Unfallgegnerin meldet sich nicht bei Versicherung - und noch eine Frage.

Hallo zusammen.

Ich hatte vorgestern meinen ersten Crash. Seit 4 Jahren habe ich meinen Führerschein und bin diese Zeit immer unfallfrei durch die Gegend gefahren. Hatte von Anfang ein neues Audi-Modell, mit dem ich sehr zufrieden bin.

Vor 2 Tagen dann der Schreck, ich hatte meinen ersten Unfall. Ich bin an einer Kreuzung gestanden und wollte links abbiegen. Plötzlich schoss eine Dame von links um die Kurve und rammte mich vorne seitlich. Ich bin gar nicht mehr dazu gekommen zu hupen und dann hat es schon geknallt. Fotos und alles haben wir gemacht, Unfallbericht ausgefüllt. Sie bestreitet die Schuld nicht, es gab keinen Personenschaden. Deshalb auch keine Polizei. Wir haben vereinbart, dass sie (als Verursacherin) die Sache der Versicherung meldet und sie hat das bis heute noch nicht gemacht, Schadensnummer habe ich aber schon von der Versicherung von ihr bekommen für die Reperatur (haben wahrscheinlich einen Akt angelegt)

Was mache ich jetzt, wenn sie es nicht meldet? Angerufen hat meine Versicherung und am Telefon hat sie nur blöd rum geschrien. Werkstatt sieht laut dem Mechaniker im PC, ob der Versicherung gemeldet wurde und wenn das nicht der Fall ist, kann nicht repariert werden. Termin wäre am 26.1. zur Reperatur.

Zur Werkstatt noch 2 Fragen: Es wurde mir ein Leihwagen angeboten, welcher 26€ pro Tag exkl. Spritkosten kosten soll und es wird einer reserviert. Muss die Kosten für den Leihwagen auch die Versicherung des Unfallgegners übernehmen? Schließlich bin ich der Geschädigte und kann mein Auto mind. 2 Tage nicht nutzen. Kann auch sein, dass es länger dauert, falls der Querträger kaputt ist.

Gerüchten zufolge habe ich gehört, dass in der Werkstatt, in der ich die Reperatur machen lassen will (Vertragswerkstatt) nicht ordentlich arbeitet. Die Stoßstange beim Auto der Lebensgefährtin meines Bruders wurde schon mal lackiert, aber es war dann ein Farbunterschied da.

Sollte sowas der Fall sein, kann ich dann eine Ausbesserung/erneuerte Lackierung der Stoßstange verlangen?
Schließlich will ich die gleiche Farbe haben wie davor.

P.S. Ist es egal, wenn ich die Reperatur in einer anderen Werkstatt machen lasse?

LG
Gummiwolf

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Also ich habe das so verstanden:

Wenn man nach der Variante A versichert ist - also nach der billigsten Variante, dann hat der Unfallgegner - in dem Fall ich keinen Anspruch auf Übername der Kosten für einen Leihwagen.

Ist man mit der teureren Variante B versichert, dann hat der Unfallgegner Anspruch auf Kostenübernahme des Leihfahrzeuges.

Nach welcher Variante die Unfallgegnerin versichert ist, weiß ich nicht und es entzieht sich meiner Kenntnis, wie ich eine Antwort darauf finden kann.

Vielleicht hilft das weiter. https://www.help.gv.at/.../Seite.2892002.html

Könnte auch so interpretiert werden, daß der Geschädigte zwar einen Leihwagenanspruch hat, aber dieser bei Variante A nicht von der Versicherung übernommen wird sondern vom schädiger selbst.

Zitat:

@kine050683 schrieb am 21. Januar 2016 um 21:05:34 Uhr:


Vielleicht hilft das weiter. https://www.help.gv.at/.../Seite.2892002.html

Nein, tut es leider nicht.

Diese Seite habe ich selbst schon aufgerufen.

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Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 21. Januar 2016 um 21:06:20 Uhr:


Könnte auch so interpretiert werden, daß der Geschädigte zwar einen Leihwagenanspruch hat, aber dieser bei Variante A nicht von der Versicherung übernommen wird sondern vom schädiger selbst.

Das wäre aber sehr realitätsfremd....

Zitat:

@Gummiwolf schrieb am 21. Januar 2016 um 21:07:54 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 21. Januar 2016 um 21:06:20 Uhr:


Könnte auch so interpretiert werden, daß der Geschädigte zwar einen Leihwagenanspruch hat, aber dieser bei Variante A nicht von der Versicherung übernommen wird sondern vom schädiger selbst.
Das wäre aber sehr realitätsfremd....

Wieso?

In D sind m.W meine Ansprüche als geschädigter unabhängig von der Variante der Haftpflichtversicherung des Schädigers, abgesehen vielleicht von der deckungssumme.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 21. Januar 2016 um 21:14:21 Uhr:



Zitat:

@Gummiwolf schrieb am 21. Januar 2016 um 21:07:54 Uhr:


Das wäre aber sehr realitätsfremd....

Wieso?
In D sind m.W meine Ansprüche als geschädigter unabhängig von der Variante der Haftpflichtversicherung des Schädigers, abgesehen vielleicht von der deckungssumme.

Das mag sein.

Wir sprechen hier aber immer noch von Österreich.

Zitat:

@Gummiwolf schrieb am 21. Januar 2016 um 21:07:54 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 21. Januar 2016 um 21:06:20 Uhr:


Könnte auch so interpretiert werden, daß der Geschädigte zwar einen Leihwagenanspruch hat, aber dieser bei Variante A nicht von der Versicherung übernommen wird sondern vom schädiger selbst.
Das wäre aber sehr realitätsfremd....

Wieso das jetzt? Soweit warst du doch selbst schon.

Wenn man bei Euch Variante A versichert ist, zahlt die Versicherung keinen Mietwagen. Den muß man dann aus eigener Tasche dem Geschädigten zahlen.

Du hast doch selbst schon eingeräumt dass es sich nicht lohnen wird, die Kosten bei. Unfallverursacher geltend zu machen.

Sorry aber du kennst selbst das österreichische Recht nicht, suchst Hilfe in einem deutschen Forum und ignorierst mehrfach bereits als erledigt angesehene Sachverhalte.

Ich glaube, hier werden keine neuene Erkenntnisse mehr zu Tage kommen ....

Da ich das österr. Recht nicht kenne, habe ich ja den Text aus dem Link zur Aufklärung gepostet.
Tue mal nicht so, als würdest du das österreichische Recht kennen.

Nimms mir nicht krumm. Aber diese Diskussion über 13!Seiten wegen dieser Sache ist schon der Burner...

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 21. Januar 2016 um 21:56:39 Uhr:


Nimms mir nicht krumm. Aber diese Diskussion über 13!Seiten wegen dieser Sache ist schon der Burner...

Ich nehme es dir nicht krumm.

Es wurden schon einige Fragen mit eurer Hilfe beantwortet, wobei ich euch sehr dankbar bin.

Das österreichische Recht kennt dein Anwalt und versicherungstechnische Fragen beantwortet dir deine Versicherung am Besten. Ich fürchte so richtig kann dir von uns niemand helfen... Schönen Abend noch ihr Leut

Zitat:

@Gummiwolf schrieb am 21. Januar 2016 um 21:38:04 Uhr:


Da ich das österr. Recht nicht kenne, habe ich ja den Text aus dem Link zur Aufklärung gepostet.
Tue mal nicht so, als würdest du das österreichische Recht kennen.

@TE

Wer anständige Informationen haben möchte, sollte auch mit allen Angaben um die Ecke kommen. Ich kann mich nicht erinnern, das du selbst hier mal mitgeteilt hast, das du aus Österreich kommst und sich der Unfall in Österreich ereignet hat.

Kein Wunder, dass hier auf mind. 10 Seiten viel Schwachsinn - auch oder insbesondere für dich - verbreitet wurde. Und eigentlich solltest du als Österreicher, der selbst eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben dürfte, auch wissen, was er versichert und was er nicht versichert hat.

Hier geht es um deine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Hast du wie die meisten Österreicher die Variante "A" die sogenannte Leihwagenverzichtsvariante, abgeschlossen, steht dir kein Leihwagen zu.

Bei Variante A verzichtet man im Haftpflichtvertrag generell auf die Geltendmachung von Leihwagenkosten - und erhält dafür eine Prämienreduktion von 20 bis 25 %. Dieser „Spalttarif“ beruht auf einem (gesetzlich gedeckten) Abkommen aller österreichischen Versicherungen, um eine Variante mit günstigeren Prämien anbieten zu können.

Schau dir also deinen eigenen Vertrag für dein Fahrzeug an und dann weist du, ob du dir ein Anspruch auf Erstattung von Leihwagenkosten zusteht.

Ich hatte vor einigen Seiten einige Male erwähnt, dass es hier um Österreich handelt.

Es ist doch jetzt genügend oft wiederholt worden:
Variante A-->kein Leihwagen
Variante B --> Leihwagen

Die Variante A und trotzdem Leihwagen, die Du nun gerne hättest gibts nicht, denn dafür hast Du ja einen Prämiennachlass bekommen.
Wie Du versichert bist, weiß niemand außer dir.
Somit dürften doch jetzt alle Unklarheiten beseitigt sein.

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