Unfallschaden Ja oder nein

Hallo,

wann ist ein Unfallschaden ein Unfallschaden?

In der Beschreibung vom Händler steht nicht das es ein Unfallwagen ist.
Erst nachdem nachgefragt wurde sagte der Händlerr das der Vorbesitzer einen Parkplatzrempler am vorderen Kotflügel hatte und dieser Komplett getauscht wurde.

Ist das nun ein Unfallschaden?
Würde dieser Sachverhalt eurer Meinung nach den Kaufpreis schmälern?

gruß
ma4er

Beste Antwort im Thema

Ist das Fahrzeug ein Unfallwagen wenn man den Kotflügel wegen Rost getauscht hat? Kommt ja auf das selbe raus

Gruß Metalhead

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Das Thema wurde bereits hier in extenso abgehandelt. Viel Spaß beim Durcharbeiten

https://www.motor-talk.de/.../...fallfrei-oder-nicht-t5934204.html?...

Ich würde das, was gemacht worden ist und eine ungefähre Schadenshöhe (800.-€) im Kaufvertrag festhalten. Wenn es sich dann als kapitaler Fremdschaden herausstellt, bist Du abgesichert.

Meine C Klasse kaufte ich vom Haendler als Unfall frei. Nach 2 Monaten hatte ich kontakt zum Erstbesitzer. Dieser sagte das er das Fahrzeug neu gerade mal eine Woche hatte als er einen Hirsch aufgabelte. Das Auto bekam eine komplett neue Front.
Ich haette sicher zurueck geben koennen. Ich hab es aber so gesehen das die neue Front nun 1 Woche spaeter anfangen wird zu rosten als der Rest😁 . Wenn ich jetzt verkaufen will, muss ich es angeben. Mir war es Wurst. Andere werden sicher den Wertverlust beim Wiederverkauf sehen. Aber, ob mit oder ohne Schaden, in meiner Preisklasse gibts da keine grossen unterschiede mehr. Anders sieht es bei juengeren Fahrzeugen aus.

Zitat:

@mattalf schrieb am 20. Mai 2017 um 10:23:49 Uhr


...das er das Fahrzeug neu gerade mal eine Woche hatte als er einen Hirsch aufgabelte. Das Auto bekam eine komplett neue Front.
....Ich hab es aber so gesehen das die neue Front nun 1 Woche spaeter anfangen wird zu rosten als der Rest😁 . Wenn ich jetzt verkaufen will, muss ich es angeben. Mir war es Wurst...

Deine Gelassenheit adelt dich, Respekt.
Wenn der Wagen nur geringen Wert hat, ist der Wertverlust wohl egal. Allerdings: deine Front rostet nicht eine Woche später, sondern alle geschweißten Übergangsstellen werden deutlich früher rosten als der Rest. Das wäre was mich stören würde, ich fahre meine Wagen gerne bis zum Exitus.
Aber auch das muss dich nicht unbedingt stören, tut es wohl auch nicht. Eigentlich eine gute Einstellung :-)

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Leider haben viele Privatkunden einfach unrealistische Anforderungen an den Preis, wenn ein Fahrzeug als "Nicht unfallfrei" verkauft wird. Mein Waqen hatte auch eine neue Stoßstange bekommen, die Gesamtrechnung belief sich auf um die 700€. Der (BMW) Händler sagte mir, allein deswegen verkauft er das Fahrzeug nicht als unfallfrei, dies stellt jedoch kein Verhandlungsargument für eine Preisreduzierung da. Letztlich ging natürlich trotzdem noch was, aber ich denke man darf da keine Wunder erwarten.

Verschweigen darf ein Händler das natürlich trotzdem nicht.

Diese Unfallphobie ist Motor-Talk spezifisch. In der Praxis ist es doch ganz einfach: kleiner Unfall - kleine Wertminderung, großer Unfall - größere Wertminderung. Wenn mal ein paar Teile getauscht wurden ist das doch keine große Sache.

Da hast du prinzipiell recht.
Leider kann man hier aber auch immer wieder lesen dass von Verkäufern selbst kapitale Unfälle immer wieder als kleiner parkschaden verharmlost werden, und eigentlich eine größere Wertminderung gerechtfertigt wäre.
Deshalb sollte man sich vom Verkäufer auch immer den genauen Schadensumfang bestätigen lassen.
Im Zweifelsfall wenn der preis doch nicht so passt und/oder der verkäufer rumdruckst- lieber Finger weg

Wobei man "kleiner" oder "großer" Unfallschaden jetzt nicht zwingend an der Schadenssumme festmachen kann / soll, denn man kann Schäden ja gänzlich unterschiedlich in Stand setzen.

Vor Urzeiten hatte ich einen Alfa 156 SW. Da ist mir jemand beim Ausparken in die Beifahrertür gefahren. Riesen Delle mit Knick im Blech war die Folge. Der Vertragshändler hat die gesamte Tür genau weiß ich s nicht mehr aber >2k warens sicher getauscht. Von der gegnerischen Versicherung wurde ich relativ unfreundlich darauf hingewiesen, dass sich aus der geltenden Rechtsprechung ja eine Schadensminderungspflicht ergebe und sie eine "Partner"-Werkstatt in der Nähe hätten, welche den Schaden für 400 Euro in Stand setzen würde und der Kostenvoranschlag des Vertragshändlers völlig unangemessen wäre. Hier wäre wahrscheinlich die Delle gelocht und herausgezogen und dann gespachtelt und nachlackiert worden.

Für die Historie beim Verkauf hört sich eine Reparatur von 400 Euro aber deutlich besser an als 2500 Euro. Allerdings ist mir mit neuer Tür deutlich besser geholfen als mit 7472397 kg Spachtelmasse. Daher ist es halt wichtig logisch zu denken und vor allem auf Nachvollziehbarkeit bei den Belegen zu achten. Ein bekannter musste sein Auto nach einem Vadalismusschaden (Kratzer rundum) neu lackieren lassen. Schadenhöhe über 4t Euro. Wertminderung?

Wenn es ein /8'er o.ä. mit Originallack war, dann ist das eine Wertminderung gewesen. 😉

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 20. Mai 2017 um 10:40:42 Uhr:



Zitat:

@mattalf schrieb am 20. Mai 2017 um 10:23:49 Uhr


...das er das Fahrzeug neu gerade mal eine Woche hatte als er einen Hirsch aufgabelte. Das Auto bekam eine komplett neue Front.
....Ich hab es aber so gesehen das die neue Front nun 1 Woche spaeter anfangen wird zu rosten als der Rest😁 . Wenn ich jetzt verkaufen will, muss ich es angeben. Mir war es Wurst...

Deine Gelassenheit adelt dich, Respekt.
Wenn der Wagen nur geringen Wert hat, ist der Wertverlust wohl egal. Allerdings: deine Front rostet nicht eine Woche später, sondern alle geschweißten Übergangsstellen werden deutlich früher rosten als der Rest. Das wäre was mich stören würde, ich fahre meine Wagen gerne bis zum Exitus.
Aber auch das muss dich nicht unbedingt stören, tut es wohl auch nicht. Eigentlich eine gute Einstellung :-)

Auto ist jetzt 10 Jahre alt und Mercedes hatte eine gute Arbeit bei der Reparatur gemacht. Man findet nix an dem Bock. Kein Rost, kein unterschied in der Farbe usw. Mir waere das nie aufgefallen. Ich wuerde es sicher anders sehen wenn der Rost paar Wochen nach dem kauf gebroeckelt haette.

Zitat:

@birscherl schrieb am 18. Mai 2017 um 14:44:17 Uhr:



Zitat:

@ma4er schrieb am 18. Mai 2017 um 12:19:09 Uhr:


Ist das nun ein Unfallschaden?

Ja.

Zitat:

@birscherl schrieb am 18. Mai 2017 um 14:44:17 Uhr:



Zitat:

@ma4er schrieb am 18. Mai 2017 um 12:19:09 Uhr:


Würde dieser Sachverhalt eurer Meinung nach den Kaufpreis schmälern?

Nein. Das Fahrzeug ist ja (ordnungsgemäße Reparatur vorausgesetzt) im selben Zustand wie vor dem Unfall.

Unfall ja, billiger nein - das ist für viele ein unauflösbarer Widerspruch.

Die formaljuristische Feilscherei ob und wann man einen Bagatellschaden als Unfallschaden bezeichnen kann bzw. muss, interessiert die meisten doch überhaupt nicht. Aus der gewöhnlich anzutreffenden Käuferperspektive hat so ein Unfallschaden zwei mögliche Folgen:

1. Schrottkarre, die man nur unter akuter Lebensgefahr bewegen kann - kauf ich nicht.

2. mindestens 30% Preisnachlass, wenn ich den Dreck doch kaufe.

Die Option "ja, der Wagen hatte einen Schaden den man als Unfall bezeichnen muss, wurde aber so gut repariert dass er wieder so gut wie neu ist" kommt in der Vorstellungswelt dieser Kaufinteressenten nicht vor. "Wenn die Karre einen Unfall hatte, muss sie einfach deutlich billiger sein. Dass sie wieder perfekt repariert wurde setze ich sowieso voraus." Diese Einstellung - eine direkte Folge der zeitgeistkonformen "Geiz-ist-geil-Mentalität" trägt ganz erheblich dazu bei, dass Vorschäden (egal ob Unfallqualität oder nicht) ganz gerne verschwiegen werden. Vor allem, weil eine 200 Euro Smartreparatur ganz gerne die Erwartung auf 1.000 Euro Preisnachlass beim Kaufinteressenten generiert.

So, mal ein update vom Threadersteller.

Habe den Wagen gekauft und im Kaufvertrag festgelegt was und in welcher Höhe gemacht wurde.
Nun stellte sich im Nachgang heraus das es nicht "nur" ein Parkplatzrempler war sondern noch weitere Schäden existieren die so nicht vom Verkäufer erwähnt worden sind.
Ich gehe mal stark davon aus das Händler im Allgemeinen einen Wagen genau anschauen bevor sie ihn aufkaufen.
Diese Schäden hätte man sehen müssen. Aber Egal.

Fakt ist das der Wagen, den ich bereits erworben habe, mehr Schäden (teilweise leihenhafte Instandsetzung) hat als im Kaufvertrag steht.

Was nun?
In wie weit ist der Verkäufer nun in der Pflicht?

Gruß
ma4er

Größerer Schaden als im Vertrag genannt, impliziert meiner Meinung nach ein Recht auf Rücktritt vom Kauf. Allerdings kann dir letztlich nur ein Rechtsbeistand verbindlich Auskunft geben.

Aber mal was zum Thema Unfallschaden:

Wie schaut es denn mit massiven Schäden durch Vandalismus aus? Das ehemalige Fahrzeug meiner Eltern wurde mal massiv zerkratzt. Schaden lag bei fast 4000€!, weil ringsherum jemand Schabernack getrieben hat und neben sämtlichen Türen, Haube, Heck + Frontstoßstange, Dach und Heckklappe auch noch 1 Reifen zerstochen hat. Der Wagen wurde praktisch einmal komplett lackiert. Bezahlt hat die Vollkasko.

Man gibt an, dass der Wagen einmal komplett lackiert wurde, legt Fotos vom Schaden bei und gut...
Anstatt Unfallschaden schreibt man einfach nur Vandalismusschaden...

Der Käufer weiß was Sache ist und handelt entsprechend den Preis runter.

Ob´s so richtig ist? Keine Ahnung, aber ich als Laie würde es so machen.

Zum Thema:

Anwalt, Automobilclub, Internetrecherche, du kommst schon an deine verbindliche Info. Was du nur beachten solltest:

Ich glaube zu wissen, dass dir der Händler eine "Nutzungsgebühr" abziehen darf. Wenn du den Wagen jetzt also exzessiv nutzt, damit quer durch Europa fährst, x-tausend km drauf und dann mit dem Problem ankommst... aber sicher weiß ich es nicht. Nur so viel: Lieber gleich ordentlich (Anwalt) drum kümmern und auch die Rechte des Händlers nicht unter den Tisch fallen lassen: Nachbesserung als Beispiel...

"Diese Schäden hätte man sehen müssen"... schreibst du und meinst jetzt wohl das große Los gezogen zu haben? Der Händler in der Pflicht! Schadensersatz, Rücknahme...! Natürlich! (Nicht?)

Viel Spaß und vielleicht lernst auch du noch etwas:

Für 25 € hätte jede freie Werkstatt die Schäden vor (!) dem Kauf sehen können, wenn doch so offensichtlich.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 21. Juni 2017 um 20:24:33 Uhr:


Der Käufer weiß was Sache ist und handelt entsprechend den Preis runter.

Wieso? Ist doch (wenn es nicht schon ewig her ist) ehr eine Wertsteigerung. Wurde ja kein Blech darunter verbogen.

Gruß Metalhead

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