Unfallfahrzeug? Leider erst nach 3 Jahren aufgefallen

Hallo zusammen,
ich bin mom. total fertig und weiß nicht wie ich reagieren soll. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich versuche es ganz kurz zu fassen: Ich habe mir vor gut 3 Jahren einen Corsa C von einem Opel VH als Gebrauchtfahrzeug gekauft. Dieser wurde mir damals als unfallfreies Fahrzeug verkauft. Soweit so gut. Jetzt wollte ich mir ein neues Auto kaufen - bei gleichem Händler - und bei der Werkstattprüfung, um den genauen Wert meines Wagens zu berechnen, fiel auf, dass die Fahrertür schonmal ne fette Beule hatte und gespachtelt und beilackiert wurde.

Zum Thema ab wann Unfallfahrzeug habe ich gelesen, dass ein Fahrzeug unfallfrei bleibt, wenn nicht tragende Teile wie z.B. die Tür bei einem Unfall komplett ausgetauscht werden. Wurde ich bei meinem Fall "über den Tisch gezogen"???

Was kann ich nun nach 3 Jahren machen? Habe ich überhaupt rechtlich eine Chance etwas dagegen zu unternehmen???

Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand antworten würden. Vielen Dank schonmal!

vg
Simon

18 Antworten

den alter des lackes im nachinein ziemlich genau festzustellen, geht ganz sicher, die frage ist nur, welcher aufwand muss dazu betreiben werden?!
daher auch meine obige frage, was das auto überhaupt noch wert ist und um welche betragsminderung es hier überhaupt geht. wenn man das dann in relation setzt, dürfte wohl ein plus/minus Null bei rauskommen.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


mal eine andere, wirklich nicht böse gemeinte frage:
ich behaupte einfach mal, ein C-corsa hat nicht mehr allzuviel an restwert, unfallschaden hin oder her, zumal dieser ja wohl so gut repariert wurde, dass er zumindest nicht vom TE bemerkt wurde. also kann das doch gar nicht den mega einfluss haben. oder? wovon reden wir hier: 200€ ?
 
und wenn der opelhändler seinerzeit das fahrzeug als unfallfrei angekauft hat, kann man dem händler auch nix nachweisen. mittlerweile hat er halt neue geräte angeschafft mit denen es nun über 3jahre später möglich ist, so einen vorschaden festzustellen.

zu deinem 2. Punkt:

Händler sind per Gesetz verpflichtet alle Schäden eines angekauften Autos zu suchen und an den neuen Käufer weitergeben. Dies ist schon länger als 3 Jahre so.

Man hätte das damals nicht feststellen können, zählt auch nicht, besonders wenn es sich wie in diesem Fall um einen kaputte Tür handelt

Das größte Problem in diesem Fall ist es zu beweisen, dass der TE den Unfallschaden nicht selbst verursacht hat. Gelingt dem TE dieser Beweis, hat er sehr gute Karten gegenüber dem Händler.

Zitat:

Original geschrieben von mtleser



zu deinem 2. Punkt:
Händler sind per Gesetz verpflichtet alle Schäden eines angekauften Autos zu suchen und an den neuen Käufer weitergeben. Dies ist schon länger als 3 Jahre so.

In welchem Gesetz soll denn das so stehen ?

Im BGB hab ich davon nix gefunden.

AFAIK gibt es jedoch schon mehrere Gerichtsurteile, in denen Autohändler verdonnert wurden, die Unfallfahrzeuge als unfallfrei verkauft haben. Auch wenn diese behauptet haben, nix von dem Schaden gewußt zu haben.
In den Begründungen der Richter wurde dabei vorausgesetzt, dass Autohändler das Fachwissen haben müssen und daher sehr wohl in der Lage sind, einen Unfallwagen zu erkennen.

Gruß
V2

Zitat:

Original geschrieben von V2-Power



Zitat:

Original geschrieben von mtleser



zu deinem 2. Punkt:
Händler sind per Gesetz verpflichtet alle Schäden eines angekauften Autos zu suchen und an den neuen Käufer weitergeben. Dies ist schon länger als 3 Jahre so.
In welchem Gesetz soll denn das so stehen ?

Im BGB hab ich davon nix gefunden.

AFAIK gibt es jedoch schon mehrere Gerichtsurteile, in denen Autohändler verdonnert wurden, die Unfallfahrzeuge als unfallfrei verkauft haben. Auch wenn diese behauptet haben, nix von dem Schaden gewußt zu haben.
In den Begründungen der Richter wurde dabei vorausgesetzt, dass Autohändler das Fachwissen haben müssen und daher sehr wohl in der Lage sind, einen Unfallwagen zu erkennen.

Gruß
V2

Das nennt man richterliche Rechtsfortbildung!!

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