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unfallfrei gekauft, großer Unfall festgestellt, Rost ! Keine Kulanz !

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 29. Juni 2005 um 15:43

hallo leute,

ich war heute bei dc um meinen wagen vorzuführen. es hat an zwei türen rost und an beiden seiten der motorhaube.

der bearbeiter kam zu mir, nachdem er meinen wagen inspiziert hatte und sagte:

der wagen hat mal einen großen unfall gehabt und alles wurde nachlackiert. daher kein kulanzantrag nach berlin möglich.

der hammer:

ich habe den wagen vor einem jahr in der gleichen niederlassung gekauft, ein blick heute nochmal auf den kaufvertrag: unfallfrei !

ich rufe an und erzähle dem bearbeiter das und er sagt zu mir:

der wagen wäre von dc von einem vetragspartner gekauft worden. ich solle mich an diesen vertragspartner wenden, der am ende der welt liegt.

ich habe das auto in dieser niederlassung gekauft und nicht bei demjenigen vertragspartner !

was meint ihr dazu ?

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27 Antworten
Themenstarteram 5. Juli 2005 um 10:28

so, jetzt behauptet der sachbearbeiter, der meinen wagen als unfallwagen inspiziert hatte, dass er so etwas nie gesagt habe, es seien lediglich kleinere nachlackierungen vorgenommen worden.

was meint ihr, wo ich am besten feststellen lassen kann, ob es tatsächlich ein unfallwagen ist, kostengünstig am besten, damit ich vor dem anwaltgang sicher bin, dass das auto einen unfall hatte, dann könnte ich ja auch zum tüv oder zur dekra , um das ganze ofiziell begutachten zu lassen.

am 5. Juli 2005 um 10:44

hi

ich würde hier zum adac gehen.

die machen so gebrauchwagenzertifikate und können auch feststellen ob das ein unfallwagen ist.

zumindest können die durch messung den umfang der nachlackierung feststellen. daraus läßt sich unter umständen auf den unfall rückschließen und was ggfs rep. wurde.

daneben würd ich mich mit dem vorbesitzer in verbindung setzen. der steht ja im brief und diesen fragen, was wann wo repariert wurde.

 

gruß

don

am 5. Juli 2005 um 10:57

Zitat:

Original geschrieben von superplayoff

so, jetzt behauptet der sachbearbeiter, der meinen wagen als unfallwagen inspiziert hatte, dass er so etwas nie gesagt habe, es seien lediglich kleinere nachlackierungen vorgenommen worden.

Hallo,

bei kleinen Nachlackierungen dürfte dann aber das Argument für die Ablehnung des Kulanzantrages wegfallen bzw. das Argument deswegen erst garkeinen Kulanzantrag zu stellen.

Wahrscheinlich ist es bei den neuen Behauptungen der NL allerdings besser den tatsächlichen Zustand durch einen unabhängigen Gutachter feststellen zu lassen um damit ggf. den Tatbestand des Betrugs nachweisen zu können.

Gruß,

Jörg

Themenstarteram 5. Juli 2005 um 16:57

Zitat:

Original geschrieben von don40

hi

ich würde hier zum adac gehen.

die machen so gebrauchwagenzertifikate und können auch feststellen ob das ein unfallwagen ist.

zumindest können die durch messung den umfang der nachlackierung feststellen. daraus läßt sich unter umständen auf den unfall rückschließen und was ggfs rep. wurde.

daneben würd ich mich mit dem vorbesitzer in verbindung setzen. der steht ja im brief und diesen fragen, was wann wo repariert wurde.

 

gruß

don

da habe ich schon angerufen, die sagten ich solle mich an einen sachverständigen wenden.

Themenstarteram 5. Juli 2005 um 17:02

Zitat:

Original geschrieben von Joe_Cool

bei kleinen Nachlackierungen dürfte dann aber das Argument für die Ablehnung des Kulanzantrages wegfallen bzw. das Argument deswegen erst garkeinen Kulanzantrag zu stellen.

er zeigte mir mit so einem kleinen gerät die dicke des lackes. an manchen stellen waren es über 300 µ, er sagte auch, dass im auslieferungszustand dies 90 bis allermaximal 125 µ sein würde. ich denke nicht, dass die letztere aussage stimmt, dass das wagen kein unfallwagen sei, sie möchten nur, dass ich jetzt mit der kulanzrep einverstanden bin. bin ich aber nicht, wenn es ein auto auf über 300µ bringt und original nur maximal 125µ sein darf, dann muss doch etwas erhebliches repariert worden sein.

am 5. Juli 2005 um 18:18

Hi, du hättest dein Wagen schon beim kauf bei der ADAC untersuchen lassen, zumindest Neutral, so wie der OMA97 geschrieben hat das du nicht nachweisen kannst das diese schaden schon beim Kauf vorhanden war. Die können auch diesen Schaden dir zu Last legen das du selber ein Unfall hattest und repariert hast und jetzt dieses bei DC bezahlen lassen, das können Sie dir auch vorwerfen. Aber es Schadet nicht mit einem guten Anwalt die Sache auf dem grund zu gehen.

am 5. Juli 2005 um 19:23

Hi, jetzt muss ich mich auch mal einklinken.

Hatte vor einem halben Jahr auch ein ähnliches Problem. Ein unfall freier Wagen mit einer ausgetauschten hinteren Tür auf der Fahrerseite hatte...durch Zufall in einer Lackiererei festgestellt...hinten rechts auch eine leichte Schramme abbekommen. Es wurde nach Aussage der Lackiererei ca. 1,5 mm gespachtelt.

Lange Rede, kurze Sinn. Ich also (da ich Rechtsschutz habe), direkt zum Anwalt hin. Der hat mich unter der Hand zu einem befreundeten Sachverständigen geschickt und dieser hat die Aussage der Lackierbude bestätigt. Danach hat mein Anwalt zwei kleine Briefchen an den DC-Händler geschrieben mit dem Ergebnis, dass ich vom Händler einen grösseren Nachlass erstattet bekommen habe.

Wenn Du das Auto behalten willst (bis es auseinanderfällt und sonst keine Macken dran sind), dann würde ich es nicht zurückgeben. Ansonsten schon.

Toi, toi, toi bei deinem weiteren Vorgehen

abirgit

Themenstarteram 5. Juli 2005 um 19:44

Zitat:

Original geschrieben von Anton 69

du hättest dein Wagen schon beim kauf bei der ADAC untersuchen lassen

bisher hatte ich immer vertrauen zu dc und es hatte sich nichts anderes gezeigt. wem wäre der einfall denn schon gekommen, dass sich dc so etwas erlaubt.

Themenstarteram 5. Juli 2005 um 19:48

Zitat:

Original geschrieben von abirgit

Danach hat mein Anwalt zwei kleine Briefchen an den DC-Händler geschrieben mit dem Ergebnis, dass ich vom Händler einen grösseren Nachlass erstattet bekommen habe.

Toi, toi, toi bei deinem weiteren Vorgehen

abirgit

habe ich auch vor, ich werde höchstwahrscheinlich zum tüv gehen und das fahrzeug begutachten lassen. kostet mich zwar 200 euro aber hiergegen hätte, dann nicht mal der lügnerische dc meister einwände.

ich möchte dass auto nicht mehr haben und werde dann eine komplette rückabwicklung incl. der finanzierung fordern.

Was ist denn mit den Vorbesitzern?

Die sollten doch Licht ins Dunkel bringen können

Themenstarteram 6. Juli 2005 um 21:11

vorbesitzer ist eine ziemlich bekannte firma, die den wagen geleast hatte. ich denke, dass wenn, alle unfallschäden auch durch dc beseitigt wurden

Annahmen reichen hier nicht.

Wenn die einen Unfall hatten mit Reparatur bei DC kannst Du Dir gleich die Rechnung aus der Buchhaltung geben lassen.

Dann ist klar, daß es nicht DEIN Unfall ist und die Behebung durch DC erfolgte. Somit also fachgerecht und NICHT Mobilo-Life zerstörend!

Themenstarteram 15. Juli 2005 um 7:39

Endlich geregelt !

 

DC hat den Wagen gestern zurückgenommen. Ich bekomme den vollen Kaufpreis von vor 17 Monaten zurückerstattet!

Beim Auto wurde ein Vorschaden mit 7600,- Euro repariert, aber der Vorbesitzer hatte es als Unfallfrei angegeben.

Sie haben mir 1500,- Euro angeboten, aber ich habe es vorgezogen, dass Auto zusammen mit der Finanzierung komplett rückabwickeln zu lassen.

DC hat seinen Fehler eingesehen und hat auch das gemacht was von DC zu erwarten war, so hat sich die ganze Geschichte ohne Anwalt etc geklärt.

p.s. bevor ich dass auto zurückgab, bekam ich sogar einen anruf von der kulanzstelle, dass die Roststellen zu 100% von DC instandgesetzt werden. diese möglichkeit habe ich dann natürlich nicht mehr ausgenutzt.

bei meinem nächsten kauf werde ich auf die stellen einen besonderen blick werfen.

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