Unfallgegnerin meldet sich nicht bei Versicherung - und noch eine Frage.
Hallo zusammen.
Ich hatte vorgestern meinen ersten Crash. Seit 4 Jahren habe ich meinen Führerschein und bin diese Zeit immer unfallfrei durch die Gegend gefahren. Hatte von Anfang ein neues Audi-Modell, mit dem ich sehr zufrieden bin.
Vor 2 Tagen dann der Schreck, ich hatte meinen ersten Unfall. Ich bin an einer Kreuzung gestanden und wollte links abbiegen. Plötzlich schoss eine Dame von links um die Kurve und rammte mich vorne seitlich. Ich bin gar nicht mehr dazu gekommen zu hupen und dann hat es schon geknallt. Fotos und alles haben wir gemacht, Unfallbericht ausgefüllt. Sie bestreitet die Schuld nicht, es gab keinen Personenschaden. Deshalb auch keine Polizei. Wir haben vereinbart, dass sie (als Verursacherin) die Sache der Versicherung meldet und sie hat das bis heute noch nicht gemacht, Schadensnummer habe ich aber schon von der Versicherung von ihr bekommen für die Reperatur (haben wahrscheinlich einen Akt angelegt)
Was mache ich jetzt, wenn sie es nicht meldet? Angerufen hat meine Versicherung und am Telefon hat sie nur blöd rum geschrien. Werkstatt sieht laut dem Mechaniker im PC, ob der Versicherung gemeldet wurde und wenn das nicht der Fall ist, kann nicht repariert werden. Termin wäre am 26.1. zur Reperatur.
Zur Werkstatt noch 2 Fragen: Es wurde mir ein Leihwagen angeboten, welcher 26€ pro Tag exkl. Spritkosten kosten soll und es wird einer reserviert. Muss die Kosten für den Leihwagen auch die Versicherung des Unfallgegners übernehmen? Schließlich bin ich der Geschädigte und kann mein Auto mind. 2 Tage nicht nutzen. Kann auch sein, dass es länger dauert, falls der Querträger kaputt ist.
Gerüchten zufolge habe ich gehört, dass in der Werkstatt, in der ich die Reperatur machen lassen will (Vertragswerkstatt) nicht ordentlich arbeitet. Die Stoßstange beim Auto der Lebensgefährtin meines Bruders wurde schon mal lackiert, aber es war dann ein Farbunterschied da.
Sollte sowas der Fall sein, kann ich dann eine Ausbesserung/erneuerte Lackierung der Stoßstange verlangen?
Schließlich will ich die gleiche Farbe haben wie davor.
P.S. Ist es egal, wenn ich die Reperatur in einer anderen Werkstatt machen lasse?
LG
Gummiwolf
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Versicherungen in der Schweiz, Luxemburg, Finnland, Großbritannien, Irland, Österreich und den Niederlanden ersetzen die Mietwagenkosten zwar uneingeschränkt, ziehen davon aber ebenso wie deutsche Versicherungen einen Betrag von 15 - 30% wegen ersparter Eigenkosten ab.
Nur dieser Punkt ist für mich interessant.
Das heißt also, für die restlichen Prozent Kosten muss ich selbst aufkommen?
Kann man die Kosten für den Leihwagen auch im Nachhinein einfordern bei der Versicherung?
Zitat:
@Gummiwolf schrieb am 21. Januar 2016 um 19:28:16 Uhr:
Kann man die Kosten für den Leihwagen auch im Nachhinein einfordern bei der Versicherung?
Eine andere Möglichkeit gibt es ohnehin nicht. Erst müssen dir die Kosten durch Leihwagennutzung auch entstanden sein, erst dann kannst du eine Rechnung erhalten und erst dann kannst du diese bei der Versicherung einreichen. Es sollte dir auch möglich sein, 52 Euro zu verauslagen und wenn dir die (mögliche) Eigenbeteiligung von bis zu 30% = 15 Euro zu viel erscheinen, verzichte einfach mal zwei Tage auf ein Fahrzeug und fahr mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Zitat:
@xAKBx schrieb am 21. Januar 2016 um 19:35:00 Uhr:
Eine andere Möglichkeit gibt es ohnehin nicht. Erst müssen dir die Kosten durch Leihwagennutzung auch entstanden sein, erst dann kannst du eine Rechnung erhalten und erst dann kannst du diese bei der Versicherung einreichen. Es sollte dir auch möglich sein, 52 Euro zu verauslagen und wenn dir die (mögliche) Eigenbeteiligung von bis zu 30% = 15 Euro zu viel erscheinen, verzichte einfach mal zwei Tage auf ein Fahrzeug und fahr mit öffentlichen Verkehrsmitteln.Zitat:
@Gummiwolf schrieb am 21. Januar 2016 um 19:28:16 Uhr:
Kann man die Kosten für den Leihwagen auch im Nachhinein einfordern bei der Versicherung?
Ja, es wäre möglich, diesen Betrag zu verauslagen. Aber wenn ich dann die Rechnung an die Versicherung schicke, habe ich nicht in der Hand, dass diese auch bezahlt.
Wenn die Unfallgegnerin nur diese Variante A der Haftpflichtversicherung hat.
Zitat:
@Gummiwolf schrieb am 21. Januar 2016 um 19:37:28 Uhr:
Aber wenn ich dann die Rechnung an die Versicherung schicke, habe ich nicht in der Hand, dass diese auch bezahlt.
Wenn du bei 50 Euro solche Überlegungen anstellst, bist du nicht zwingend auf einen Mietwagen angewiesen und solltest dann auch darauf verzichten.
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"Dafür erhält er beim eigenen Haftpflichtversicherer einen Prämiennachlass und wird nach der Haftpflichtvariante A versichert. Diese Variante ist in den meisten Fällen Standard.
Dadurch entsteht im Schadenfall KEIN Ersatzanspruch auf einen Mietwagen, auch wenn das Verschulden eindeutig auf Seiten des Unfallgegners liegt. Andererseits sparen Sie für die Vertragsdauer einen Teil der ansonsten fälligen Versicherungsprämie für die Autohaftpflichtversicherung."
Abgesehen davon, dass ich das mit Varianten wohl nicht verstanden habe. 🙂
Demnach müßtes "Du" Variante A haben.
Gruß Frank,
der nicht richtig durchblickt. 😉
Zitat:
@xAKBx schrieb am 21. Januar 2016 um 19:44:04 Uhr:
Wenn du bei 50 Euro solche Überlegungen anstellst, bist du nicht zwingend auf einen Mietwagen angewiesen und solltest dann auch darauf verzichten.Zitat:
@Gummiwolf schrieb am 21. Januar 2016 um 19:37:28 Uhr:
Aber wenn ich dann die Rechnung an die Versicherung schicke, habe ich nicht in der Hand, dass diese auch bezahlt.
Lass das mal meine Entscheidung sein.
Ob ich darauf angewiesen bin spielt keine Rolle - es geht schlichtweg um meine Ansprüche, die mir zustehen.
Zitat:
@Frank128 schrieb am 21. Januar 2016 um 19:48:38 Uhr:
"Dafür erhält er beim eigenen Haftpflichtversicherer einen Prämiennachlass und wird nach der Haftpflichtvariante A versichert. Diese Variante ist in den meisten Fällen Standard.Dadurch entsteht im Schadenfall KEIN Ersatzanspruch auf einen Mietwagen, auch wenn das Verschulden eindeutig auf Seiten des Unfallgegners liegt. Andererseits sparen Sie für die Vertragsdauer einen Teil der ansonsten fälligen Versicherungsprämie für die Autohaftpflichtversicherung."
Abgesehen davon, dass ich das mit Varianten wohl nicht verstanden habe. 🙂
Demnach müßtes "Du" Variante A haben.Gruß Frank,
der nicht richtig durchblickt. 😉
Da blickst du jetzt total falsch durch. Die UNFALLGEGNERIN besitzt eine Haftpflichtversicherung.
Ich habe bei meinem Auto eine Vollkasko inkl. Rechtsschutz, aber meine Versicherung hat in diesem Fall eh nichts damit zu schaffen, da ich nicht Schuld an dem Unfall bin.
Genau. Nur was nutzt mir dann Variante A? Ich spare Geld in "meiner" Haftpflicht wenn ich auf einen Leihwagen verzichte. Meine Haftpflicht entschädigt ja nicht mich bei einem Unfall sondern meinen Gegner.
Gruß Frank,
dem man das ganz genau erklären muss. 😉
Zitat:
@Gummiwolf schrieb am 21. Januar 2016 um 19:48:57 Uhr:
Lass das mal meine Entscheidung sein.
Ob ich darauf angewiesen bin spielt keine Rolle - es geht schlichtweg um meine Ansprüche, die mir zustehen.
Versicherungen in der Schweiz, Luxemburg, Finnland, Großbritannien, Irland, Österreich und den Niederlanden ersetzen die Mietwagenkosten zwar uneingeschränkt, ziehen davon aber ebenso wie deutsche Versicherungen einen Betrag von 15 - 30% wegen ersparter Eigenkosten ab.
Das sind deine Ansprüche.
Wenn es in Österreich möglich sein sollte, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer diese Kosten nicht erstattet und dafür einen Beitragsnachlass gewährt, muss der Schädiger dir halt aus seiner Privatschatulle die Mietwagenkosten erstatten.
Zitat:
@xAKBx schrieb am 21. Januar 2016 um 19:59:00 Uhr:
Wenn es in Österreich möglich sein sollte, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer diese Kosten nicht erstattet und dafür einen Beitragsnachlass gewährt, muss der Schädiger dir halt aus seiner Privatschatulle die Mietwagenkosten erstatten.
Das würde mir jetzt wiederum Einleuchten.
Gruß Frank,
dann muss man die Kosten wohl einklagen. 😉
Zitat:
@xAKBx schrieb am 21. Januar 2016 um 19:59:00 Uhr:
Versicherungen in der Schweiz, Luxemburg, Finnland, Großbritannien, Irland, Österreich und den Niederlanden ersetzen die Mietwagenkosten zwar uneingeschränkt, ziehen davon aber ebenso wie deutsche Versicherungen einen Betrag von 15 - 30% wegen ersparter Eigenkosten ab.Zitat:
@Gummiwolf schrieb am 21. Januar 2016 um 19:48:57 Uhr:
Lass das mal meine Entscheidung sein.
Ob ich darauf angewiesen bin spielt keine Rolle - es geht schlichtweg um meine Ansprüche, die mir zustehen.Das sind deine Ansprüche.
Wenn es in Österreich möglich sein sollte, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer diese Kosten nicht erstattet und dafür einen Beitragsnachlass gewährt, muss der Schädiger dir halt aus seiner Privatschatulle die Mietwagenkosten erstatten.
Das dürfte ein sehr mühsames Unterfangen werden, die Kosten von der Unfallgegnerin zurückzufordern.
Ich glaube kaum, dass diese die Kosten ohne mit der Wimper zu zucken übernehmen würde.
Rein theoretisch könnte ihr das ja auch egal sein - wie ich mein Geld für das Leihfahrzeug zurückbekomme und ich könnte nichts dagegen machen, außer die Kosten über einen Anwalt einzufordern, dessen Kosten aber wohl den Betrag, den der Leihwagen kostet übersteigen würden.
Also wird wohl folgender Vorgang der Sinnvollste sein: Ich bezahle die Kosten für den Leihwagen, schicke dann der Versicherung die Rechnung dafür und schaue wie diese darauf reagiert.
Zickt die Versicherung herum, dann bleibt mir nur noch der außergerichtliche Vergleich mit der Unfallgegnerin oder der Gang zum Anwalt.
Eines habe ich jetzt aber gelernt: Es gibt wirklich für jede Kleinigkeit, für jeden Furz irgendein Gesetz oder einen Paragraphen, auf dem man herumreiten kann.
Wenn das Autohaus gesagt hat, dass die Versicherung die Kosten für das Leihauto nicht übernimmt, dann wird sich dieses vl. danach erkundigt haben, ob die Unfallgegnerin Variante A oder B hat - woher sollten sie sonst Auskunft geben können.
Zitat:
@Gummiwolf schrieb am 21. Januar 2016 um 19:50:36 Uhr:
Da blickst du jetzt total falsch durch. Die UNFALLGEGNERIN besitzt eine Haftpflichtversicherung.Zitat:
@Frank128 schrieb am 21. Januar 2016 um 19:48:38 Uhr:
"Dafür erhält er beim eigenen Haftpflichtversicherer einen Prämiennachlass und wird nach der Haftpflichtvariante A versichert. Diese Variante ist in den meisten Fällen Standard.Dadurch entsteht im Schadenfall KEIN Ersatzanspruch auf einen Mietwagen, auch wenn das Verschulden eindeutig auf Seiten des Unfallgegners liegt. Andererseits sparen Sie für die Vertragsdauer einen Teil der ansonsten fälligen Versicherungsprämie für die Autohaftpflichtversicherung."
Abgesehen davon, dass ich das mit Varianten wohl nicht verstanden habe. 🙂
Demnach müßtes "Du" Variante A haben.Gruß Frank,
der nicht richtig durchblickt. 😉
Ich habe bei meinem Auto eine Vollkasko inkl. Rechtsschutz, aber meine Versicherung hat in diesem Fall eh nichts damit zu schaffen, da ich nicht Schuld an dem Unfall bin.
Ich finde die Formulierung sehr verwirrend und verstehe sie so:
Wenn ICH in Österreich eine Haftpflicht Variante A habe, habe ich auch KEINEN Anspruch auf einen Mietwagen, wenn ICH bei einem Unfall der Geschädigte bin.
Dein Anspruch wäre demnach davon abhängig, wie du selbst versichert bist.
Klingt für mich nicht nachvollziehbar, aber so vertstehe ich die o.g. Formulierung.
Dazu käme dann noch, dass der Unfallverursacher, wenn er nur Variante A versichert ist, aus eigener Tasche einen Mietwagen des Geschädigten zahlen muss. Aber nur wenn dieser Variante B versichert ist.