Unfallschaden Ja oder nein

Hallo,

wann ist ein Unfallschaden ein Unfallschaden?

In der Beschreibung vom Händler steht nicht das es ein Unfallwagen ist.
Erst nachdem nachgefragt wurde sagte der Händlerr das der Vorbesitzer einen Parkplatzrempler am vorderen Kotflügel hatte und dieser Komplett getauscht wurde.

Ist das nun ein Unfallschaden?
Würde dieser Sachverhalt eurer Meinung nach den Kaufpreis schmälern?

gruß
ma4er

Beste Antwort im Thema

Ist das Fahrzeug ein Unfallwagen wenn man den Kotflügel wegen Rost getauscht hat? Kommt ja auf das selbe raus

Gruß Metalhead

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Zitat:

@einsdreivier schrieb am 21. Juni 2017 um 20:24:33 Uhr:



Ich glaube zu wissen, dass dir der Händler eine "Nutzungsgebühr" abziehen darf. Wenn du den Wagen jetzt also exzessiv nutzt, damit quer durch Europa fährst, x-tausend km drauf und dann mit dem Problem ankommst... aber sicher weiß ich es nicht. Nur so viel: Lieber gleich ordentlich (Anwalt) drum kümmern und auch die Rechte des Händlers nicht unter den Tisch fallen lassen: Nachbesserung als Beispiel...

"Diese Schäden hätte man sehen müssen"... schreibst du und meinst jetzt wohl das große Los gezogen zu haben? Der Händler in der Pflicht! Schadensersatz, Rücknahme...! Natürlich! (Nicht?)

Viel Spaß und vielleicht lernst auch du noch etwas:

Für 25 € hätte jede freie Werkstatt die Schäden vor (!) dem Kauf sehen können, wenn doch so offensichtlich.

Naja. Was soll der Händler da nachbessern?
Es geht ja hier nicht um die Gewährleistung, sondern um -teilweise implizit- zugesicherte Eigenschaften.
Er bekommt einen (ehemaligen) Unfallwagen ja nicht wieder unfallfrei über den genannten Schaden hinaus.

Beim "Rest" gebe ich dir allerdings recht.
Entweder man (oder der Kumpel...oder die Cousine...) kann selbst beurteilen, ob ein Fahrzeug relevante Vorschäden hatte.
Oder es ist einem, ab einer gewissen Preis-/Altersklasse egal, solange nicht sicherheitsrelevant.
Oder man nimmt notfalls auch 60,70,80 Euro in die Hand, um einen Gebrauchtwagencheck samt Untersuchung auf Vorschäden bei einer Prüforganisation durchführen zu lassen.

Denn "im Nachhinein" ist es dann doch wieder wie oft bei der Gewährleistung: Lässt der Händler es drauf ankommen, rennen manche ihrem Geld Monate oder auch Jahre hinterher.

Zitat:

@HelldriverNRW schrieb am 22. Juni 2017 um 14:50:43 Uhr:


...
Naja. Was soll der Händler da nachbessern?
Es geht ja hier nicht um die Gewährleistung, sondern um -teilweise implizit- zugesicherte Eigenschaften.
Er bekommt einen (ehemaligen) Unfallwagen ja nicht wieder unfallfrei über den genannten Schaden hinaus.
...

Wenn´s um "schlecht instandgesetzte" Schäden geht, kann der Händler sicher nachbessern.

Ist eben die Frage was der TE möchte. "Lackier da nochmal drüber und geh noch 100 € mit dem Preis runter..." könnte man vielleicht machen. Wenn er aber meint, er fährt jetzt zur anderen Werkstatt, lässt die lackieren und geht mit der Rechnung zum Verkäufer... sowas in der Art meinte ich.

Mir tut der Händler fast schon leid an der Stelle, wobei der sich das natürlich auch selbst ausgesucht hat... werden sich schon einig werden.

Nein, es geht ja darum, dass die anderen Unfallschäden gar nicht angegeben waren.
Nachbesserung sieht das Gewährleistungsrecht vor.
Die -warum auch immer- nicht angegebenen Unfallschäden bleiben aber auch nach "besserer" Reparatur nicht angegebene Unfallschäden (so sie denn wirklich als Unfallschäden gelten).

Was aber nicht bedeutet, dass eine Nichtangabe der Unfallschäden vor Gericht IMMER eine absolut hundertprozentig "sichere Sache" für den Käufer darstellt.

Normalerweise bin ich ja eher händlerfreundlich, weil ich denke, dass viele Kunden für kleinstes Geld viel zu viel erwarten, aber hier müsste man wirklich das Auto sehen..😮

Lies dich doch mal ein was ein Mangel ist , was das "Gewährleistungsrecht", was eine Nachbesserung und was eine zugesicherte Eigenschaft bzw. das Fehlen letzterer. Das läuft alles aufs selbe (Mangel) raus oder irre ich mich? (kann sein)

Ziel muss es jetzt eben sein, die Mängel klar zu benennen und sich zu einigen, was man draus macht. Daher meine Anmerkung, dass eine Preisminderung und Nachlackierung doch im Rahmen des möglichen sein könnte - es nur keine gute Idee ist, die Nachlackierung durch einen dritten ausführen zu lassen und dann die Kosten ersetzt haben zu wollen.

Da müssen wir nicht aneinander vorbeischreiben und du behaupten eine Nachlackierung wäre nicht möglich. Es gibt verschiedene Mängel und daraus kann man verschiedene Rechte ableiten:

- nicht unfallfrei - wird schwierig den Wagen unfallfrei zu bekommen (=> Preisminderung? Rückgabe?)
- schlechte Lackierung oder auch verzogene Spur wegen des Unfalls - kann man beheben lassen (=> Nachbesserung?)

Dass diese Mängel unterschiedlich begründet werden müssen (vereinbarte Beschaffenheit nicht gegeben, gewöhnliche Verwendung nicht möglich), ist doch logisch.

Wenn der TE das nicht selbst kann und eine ordentliche Auskunft haben will - ab zum Anwalt!

Da die Meinungen hier schon wieder arg auseinandergehen und ich schon gar nicht behaupten will, dass meine laienhaften Darstellungen mehr als meine persönlichen Ansichten wiedergeben, ich nur auf gewisse Gefahren hinweisen wollte, wäre der Anwalt vielleicht die beste Wahl. 😉

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Wir, als Laien, reden hier irgendwie ziemlich aneinander vorbei , belassen wir's dabei, das ist keinen Aufsatz wert 😉.

Der TE möchte das Fahrzeug ja anscheinend wegen nicht genannter Unfallschäden zurückgeben - sobald der Händler da sagt "nö, nehm ich aber nicht" führt ja der Weg ohnehin nur über einen Anwalt, ggf. Gericht.

Was er will hat er nicht einmal geschrieben, nur dass ihm etwas aufgefallen ist... 😉

Dementsprechend ist er doch völlig frei in dem was er aus den Mängeln macht, nur habe ich darauf hinweisen wollen, dass er eben nicht alles machen sollte z. B. sehr viel fahren oder woanders nachbessern lassen.

Er kann jetzt auch noch ein halbes Jahr warten oder länger... mit allen möglichen Konsequenzen.
Seine Sache. 🙂

Ob nochmal etwas kommt? Spannend ist´s ja doch irgendwie... bin dann aber erstmal raus.

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