Unfallflucht künftig nur noch Ordnungswidrigkeit?

Hallo ins Forum,

laut aktueller Pressemitteilung will unser Justizminister künftig zu Entlastung der Justiz Unfallflucht, bei der kein Personenschaden sondern nur Sachschaden entstanden ist, bald nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit ahnden.
Ich halte das für den völlig falschen Weg!

Genau andersherum sollte es sein;
die Strafen für Fahrerflucht müssten wesentlich erhöht werden. Die Hemmschwelle wird dadurch doch massiv reduziert sich einfach vom Unfallort zu entfernen ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern.

Hier der Link zu aktuellen Press-info:

Unfallflucht ohne Verletzte bald keine Straftat mehr? - ZDFheute https://www.zdf.de/.../...nungswidrigkeit-eckpunkte-buschmann-100.html

183 Antworten

Zitat:

@Bulwey schrieb am 28. April 2023 um 22:16:13 Uhr:



Zitat:

@Rockville schrieb am 28. April 2023 um 18:45:20 Uhr:


Könnte, könnte, Fahrradkette. Ich komme leider nicht darauf, warum es uns "nichts angeht".

Das mit der Fahrradkette macht man eigentlich bei hätte, hätte....., weil sichs dann reimt.

Ich kenne es nur mit … wäre wäre .. frei nach Loddar. 😁

Zitat:

@Bulwey schrieb am 28. April 2023 um 22:16:13 Uhr:



Zitat:

@Rockville schrieb am 28. April 2023 um 18:45:20 Uhr:


Könnte, könnte, Fahrradkette. Ich komme leider nicht darauf, warum es uns "nichts angeht".

Das mit der Fahrradkette macht man eigentlich bei hätte, hätte....., weil sichs dann reimt.

Nein. Neben "könnte, könnte" gibt es noch "wäre, wäre" und "würde, würde" - Fahrradkette. Die Fahrradkette mit "hätte" zu verbinden, wäre ja völlig abwegig. Überleg doch mal: hätte, hätte, Fahrradkette. Welchen Sinn sollte das haben?

öhm ... müssen erst die Mods nach dem topic suchen? 😉

Danke Paul!
..... zumindest gibt es immer mehr Berichte das sowohl die Justiz, als auch die Polizei das ganze Vorhaben ebenfalls kritisch einschätzen.
Hier mal beispielhaft ein Bericht vom Stern
https://www.stern.de/.../...tisieren-buschmann-vorschlag-33410732.html
Klar gibt es Teilregelungen die verändert werden könnten, z.B Klarere Definition der Wartepflicht und Zeit, oder Meldemöglichkeit ohne Fahrerflucht- Vorwurf.

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Das geht sowieso nicht durch. Er will, der Rest eher nicht. Wenn es wärmer wäre könnte man das unter Sommerloch abheften.

... im "aktuellen allgemeinen Umfeld" würde momentan der Begriff "Nebelkerze" wohl besser passen 😁

Zitat aus einem Kommentar der FAZ Online (Alexander Haneke), aktualisierte Fassung v. 01.05.2023*:

" (...) Denn es wäre ein Trugschluss zu glauben, dass der Staat zwingend entlastet wird, wenn er eine Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabstuft. Auch bei Ordnungswidrigkeiten muss die Polizei den Sachverhalt ermitteln. Staatsanwälte werden zwar entlastet, aber dafür können die Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid klagen. Im Umkehrschluss muss man sogar befürchten, dass die Taten zunehmen werden, wenn die Fahrerflucht ganz offiziell zur Bagatelle herabgestuft wird, denn als genau das werden Ordnungswidrigkeiten weithin gesehen.
Am Ende muss Minister Buschmann noch etwas anderes bedenken: Es ist richtig, auch Strafgesetze auf den Prüfstand zu stellen und zu überlegen, ob sie wirklich nötig sind. Nur sollte er nicht mit der Überlastung der Justiz argumentieren. Denn was Recht und was Unrecht ist, darf nicht an Effizienzgesichtspunkten gemessen werden. Das muss die Gesellschaft – und für sie der Gesetzgeber – frei von fiskalischen Zwängen entscheiden."

Vielleicht sollte im BMJ noch einmal nachgedacht werden, ob das ganze nicht nur beifallheischender Aktionismus ist, weil aus dem dortigen Ministerium derzeit sonst kaum etwas medienwirksames kommt.
Und man möge bedenken, dass derzeit etwa 250.000 Fälle von Unfallflucht jährlich zur Anzeige kommen. Wenn man das auf unregulierte Schäden hochrechnet, kommt auch da ganz schön etwas zusammen. Volkswirtschaftlich ist das möglicherweise ebenfalls nicht erwünscht.

_______________________
* https://www.faz.net/.../...chmann-die-fahrerflucht-legal-18856179.html

Der sollte Mal lieber bei der Beförderungserschleichung anfangen.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 2. Mai 2023 um 09:00:54 Uhr:


Der sollte Mal lieber bei der Beförderungserschleichung anfangen.

Gute Idee. Kommt aber medial nicht so gut an.

Die Behörden kommen nicht mehr hinterher alles zu verfolgen.
Da man Ordnungswidrigkeiten als Behörde besser ignorieren kann als Straftaten wird das jetzt einfach umklassifiziert.

Ich könnt euch in Zukunft darauf einstellen, dass leichte Schrammen oder Beulen nicht mehr verfolgt werden und der Fahrer höchsten über den Zivilweg ermittelt werden kann.

Radweg- und Gehwegparken wird ja auch von den Behörden ignoriert.

Freunden in Schleswig-Holstein ist gestern Abend ein schwarzer Mercedes mit leider unvollständig bekannten Kennzeichen HH-TL ???? hinten reingebrummt und hat sich dann vom Acker gemacht. Schaden locker mehrere Tausend Euro im oberen 4 stelligen Bereich bis ganz schnell wirtschaftlichen Totalschaden wenn etwas verzogen ist.

Ich denke der Halter des Fahrzeuges wird schnell ermittelt sein, da Marke und Farbe plus Kennzeichenfragment bekannt sind.
Falls der Halter nicht selber gefahren ist wird er schon wissen wer gerade unterwegs war. Ich denke da kann sich jemand schon mal auf ein temporäres Leben ohne Führerschein einstellen.

Was ist nur mit solchen Menschen nicht in Ordnung ?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2023 um 09:03:06 Uhr:


Falls der Halter nicht selber gefahren ist wird er schon wissen wer gerade unterwegs war.

Tja so einfach ist das leider nicht...

Dann hat man den Halter an der Angel & der muss & wird sicher keine Auskunft geben denn dem Beschuldigten steht ein gesetzliches Schweigerecht zu (§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO).

dann hat die Polizei 12Wochen Zeit den Fahrer zu ermitteln. Schafft sie das in der Zeit nicht bekommt der Halter je nach Vergehn ein Fahrtenbuch aufgebrummt was er -wenn er selber der Täter war- locker umgehn kann sprich aussitzen , anderen PKW der nicht auf ihn zugelassen ist nutzen ect. da gibts genug Möglichkeiten.

Somit hängt der Schaden erstmal bei der eigenen Vollkasko-wenn man denn eine hat

Nicht die Vollkaskoversicherung begleicht den Schaden, sondern letztendlich wir alle mit weiter steigenden, bzw. mit unseren bereits gezahlten Prämien.

Die Haftpflicht des Fahrzeugs des Unfallflüchtigen reguliert den Schaden auch ohne Fahrerfeststellung.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2023 um 10:54:45 Uhr:


Die Haftpflicht des Fahrzeugs des Unfallflüchtigen reguliert den Schaden auch ohne Fahrerfeststellung.

Wird dann aber hoffentlich alles dran setzen ihr Geld zurück zu bekommen.

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