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unfallfrei gekauft, großer Unfall festgestellt, Rost ! Keine Kulanz !

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 29. Juni 2005 um 15:43

hallo leute,

ich war heute bei dc um meinen wagen vorzuführen. es hat an zwei türen rost und an beiden seiten der motorhaube.

der bearbeiter kam zu mir, nachdem er meinen wagen inspiziert hatte und sagte:

der wagen hat mal einen großen unfall gehabt und alles wurde nachlackiert. daher kein kulanzantrag nach berlin möglich.

der hammer:

ich habe den wagen vor einem jahr in der gleichen niederlassung gekauft, ein blick heute nochmal auf den kaufvertrag: unfallfrei !

ich rufe an und erzähle dem bearbeiter das und er sagt zu mir:

der wagen wäre von dc von einem vetragspartner gekauft worden. ich solle mich an diesen vertragspartner wenden, der am ende der welt liegt.

ich habe das auto in dieser niederlassung gekauft und nicht bei demjenigen vertragspartner !

was meint ihr dazu ?

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27 Antworten
am 29. Juni 2005 um 15:56

Die Sache ist ja wohl klar. Dein Vertragspartner ist die NL. Wenn die den Wagen "unbesehen" weiterverkaufen verstoßen sie als (Fach)Händler gegen deren vertagliche Nebenpflichten, sprich Sorgfaltspflicht. Da würde ich mich auf keinen Kompromiss einlassen. Entweder Minderung oder Wandlung (=Rückgabe). Du hast u.U. sogar Anspruch auf Schadenersatz...!

am 29. Juni 2005 um 16:05

Richtig!!!

Ansprechpartner ist DIESE NDL! Mit dieser hast Du das Geschäft abgeschlossen.

Keine Kompromisse, das Auto geht zurück, oder einen Teil des Geldes zurück.

Das finde ich nicht in Ordnung, ist ja kein Hinterhofhändler.

Halte uns auf dem laufenden.

Grüsse

Daniel

am 29. Juni 2005 um 16:25

Hallo,

sehe ich auch wie meine Vorredner zumal genau diese NL die das Fahrzeug als Unfallfrei verkauft hat jetzt diesen laut Kaufvertrag nicht existenten Unfall als Hinderungsgrund für einen Kulanzantrag angibt.

Gruß,

Jörg

Themenstarteram 29. Juni 2005 um 17:08

ich werde mit dem damaligen verkäufer sprechen, der ist ab montag wieder im hause. zurückgeben wollte ich das auto eigentlich nicht, aber ich werde eine erstattung fordern und neue türen unter kulanz. meint ihr ich habe chancen dafür?

bei wieviel prozent sollte ich denn ansetzen eurer meinung nach?

Anwalt einschalten!!!

 

Pass auf, dass du nicht ins Hintertreffen gerätst, und konsultiere umgehend (!!!) einen fachkundigen Anwalt. Stell dir vor, du lässt die Karre dort, und aus irgend einem Grunde ist sie plötzlich nicht mehr da (geklaut oder sonst was). Was meinst du, wie dann deine Beweislage gegenüber der Firma aussieht? Dann kann dir auch kein Anwalt mehr helfen! Es sieht immerhin so aus, als ob es um einige Kröten ginge, oder?!? und bitte: halt uns auf dem Laufenden!

Gruß

Espaceweiß

am 29. Juni 2005 um 18:47

Das mit dem Anwalt ist gut, der Unfallschaden wird dann von einem Gutachter besichtigt.

Wenn Du das Auto behalten willst, was ich gut nachvollziehen kann (Mit Autos ist es wie mit Menschen, es passt, oder es passt nicht. Wenn es besonders gut passt, dann trennt man sich nicht gerne) solltest Du Dir darüber bewusst sein, dass Dein Fahrzeug mit einem ehemaligen stärkeren Unfallschaden sich viel schlechter (billiger) oder möglicherweise fast garnichtmehr verkaufen lässt.

Deine NDL kann ja als Entschädigung die Entrostung auf Ihre Kosten vornehmen.

Alles Gute, eventuell wird die NDL schnell einlenken. Im schlechten Fall wird die NDL Dir den Unfall anlasten und sagen, Du hättest Ihn repariert.

Grüsse

Daniel

am 30. Juni 2005 um 7:42

Tja, gerade um diesen Vorwurf zu entkräften einen Sachverständigen einschalten...der wird den Zeitpunkt des Unfalls bzw. der Lackierung, richten des FZ etc. feststellen können.

Solltest du eine Rechtschutz besitzen, würde ich mich gar nicht mehr drum Kümmer und einen Anwalt einschalten.

Und, nicht nur das Entrosten ( bei Einigung ) soll die NL übernehmen...denke immer daran, solltest du den Wagen behalten wollen..und ihn später verkaufen..musst DU angeben das es ein Unfallwagen ist.

Der Rost ist folge des Unfalls ( stell ich nun mal so da )...daher behebung des bzw. der Mängell, und nun hast du auch noch eine Finanzielle Einbusse beim verkauf deines Wagens..da er ja ein Unfallwagen ist...also + Schadensersatz.

Wieviel bzw. wie hoch...kann dir nur ein Sachverständiger sagen.

Ach ja, wie der Vorredner sagten...den Vertragspartner ist deine NL...mehr Interessiert dich nicht, so würde ich es auch dem Verkäufer dann sagen, was denn DU mit deren Vertragspartner am Hut hast.

am 30. Juni 2005 um 8:00

HalloooooooO!!! merkt ihr noch was? Das ist Betrug, oder?

die Beseitigung der Rostschäden ist als "Entschädigung" keinesfalls ausreichend!!!! Das ist eher eine Selbstverständlichkeit. Zusätzlich sollte der wertmindernde Unfall zu einer teilweisen Erstattung des Kaufpreises führen.

Aber:

Auch wenn Du inzwischen an dem Auto hängst, versuche ihn mit Hilfe eines Anwaltes zurück zu geben (Wandlung). Dabei dürftest Du am Besten wegkommen, dann einen anderen Unfall- und Rostfreien suchen und gut is!

Kein Rechtsschutz? Hol Dir auf jeden Fall eine Rechtsberatung, das ist nicht sooo teuer. Frag mal den ADAC, falls Du Mitglied bist.

Die Aussage: Wenden sie sich an unseren "Lieferanten" ist echt der Hammer!

Würdest du es machen, sagt der dann zu dir:

Was wollen sie, wir stehen in keinerlei Geschäftsbeziehungen (damit hätten die sogar Recht), bedeutet: rechtlich kannst du den Vorlieferanten eh nicht greifen!

Halte dich also an die NL, wenn die nicht wollen wie sie müssen, hilft nur der Anwalt.

Viel Erfolg!

OM616

am 30. Juni 2005 um 8:23

vertragspartner

 

hi

ich denke ich muß etwas wasser in den wein gießen bzgl. der frage wer vertrags-/anspruchpartner ist.

typische antwort ist nämlich, dass es daraufankommt ..... was im vertrag steht, wer tatsächlich verkäufer ist.

oftmals werden die firmen nur als vermittler -kommission- tätig. in diesem fall hätte u.u. nicht die nl etwas zugesichert sondern der vorbesitzer / eigentümer.

inwieweit du gegen den vermittler wegen mangelder beratung, falschen auskünften etc vorgehen kannst ist dann eine andere frage (auch beweis frage)

also ein blick in die papiere erleichtert die rechtsfindung.

auf alle fälle würd ich mir fachkundigen rechtsrat zumindet über adac einholen.

im übrigen müßte dc ,wenn das auto in einer angeschlossenen fachwerkstatt repariert wurde bescheid wissen. denn meines wissens führen die über jeden wagen eine art "akte" in der gerade solche unfallreps. regiestreirt werden. frag doch mal an, so kann der umfang bestimmt werden, was damlas alles defekt war.

und selbst wenn nl nicht vertragpartner wäre gibt es da eine "moralische" verpflichtung aufgrund der kundenbeziehung die evtl erhalten bleiben soll.

gruß

don

Ich sehe das größte Problem eher in dem 1 Jahr, was vergangen ist, seit dem Du den Wagen besitzt. Die Werkstatt hat einen Unfallschaden festgestellt, wenn der (die Reparatur) nicht im Lebenslauf Deines Autos bei DC erfasst wurde, kannst Du nicht nachweisen, dass der Unfallschaden schon beim Kauf vorhanden war und so hast Du als Käufer zunächst mal den Schwarzen Peter.

MfG

Olaf

am 30. Juni 2005 um 9:34

Ich denke schon das ein Gutachter..es feststellen kann wan die Reperaturen durchgeführt wurden.

Ansonsten hat man noch die Möglichkeit den Vorbesitzer zu kontaktieren..( steht ja im Brief ) der müsste es ja am besten wissen.

Aber das sagt dir eh ne Rechtsberatung.

Themenstarteram 30. Juni 2005 um 12:35

zuerst danke ich für die vielen ratschläge...

ich hoffe, dass ein sachverständiger mir helfen kann. ansonsten habe ich ja wirklich den schwarzen peter. nicht mal einer dc niederlassung kann man trauen. ist das wirklich nicht traurig.

im kaufvertrag steht keinerlei andere person nur dc, also denke ich, dass mir dc dafür geradestehen muss.

im habe mich auch mit einigen freunden darüber unterhalten und die haben mich überredet, dass solch ein wagen nur probleme mit sich bringt, daher bin ich jetzt übergegangen den wagen zurückgeben zu wollen.

ich werde zunächst ganz normal anfang nächste woche mit dem verkäufer sprechen, falls er nicht einlenkt dann fahre ich zum adac. ich habe eine verkehrs-rechtsschutzversicherung beim adac. genügt bestimmt nicht aus. aber ich werde dann trotzdem einen anwalt einschalten.

meiner meinung nach ist das eindeutig betrug !

Für mich ist das eindeutig betrug!

Unglaublich was die Niederlassung sich leistet!!!!!!!

ich würde da direkt zu einem Anwalt laufen...

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