Unfallgegnerin meldet sich nicht bei Versicherung - und noch eine Frage.
Hallo zusammen.
Ich hatte vorgestern meinen ersten Crash. Seit 4 Jahren habe ich meinen Führerschein und bin diese Zeit immer unfallfrei durch die Gegend gefahren. Hatte von Anfang ein neues Audi-Modell, mit dem ich sehr zufrieden bin.
Vor 2 Tagen dann der Schreck, ich hatte meinen ersten Unfall. Ich bin an einer Kreuzung gestanden und wollte links abbiegen. Plötzlich schoss eine Dame von links um die Kurve und rammte mich vorne seitlich. Ich bin gar nicht mehr dazu gekommen zu hupen und dann hat es schon geknallt. Fotos und alles haben wir gemacht, Unfallbericht ausgefüllt. Sie bestreitet die Schuld nicht, es gab keinen Personenschaden. Deshalb auch keine Polizei. Wir haben vereinbart, dass sie (als Verursacherin) die Sache der Versicherung meldet und sie hat das bis heute noch nicht gemacht, Schadensnummer habe ich aber schon von der Versicherung von ihr bekommen für die Reperatur (haben wahrscheinlich einen Akt angelegt)
Was mache ich jetzt, wenn sie es nicht meldet? Angerufen hat meine Versicherung und am Telefon hat sie nur blöd rum geschrien. Werkstatt sieht laut dem Mechaniker im PC, ob der Versicherung gemeldet wurde und wenn das nicht der Fall ist, kann nicht repariert werden. Termin wäre am 26.1. zur Reperatur.
Zur Werkstatt noch 2 Fragen: Es wurde mir ein Leihwagen angeboten, welcher 26€ pro Tag exkl. Spritkosten kosten soll und es wird einer reserviert. Muss die Kosten für den Leihwagen auch die Versicherung des Unfallgegners übernehmen? Schließlich bin ich der Geschädigte und kann mein Auto mind. 2 Tage nicht nutzen. Kann auch sein, dass es länger dauert, falls der Querträger kaputt ist.
Gerüchten zufolge habe ich gehört, dass in der Werkstatt, in der ich die Reperatur machen lassen will (Vertragswerkstatt) nicht ordentlich arbeitet. Die Stoßstange beim Auto der Lebensgefährtin meines Bruders wurde schon mal lackiert, aber es war dann ein Farbunterschied da.
Sollte sowas der Fall sein, kann ich dann eine Ausbesserung/erneuerte Lackierung der Stoßstange verlangen?
Schließlich will ich die gleiche Farbe haben wie davor.
P.S. Ist es egal, wenn ich die Reperatur in einer anderen Werkstatt machen lasse?
LG
Gummiwolf
Beste Antwort im Thema
Thread abgedriftet, TE hat sich über die Gier der Plattform Motortalk wiederholt beschwert - ergo wird hier geschlossen.
Merke: Bei all Deinem Tun - bedenke die Folgen!
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Zitat:
@Gummiwolf schrieb am 18. Januar 2016 um 22:48:29 Uhr:
Was bedeutet SV?
Ich werde am Tag der Reparatur darauf hinweisen.
Ich habe doch Anspruch auf den Ersatzwagen, also wird die gegnerische Versicherung wohl zahlen müssen.
Ich zahle abgesehen vom Sprit nichts.
SV bedeutet Sachverständiger, gemeinhin bezeichnet man so den Gutachter.
Die kosten für den Ersatzwagen sind ein oft genannter Streitpunkt bei der Abrechnung von Schäden.
An sich ist dafür die gegnerische Versicherung eintrittspflichtig.
Es wird aber oft um überhöhte Kosten oder die tatsächliche Notwendigkeit an sich gestritten.
Auch solltest Du wie schon geschrieben wurde ein kleineres Fahrzeug wählen, um dem ansonsten vorgenommenen Abzug aus dem Weg zu gehen.
Beispiel: Du nimmst dir einen Leihwagen weil er dir eben zusteht, nutzt ihn aber nicht oder kaum: Dann ist Ärger vorprogrammiert, da z.B. ein Taxi billiger gewesen wäre.
Anderes Beispiel: Du nimmst ohne Rücksicht auf die Kosten den erst besten, der dann zu einem besonders teuren Tarif abrechnet. Auch da ist es möglich, dass Du auf einem teil der Kosten sitzen bleibst.
Vertragspartner (das wurde ja schon geschrieben) bist in erster Linie immer Du. Zahlt die Versicherung nicht, oder nur einen Teil, wird sich dein Vertragspartner an dich wenden.
Das gilt aber natürlich auch für alle anderen Kosten, sei es die Werkstatt, der Gutachter, der Anwalt oder das Abschleppunternehmen.
Die bekommen ihr Geld in jedem Fall, wenns sein muß eben von Dir.
Hallo zusammen, es hat sich in der Zwischenzeit einiges geändert und ich komme noch mal bzgl. einer Ratsuche auf euch zurück.
Mit der Versicherung und mit dem Autohaus habe ich mich in der Zwischenzeit in Verbindung gesetzt.
Die Schadensmeldung taucht jetzt im Computer der Werkstatt auf, also kann repariert werden.
Am Montag kommt um 08:00 der Sachverständige der Gegenversicherung, um das Auto zu begutachten. Von meiner Versicherung kommt keiner.
Das Problem liegt jetzt dabei, die Kosten für den Leihwagen zu übernehmen.
Die Unfallgegnerin hat nur eine Haftpflichtversicherung (ich Vollkasko plus Rechtsschutz).
Die Gegenversicherung übernimmt die Kosten für den Leihwagen nicht deshalb.
Ich müsste das wohl selbst bezahlen.
Wie gehe ich jetzt vor?
Wie kann ich mir die Kosten für das Leihfahrzeug zurückholen - wenn ich es vorerst selbst bezahle?
Zitat:
@hk_do schrieb am 19. Januar 2016 um 10:10:00 Uhr:
Da dein eigenes Fahrzeug während der Ersatzwagen-Nutzung geschont wird, musst du dir einen Abzug anrechnen lassen.Zitat:
@Gummiwolf schrieb am 18. Januar 2016 um 22:48:29 Uhr:
Ich habe doch Anspruch auf den Ersatzwagen, also wird die gegnerische Versicherung wohl zahlen müssen.
Ich zahle abgesehen vom Sprit nichts.Deshalb wählt man üblicherweise den Ersatzwagen eine Klasse unter dem beschädigten Fahrzeug, dann entfällt dieser Abzug.
Ich fahre das kleinste Audi-Modell, also wird "eine Klasse darunter" wohl nicht vorhanden sein.
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Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 20. Januar 2016 um 11:43:49 Uhr:
Warum übernimmt die gegnerische Versicherung die kosten für Leihwagen nicht.
Weil es nur eine Haftpflicht-Versicherung ist, so die Angabe der Werkstatt.
Lohnt es sich, jetzt noch einen Anwalt zu kontaktieren wegen der Wertminderung des Fahrzeuges?
Bin mir nicht sicher, ob die gegnerische Versicherung die Kosten übernimmt, wenn sie schon beim Leihfahrzeug herum zicken.
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 20. Januar 2016 um 11:49:29 Uhr:
Wechsel die Werkstatt!
Das werde ich tun. Der Termin ist vereinbart und alles unter Dach und Fach.
Der Anwalt wäre bei dir direkt am Anfang sinnvoll gewesen, so wie es dir schon zig-mal geraten wurde. Und das nicht nur wegen der Wertminderung.
Ich würde keinen Gutachter der gegnerischen Vs akzeptieren da dir bei Haftpflichtschaden freie Gutachterwahl zusteht die Anwalts und Mietwagenkosten ebendfalls und das hat nichts damit zutun ob dein Auto Vk versichert ist und der Unfallgehner eben nur Hfl hat! Für diesen Schaden ist nur die Haftpflichtversicherung zuständig und die hat jeder in Deutschland soweit Rechnung bezahlt ist!
Zitat:
Für diesen Schaden ist nur die Haftpflichtversicherung zuständig und die hat jeder in Deutschland soweit Rechnung bezahlt ist!
Das ist aber eine sehr eigenwillige Auslegung des VVG! 😕
Es sind mittlerweile 7 Seiten Thread und das Ganze läuft irgendwie aus dem Ruder. Nicht weil es an guten Ratschlägen fehlt, sondern weil der TE sie entweder nicht versteht, verstehen will oder einfach nicht beachtet.
Ein vernüftiger Ablauf und was einem zusteht, wenn man nicht Schuld ist, ist alles mehrfach erklärt. Auch die Nachtteile die entstehen können wenn man sich falsch verhält.
Gruß Frank,
der sich Mittlerweile sicher ist, daß der TE nicht alle Kosten erstattet bekommt.
Ein Lehrbeispiel, wie es läuft, wenn man sich nicht Rat bei einem Fachmann sucht sondern in Internetforen so lange rumschreibt, bis einem die Antwort passt. Für was bezahlt der TE eigentlich die Prämie für den Rechtschutz?!
Zitat:
@tiramizu schrieb am 20. Januar 2016 um 12:42:06 Uhr:
Für was bezahlt der TE eigentlich die Prämie für den Rechtschutz?!
Für diesen Fall hier sicher nicht, denn hier benötigt er keine RSV.
@TE, du bringst alles durcheinander was man so durcheinander bringen kann.
Ich bin auch ein Gegner davon, immer gleich zum Anwalt zu rennen.
Du allerdings weisst (sofern Du hier nicht nur eine Show abziehst) so überhaupt nicht was du tust.
Hier wäre versierter Rat sicherlich gut angelegtes Geld gewesen.
Was sinnvolles wird hier nicht mehr heraus kommen, da der TE nicht willens oder vielleicht auch nicht fähig ist, grundlegende Ratschläge zu befolgen.
Inzwischen frage ich mich bei einigen Threads hier im Forum, ob die überhaupt jemals ernst gemeint waren, oder ob die von Anfang an nur auf sinnloser Freizeitbeschäftigung beruhen.