutschland war und nur der LKW aus Litauen kam. Somit ist Deutsches Recht anzuwenden.

Leider macht der TE keine Angaben zur Höhe der Gutachterkosten und damit läßt sich die Ausgangsfrage auch schlecht beantworten.

Grundsätzlich hat der Geschädigte das Recht einen Sachverständigen seines Vertrauens einzuschalten wenn er nicht selber erkennen kann das es sich um einen (offensichtlichen) Bagatellschaden handelt.

Wer hat die Schadensabwicklung hier in Deutschland übernommen?

am 4. Juni 2009 um 7:30

Also wenn ich richtig verstanden habe:

Unfall in Deutschland ?

Verursacher war aus Litauen?

Dann gilt hier Deutsches Recht und im Streitfall ist der Gerichtsort in der Nähe Deines Wohnsitzes.

Jetzt die Frage: Warum hast DU einene Gutachter beauftragt?

Wollte die Versicherung einen Gutachter?

Wenn Du einen Gutachter beauftragst ohne dieses zuvor mit der Versicherung abzustimmen bist Du der Auftraggeber und zahlst die Dienstleistung auch. Oder hatte die Versicherung einen Gutachter haben wollen?

Ob der Gutachter hier korrekt abrechnet ist dabei ein anderes Thema.

Das solltest Du direkt mit dem Gutachter klären, da ja Du der Auftraggeber warst.

Ich fahre grundsätzlich zu meinem Freundlichen, nachdem ich der Versicherung meinen Schaden gemeldet habe. Dort bekomme ich dann eine Freigabe bis xxx,xx € und die Versicherung teilt mir mit, falls die Reparaturkosten die Freigabegrenze übersteigen, möchten sie ein Gutachten haben.

Daraufhin kalkuliert die Werkstatt die Kosten spricht direkt mit der Versicherung und bestellt bei Bedarf den Gutachter und ggf. einen Ersatzwagen.

Danach kann die Reparatur beginnen und die Abrechnung erfolgt direkt mit der Versicherung

Gruß

Hobaum

am 4. Juni 2009 um 8:23

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

Ich fahre grundsätzlich zu meinem Freundlichen, nachdem ich der Versicherung meinen Schaden gemeldet habe. Dort bekomme ich dann eine Freigabe bis xxx,xx € und die Versicherung teilt mir mit, falls die Reparaturkosten die Freigabegrenze übersteigen, möchten sie ein Gutachten haben.

Daraufhin kalkuliert die Werkstatt die Kosten spricht direkt mit der Versicherung und bestellt bei Bedarf den Gutachter und ggf. einen Ersatzwagen.

Danach kann die Reparatur beginnen und die Abrechnung erfolgt direkt mit der Versicherung

Gruß

Hobaum

Dafür unterschreibst du eine Abtretungserklärung. Sollte es zu Problemen kommen, die Versicherung zahlt doch nicht, dann kommen Werkstatt und Sachverständiger auf dich zu und möchten ihr Geld.

Wer die Musik bestellt bezahlt auch. Die Abtretungserklärung verkürzt somit nur den Zahlungsweg.

Auftraggeber bleibst du und somit in der Verantwortung.

Wenn ich einen Haftpflichtschaden habe (natürlich mein Fahrzug :D) kann "ich" nicht beurteilen, ist ein Bagatellschaden oder nicht.

Dafür gibt es Sachverständige.

Er muss erkennen liegt der Schaden über oder unter der Bagatellgrenze und entsprechend ein Gutachten oder Kurzgutachten erstellen. Das Risiko wer den Sachverständigen bezahlt liegt dabei erst mal bei mir. Wenigstens bis die Schuldfrage geklärt ist.

Gruß

Frank, der auch einen Sachverständigen beauftragt, wenn sein Auto von einem LKW 20 Meter verschoben wird.

am 4. Juni 2009 um 9:57

Original von Frank:"

Dafür unterschreibst du eine Abtretungserklärung. Sollte es zu Problemen kommen, die Versicherung zahlt doch nicht, dann kommen Werkstatt und Sachverständiger auf dich zu und möchten ihr Geld.

Wer die Musik bestellt bezahlt auch. Die Abtretungserklärung verkürzt somit nur den Zahlungsweg.

Auftraggeber bleibst du und somit in der Verantwortung.

"

Das ist prinzipiell richtig. Wer den Auftrag erteilt der zahlt auch.

Deshalb hatte ich ja auch geschrieben - wenn die Versicherung einen Sachverständigen wünscht - wird ein Sachverständiger bestellt. Und zwar von meiner Werkstatt im Auftrag der Versicherung. Nicht von mir. Ich benötige keinen Sachverständigen sondern die Versicherung.

Somit ist der Auftraggeber die Versicherung. Die Werkstatt bestellt den SV nur im Auftrag der Versicherung. Das Gutachten geht direkt an die Versicherung - es gehört Ihr ja auch - meistens jedoch bekommt man gleich eine Kopie des Gutachtens zugesandt. Die Gutachterrechnung geht ebenfalls direkt an die Versicherung.

Alles andere ist schon klar wenn der Händler sein Gekld nicht von der Versicherung bekommt meldet er sich mit der Rechnung beim Fahrzeughalter. Das ist in der Abtretungserklärung auch bereits so festgelegt.

Gruß

Hobaum

am 4. Juni 2009 um 10:13

Es gibt eine Schadenminderungspflicht. Würde man sich so verhalten, wenn keine Versicherung dahinterstünde, die die Kosten übernehmen wird? Ich bezweifle das doch sehr.

Ich wäre definitiv nicht als Erstes zum SV gegangen, schon gar nicht in der hier beschriebenen Konstellation mit Fahrzeug aus Litauen. Da warte ich ab, welche Gesellschaft durch das Büro Grüne Karte e.V. beauftragt wird und spreche dann mit der Versicherung die Regulierung ab, bevor Kosten entstehen.

Die Handbremse war nicht angezogen, oder?

Gruß

traumzauber

am 4. Juni 2009 um 10:25

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Die Handbremse war nicht angezogen, oder?

Gruß

traumzauber

Und Gang nicht eingelegt und Lenkradschloss nicht eingerastet?

Also bei angezogener Handbremse und/oder eingelegtem Gang wäre sicher nicht nur die Stoßstange beschädigt. Oder es handelt sich um ein sehr stabiles Auto. ;)

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

Das ist prinzipiell richtig. Wer den Auftrag erteilt der zahlt auch.

Deshalb hatte ich ja auch geschrieben - wenn die Versicherung einen Sachverständigen wünscht - wird ein Sachverständiger bestellt. Und zwar von meiner Werkstatt im Auftrag der Versicherung. Nicht von mir. Ich benötige keinen Sachverständigen sondern die Versicherung.

Somit ist der Auftraggeber die Versicherung. Die Werkstatt bestellt den SV nur im Auftrag der Versicherung. Das Gutachten geht direkt an die Versicherung - es gehört Ihr ja auch - meistens jedoch bekommt man gleich eine Kopie des Gutachtens zugesandt. Die Gutachterrechnung geht ebenfalls direkt an die Versicherung.

 

Alles andere ist schon klar wenn der Händler sein Gekld nicht von der Versicherung bekommt meldet er sich mit der Rechnung beim Fahrzeughalter. Das ist in der Abtretungserklärung auch bereits so festgelegt.

Gruß

Hobaum

Wenn die Versicherung im KH- Schaden einen Sachverständigen beauftragt, dann macht Sie das selber und überlässt das mit Sicherheit nicht der Werkstatt. Oder es wird ein Haussachverständiger mit der Schadensfeststellung beauftragt.

 

Ob das so gut ist oder nicht, hier sollte jeder seine eigenen Erfahrungen sammeln, oder sich vorher selber Informieren und vielleicht auch mal im Bekanntenkreis nach Erfahrungen diesbezüglich fragen.......:)

 

Kann nicht Schaden.:cool:

 

Gruß

 

Delle

 

 

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