Unfallschaden beim Verkauf indirekt verschwiegen

Hallo liebe Forum Mitglieder,

ich hoffe ich bin hier in der Rubrik richtig. Ich bin leider beim Autokauf übers Ohr gehauen worden und brauche mal eure Einschätzung.

Ich fange mal damit an, dass ich mir im Februar 2024 ein gebrauchten ML W164 bei einem Autohaus angeguckt habe (kein Hinterhofhändler). Der erste Eindruck war gut. Fahrzeug hatte gerade mal 158.000 km und war auf dem Brief 2 Hand aber eigentlich 1 Hand, da nur eine Ummeldung von der Firma auf die Privatperson stattfand. Alles schön und gut Auto für 14.500 EUR gekauft und Garantie abgeschlossen.
So keine 4 Monate später fingen dann die Probleme an. Autoschlüssel funktionierte nicht. Kofferraum ging während der Fahrt auf. Auto ging auf der Autobahn ausgerechnet auf einer Abfahrt auf einmal aus. Fehlermeldungen bezüglich der Beleuchtungen, obwohl alle funktionierte. Also nach knapp 10.000 km massive Elektronikprobleme.
Ich kontaktierte daraufhin telefonisch den Geschäftsführer der wimmelte mich ab und lehnte die Verantwortung ab mit der Begründung, dass ich bereits 10.000 km gefahren sei. Mein Sohn hatte das Telefonat mitgehört. Pannenbelge vom ADAC liegen vor. Ich hatte keine Lust auf große Diskussionen und brachte das Auto auf eigene Kosten in eine Werkstatt. Problem war scheinbar das Rear SAM. Das war leider bis Oktober nicht lieferbar. Da es keine Aussicht auf Lieferung eines Ersatzteils gab kaufte ich auf eBay ein China Rear Sam ließ es durch die Werksatt kodieren und einbauen und fertig. Der Werkstattmitarbeiter teilte mir mit, dass die Ursache eine Undichtigkeit an der Tankmulde hinten rechts sei und somit das Rear Sam einen Wasserschaden erlitten hat. Außerdem erwähnte er mir in einem Nebensatz, dass hinten rechts Nachlackierungen sichtbar sind, da nur abgeklebt lackiert wurde. Ich holte das Auto ab und dachte mir nix dabei.
So nun sackte der Luftbalg hinten rechts ab. Zusätzlich ging die Motorkontrollleuchte an wegen einem fehlerhaften Thermostat. Wir verzeichnen den Monat November. Ich bin ein paar Wochen so rumgefahren und habe mir Gedanken gemacht was ich jetzt mache. In diesem Zeitraum tauchte ein neues Problem auf.
Das Auto startete nicht mehr. Lichtmaschiene wahrscheinlich zu schawch/defekt.
Ich schnauze voll und zum Rechtsanwalt. Dieser Schrieb das Autohaus wegen den Problemen an. Das Autohaus teilte mit, dass ich das Auto dorthin bringen soll und die werden es "begutachten". Ich brachte das Auto mit Starthilfe am 08.01.25 das Auto dorthin. Seit dem 3 Anrufe vom Geschäftsführer, der mir durch die Blume sagt, dass das alles Verschleißteile seien und ich schon 10.000 km gefahren bin und bietet keine Lösung an.
Der dubiose Händler hat mich so stutzig gemacht, dass ich den Erstbesitzer ausfindig gemacht habe und seine Nummer im Telefonbuch rausgesucht habe. Ich rief dort an und fiel vom Himmel. Bei dem Telefonat stellte sich heraus, dass er auch wegen Feuchtigkeitsproblemen das Auto verkaufte. Außerdem hatte er einen leichten Schaden hinten rechts erlitten. Viel schlimmer ist die Tatsache, dass er mir mitteilte, dass er 2 Tage vor dem Verkauf an den Händler einen Verkehrsunfall mit dem Auto hatte, ohne Rahmenschaden, bei dem er jemanden hintendrauf gefahren sei. Er hat das Auto unrepariert an den Händler verkauft.
Ich traute meinen Ohren nicht, da der Händler mir nie was von einem Unfallschaden mitgeteilt hat. Ich schaute in den Kaufvertrag und stellte fest, dass das Auto nicht als Unfallfahrzeug deklariert wurde. Es steht folgender Wortlaut drin "Dem Verkäufer sind - k e i ne - Rahmenschäden bekannt. Wenn bekannt.
Ubermäßige Gebrauchspuren, Nachlackierungen, unreparierte oder reparierte Blechschäden sind möglich."
Mein Rechtsanwalt ist aus einer Großkanzlei der mich leider gar nicht gut berät. Soll ich das Auto vom Händler zurückholen, um zu vermeiden, dass Beweismittel vernichtet werden. Soll ich einen neuen Anwalt konsultieren.
Ich würde gerne am liebsten das Auto zurückgeben, da ich nie ein Unfallfahrzeug gekauft hätte.
Wie schätzt ihr die Sachlage ein?

LG

40 Antworten

Ich bleib auch noch ein wenig dabei und würde hier Arglist unterstellen. Wenn die Geschichte so stimmt wie der TE erzählt.

Du scheinst ja ADAC Mitglied zu sein. Ich meine mich zu erinnern, dass eine Erstberatung in solchen Fällen auch für Mitglieder unentgeltlich durchgeführt wird.

Steht doch im Vertrag, das reparierte und unreparierte Blechschäden möglich sind. M.E. alles korrekt, und wenn bei 170.000 km mal was kaputt geht, ist das ganz normal. Ist nunmal alles schon alt und viel gelaufen.
Weiß garnicht, was ein Anwalt hier ausrichten soll.

Der Anwalt wird Geld verdienen...bis er verkündet, dass die Erfolgsaussichten doch nicht so gut sind 🙂

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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Mittlerweile steht das Auto wieder bei mir auf der Einfahrt und wird da auch eine gewisse Zeit stehen. Ich habe das Fahrzeug zuvor zu einem Gutachterfreund gebracht und eine Lackmessung machen lassen. Auto ist nicht nur vorne nachlackiert, sondern überall, teilweise sogar gespachtelt. Ich habe mich mit dem Voreigentümer getroffen und mir schriftlich bestätigen lassen, dass sie dem Händler den Unfallschaden mitgeteilt und gezeigt haben. Neuer Anwalt ist eingeschaltet und hat gute Aussichten auf Erfolg aufgrund der Zeugenaussage, die die Arglist des Händlers beweisen können.

OK das ist glaube ich der richtige Weg.

Wäre schön wenn du uns auf dem Laufenden hältst.

Gutes Gelingen bis dahin.

Mit dem 1. - Vorbesitzer als Zeugen hast du wohl schon mal ein Trumpf Ass an deiner Seite 🙂

In welchem Umfang & Schadenshöhe war denn der letzte Unfall - Heckschaden vor Übergabe an den Händler.
Kannst du dazu ein paar grobe Angaben + ca. Summe / Schadenshöhe benennen ?
Wenn da schon viel gespachtelt & Lackiert wurde an dem Fahrzeug.

Der Vor - 1. Besitzer hat doch bestimmt gute Infos / Dokumente dazu , für dich & Anwalt.
( ... Deine Beweise muß du hier nicht öffentlich zeigen )

- Eigene Bilder
- KV bzw. Gutachten über den Heckschaden
- Den Kauf - Ankauf Vertrag vom 1. Besitzer zum Händler, mit Angaben zum Unfallwagen mit Heckschaden.

Wünsch dir viel Glück bei der Sache .

Zitat:

@C.K97 schrieb am 23. Januar 2025 um 12:27:08 Uhr:


Auto ist nicht nur vorne nachlackiert, sondern überall, teilweise sogar gespachtelt.

wenn im Vertrag steht: [

i]"Nachlackierungen, unreparierte oder reparierte Blechschäden sind möglich."

dann entspricht das dem vertragsgemäßen Zustand.

Zeugen hin oder her, es zählt der Vertrag. Den Optimismus des Anwaltes mag ich nicht recht teilen.

Ansonsten nehme ich an, das auch in diesem Thread nur das erwünscht ist was du gern lesen magst.

Das lese ich im Zusammenhang:

"Dem Verkäufer sind - k e i ne - Rahmenschäden bekannt. Wenn bekannt.

Ubermäßige Gebrauchspuren, Nachlackierungen, unreparierte oder reparierte Blechschäden sind möglich."

Klingt wie eine Wenn Dann Bedingung.

Aha.

Na hoffentlich versteht das wenigstens der Richter. Ich nämlich nicht.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 23. Januar 2025 um 16:25:24 Uhr:


"Dem Verkäufer sind - k e i ne - Rahmenschäden bekannt. Wenn bekannt.

In korrektem Deutsch:

Wenn dem Verkäufer Rahmenschäden bekannt sind, dann sind ihm keine Rahmenschäden bekannt.

Das heißt: Wenn dem Verkäufer Rahmenschäden bekannt sind, dann verschweigt er sie.

Also sagt der Verkäufe hier, daß er bei bekannten Rahmenschäden lügen würde.

Solche fest in eine Vorlage integrierten Floskeln taugen mMn nur dazu den Verkäufer von ihm selbst unbekannten Vorschäden zu entlasten.
In dem hier vorliegenden Fall hat der Verkäufer jedoch Kenntnis von dem Schaden, diesen hätte er genau benennen müssen, daher dürfte hier mMn in der Tat eine Arglist vorliegen.

Entscheiden tut das aber letztlich ein Richter.

Zitat:

@steini111 schrieb am 23. Januar 2025 um 23:50:27 Uhr:


In dem hier vorliegenden Fall hat der Verkäufer jedoch Kenntnis von dem Schaden

Was du ersteinmal

beweisen

musst.

In die richtige Richtung gänge das hier wenn im vorhergehenden Vertrag steht dass ein Fahrzeug mit Unfallschäden angekauft wird und diese beschrieben sind.

Steht das da nicht hat sich das, egal was irgendwelche Zeugen sagen.

Einen Vertrag, in dem Dinge stehen wie in dem des TE darf man niemals unterschreiben. Oder sich hinterher nicht drüber wundern, dass man eine Wundertüte erworben hat.

Wird aber wegen "hab isch Schnäppsche gemacht" doch immer wieder getan.

Zitat:

@Spi95 schrieb am 24. Januar 2025 um 13:14:50 Uhr:


Steht das da nicht hat sich das, egal was irgendwelche Zeugen sagen.

Das Fahrzeug wurde unrepariert an den Händler verkauft. Und du meinst, da wären die Zeugenaussagen irrelevant?

Sehe ich auch so, da ist Spi irgendwie auf dem Holzweg.

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