Unfallfrei gekauft ?
Hallo ,
ich habe seit letzter Woche ein Problem mit meinem Auto wo ich nicht weiß was genau ich jetzt machen soll.
Ich habe meinen unfallfreien IS letztes Jahr im August gekauft bei einem Händler der mir müdlich und mehrmals bestätigt hat das das Auto unfallfrei ist.
Ich das Fahrzeug also begutachtet und mir ist aufgefallen das die hintere linke Tür eine Lacknase hatte , ich also den Verkäufer gefragt woher das sei , da meinte er das die Tür nachlackiert wurde wegen einem "Kratzer" hat aber weiterhin nichts mehr gesagt. Im Kaufvertrag wurde festgehalten das die hintere Seite links "nachlackiert" wurde...
Das ist ja jetzt nicht wirklich tragisch hatte ich mir gedacht das das auto ja noch relativ neu und wenig Kilometer drauf hat kann das schon mal sein. Später fand ich heraus nach ca. 6 Monaten als ich die Winterreifen aufziehen wollte das die Stossstange nicht richtig sitzt und habe etwas nachgedrückt (nicht fest) so das an dem linken hinteren Kotflügel die ecke der Stosstange raußgesprungen ist , was mach stutzig gemacht hat.
Also habe ich das Fahrzeug mal richtig begutachtet und mit einem Schichtdickenmessgerät festgestellt das die hintere Linke Tür (wie auf nachfrage erwähnt) lackiert wurde dazu noch das gesamte hintere Seitenteil inc. Dachsäule und wie es aussieht auch die hintere Stossstange das kann ich aber nicht nachmessen.
Das lässt sich mit dem Kaufvertrag wo steht hinten links nachlackiert noch evtl. vereinbaren aber das die ecke unten am Kotflügel gespachtelt wurde gefällt mir überhaupt nicht ! ich habe daraufhin die Stosstange an der ecke etwas raußgezoggen und konnte feststellen das der Bereich wo der halter der stossecke fest ist gespachtelt wurde und das dort sich schon rostbefall befindet... die frage ist jetzt was genau soll jetzt machen ? lohnt es sich jetzt ein Gutachten machen zu lassen ? ich meine das der Verkäufer mich schon getäuscht hatte in bezug auf "nachlackiert" aber dann doch gespachtelt und auch nicht nur die Tür sondern die ganze hintere seite welche er aber klug in den Kaufvertrag geschrieben hatte , nachdem ich das mit der Tür gefragt hat ist mir das erst auch nicht bewußt gewesen das mit der Tür die ganze hintere Seite gemeint war...
Ich will damit eigentlich nur sagen ich hätte das Fahrzeug nicht gekauft wenn ich gewußt hätte das die ganze hintere Seite lackiert und ein teil gespachtelt wurde ... Lohnt es sich deshalb zum Rechtsanwalt zu gehen ?
danke
20 Antworten
Was wurde gespachtelt, die Stoßstange selbst oder der Halter unterhalb der Stoßstange? Genau das macht ja den Unterschied zwischen unfallfrei und Unfallfahrzeug.
Der Kotflügel wurde gespachtelt , es handelt sich um ein doppeltes Blech und das vordere Blech ist gespachtelt weil ich mit dem Messgerät auf einen µm wert von über 500 komme , auch ist neber dem viereck wo der Halter reinkommt ein loch zugespachtelt gewesen , den Spachtelklumpen habe ich da raußgeholt weil er lose drauf lag...
Nach der Stossstange zu urteile wurde diese auch Neu lackiert , weil vermutlich neu.
Wenn Du über eine Rechtsschutzversicherung verfügst, dann nutze diese für eine Erstberatung bei einem entsprechend qualifizierten Juristen Deines Vertrauens. Andernfalls dürfte die Angelegenheit Dich mehr Zeit, Nerven und Geld bei ungewissem Ausgang kosten, als Dir lieb sein dürfte.
Ich würde wenn Du Mitglied eines Automobilclubs bist, ein Feststellungsprotokoll
erstellen lassen, dergleichen geht das auch beim TÜV oder der Dekra. Weiterhin
würde ich dann den Verkäufer wegen eventueller arglistiger Täuschung damit
konfrontieren.
Dies aber freundlich und bestimmend, wenn er zickt dann an BILD hilft wenden
und mal schauen was passiert. Den Klageweg könnte man gegebenenfalls dann
immer noch bestreiten. Jeder hat einen Namen zu verlieren, gerade in der Autobranche.
Danke schon mal für die Hilft ,
ich habe nochmal mit meinem Vater gesprochen , der meinte ich soll morgen einfach mal beim Anwalt gehen und das ganze schon einfach mal geltend machen das schonmal ein Zeitpunkt festgehalten wird das ich quasi "einspruch" erhebe.
Zum Glück habe ich eine Rechtschutzversicherung im Automobilclub bin ich leider nicht.
Hallo,
was steht konkret im Kaufvertrag?
"Hintere Seite links nachlackiert" und "Unfallfrei"?
Oder nur "Hintere Seite links nachlackiert"?
Ciao
Stevejudge
Ein "Kratzer" war dies ja dann wohl nicht. Dies klingt schon eher nach arglistiger Täuschung. Ob dies jetzt mit der Ergänzung im Kaufvertrag noch nachweisbar ist, steht auf einem Blatt. Nach "unfallfrei" hört sich dies nun nicht mehr an.
Bemühe deinen Anwalt. Der wird mit dir schon eine Strategie besprechen. Es gibt ja einige offene Fragen. Schadenshöhe und Umfang, Vertrag mit dem Händler und was überhaupt dein Ziel dabei ist. Rückabwicklung, Minderung der Kaufsumme, etc,. Wenn du den Rechtsweg beschreitest, kommst du um ein Gutachten nicht herum.
War dies ein "Fachhändler" oder ein freier Händler?
Also im grunde steht hier in der Textzeile wo Mängel , Unfall und andere Schäden aufgelistet sind nur das , so wie ich das erkennen kann, weil der typ eine Sauklaue hat ,das die Seite links tür nachlackiert wurde ... (nicht die ganze seite wo oben erwähnt) aber auch nur weil ich es nachgefragt habe steht es da... hier gibt es kein kästchen wo steht Unfallfrei was man ankeuzen hätte können...
Mir ist es egal ob der Typ hier reinschreibt das es nicht Unfallfrei sei , wenn man das so raußinterpretieren sollte... bei mängel hat zu stehen das mehere Sachen gemacht wurden und nicht nur die Tür "nachlackiert" ... wurde gespachtelt was ich vorher nicht wusste hätte ich das auto nicht gekauft ...
PS :
Mir fällt gerade auf das es beim Kaufvertrag noch eine Zweite Seite gibt die ich nie erhalten habe... was mich etwas stört - aber egal auf der ersten seite steht mangel etc das es nur die Tür ist - rest interssiert mich nicht.
Unsaubere Verträge sind keine gute Ausgangsbasis.
Gerade dafür macht man ja Verträge in Schriftform. Im Prinzip ist auch ein mündlicher Vertrag gültig und Zusagen. Aber die Nachweisbarkeit ist dann ein Problem. Es sollte dir also nicht egal sein, was dort steht.
Du wirst relativ schnell merken, wie seriös dein Händler ist, wenn dein Anwalt Ihn "nett" anschreibt. Wenn du dort eine direkte Abfuhr und/oder komplett gar keine Reaktion erhälst, weist du nämlich wo du dran bist. Ich gehe mal aktuell davon aus, dass dies ein Vertrag eines gewerblichen Verkäufers an privat ist.
Hast du den Händler bereits persönlich zum Vorgang angesprochen?
Richte dich ggf. auf einen längeren Rechtsstreit ein oder verbuche es unter "dumm gelaufen".
Das sehe ich nicht so , dumm laufen wird er erst wenn ich ihn mit der Schrottfilte durchs Feld jage ... manchmal funktioniert das leider nur so ... aber egal erst wird der Rechtsweg gegangen und dann sehen wir weiter , sollte ich dann später vor Gericht sofern es soweit kommen sollte kein Recht bekommen dann verkauf ich das Auto genauso wie ich es gekauft habe und dann ist mir das auch egal ... ich habe von nichts gewußt außer das die Tür lackiert wurde , dann kann mich auch keiner was.
Ich werde mit dem Händler nicht sprechen, weil er dann eine Vorlaufzeit hat was ich ihm nicht geben möchte.
Bis zu welchem Zeitraum wäre es eigentlich möglich sofern er Schuld ist das Fahrzeug zurückzugeben ?
Zitat:
@Lkwmechaniker schrieb am 16. Juni 2017 um 14:27:40 Uhr:
... dumm laufen wird er erst wenn ich ihn mit der Schrottfilte durchs Feld jage ... manchmal funktioniert das leider nur so ...... sollte ich dann später vor Gericht sofern es soweit kommen sollte kein Recht bekommen dann verkauf ich das Auto genauso wie ich es gekauft habe und dann ist mir das auch egal ... ich habe von nichts gewußt außer das die Tür lackiert wurde , dann kann mich auch keiner was.
Tja, eindrucksvolles Selbstporträt. Wenn auch unfreiwillig. Jegliche Hilfsbereitschaft hat sich unversehens erledigt.
Lass dich durch einen RA beraten und zeige Ihm den Vertrag.
Ohne Gewähr (Fristen):
Bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt die Verjährungsfrist von 3 Jahren. Fristbeginn ist der Schluss des Jahres nach Kenntnis des Anspruchs und des Schuldners. Die normale Sachmängelhaftung sieht eine Frist von 2 Jahren vor, ab Kaufdatum. Nach 6 Monaten findet eine Beweislastumkehr statt.
Wenn du auf Rückabwicklung klagst, wird im Regelfall die Nutzung des Autos zeitanteilig und entsprechend der Laufleistung angerechnet. Aber dies hängt vom konkreten Einzelfall und tausend anderen Dingen ab.
Die "Schrotflinte" ist keine gute Idee. Auch die Option "Weiterverkauf und Verschweigen von wichtigen Fakten", ist nicht legal. Als Privatverkäufer unterliegst du hier aber weniger Auflagen. Es wird nicht unterstellt, dass du wie ein Sachverständiger agierst. Du kannst dich also durchaus etwas "doof" stellen. Wenn du aber klipp und klar von einem Unfall weist und dir ggf. sogar ein Gutachten dazu durch einen Sachverständigen vorliegt, so ist dies auch "arglistige Täuschung".
Zitat:
@lb.uk schrieb am 16. Juni 2017 um 14:53:55 Uhr:
Zitat:
@Lkwmechaniker schrieb am 16. Juni 2017 um 14:27:40 Uhr:
... dumm laufen wird er erst wenn ich ihn mit der Schrottfilte durchs Feld jage ... manchmal funktioniert das leider nur so ...... sollte ich dann später vor Gericht sofern es soweit kommen sollte kein Recht bekommen dann verkauf ich das Auto genauso wie ich es gekauft habe und dann ist mir das auch egal ... ich habe von nichts gewußt außer das die Tür lackiert wurde , dann kann mich auch keiner was.
Tja, eindrucksvolles Selbstporträt. Wenn auch unfreiwillig. Jegliche Hilfsbereitschaft hat sich unversehens erledigt.
Freiwillig. Dazu zwingt Ihn ja keiner. Aber ansonsten stimme ich dir zu.
Zitat:
Freiwillig. Dazu zwingt Ihn ja keiner. Aber ansonsten stimme ich dir zu.
"Unfreiwillig" im Sinne von "unbewusst". Ah, "unabsichtlich" wäre das treffende(re) Wort 😉