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Unfallschaden bei Verkauf angeben oder nicht?

Themenstarteram 4. Oktober 2013 um 14:50

Hallo zusammen,

unabhängig von der moralischen Verpflichtung geht es mir nun ausschließlich um die rechtliche Seite.

Muss ein Wagen explizit als Unfallwagen im Kaufvertrag / Inserat deklariert werden, wenn nach einem Auffahrunfall der Stoßfänger und die Kunstoffverkleidung ausgetauscht wurden?

Oder reicht ein Hinweis darauf, dass Stossfänger und Verkleidung im Jahr 20xx erneuert wurde?

Es wurden damals in der Markenwerkstatt Neuteile als Ersatz verbaut.

 

Beste Antwort im Thema

Als dir einer hinten rein gefahren ist, bist du da abends nachhause gekommen und hast gesagt, dass du da heute eine kleine sonstige Beschädigung hattest oder war es ein Unfall?

 

Das Fahrzeug hatte einen Unfall und der ist offenzulegen. Entweder der Wagen wird dann zu dem Preis, den Du dafür möchtest, gekauft, oder eben nicht.

 

Dass Du das Wort Unfall gerne vermeiden möchtest, ist zwar nachvollziehbar, aber eben nur der Versuch, jemanden dazu zu bringen, den geforderten Preis zu bezahlen, weil er meint, ein Auto ohne Unfallschaden zu bekommen.

 

Hast Du damals eine Wertminderung bekommen? Dann war die genau für diesen Moment gedacht.

 

Hast Du keine bekommen, kannst Du dem Käufer sagen, dass damals keine Wertminderung festgestellt wurde, also jetzt auch kein Abzug vom Kaufpreis gerechtfertigt ist.

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Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Daher ist es natürlich schon interessant, wann man ein Auto als Unfallwagen angeben muss.

...das ganze ist noch viel spannender!

ein fahrzeug kann nämlich 'KEIN unfallwagen' aber 'NICHT unfallfrei' zugleich sein! :eek:

am 4. Oktober 2013 um 19:31

Noch ein Link

Zitat:

"Nach aktueller Rechtsprechung ist im Grunde alles ein Unfallschaden, was über eine leichte Lackbeschädigung hinausgeht", sagt Nicolas Eilers von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Dreh- und Angelpunkt ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2007 (Az.: VII ZR 330/06).

Ich denke, du solltest den Schaden angeben und das Wort Unfallfahrzeug vermeiden. Schreibe aufgrund eines Unfalls wurden folgenden Teile getauscht und zählst die Teile auf. Hast du noch original Rechnungen?

Themenstarteram 4. Oktober 2013 um 19:36

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen

Ich denke, du solltest den Schaden angeben und das Wort Unfallfahrzeug vermeiden. Schreibe aufgrund eines Unfalls wurden folgenden Teile getauscht und zählst die Teile auf. Hast du noch original Rechnungen?

Original Rechnung müsste ich entweder im Ordner haben oder sonst bei Opel im PC.

Also ungefähr so wie ich es vor hatte. Der ADAC Vertrag kommt mir da je sehr entgegen indem er Unfall und Beschädigungen in einem Unterpunkt zusammenfasst.

am 4. Oktober 2013 um 19:38

Solange es KEIN Blechschaden war halte ich es so für statthaft als juristischer Laie und es ist auch nur meine persönliche Meinung. Solltest du original Rechnung und Umfang korrekt angeben wirst du deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen sein.

Themenstarteram 4. Oktober 2013 um 19:46

Okay, danke schon mal. Ich wird mal abwarten ob es noch mehr Meinungen dazu gibt.

Andere Frage, selbes Thema:

Wenn ich den Wagen ins Netz stelle bei den großen beiden Portalen für Betrag x, ist das dann verbindlich? Ich meine würde das schon als Willenserklärung gelten?

Würde ja bedeuten, wenn mir einer ne Mail mit "Ja ich will den für Betrag x kaufen" schickt, würde das schon zum Verkauf verpflichten?

am 4. Oktober 2013 um 20:13

Nein. Man spricht hier nur von einer "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots".

Themenstarteram 4. Oktober 2013 um 20:17

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Nein. Man spricht hier nur von einer "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots".

Danke schön. Das ist gut.

Möchte zufällig jemand ein Auto kaufen? Fast unfallfrei :D:D:D

Als dir einer hinten rein gefahren ist, bist du da abends nachhause gekommen und hast gesagt, dass du da heute eine kleine sonstige Beschädigung hattest oder war es ein Unfall?

 

Das Fahrzeug hatte einen Unfall und der ist offenzulegen. Entweder der Wagen wird dann zu dem Preis, den Du dafür möchtest, gekauft, oder eben nicht.

 

Dass Du das Wort Unfall gerne vermeiden möchtest, ist zwar nachvollziehbar, aber eben nur der Versuch, jemanden dazu zu bringen, den geforderten Preis zu bezahlen, weil er meint, ein Auto ohne Unfallschaden zu bekommen.

 

Hast Du damals eine Wertminderung bekommen? Dann war die genau für diesen Moment gedacht.

 

Hast Du keine bekommen, kannst Du dem Käufer sagen, dass damals keine Wertminderung festgestellt wurde, also jetzt auch kein Abzug vom Kaufpreis gerechtfertigt ist.

Themenstarteram 5. Oktober 2013 um 5:39

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Als dir einer hinten rein gefahren ist, bist du da abends nachhause gekommen und hast gesagt, dass du da heute eine kleine sonstige Beschädigung hattest oder war es ein Unfall?

Tatsächlich sagte ich "Son scheiß, mir ist einer hinten rein gefahren."

Der Schaden soll ja nicht verheimlicht werden sondern nur das Wort Unfall bzw. Unfallwagen vermieden werden.

"Austausch nach Auffahrschaden" klingt doch irgendwie sympathischer als "Unfallfahrzeug".

Wertminderung gab es damals übrigens nicht.

wir haben das Thema ja schon einige Male durchgekaut hier.........:D

 

Ich bin auch immer wieder erstaunt, mit welcher Selbstverständlichkeit hier User bei MT behaupten "kein Unfallwagen, brauchste nicht angeben"

 

Woher haben die Ihr Wissen....:confused:

 

Die Unfallfreiheit oder auch die Mängefreiheit ist eine zugesicherte Eigenschaft. Und wenn ich die zusichere muss die auch den Tatsachen enstprechen. Es gibt nun mal Käufer, die würden ein Fahrzeug nicht kaufen, wenn schon mal ein Kotflügel oder ein Stoßfänger ersetzt wurde, unabhängig davon, das das Auto davon natürlich technisch nicht schlechter ist oder wird. 

 

So ein verschweigen von Eigenschaften hat schon oft genug zu Kaufpreisminderungen oder Wandlungen geführt.

 

Man sollte sich vor Augen führen, dass so etwas für jeden Käufer und Juristen eine Steilvorlage ist. Oft geht es ja auch gar nicht um den Schaden an sich, sondern um Kaufreue. Das Auto gefällt einem doch nicht so richtig, die Bekannten und Freunde finden es doof, man hat sich finanziell übernommen....

 

Es gibt viele "Aufhänger" umd für so etwas dann ein Fass aufzumachen.

 

Ob und wann "Unfallwagen" obliegt im Zweifel immer der juristischen Würdigung.

 

Beim Verkauf des Autos scheint immer die Sonne, Verkäufer und Käufer verstehen sich gut. Da ist es doch ein leichtes, den ausgetauschten Stoßfänger oder Kotflügel zu erwähnen. 

 

Wenn erst die dunkelen Regenwolken aufgezogen sind und man muss im Nachgang zugeben, "dass da mal etwas war" ist immer von Nachteil. 

 

Mann muss ja auch nicht unbedingt den Bergriff "Unfallwagen" in den Kaufvertrag schreiben. Eine Beschreibung, was gemacht  wurde, ein Hinweis auf die Reparaturrechnung oder das Gutachten -als Bestandteil des Kaufvertrages- ist doch völlig in Ordnung und man ist auf der sicheren Seite.

 

Wenn man selber einen neuen Liebling hat, möchte man doch auch alles über diesen Wissen und nicht erst im Nachgang irgendwelche negativen Dinge erfahren, die einem sauer aufstoßen.

 

Warum soll der Käufer nicht die selben Rechte haben, ist doch eigentlich nur fair.....:)

 

Und zum Thema Nachlackierungen hat der BGH in 2007 schon mal ein Machtwort gesprochen

http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

 

Eine Nachlackierugn ist (wenn Sie fachgrecht durchgeführt wurde) erst einmal kein Mangel und lässt nicht zwingend auf einen "Unfallwagen" schließen.

 

Dennoch ist man sicher gut beraten, auch diesen Umstand im Kauvertrag zu erwähnen um auf der sicheren Seite zu sein.

 

 

 

Wer hat hier geschrieben, dass eine Nachlackierung ein Mangel ist :confused:

Ich würde es "ganz einfach" immer schriftlich fixieren, auch wenn es nur eine Nachlackierung von Steinschlägen war, am besten noch eine Kopie der Rechnung beilegen...

;)

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Muss ein Wagen explizit als Unfallwagen im Kaufvertrag / Inserat deklariert werden, wenn nach einem Auffahrunfall der Stoßfänger und die Kunstoffverkleidung ausgetauscht wurden?

Das ist ein sog. angabepflichtiger Schaden, die Bagatellgrenze liegt glaube ich irgendwo bei einer Schadenshöhe von 50 EUR, und auf die Verwendung der begriffe "Unfallfahrzeug" oder "Unfallschaden" o.ä. kommt es nicht an.

Auf der halbwegs sicheren Seite ist man als Käufer und verkäufer nur mit Reparaturrechnung und/oder Gutachten als Anlage zum KV.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

...

Also kreuze ich unten an und schreibe "Austausch der hinteren Stoßstange gegen ein Neuteil." und bin fertig mit Schönschreiben.

Hallo,

wenn Dir der Begriff "Unfallschaden" so sehr gegen den Strich geht, dann benutze den Begriff "Vorschaden", z. B.: "Vorschaden am Heck, durch (leichtes) auffahren eines anderen Fahrzeugs. Schadenumfang gemäß beigefügtem Gutachten und Reparaturrechnung"

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 6. Oktober 2013 um 20:32

Herbert, das klingt super. Das nehm ich wohl.

Danke euch allen bis hierhin. Falls noch jemand Einwände hat, möge er jetzt sprechen oder für immer schweigen :D:D

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