Unfallflucht...

moin leute

heut hat mich beim fahren nen A3 (schwarz) erwsciht seitlich (also spiegel an spiegel und die ganze linke seite bei mir mit nem schwarzen strich versehen...

hat gut geknallt... spiegel noch intakt zum glück...

die fahrerin des audis möcht ich nicht in die finger kriegen...

kennzeichen hab ich keines (ohne sicht nach hinten gehts schwer mit notieren)

was is nur aus den leuten geworden?

40 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von D-WS


Da habe ich ja nur drauf gewartet, dass wieder so ein Kommentar ala Führerschein wegnehmen kommt.

Aha muss es erst also zu Verletzten kommen oder wie?Die Menschen die wegen einem 30 Euro Spiegel schon nicht halten,,die machen auch nicht halt wenn sie einen schweren Unfall mit Personenschäden verursacht haben....

Ich stehe auch zu den Dingen, die ich anrichte (bisher nichts *toitoitoi*)

Ich hätte allerdings ein wenig Angst, dass der "Unfallgegner" dann noch 1000 Kratzer findet oder der Ansicht ist, er müsste nun sein ganzes Auto lackieren lassen, weil ja sonst die Farbtöne nicht übereinstimmen - und dann wird aus einem 30-EUR-Spiegel ein 3000EUR-Totalschaden...

MfG, HeRo

Das würde ihm deine Versicherung schon aus dem Kopf schlagen.

Ich habe schon mit meinem LKW 2 Parkrempler verursacht mit kleinen Dellen und so. Habe jedesmal die Polizei gerufen und eine Selbstanzeige gemacht. Denn 1. gehört sich das nicht nur so auch würde ich 2. kotzen wenn mir jemand nachts ne Beule fährt und abhaut. Erschreckend fand ich nur das in beiden Fällen die Polizei Bemerkungen wie "....och das ist eher eine Ausnahme das sich jemand selbst anzeigt"

Zitat:

Ich hätte allerdings ein wenig Angst, dass der "Unfallgegner" dann noch 1000 Kratzer findet oder der Ansicht ist

Braucht man ja nicht zu haben wenn man den Unfall aufnimmt sind die Schäden dokumentiert. Wenn du abhaust und jemand deine Autonummer hat, könnte der Geschädigte nochmal ordentlich gegen einen Baum rammeln und es dir in die Schuhe schieben. (wobei wenn du abhauen würdest, hättest du es auch nicht anders verdient)

Also in diesem Sinne, bleibt sauber Leute

Gruß vom Tonmann

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Zitat:

Original geschrieben von patti106


Wegen eines kleinen Kratzers der beim Einparken entstand, hätte beinahe mal jemand seinen Lappen abgeben müssen.
(...)
Das kenne ich nur zu gut.
Bei mir endete es mit 75% Schuld von eigentlich 0%.
Gut, dass ich nienicht die Adresse von diesem Ars(#l0(# erfahren habe.

Habe ich das richtig verstanden, dass du 75% Mitschuld bekommen hast weil dir jemand beim einparken nen Kratzer reingemacht hat? 😰

Zitat:

Selbst wenn kein Schaden entstanden ist, würde ich aus Prinzip Anzeige erstatten. Unfallflucht ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten (neben Regelmissachtungen, die zu Beinahunfällen führen und die den Verursacher im Nachhinein nicht die Bohne interessieren).

Wenn kein Schaden vorhanden ist, gibt es auch keinen Unfall von dem jemand flüchten könnte....

Er meinte wohl eher, kein richtiger Schaden. Wenn ich meine schwarze Stoßstange auf deinem weisssen Lack abkratze ist es auch ein Schaden. Irrelevant davon, dass mein Lack auf deinem Auto mit ein bisschen Politur wieder wegzubekommen ist 😉

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul


Wenn kein Schaden vorhanden ist, gibt es auch keinen Unfall von dem jemand flüchten könnte....

Das ist falsch. Jeder Kontakt zwischen zwei Fahrzeugen ist streng genommen ein Unfall.

Ob sichtbarer oder unsichtbarer Schaden entstanden ist, spielt beim Tatbestand der Unfallflucht logischerweise keine Rolle.

Denn 1. hat der Betroffene, selbst wenn er nicht geschädigt wurde, ein Recht auf die Information, dass jemand seinen Wagen touchiert hat und 2. hat der Unfallverursacher wohl kaum die Entscheidungsgewalt darüber, ob ein Schaden entstanden ist. Unsichtbare Schäden (z.B. tragende Teile verzogen, Stoßstange aber intakt) kann dieser gar nicht erkennen. Und bei sichtbaren Schäden ist es wirklich dreist, das selbst "einzuschätzen" und dann darüber zu entscheiden ob "das jemand merkt" oder "ob das nicht halb so wild ist und den Aufwand gar nicht wert" ist.

Also verabschiede dich bitte von der Vorstellung, dass ein Unfall ohne offensichtliche Schäden straf- und zivilrechtlich irrelevant ist und somit zum Entfernen vom Unfallort berechtigt.

P.S. Und im vorbeifahren kann man sowas erst Recht nicht einschätzen. 😉 Nur weil der TE die Lackspuren entfernen konnte und keine gravierenden Schäden festgestellt hat (Lackspuren hinterlassen immer Mikrokratzer), ist ja nicht der Tatbestand der Unfallflucht aufgehoben. Dafür hat sich der Unfallgegner schon selbst disqualifiziert, mit der Versicherung hätte man sich vielleicht auf einen zu vernachlässigend geringer Schaden ohne Ansprüche geeinigt, aber so...

Zitat:

Original geschrieben von toxic21


Habe ich das richtig verstanden, dass du 75% Mitschuld bekommen hast weil dir jemand beim einparken nen Kratzer reingemacht hat? 😰

Ich gehe doch stark davon aus, dass er von zwei verschiedenen Fällen redet.

Denn der Halter kann kaum eine Teilschuld für sein parkendes Fahrzeug bekommen. Man kann zwar theoretisch jemanden so zuparken, dass er nicht mehr aus der Lücke kommt, aber das berechtigt noch lange nicht zum Rammen des anderen Fahrzeuges oder bringt einem gar eine Teilschuld ein, wenn jemand meint, er würde da schon rauskommen. Ausnahme höchstens: Rettungsfahrzeuge behindert.

Anzeigen vielleicht doch nicht so verkehrt, stell Dir vor, Dein Unfallgegner behauptet genau das Gegenteil von Deiner Darstellung und erstattet Anzeige gegen Dich ( ev. hat er sich Dein Kennzeichen notiert ).

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Ich gehe doch stark davon aus, dass er von zwei verschiedenen Fällen redet..

Das wäre die einzig plausible Erklärung, allerdings kam das nicht so rüber. Wäre doch auch mehr als überrascht wenn er durchs parken eine Mitschuld bekommt...

Wenn er nicht gerade auf der linken Spur einer Autobahn geparkt hat. 😁

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Das ist falsch. Jeder Kontakt zwischen zwei Fahrzeugen ist streng genommen ein Unfall.

Rein rechtlich ist ein Unfall ein für mindestens einen der Beteiligten überrasschendes und schädigendes Ereignis welches unmittelbar mit den Gefahren des Straßenverkehrs zu tun hat. Wenn es also keinen Schaden gibt, dann gibt es auch keinen Unfall. Wenn man im Zweifel ist ob man das andere Auto berührt hat, oder ob ein Schaden vorhanden ist kann man immer die Polizei rufen.

Im schlimmsten Fall sagt die dann, kein Schaden kein VU.

Fakt ist: Man sollte sich immer melden. Wozu hat man sonst eine Versicherung.

Re: Unfallflucht...

Zitat:

Original geschrieben von Y17DT-Eco


moin leute
heut hat mich beim fahren nen A3 (schwarz) erwsciht seitlich (also spiegel an spiegel und die ganze linke seite bei mir mit nem schwarzen strich versehen...
hat gut geknallt... spiegel noch intakt zum glück...
die fahrerin des audis möcht ich nicht in die finger kriegen...

Wieso bist Du eigentlich so sicher, daß der schwarze Audi Schuld an Eurer Berührung hatte?
buba

Re: Re: Unfallflucht...

Zitat:

Original geschrieben von cruiserbuba


Wieso bist Du eigentlich so sicher, daß der schwarze Audi Schuld an Eurer Berührung hatte?
buba

Ist doch erstmal irrelevant. Unfallflucht begehst du auch, wenn du

im Nachhinein

keine Schuld zugesprochen bekommst. Auch hier gilt wieder: Bei einer Fahrzeugberührung im vorbeifahren kann und darf keiner der Beteiligten eindeutig feststellen, ob ein Schaden entstanden ist, folglich haben beide anzuhalten und die Polizei zu rufen oder sich auf zivilrechtlicher Ebene an Ort und Stelle oder über ihre Versicherung zu einigen.

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