Unfallschaden beim Verkauf indirekt verschwiegen
Hallo liebe Forum Mitglieder,
ich hoffe ich bin hier in der Rubrik richtig. Ich bin leider beim Autokauf übers Ohr gehauen worden und brauche mal eure Einschätzung.
Ich fange mal damit an, dass ich mir im Februar 2024 ein gebrauchten ML W164 bei einem Autohaus angeguckt habe (kein Hinterhofhändler). Der erste Eindruck war gut. Fahrzeug hatte gerade mal 158.000 km und war auf dem Brief 2 Hand aber eigentlich 1 Hand, da nur eine Ummeldung von der Firma auf die Privatperson stattfand. Alles schön und gut Auto für 14.500 EUR gekauft und Garantie abgeschlossen.
So keine 4 Monate später fingen dann die Probleme an. Autoschlüssel funktionierte nicht. Kofferraum ging während der Fahrt auf. Auto ging auf der Autobahn ausgerechnet auf einer Abfahrt auf einmal aus. Fehlermeldungen bezüglich der Beleuchtungen, obwohl alle funktionierte. Also nach knapp 10.000 km massive Elektronikprobleme.
Ich kontaktierte daraufhin telefonisch den Geschäftsführer der wimmelte mich ab und lehnte die Verantwortung ab mit der Begründung, dass ich bereits 10.000 km gefahren sei. Mein Sohn hatte das Telefonat mitgehört. Pannenbelge vom ADAC liegen vor. Ich hatte keine Lust auf große Diskussionen und brachte das Auto auf eigene Kosten in eine Werkstatt. Problem war scheinbar das Rear SAM. Das war leider bis Oktober nicht lieferbar. Da es keine Aussicht auf Lieferung eines Ersatzteils gab kaufte ich auf eBay ein China Rear Sam ließ es durch die Werksatt kodieren und einbauen und fertig. Der Werkstattmitarbeiter teilte mir mit, dass die Ursache eine Undichtigkeit an der Tankmulde hinten rechts sei und somit das Rear Sam einen Wasserschaden erlitten hat. Außerdem erwähnte er mir in einem Nebensatz, dass hinten rechts Nachlackierungen sichtbar sind, da nur abgeklebt lackiert wurde. Ich holte das Auto ab und dachte mir nix dabei.
So nun sackte der Luftbalg hinten rechts ab. Zusätzlich ging die Motorkontrollleuchte an wegen einem fehlerhaften Thermostat. Wir verzeichnen den Monat November. Ich bin ein paar Wochen so rumgefahren und habe mir Gedanken gemacht was ich jetzt mache. In diesem Zeitraum tauchte ein neues Problem auf.
Das Auto startete nicht mehr. Lichtmaschiene wahrscheinlich zu schawch/defekt.
Ich schnauze voll und zum Rechtsanwalt. Dieser Schrieb das Autohaus wegen den Problemen an. Das Autohaus teilte mit, dass ich das Auto dorthin bringen soll und die werden es "begutachten". Ich brachte das Auto mit Starthilfe am 08.01.25 das Auto dorthin. Seit dem 3 Anrufe vom Geschäftsführer, der mir durch die Blume sagt, dass das alles Verschleißteile seien und ich schon 10.000 km gefahren bin und bietet keine Lösung an.
Der dubiose Händler hat mich so stutzig gemacht, dass ich den Erstbesitzer ausfindig gemacht habe und seine Nummer im Telefonbuch rausgesucht habe. Ich rief dort an und fiel vom Himmel. Bei dem Telefonat stellte sich heraus, dass er auch wegen Feuchtigkeitsproblemen das Auto verkaufte. Außerdem hatte er einen leichten Schaden hinten rechts erlitten. Viel schlimmer ist die Tatsache, dass er mir mitteilte, dass er 2 Tage vor dem Verkauf an den Händler einen Verkehrsunfall mit dem Auto hatte, ohne Rahmenschaden, bei dem er jemanden hintendrauf gefahren sei. Er hat das Auto unrepariert an den Händler verkauft.
Ich traute meinen Ohren nicht, da der Händler mir nie was von einem Unfallschaden mitgeteilt hat. Ich schaute in den Kaufvertrag und stellte fest, dass das Auto nicht als Unfallfahrzeug deklariert wurde. Es steht folgender Wortlaut drin "Dem Verkäufer sind - k e i ne - Rahmenschäden bekannt. Wenn bekannt.
Ubermäßige Gebrauchspuren, Nachlackierungen, unreparierte oder reparierte Blechschäden sind möglich."
Mein Rechtsanwalt ist aus einer Großkanzlei der mich leider gar nicht gut berät. Soll ich das Auto vom Händler zurückholen, um zu vermeiden, dass Beweismittel vernichtet werden. Soll ich einen neuen Anwalt konsultieren.
Ich würde gerne am liebsten das Auto zurückgeben, da ich nie ein Unfallfahrzeug gekauft hätte.
Wie schätzt ihr die Sachlage ein?
LG
40 Antworten
Im Ankaufvertrag steht nix von Unfall.
Der Zeuge behauptet, den Ankäufer über einen Unfallschaden informiert zu haben
Der Ankäufer behauptet das Gegenteil.
Der nächste Käufer hat unterschrieben: "Ubermäßige Gebrauchspuren, Nachlackierungen, unreparierte oder reparierte Blechschäden sind möglich."
Ich wünsche auf den Holzwegen viel Spaß.
Mit RSV und Deckungszusage kann man es versuchen, mehr als dass man die SB verliert und sich eine Klatsche abholt kann nicht passieren. Mit ein bisschen Glück läufts auf einen Vergleich hinaus.
Versuche, der Diskussion inhaltlich zu folgen.
Und wenn nicht, macht das auch nix. Hier ist meinerseits eh alles gesagt.
@Spi95 Wie war die Antwort auf die Frage von @KapitaenLueck ?
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Mal ganz ungeachtet von der Beweiskraft des Ankaufsvertrags, frage ich mich bei dieser Konstellation hierganz ehrlich wie hier manche NICHT von einer arglistigen Täuschung ausgehen können.
Klingt eher nach dem üblichen Geschäftsgebaren im Gebrauchtwagenhandel.
Bloß keinen Deut mehr zugeben als nötig.
Dazu ein Kunde der nur das positive sehen will ( ist mir selbst auch schon passiert ).
Ein Selbstläufer wird das vor Gericht ganz sicher nicht da hängt viel von Richter ab.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 25. Januar 2025 um 12:03:52 Uhr:
Klingt eher nach dem üblichen Geschäftsgebaren im Gebrauchtwagenhandel.
sehe ich nicht so. "Üblich" wäre in so einem Fall wohl eher dass der ankaufende Händler das Unfallauto nie und nimmer selbst an einen Endverbraucher weiter verkauft
Bloß keinen Deut mehr zugeben als nötig.
Der bekannte Unfallschaden ist offenbarungspglichtig, und das ohne zu verharmlosen - das hat er eindeutig nicht gemacht
Dazu ein Kunde der nur das positive sehen will ( ist mir selbst auch schon passiert ).
In vielen anderen ähnlichen Fällen hier im Forum ist aber auch die Ausgangslage bei weitem nicht so eindeutig und (offensichtlich) auch belegbar
Ein Selbstläufer wird das vor Gericht ganz sicher nicht da hängt viel von Richter ab.
Denke das hängt weniger vom Richter, sondern vielmehr davon ab, ob die hier gemachten Aussagen auch nachweisbar sind.
So wie der TE das hier geschildert hat, sollte das aber der Fall sein.
Zitat:
@matzi99 schrieb am 24. Januar 2025 um 23:25:03 Uhr:
@Spi95 Wie war die Antwort auf die Frage von @KapitaenLueck ?
Siehe Antwort über deinem Beitrag.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 25. Januar 2025 um 12:17:58 Uhr:
So wie der TE das hier geschildert hat, sollte das aber der Fall sein.
Wo siehst du hier den Ansatz eines
Beweisesdass der Verkäufer von einem Unfall wusste ?
Behaupten, vermuten, zusammnekombinieren, sich selbst ganz sicher sein: Alles kein Beweis.
Ich befürchte ich muss die Herren mal wieder erinnern, das es nicht Ihre Spielwiese hier ist, sondern die des TE. 😠
Und wenn hier kein Schloss dran soll - und der TE sich dann bei den Herren dazu persönlich bedanken kann - kommt besser ab jetzt was Konstruktives und die Spekulationen bleiben draussen.
Ich hoffe, man hat mich verstanden.
VG Olli
Bitte unbedingt berichten wie die Sache ausgegangen ist.
Heutzutage nehmen dass die Gerichte nicht mehr so wie früher auf die leichte Schulter.