Unfallgegnerin meldet sich nicht bei Versicherung - und noch eine Frage.

Hallo zusammen.

Ich hatte vorgestern meinen ersten Crash. Seit 4 Jahren habe ich meinen Führerschein und bin diese Zeit immer unfallfrei durch die Gegend gefahren. Hatte von Anfang ein neues Audi-Modell, mit dem ich sehr zufrieden bin.

Vor 2 Tagen dann der Schreck, ich hatte meinen ersten Unfall. Ich bin an einer Kreuzung gestanden und wollte links abbiegen. Plötzlich schoss eine Dame von links um die Kurve und rammte mich vorne seitlich. Ich bin gar nicht mehr dazu gekommen zu hupen und dann hat es schon geknallt. Fotos und alles haben wir gemacht, Unfallbericht ausgefüllt. Sie bestreitet die Schuld nicht, es gab keinen Personenschaden. Deshalb auch keine Polizei. Wir haben vereinbart, dass sie (als Verursacherin) die Sache der Versicherung meldet und sie hat das bis heute noch nicht gemacht, Schadensnummer habe ich aber schon von der Versicherung von ihr bekommen für die Reperatur (haben wahrscheinlich einen Akt angelegt)

Was mache ich jetzt, wenn sie es nicht meldet? Angerufen hat meine Versicherung und am Telefon hat sie nur blöd rum geschrien. Werkstatt sieht laut dem Mechaniker im PC, ob der Versicherung gemeldet wurde und wenn das nicht der Fall ist, kann nicht repariert werden. Termin wäre am 26.1. zur Reperatur.

Zur Werkstatt noch 2 Fragen: Es wurde mir ein Leihwagen angeboten, welcher 26€ pro Tag exkl. Spritkosten kosten soll und es wird einer reserviert. Muss die Kosten für den Leihwagen auch die Versicherung des Unfallgegners übernehmen? Schließlich bin ich der Geschädigte und kann mein Auto mind. 2 Tage nicht nutzen. Kann auch sein, dass es länger dauert, falls der Querträger kaputt ist.

Gerüchten zufolge habe ich gehört, dass in der Werkstatt, in der ich die Reperatur machen lassen will (Vertragswerkstatt) nicht ordentlich arbeitet. Die Stoßstange beim Auto der Lebensgefährtin meines Bruders wurde schon mal lackiert, aber es war dann ein Farbunterschied da.

Sollte sowas der Fall sein, kann ich dann eine Ausbesserung/erneuerte Lackierung der Stoßstange verlangen?
Schließlich will ich die gleiche Farbe haben wie davor.

P.S. Ist es egal, wenn ich die Reperatur in einer anderen Werkstatt machen lasse?

LG
Gummiwolf

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Zitat:

@Holdi63 schrieb am 20. Januar 2016 um 22:12:42 Uhr:


Solange du keine Reparaturkostenübernahme der Versicherung hast ist alles noch offen und solltest du den Schaden vorher reparieren lassen musst du erst mal die Kosten übernehmen weil auch die Werkstatt ihr Geld sofort haben will und schlieslich bis du ja auch der Auftraggeber. Lass mal ruhe walten und überstürze nichts lass ein Gutachten erstellen das steht dir ab einem Reparaturaufwand ab 800 € sowieso zu. Auch mit einem Leihwagen wäre ich da vorsichtig. Im zweifel nehme dir einen Anwalt da die kosten von der Versicherung übernommen werden.

Die Reparatur Kostenübernahme ist bereits vorhanden, wie schon erwähnt.

Ja ich hatte die vielen Seiten die schon geschrieben wurden übersehen. Und im Verkehrsrecht in Österreich kenne ich mich dann doch leider nicht aus.

Zitat:

@Gummiwolf schrieb am 20. Januar 2016 um 22:15:13 Uhr:



Zitat:

@Holdi63 schrieb am 20. Januar 2016 um 22:12:42 Uhr:


Solange du keine Reparaturkostenübernahme der Versicherung hast ist alles noch offen und solltest du den Schaden vorher reparieren lassen musst du erst mal die Kosten übernehmen weil auch die Werkstatt ihr Geld sofort haben will und schlieslich bis du ja auch der Auftraggeber. Lass mal ruhe walten und überstürze nichts lass ein Gutachten erstellen das steht dir ab einem Reparaturaufwand ab 800 € sowieso zu. Auch mit einem Leihwagen wäre ich da vorsichtig. Im zweifel nehme dir einen Anwalt da die kosten von der Versicherung übernommen werden.
Die Reparatur Kostenübernahme ist bereits vorhanden, wie schon erwähnt.

Dann passt ja alles.

Sehe da kein Problem mehr.

Zitat:

@olmo12 schrieb am 20. Januar 2016 um 22:44:23 Uhr:



Zitat:

@Gummiwolf schrieb am 20. Januar 2016 um 22:15:13 Uhr:


Die Reparatur Kostenübernahme ist bereits vorhanden, wie schon erwähnt.

Dann passt ja alles.

Sehe da kein Problem mehr.

In dem Bereich ist auch kein Problem mehr. Es bleiben die Probleme, dass die Versicherung der Unfallgegnerin die Kosten für den Leihwagen - der mir zusteht - nicht übernommen will und dass ich finanziellen Anspruch auf Schadenersatz habe, da nun Unfallauto und somit Wertminderung.

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Was steht im Gutachten?

Zitat:

@Gummiwolf schrieb am 20. Januar 2016 um 19:52:47 Uhr:



Ich denke mal, dass es zwischen Österreich und Deutschland nicht allzu große Unterschiede geben dürfte.

Das ist erstmal nur eine Vermutung.

Ich kann jetzt nur für mich sprechen, aber ich habe von der Situation in Österreich diesbezüglich keine Ahnung. Vergiss also alles, was ich in diesem Thread geschrieben habe. (viel war es ja ohnehin nicht)

Welcher Rechtsstandort gilt denn eigentlich?

Wertminderung wird in Österreich nicht bezahlt.

Zitat:

@olmo12 schrieb am 20. Januar 2016 um 23:32:25 Uhr:


Welcher Rechtsstandort gilt denn eigentlich?

Wertminderung wird in Österreich nicht bezahlt.

Das stimmt so nicht.

Natürlich wird auch in Österreich eine Wertminderung bezahlt.

Allerdings ist der gesteckte Anspruchsrahmen enger als in Deutschland.

(Erstbesitz, keine Vorschäden, max 2. Jahre alt und solche Dinge)

Zitat:

@Gummiwolf schrieb am 20. Januar 2016 um 22:15:13 Uhr:


Die Reparatur Kostenübernahme ist bereits vorhanden, wie schon erwähnt.

stehe nur ich da auf dem Schlauch, wenn diese vorhanden ist was will dann der Gutachter noch da .... ?

Zitat:

@Matsches schrieb am 21. Januar 2016 um 06:37:20 Uhr:



Zitat:

@olmo12 schrieb am 20. Januar 2016 um 23:32:25 Uhr:


Welcher Rechtsstandort gilt denn eigentlich?

Wertminderung wird in Österreich nicht bezahlt.

Das stimmt so nicht.
Natürlich wird auch in Österreich eine Wertminderung bezahlt.
Allerdings ist der gesteckte Anspruchsrahmen enger als in Deutschland.
(Erstbesitz, keine Vorschäden, max 2. Jahre alt und solche Dinge)

Achso, da es sich bei meinem Fahrzeug um ein 4 Jahre altes aus Zweitbesitz handelt, kann ich mir also die Sache mit dem Schadenersatz aus dem Kopf schlagen.

Gut zu wissen.

Davon abgesehen haben meine Eltern gesagt, dass Versicherungen sich lange quer stellen, wenn es ums Zahlen geht und die Sache mit dem Anwalt ein Aufwand umsonst ist.

Zitat:

@Abbuzze2000 schrieb am 21. Januar 2016 um 10:43:53 Uhr:



Zitat:

@Gummiwolf schrieb am 20. Januar 2016 um 22:15:13 Uhr:


Die Reparatur Kostenübernahme ist bereits vorhanden, wie schon erwähnt.
stehe nur ich da auf dem Schlauch, wenn diese vorhanden ist was will dann der Gutachter noch da .... ?

Was wird der wohl wollen? Die Höhe des Schadens beziffern. Das ist ein alltäglicher Vorgang und nichts außergewöhnliches.

Dann wäre es hilfreich, wenn ihr mir noch wegen dem Problem mit dem Leihwagen einen Lösungsvorschlag geben könntet - den die Gegenversicherung nicht übernehmen will.

Muss ich das akzeptieren?
Oder hängt es wirklich damit zusammen, dass die Unfallgegnerin nur eine Haftpflichtversicherung hat, die solche Kosten nicht übernimmt?

Wobei ich nicht wüsste, warum das mein Problem sein sollte.

Zitat:

@Matsches schrieb am 21. Januar 2016 um 06:37:20 Uhr:



Zitat:

@olmo12 schrieb am 20. Januar 2016 um 23:32:25 Uhr:


Welcher Rechtsstandort gilt denn eigentlich?

Wertminderung wird in Österreich nicht bezahlt.

Das stimmt so nicht.
Natürlich wird auch in Österreich eine Wertminderung bezahlt.
Allerdings ist der gesteckte Anspruchsrahmen enger als in Deutschland.
(Erstbesitz, keine Vorschäden, max 2. Jahre alt und solche Dinge)

Hast du dazu auch eine Quelle, Matsches?

Einfach nach "Salzburger Formel" googeln.

Zitat:

@Norbert5 schrieb am 21. Januar 2016 um 12:13:15 Uhr:


Einfach nach "Salzburger Formel" googeln.

Habe mich da reingelesen.

Voraussetzung für den Eintritt der berechneten merkantilen Wertminderung ist eine Vorschadenfreiheit und ein Erstbesitz des Kfz im Unfallzeitpunkt. Im Falle eines Zweitbesitzes wird der berechnete Wertminderungsbetrag vom Programm halbiert. Liegen zwei Vorbesitzer vor, so wird ein Drittel des Wertminderungsbetrages berücksichtigt, bei mehr als zwei Vorbesitzern tritt keine merkantile Wertminderung mehr ein.

Für den Eintritt einer merkantilen Wertminderung wird keine fixe Alters- oder Laufzeitgrenze vorgegeben. Entsprechend den realen Marktverhältnissen wird lediglich eine Verschleißgrenze vorgegeben. Unterschreitet der Quotient zwischen Wiederbeschaffungswert und Neupreis den Faktor 0,6, so tritt keine merkantile Wertminderung mehr ein.

Mein PKW ist 4 Jahre alt, hat einen Vorbesitzer. Was heißt das also dann für mich?

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