Unfallgegnerin meldet sich nicht bei Versicherung - und noch eine Frage.

Hallo zusammen.

Ich hatte vorgestern meinen ersten Crash. Seit 4 Jahren habe ich meinen Führerschein und bin diese Zeit immer unfallfrei durch die Gegend gefahren. Hatte von Anfang ein neues Audi-Modell, mit dem ich sehr zufrieden bin.

Vor 2 Tagen dann der Schreck, ich hatte meinen ersten Unfall. Ich bin an einer Kreuzung gestanden und wollte links abbiegen. Plötzlich schoss eine Dame von links um die Kurve und rammte mich vorne seitlich. Ich bin gar nicht mehr dazu gekommen zu hupen und dann hat es schon geknallt. Fotos und alles haben wir gemacht, Unfallbericht ausgefüllt. Sie bestreitet die Schuld nicht, es gab keinen Personenschaden. Deshalb auch keine Polizei. Wir haben vereinbart, dass sie (als Verursacherin) die Sache der Versicherung meldet und sie hat das bis heute noch nicht gemacht, Schadensnummer habe ich aber schon von der Versicherung von ihr bekommen für die Reperatur (haben wahrscheinlich einen Akt angelegt)

Was mache ich jetzt, wenn sie es nicht meldet? Angerufen hat meine Versicherung und am Telefon hat sie nur blöd rum geschrien. Werkstatt sieht laut dem Mechaniker im PC, ob der Versicherung gemeldet wurde und wenn das nicht der Fall ist, kann nicht repariert werden. Termin wäre am 26.1. zur Reperatur.

Zur Werkstatt noch 2 Fragen: Es wurde mir ein Leihwagen angeboten, welcher 26€ pro Tag exkl. Spritkosten kosten soll und es wird einer reserviert. Muss die Kosten für den Leihwagen auch die Versicherung des Unfallgegners übernehmen? Schließlich bin ich der Geschädigte und kann mein Auto mind. 2 Tage nicht nutzen. Kann auch sein, dass es länger dauert, falls der Querträger kaputt ist.

Gerüchten zufolge habe ich gehört, dass in der Werkstatt, in der ich die Reperatur machen lassen will (Vertragswerkstatt) nicht ordentlich arbeitet. Die Stoßstange beim Auto der Lebensgefährtin meines Bruders wurde schon mal lackiert, aber es war dann ein Farbunterschied da.

Sollte sowas der Fall sein, kann ich dann eine Ausbesserung/erneuerte Lackierung der Stoßstange verlangen?
Schließlich will ich die gleiche Farbe haben wie davor.

P.S. Ist es egal, wenn ich die Reperatur in einer anderen Werkstatt machen lasse?

LG
Gummiwolf

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Dass es nix gibt, wie ich weiter oben ja schon geschrieben habe.

Zitat:

@olmo12 schrieb am 21. Januar 2016 um 12:54:16 Uhr:


Dass es nix gibt, wie ich weiter oben ja schon geschrieben habe.

Bei dir war von Deutschland die Rede.

"Du bekommst also nichts."

Zitat:

@olmo12 schrieb am 20. Januar 2016 um 23:32:25 Uhr:


Welcher Rechtsstandort gilt denn eigentlich?

Wertminderung wird in Österreich nicht bezahlt.

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Zitat:

@Gummiwolf schrieb am 21. Januar 2016 um 11:44:06 Uhr:


Dann wäre es hilfreich, wenn ihr mir noch wegen dem Problem mit dem Leihwagen einen Lösungsvorschlag geben könntet - den die Gegenversicherung nicht übernehmen will.

Muss ich das akzeptieren?
Oder hängt es wirklich damit zusammen, dass die Unfallgegnerin nur eine Haftpflichtversicherung hat, die solche Kosten nicht übernimmt?

Wobei ich nicht wüsste, warum das mein Problem sein sollte.

Hier kommen wir wieder zum Unterschied D/A ..... in D müßte jede Kfz-Haftpflicht im berechtigten Fall auch die Kosten für einen Leihwagen übernehmen.
Es gibt hier keine Haftpflicht, die diese Kosten nicht übernehmen müßte.

Ob das in A anders ist, können hier wohl nur die wenigsten beurteilen.

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 21. Januar 2016 um 18:47:26 Uhr:


Hier kommen wir wieder zum Unterschied D/A ..... in D müßte jede Kfz-Haftpflicht im berechtigten Fall auch die Kosten für einen Leihwagen übernehmen.
Es gibt hier keine Haftpflicht, die diese Kosten nicht übernehmen müßte.

Ob das in A anders ist, können hier wohl nur die wenigsten beurteilen.

Es wäre sehr gut, wenn mir diesbezüglich jemand weiterhelfen könnte. Mir sagen, was in Österreich mein Recht ist.

Ein berechtigter Fall ist das wohl, wenn ich der Geschädigte bin.

Ohne jetzt ne Seite zurück schauen zu wollen wurde dir glaub ich schon geraten, nen Fachanwalt aufzusuchen.

Wird also in Deutschland die Rechnung für das Leihfahrzeug einfach an die gegnerische Versicherung weitergeleitet und die Sache wird dann von der Versicherung bezahlt?

Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, die Kosten im Nachhinein von der Versicherung zurückzufordern, wenn ich das Leihauto schon bezahlt habe.

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 21. Januar 2016 um 18:51:27 Uhr:


Ohne jetzt ne Seite zurück schauen zu wollen wurde dir glaub ich schon geraten, nen Fachanwalt aufzusuchen.

Ja, das wurde mir geraten. Allerdings nur wegen dem Leihwagen wäre mir das zu viel Aufwand.

Die Sache mit dem Schadenersatz durch die Wertminderung ist ja nun vom Tisch - das wäre der größere und wichtigere Punkt für mich gewesen, wegen dem ich einen Anwalt aufgesucht hätte.

Mal angenommen in Österreich muß die Kostenübernahme für Leihwagen tatsächlich extra in der Haftpflicht versichert werden. Und weiter angenommen, dir steht nach österreichischem Recht ein Leihwagen zu, dass kannst du die Kosten dafür nur direkt ggü. dem Unfallberursacher geltend machen, sofern dieser keine ausreichende Versicherung hat.

Aber ob das so ist, wird dir hier vermutlich jiemand beantworten können, mangels Detailkenntnissen des österreichischen Rechtes.

Von wieviel Tagen Leihwagen sprechen wir denn hier? Du hast am Anfang, was von 26 € pro Tag geschrieben.

1 Tag = 26 €; 2 Tage = 52 €; 3 Tage = 78 €; 4 Tage = 104 €

Gruß Frank,
weitere Tage habe ich einmal weggelassen. 😉

Habe das hier dazu gefunden:

In Österreich wird ein so genannter Spalttarif von allen Versicherungsgesellschaften geführt. Dabei kann sich jeder Versicherungsnehmer bei Abschluss seiner eigenen Haftpflichtversicherung entscheiden, ob er im Falle eines Schadens (Unfalles) auf den Ersatz von Mietkosten eines Ersatzfahrzeuges (Mietfahrzeuges), einschließlich Taxi und des Verdienstentganges wegen der Nichtbenützbarkeit des Fahrzeuges verzichtet. Dafür erhält er beim eigenen Haftpflichtversicherer einen Prämiennachlass und wird nach der Haftpflichtvariante A versichert. Diese Variante ist in den meisten Fällen Standard.

Dadurch entsteht im Schadenfall KEIN Ersatzanspruch auf einen Mietwagen, auch wenn das Verschulden eindeutig auf Seiten des Unfallgegners liegt. Andererseits sparen Sie für die Vertragsdauer einen Teil der ansonsten fälligen Versicherungsprämie für die Autohaftpflichtversicherung.

Bitte prüfen Sie deshalb, welche Haftpflichtvariante Sie selber bei Ihrer Versicherungsgesellschaft versichert haben.

Lediglich wenn Sie eine Haftpflichtvariante B (mit 20 %igem Prämienzuschlag) versichert haben, werden Mietwagenkosten im Schadenfall vergütet

Ich denke mal, die Unfallverursacherin hat die billigste Variante der Haftpflicht.

Zitat:

@Frank128 schrieb am 21. Januar 2016 um 19:06:44 Uhr:


Von wieviel Tagen Leihwagen sprechen wir denn hier? Du hast am Anfang, was von 26 € pro Tag geschrieben.

1 Tag = 26 €; 2 Tage = 52 €; 3 Tage = 78 €; 4 Tage = 104 €

Gruß Frank,
weitere Tage habe ich einmal weggelassen. 😉

Der Mann in der Werkstatt hat gesagt, dass die Reparatur mindestens 2 Tage mit 26€ pro Tag exkl. Spritkosten für das Leihfahrzeug dauern wird. Die Front wird auf jeden Fall getauscht.

Ist der Querträger auch kaputt (was er sicherlich ist, nach dem die Motorhaube verzogen ist), dann wird es noch länger dauern.

Reparaturkosten werden in allen europäischen Ländern ersetzt, in vielen Ländern jedoch nicht in der gleichen Höhe und unter anderen Voraussetzungen als dies in Deutschland üblich ist.

In Österreich, Norwegen, Schweden, Schweiz, Finnland, Polen und Portugal übernimmt die Versicherung nur dann die Gutachterkosten, wenn sie selbst keine Schadenseinschätzung vorgenommen hat oder wenn das Gutachten in ihrem Einverständnis erstellt wurde.

Im Ausland hat man kaum Chancen die Wertminderung überhaupt bzw. im gleichen Umfang ersetzt zu bekommen. In Belgien, Bosnien, Kroatien, Jugoslawien, Mazedonien, Dänemark, Frankreich, Österreich, Schweden, Norwegen und Italien wird nur der merkantile Minderwert und dies nur für ein relativ neues Fahrzeug ersetzt oder wenn es sich um ein Luxusfahrzeug handelt. Die Neuwertigkeit wird dabei in Jugoslawien etwa nur bei bis zu einem Jahr, in Österreich bis zu drei Jahre …..

Versicherungen in der Schweiz, Luxemburg, Finnland, Großbritannien, Irland, Österreich und den Niederlanden ersetzen die Mietwagenkosten zwar uneingeschränkt, ziehen davon aber ebenso wie deutsche Versicherungen einen Betrag von 15 - 30% wegen ersparter Eigenkosten ab.

Nutzungsausfallentschädigungen werden im europäischen Ausland nur in Großbritannien, Frankreich, Luxemburg, Italien, Finnland, Schweden und in Belgien gezahlt.

Überhaupt keine Anwaltskosten zahlen die Versicherungen in Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Finnland, Frankreich, Portugal und in der Ukraine. Dagegen übernehmen niederländische, österreichische und schweizerische Haftpflichtversicherer sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Kosten.

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