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Unfallschaden bereits Reguliert - Klage ?! Hilfe

Themenstarteram 11. Juli 2014 um 9:11

Hallo zusammen, im Januar ist mir jemand aufs Auto gefahren, Gutachten wurden erstellt, die Schuldfrage war zunächst ungeklärt jeder beschuldigt den anderen. Ich hab direkt meinen Anwalt eingeschaltet. Gegner fordert von meiner Versicherung ca 6000 Euro und ich fordere etwas über 2500 Euro von seiner Versicherung. Seine Versicherung hat nach Prüfung der Situation komplett zu 100% reguliert, ich war zu frieden.

Meine Versicherung (HUK) hat ihren Job nicht richtig gemacht und hat dem Gegner zu 50% Reguliert.

Das war im Mai. Gestern kam eine Klage eingeflogen in dem der Gegner die Restlichen 3000 Euro fordert.

Er verklagt mich und meine Versicherung.

Das Blöde an der ganzen Geschichte ist das ich bis dahin keine Rechtschutzversicherung hatte

(hinterher ist man schlauer), sonst würde ich das alles einfach hinnehmen und den Anwalt machen lassen.

Ich bin gestern nach Erhalt direkt zum Anwalt und hab ihm die Klage übergeben das er reagieren kann. Welche Möglichkeiten habe ich, wegen dem fehlenden Rechtschutz ?

Danke

Beste Antwort im Thema
am 11. Juli 2014 um 15:51

@TE

Dein Versicherer wird entscheiden, ob hier ein Prozess aufgenommen und durchgeführt wird. Dein Versicherer wird auch entscheiden, welcher Anwalt damit beauftragt wird. Dein Versicherer wird sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten übernehmen.

Du hast mit dem Zivilrechtsstreit, soweit er durchgeführt wird, auch nichts zu tun. Du musst weder Fristen wahren, noch Termine wahrnehmen, es sei denn, du wirst ausdrücklich vom Gericht dazu aufgefordert.

Oftmals wird vom Versicherer auch der Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragt, der vom eigenen Versicherungsnehmer bereits mit dem Fall betraut war. Schliesslich hat dieser auch den besseren Kontakt zum Versicherungsnehmer. Ob dies aber von der HUK auch so gemacht wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Vermutlich wird die HUK einen ihrer eigenen Vertragsanwälte beauftragen.

Mit der Information deines Anwaltes hast du auch nichts falsch gemacht. Er wird die Gelegenheit nutzen und sich schnellstmöglich bei deinem Versicherer melden, um den Auftrag von dort zu erhalten. Solltest du aber deinen Anwalt verbindlich im deiner Interessenvertretung beauftragt haben, dann wirst du dessen Kosten aus eigener Tasche tragen müssen. Wird aber sicherlich nicht der Fall sein, da dich dein Anwalt vorher darauf hinzuweisen hat.

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Hallo,

warum rennst du gleich zum Anwalt und besprichst das nicht mit deiner Versicherung?

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 11. Juli 2014 um 9:34

Da ich bereits vorher den Anwalt beauftragt habe, als die Sache im Januar los ging. Da die Schuldfrage ungeklärt war und wir uns gegenseitig beschuldigen.

Was soll denn meine Versicherung machen , den Rest einfach zahlen und beide Parteien wurden zu 100% reguliert ?

Ich glaube nicht, dass der von dir erhoffte Fall vorkommt, bzw. überhaupt vorkommen kann.

In einem Unfall sind eher nicht alle Beteiligten zu 100% schuld und haben dann zu jeweils 100% den Schaden der anderen zu begleichen.

Da Du ja bereits einen Anwalt beauftragt hast solltest Du deine Fragen diesem stellen, er wird sich damit auseinandersetzen.

Welche Versicherung da nun ihren Job richtig gemacht hat und welche nicht, wird sich dann ggf.vor Gericht zeigen.

 

Für MICH wäre der erste Gesprächspartner allerdings meine Versicherung gewesen.

Dein Anwalt hat mit der Klage gar nichts zu tun. Deine Versicherung wurde verklagt und Du. Du bist nur mit verklagt, dass Deine Versicherung Dich nicht als Zeugen benennen kann.

Du bist haftpflichtversichert dass begründete Ansprüche gegen Dich reguliert und unbegründete abgewehrt werden. Daher prüft Deine Versicherung ob der Prozess geführt wird. Ist ja auch das Kostenrisiko des Versicherers. Die Tatsache, dass die andere Versicherung Deine Ansprüche zu 100% reguliert hat, wirkt sich auf den Prozess nicht aus.

Klaus

Wenn nun vom Gegner eine Schadenersatzforderung kommt, diese sofort weiterleiten an Deine Versicherung.

Eine Haftpflichtversicherung ersetzt nicht nur berechtigte Schadenersatzansprüche, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche mit eigenen Anwälten diese vor Gericht ab.

Wie dann der Prozess ausgeht, liegt dann in dem Urteil des Richters.

Eine RS Versicherung zahlt nur beim aktiven fordern von Schadenersatz, eine Abwehr von Ansprüchen ist nicht mitversichert (dafür sie die Haftpflichtversicherer zuständig).

Themenstarteram 11. Juli 2014 um 10:52

Okay danke für die Antworten, gut ich dachte halt der Weg zum Anwalt kann nie verkehrt sein vorallem das wir die Vorgehensweise besprechen wegen meiner fehlender Rechtschutzversicherung.

Ich habe nun Angst das ich Kosten tragen muss die ich als angehender Auszubildender nicht tragen kann. Will die Sache eigentlich so klein wie möglich halten. Naja ich warte mal ab was mein Anwalt zu der Geschichte sagt. Ich sag meiner Versicherung trotzdem heute direkt bescheid.

Ja umgehend bei Deiner Versicherung melden (wegen der Einspruchsfrist) und Kopien der Forderung gleich mitschicken, die beauftragen dann einen Anwalt, wenn es zu einen Verfahren kommt.

Und gleich darauf hinweisen, dass Du mit der Forderung nicht einverstanden bist.

Wieso allerdings Dein Versicherer bereits 50% reguliert hat, ist mir ein Rätsel oder gibt es Fakten, die Du hier noch nicht geschrieben hast ?

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Ja umgehend bei Deiner Versicherung melden (wegen der Einspruchsfrist) und Kopien der Forderung gleich mitschicken, die beauftragen dann einen Anwalt, wenn es zu einen Verfahren kommt.

Und gleich darauf hinweisen, dass Du mit der Forderung nicht einverstanden bist.

Wieso allerdings Dein Versicherer bereits 50% reguliert hat, ist mir ein Rätsel oder gibt es Fakten, die Du hier noch nicht geschrieben hast ?

Was denn für eine Einspruchsfrist? Wo steht den so etwas.

Die Versicherung muss den VN überhaupt nicht fragen, da sie neben dem VN aus Gesamtschuld haftet.

Klaus

Frage mich, wenn dein Schaden zu 100% durch die gegnerische Versicherung reguliert wurde, warum soll die HUK dann überhaupt was bezahlen. Du scheinst ja zu 100% nicht schuld an dem Unfall zu sein.

Grüße

Klaus

am 11. Juli 2014 um 12:43

ich glaube er meinte die Frist, die der VR für die Klageerwiderungsschrift einhalten muss und nicht ein Einspruch i.S.d. das der Themenstarter dem VR diktieren kann, wie auf die Klage zu reagieren.

Bekanntermaßen hat der Haftpflichtversicherte kraft Vertrag den Versicherer zu Schadenregulierung bevollmächtigt.

am 11. Juli 2014 um 12:45

Du muss die zivilprozessualen Vorgänge trennen.

Nur weil VR A sagt, dass sein VN zu 100% schuld hat ist das nicht rechtsverbindlich für einen möglichen Anspruch des VN von VR A an B.

am 11. Juli 2014 um 15:51

@TE

Dein Versicherer wird entscheiden, ob hier ein Prozess aufgenommen und durchgeführt wird. Dein Versicherer wird auch entscheiden, welcher Anwalt damit beauftragt wird. Dein Versicherer wird sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten übernehmen.

Du hast mit dem Zivilrechtsstreit, soweit er durchgeführt wird, auch nichts zu tun. Du musst weder Fristen wahren, noch Termine wahrnehmen, es sei denn, du wirst ausdrücklich vom Gericht dazu aufgefordert.

Oftmals wird vom Versicherer auch der Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragt, der vom eigenen Versicherungsnehmer bereits mit dem Fall betraut war. Schliesslich hat dieser auch den besseren Kontakt zum Versicherungsnehmer. Ob dies aber von der HUK auch so gemacht wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Vermutlich wird die HUK einen ihrer eigenen Vertragsanwälte beauftragen.

Mit der Information deines Anwaltes hast du auch nichts falsch gemacht. Er wird die Gelegenheit nutzen und sich schnellstmöglich bei deinem Versicherer melden, um den Auftrag von dort zu erhalten. Solltest du aber deinen Anwalt verbindlich im deiner Interessenvertretung beauftragt haben, dann wirst du dessen Kosten aus eigener Tasche tragen müssen. Wird aber sicherlich nicht der Fall sein, da dich dein Anwalt vorher darauf hinzuweisen hat.

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