Unfallgegnerrin nimmt sich einen Mietwagen

Guten Abend,
hier mein kurzer Fall:
Habe einen kleinen Auffahrunfall verursacht, dumm gelaufen. Kosten von 593€ reperatur zahle ich selbst.
Die Dame hat sich allerdings einen Mietwagen für zusätzlich 350€ für 3 Tage genommen. Ihr Fahrzeug is ein VW Lupo und somit steht ihr laut Versicherung ein Fahrzeug zu für 28€ pro Tag macht bei 3 Tagen 84€.
Das Mietfahrzeug war ein Golf 5 und der steht ihr nicht zu. Wie sieht es jetzt aus, muss ich die 350€ zahlen???
Gute Antworten würden mir ne Menge Geld sparen.
Danke
MFG
Doublle_G

59 Antworten

Nein.
593 + 84 genügt.

Ich denke auch dass ich es nicht zahlen muss aber es läuft über die Versicherung (die Frau wollte es so), den Bagatellschaden werde ich innerhalb 6 Monate bezahlen damit ich nicht hochgestuft werde. Meine Sorge ist die dass die Versicherung es vielleicht bezahlt und es dann von mir wieder haben will. Die Unfallgegnerin ist ein Anwältin und dann denke ich weiß sie ja was sie tut und will mich durch ein kleines Hintertürchen welche s ich nicht kenne einfach nur verarschen genau wie mit dem wirklich super kleinen Kratzer bei dem ich mir nichtmal sicher bin dass ich es war oder sie irgendwann beim Parken mal nicht aufgepasst hat.
Machen wir es kurz.
Sicher nein???

Genauere Auskünfte gibt Dir gerne ein Anwalt, dessen Besuch ich Dir in diesem Fall unbedingt rate...

Warum die Hektik!
593 + 84 zahlen und die begründete Nachforderung rückwärtsgelehnt abwarten - ist doch viel schlauer und bequemer.

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Hi,

korrekt - nur ich denke es läuft über die Versicherung?
Die wird überhöhte Mietwagenkosten eh ablehnen - ein Hinweis darauf per Anruf in der Schadenabteilung schadet aber sicher nicht.

Zum Anwalt rennen bringt hier gar nix außer Kosten 😉

Grüße
Schreddi

Morgen,
vielen dank, ich hab mal bei der Schadensabteilung nachgefragt und die sagten auch dass sie nur die Kosten ersatten die ihr zustehen. Einen Anwalt einzuschalten lohnt sich jetzt eh nicht mehr da alles gelaufen ist (es war kurz vor meinem Urlaub und als ich zurück war, war schon alles fertig mit ihrem Auto).
Naja abwarten, dankeschön für die beruhigenden Antworten und einen schönen Tag noch.
MFG
Doublle_G

Hast Du bei den 28 Euro pro Tag vielleicht die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung mit den Kosten für einen Mietwagen verwechselt ?
Die Nutzungsausfallentschädigung wird gezahlt, wenn man keinen Mietwagen nimmt (da könnten 28 Euro pro Tag passen), aber die Kosten für einen Mietwagen dürften deutlich höher sein. Ob es sich bei dem Schaden nur um einen kleinen Kratzer handel, ist dabei völlig nebensächlich.
Wenn das eigene Fahrzeug in der Werkstatt steht, besteht natürlich ein Anspruch auf ein gleichwretiges Ersatzfahrzeug.

Zitat:

Original geschrieben von hippofant


Hast Du bei den 28 Euro pro Tag vielleicht die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung mit den Kosten für einen Mietwagen verwechselt ?
Die Nutzungsausfallentschädigung wird gezahlt, wenn man keinen Mietwagen nimmt (da könnten 28 Euro pro Tag passen), aber die Kosten für einen Mietwagen dürften deutlich höher sein. Ob es sich bei dem Schaden nur um einen kleinen Kratzer handel, ist dabei völlig nebensächlich.
Wenn das eigene Fahrzeug in der Werkstatt steht, besteht natürlich ein Anspruch auf ein gleichwretiges Ersatzfahrzeug.

ja aber ein GOLF ist klassen höher als ein Lupo , ich kann mir auch nicht einfach irgendein auto leihen , es muss schon die klasse sein die man selber hat bzw eine tiefer. auch wenn man zu einem "verleiher" geht und der kein auto in dieser klasse hat darf man nicht irgendeins nehmen sondern muss sich erst bei anderen "verleihern" erkundige. hab mal ein urteil dazu gelesnen. soweit meine info.

aber erstmal abwarten die versicherungen wollen ja auch nicht zahlen was sie nicht müssen, die werden ihr schon was dazu dagen ob sie das richtige auto geliehen hat oder ob das zu teuer war. das können die ganz gut.

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


Hi,

korrekt - nur ich denke es läuft über die Versicherung?
Die wird überhöhte Mietwagenkosten eh ablehnen - ein Hinweis darauf per Anruf in der Schadenabteilung schadet aber sicher nicht.

Zum Anwalt rennen bringt hier gar nix außer Kosten 😉

Grüße
Schreddi

Auch wenn ich einem Versicherungsmenschen nur ungern recht gebe und gar nichts davon halte, wenn sich ein Geschädigter selbst mit Versicherungen herumärgert, hat diesmal Schreddi recht 🙂 Nachdem es um die ABWEHR von Schadensersatzansprüchen geht, genügt eine einfache Mitteilung an deine Versicherung, die sich der Sache annehmen. Einen eigenen Anwalt einzuschalten lohnt nicht, da Du auf den Kosten sitzenbleiben wirst. Selbst wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, wird diese die Kosten nicht übernehmen, da die Abwehr von Schadensersatzansprüchen nicht versicherbar ist.

.........und erhaltet mir meine Vorurteile.

keine Vorurteile, sondern 10 Jahre Erfahrung in der Unfallregulierung !!

Hey,

naja mir wurde nur gesagt dass Ihr ein Fahrzeug zusteht welches max 28€ pro Tag kostet und es ne Klasse kleiner oder wenn nicht geht dann höhstens die gleiche Klasse und da sie sich hier einen GOLF V genommen hat wird dies nur mit 84€ gezahlt und auf dem Rest wird sie sitzen bleiben. Außerdem kostet selbst ein GOLF V keine 350€ für 3 Tage, die spinnen doch, oder nich??!!???🙂😕
Ich hoffe nur die Frau klagt nicht denn ich will die Autoversicherung wechseln ud wenn sich das alles ewig hin ziehen wird dann werde ich bestimmt vorerst bei der anderen Versicherung höher eigestuft und wenn dann alles geregelt ist bekomme ich ein gutahben verrechnet aber auf den ganzen Papierkrieg hab ich keiene Lust 🙁

MFG
Doublle_G

Ein Golf V kostet in der Tat normalerweise keine 350€ für 3 Tage.
Nur das Problem ist, dass es die Werkstattpauschale für Unfälle ist.
Da wird ebend mal 30€ noch draufgeschlagen pro Tag. Zahlt ja die Versicherung.
 

gegen den Leihwagen wirst du nichts machen können.

Jedoch hast du die Möglichkeit, da es korrekt ist sie muss entweder eine Klasse tiefer gehen oder min. die gleiche Klasse vom Fahrzeug her nehmen.

Das mit dem Golf ist jetzt natürlich Abrechnungssache, wenn auf der Rechnung ein Golf abgerechnet wird, kann gekürzt werden. Wenn aber ein Lupo abgerechnet wird, sie aber einen Golf fährt weil mom kein anderes Fahrzeug verfügbar war dann hast keine Chance.

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