Unfallfahrzeug, Lagerung bei bevorstehendem Gerichtsprozess
Guten Tag zusammen,
leider hat keine Forenkategorie so wirklich auf meine Frage gepasst, sodass ich es einfach mal in der Rubrik Versicherungen platziere.
Es geht um die weitere Vorgehensweise nach einem Unfall, wenn ein Gerichtsprozess erst noch bevorsteht.
Hintergrund ist folgender:
Mitte Mai diesen Jahres ist mir ein, auf meiner Spur, entgegenkommendes Fahrzeug innerorts frontal ins Auto gefahren. Bei meinem Fahrzeug (Neupreis 80T) stellte sich ein wirtschaftlicher Totalschaden heraus, da Reparaturkosten > Neupreis. Das Fahrzeug war im Unfallzeitpunkt 3 Wochen alt mit 1100km. Die gegnerische Versicherung haftet zu 100% für den Schaden, allerdings will die Versicherung lediglich Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert veranschlagen. Der Wiederbeschaffungswert (66T), der vom Gutachter angesetzt wurde, reicht nicht aus um das Fahrzeug in gleicher Konfiguration neu zu bestellen, noch nicht einmal um ein 3 Wochen altes Fahrzeug mit ähnlichem KM-Stand und ähnlicher Ausstattung zu beschaffen (Differenz von mehreren T Euro). Da es Regelungen bzgl. einer Abrechnung auf Neuwagenbasis gibt (4 Wochen und 1000km, bzw. unter bestimmten Voraussetzungen auch bis 3000km) klage ich nun. Der ADAC Rechtschutz geht diese Klage mit und übernimmt die Kosten in erster Instanz.
Der Restwert des Fahrzeugs wurde bis Anfang August auf rund 13T Euro festgesetzt. Die Angebote der Restwertbörse sind natürlich inzwischen verstrichen. Da ein Prozess bevorsteht kann ich das Fahrzeug natürlich nicht veräußern.
Das Fahrzeug steht aktuell bei meinem Händler im Freien. Lediglich eine Plastikplane deckt das Fahrzeug ab. Da beim Unfall sämtliche Airbags ausgelöst wurden sind die Scheiben einen Spalt geöffnet.
Da man jetzt nie wissen kann wie ein Gericht entscheidet und wie viele Instanzen bevorstehen, beunruhigt mich die Tatsache dass das Unfallfahrzeug im Freien steht, vor allem weil jetzt auch der Winter bevor steht.
Die Frage ist jetzt eigentlich ziemlich einfach. Was macht man in solchen Fällen am besten? Sollte ich mich jetzt darum bemühen das Fahrzeug irgendwo unterbringen zu lassen? Das Fahrzeug ist nicht mehr verkehrstauglich und müsste abgeschleppt werden. Die Umlagerung und Unterbringung wird dann auch nicht günstig ausfallen, sodass dies in Relation zum bevorstehenden Wertverlust wahrscheinlich auch keinen Unterschied mehr macht. Mal abgesehen davon dass ich diese Kosten im Falle des Prozessgewinns bestimmt auch nicht bezahlt bekomme.
Gibt es irgendwie noch speziellere Möglichkeiten das Fahrzeug via Abdeckungen komplett einzupacken?
Schon mal vielen Dank für eure Kommentare.
Gruß
Mike
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
es gibt einen Abschluss für diese Geschichte zu vermelden.
Nachdem die Gegenseite erst einen Vergleich ablehnte, kam 5 Wochen später ein Anruf, dass die Absage ein Missverständnis war.
Natürlich waren die Restwertangebote zu diesem Zeitpunkt erneut abgelaufen.
Das Fahrzeug wurde also erneut in die Restwertbörse eingestellt und es kam glücklicherweise zu einem ähnlichen Bieter-Ergebnis, mit dem Resultat dass dadurch nun mit der gegnerischen Versicherung ein Vergleich zustande kam, mit dem mein ganzer Schaden (auf Neuwagenbasis zum Rechnungspreis) beglichen wurde, inkl. Ausfall, Schmerzensgeld und der Standgebühren.
Abschließend zu sagen ging jetzt also alles gut und ein jahrelanger Streit blieb aus.
Hat ja auch nur ca. 13 Monate gedauert.
Als Fazit kann ich jetzt nur folgendes sagen:
- Wenn möglich rechnet sofort mit eurer eigenen Vollkasko ab, damit euch solch ein Theater erspart bleibt.
- Andernfalls müsst ihr euch ggf. auf einen jahrelangen Streitfall einstellen, bei dem die Versicherung zu jeder Zeit am längeren Hebel sitzt. Es ist richtig zeitaufwändig und setzt vor allem finanzielle Mittel zum Vorstrecken voraus.
Bei einem Neuwagenfall sollte auf jeden Fall das Fahrzeug nicht sofort veräußert werden, da ansonsten kein Gerichtsgutachten erfolgen kann.
Wichtig ist außerdem ein guter Anwalt, der bereits vor der Klage wirklich sämtliche Punkte schriftlich bei der gegnerischen Versicherung geltend macht.
Wenn ihr Rechtschutzversichert seit, lasst euch idealerweise den Anwalt über eure Rechtschutzversicherung besorgen, auch wenn ihr ggf. einen "Hausanwalt" habt.
Wichtige Punkte sind vor allem:
- Höhe des Nutzungsausfalls pro Tag
- Ausdrücklicher Hinweis auf die Höhe möglicher Standgebühren
- Ausdrücklicher Hinweis dass eine Fahrzeugverwertung durch die Versicherung erfolgen soll
- ggf. sofortiger Nachweis der Ersatzbeschaffung, wenn bereits erfolgt
- Festsetzung des Schmerzensgeldes, sofern möglich. Andernfalls muss dies neben der Klage erst so mit der Versicherung geklärt werden. D.h. erst bei einer möglichen Ablehnung den Punkt in die Klage aufnehmen.
Wichtig ist, dass es zu allen Punkten eine klare Aussage von der Gegenseite gibt, bevor die Punkte in der Klage landen.
In Bezug auf die Unterbringung des Unfallfahrzeugs (was eigentlich die Themen-Frage war) gibt es jetzt keine klare Lösung. Ich denke man sollte auf jeden Fall versuchen das Fahrzeug möglichst schnell an einem Ort unterzubringen, bei dem euch mögliche Standgebühren nicht über die lange Standzeit auffressen. Denn es ist völlig offen, wie solch ein Fall ausgeht und wer diese Kosten dann bezahlen muss.
Natürlich hat man in solch einem Fall auch das Risiko bzgl. dem Restwert. Denn im Normalfall verliert das Fahrzeug mit längerer Standzeit weiter an Wert. Bei mir kam es glücklicherweise nach einem Jahr zu deutlich besseren Angeboten, was wohl auch mit dem Fahrzeugtyp und einer damit verbundenen Nachfrage zu tun hatte. Nur deswegen war für mich ein Vergleich überhaupt akzeptabel.
40 Antworten
Warum stellst du diese Frage nicht deinem Rechtsanwalt?
Ich verstehe nicht, warum du das Fahrzeug nicht zum Restwert verkauft hast.
Wo ist der Zusammenhang mit dem Prozess?
Weil das Fahrzeug der Gegenstandswert der Verhandlung ist. Bei positivem Ausgang des Prozesses geht der Unfallwagen in den Besitz der gegnerischen Versicherung über. D.h. ich muss mich um keinerlei Veräußerung kümmern was ich von Anfang an nicht wollte.
Mein RA geht natürlich davon aus dass der Prozess gewonnen wird, ich wollte einfach mal allgemein nach Meinungen fragen. Und das ist ein Thema was vielleicht viele interessieren könnte. Daher stelle ich die Frage im Forum.
Es gibt/gab für Fahrzeuge eine "Tüte", da fährst du das Fahrzeug drauf und verschließt die dann. Dann bildet sich ein Gas, welches das Auto konserviert. Gibt/gab es mal bei Louis für Motorräder. Waren grün. Wurde gerne für längeres Konservieren genutzt. Google mal danach.
VCI-Korrosionsschutz-Faltgarage. Sind aber blau bei Louis für Motorräder.
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Ich bin zwar Laie. Aber wäre es nicht besser gewesen, sich die 66t auszahlen zu lassen, das Auto für den Restwert von 13 t zu verkaufen. Bei 80t Neupreis für ein drei Wochen altes Fahrzeug noch 79t zu bekommen, ist doch völlig in Ordnung.
Oder rechne ich falsch und der Wiederbeschaffungswert und der Restwert sind nicht als getrennt zu betrachten.
66T Wiederbeschaffung / 13T Restwert = 79T Gesamt. Bei 80000 Kaufpreis erschliesst mir der Sinn des ganzen Aufruhrs nicht ganz ...
1000 Euro Differenz sind da zwar ärgerlich, aber sich auf ein Gerichtsverfahren einzulassen, das sich noch ewig hinziehen könnte wäre mir zu langwierig.
Danke für die Tipps!
Bzgl. der Abrechnung:
Die Versicherung bezahlt Wiederbeschaffung abgzl. Restwert.
D.h. 66 T abzgl. 13 T.
D.h. effektiv blieben mir 66 T, wenn ich das Fahrzeug zu 13 T verkauft hätte.
Ansonsten hätte ich damit auch kein Problem gehabt.
Und dadurch dass ich mir die Abrechnung auf Neuwagenbasis einklagen muss, sind die 13 für Restwert ohnehin schon hinfällig (Ablauf August). Und deshalb ist mir im Falle eines möglichen Prozessverlustes der Aufwand bzgl. Fahrzeuglagerung ein Anliegen. Denn wenn das Fahrzeug verrostet und ggf. von Tierchen zerfressen ist, bekomme ich im Notfall fast gar nichts mehr. Mal abgesehen davon dass ich ggf. sogar noch meine eigene Vollkasko geltend machen kann, um vielleicht den Schaden noch weiter zu verringern.
Insgesamt eine ziemlich beschissene Situation für einen Vorgang bei dem man zu 0% Schuld hat.
Um es vielleicht auch noch weiter auszuführen.
Die Klage macht auch schon deswegen Sinn weil der Nutzungsausfall ebenfalls anders ausfällt. Angenommen ich hätte das Angebot für insg. 66 T Euro angenommen, so stünden mir laut Gutachten 30 Tage Nutzungsausfall zu, weil eine Wiederbeschaffung auf 30 Tage geschätzt wurde.
In Wirklichkeit habe ich umgehend einen Neuwagen bestellt, weil ich mir bei einem 3 Wochen alten Fahrzeug das alles ziemlich unkompliziert vorgestellt habe (die Versicherung wurde entsprechend informiert). Das Neufahrzeug hatte jedoch trotzdem insgesamt eine Lieferzeit von 80 Tagen. Und das war schon ziemlich schnell, weil ich bevorzugt vom Händler/Hersteller behandelt wurde (normale Wartezeit 3-4 Monate, August Produktionsstillstand).
D.h. bei Abrechnung auf Neuwagenbasis muss die gegnerische Versicherung auch den effektiven Ausfall von 80 Tagen begleichen und nicht nur die angesetzten 30 Tage laut Gutachten.
Vor allem hatte ich innerhalb der 30 Tage noch keinen einzigen Cent bekommen. Erst Ende Juli hatte ich den ersten Nettobetrag (Wiederbeschaffung abzgl. Restwert + Gutachterkosten) auf meinem Konto. Bis heute wurde mir nicht die MwSt. bezahlt, obwohl ich schon den Nachweis eines Neukaufs erbracht habe.
So gesehen ist es eine Frechheit was die gegnerische Versicherung, die "Bavaria Direkt - Ostdeutsche Versicherung AG" sich leistet.
Vielleicht kurz zum Unfallgeschehen:
Die Dame ist mir innerorts auf einer vierspurigen Straße (2 je Richtung) in einer Kurve bei dick durchgezogener Linie mit ziemlich hoher Geschwindigkeit (Fahrzeuge wurden überholt) frontal ins Fahrzeug gefahren. Vorort wurde noch Blödsinn ausgesagt, von wegen sie musste ausweichen weil vor ihr einer abrupt gebremst hat. Bei der Polizei wurde dann schlichtweg die Aussage verweigert.
Das ganze ereignete sich an einem Freitagnachmittag, mitten im Berufsverkehr. Es war einfach stockender Verkehr und die Dame meinte sie kann mal eben die leichte Kurve bergauf überholen, bis hin zu einem Abbiegestreifen.
Das die Dame jetzt noch strafrechtlich belangt wird ist jetzt nicht wirklich ein Trost, wenn man plötzlich mehrere T Euro Verlust macht, für einen Mist, den diese Frau einfach verbockt hat.
Und deswegen der ganze Aufwand der Klage.
Diesel? Dann sind die demnächst günstig ^^.
Dein Fahrzeug war nichtmal nen 1 Monat alt und der Gutachter macht nen wbw von 66t? Differenz von 14t. Hat der Vlt. Scheiße gebaucht ? Weil in einem Monat verliert ein Auto nicht 14t Euro an wert. Oder hatte das Auto Beschädigungen?
Die Bavaria ist keine Ostdeutsche Versicherung, sondern eine Online Versicherung. Wollte das nur so anmerken, weil es hier im Forum ein Thema dazu gibt.
LEjockel
Das sind Fragen für deinen Rechtsanwalt, der hoffentlich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist!
Zitat:
Da ein Prozess bevorsteht kann ich das Fahrzeug natürlich nicht veräußern.
und warum nicht?
Zitat:
Bei positivem Ausgang des Prozesses geht der Unfallwagen in den Besitz der gegnerischen Versicherung über
wie kommst du denn auf diesen Gedanken?
@Raghul:
Kein Diesel.
Die Summe scheint auch nicht falsch zu sein. Ich habe mir selbst ein Ergebnis von Schwacke eingeholt. Das fällt tatsächlich so gravierend aus, deshalb gibt es auch die Regelungen bzgl. Abrechnung auf Neuwagenbasis.
@ LEjockel.
Doch, die Versicherung heißt offiziell so, siehe auch im Impressum auf der BavariaDirekt Webseite. Steht so auch in jedem Schreiben der gegnerischen Versicherung.
BavariaDirekt
OVAG - Ostdeutsche Versicherung Aktiengesellschaft
Am Karlsbad 4-5
10785 Berlin
@KSV:
Weil das der RA auch so in der Klageschrift formuliert hat.
"Soweit Neuwagenersatz durchgeführt wird, übernimmt der Schädiger bzw. dessen Versicherer gegen Zahlung des Anschaffungspreises das Fahrzeug zu Eigentum. Der Kläger muss sich bei Neuwagenersatz also nicht um die Verwertung des beschädigten Fahrzeuges kümmern [...]"
Sorry, Du hast Recht. Hier haben sich wohl 2 "günstige" Versicherer zusammen getan. Kannte die OVAG nur als regionalen Anbieter. Aber wer versteht schon Sparkassen.
LEjockel
@KSV:
Vergleiche hierzu auch folgenden interessanten Beitrag im Internet:
http://www.iww.de/.../...haftpflichtschaeden-auf-neuwagen-basis-f43459
Auszug:
"Allerdings muss er das Unfallfahrzeug dem Versicherer oder dem Schädiger zur Verfügung stellen (BGH NJW 83, 2694)."
Vorletzter Absatz.
Würde ich jetzt das Fahrzeug bereits verkaufen, würde ich so gesehen schon dem Abrechnungsmodell (Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert) der gegnerischen Versicherung zustimmen.
Ich möchte dazu sagen dass ich ebenfalls Laie bin, was solche Angelegenheiten betrifft und ich mich auf meinen RA verlassen muss. Trotzdem schadet es ja nie mehrere Meinungen einzuholen. Und insgesamt gesehen könnte der dargestellte Fall vielleicht für andere Personen hilfreich sind.
Zitat:
@Drive4711 schrieb am 28. September 2015 um 10:39:30 Uhr:
@KSV:
Vergleiche hierzu auch folgenden interessanten Beitrag im Internet:
http://www.iww.de/.../...haftpflichtschaeden-auf-neuwagen-basis-f43459Auszug:
"Allerdings muss er das Unfallfahrzeug dem Versicherer oder dem Schädiger zur Verfügung stellen (BGH NJW 83, 2694)."
Vorletzter Absatz.Würde ich jetzt das Fahrzeug bereits verkaufen, würde ich so gesehen schon dem Abrechnungsmodell (Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert) der gegnerischen Versicherung zustimmen.
Ich möchte dazu sagen dass ich ebenfalls Laie bin, was solche Angelegenheiten betrifft und ich mich auf meinen RA verlassen muss. Trotzdem schadet es ja nie mehrere Meinungen einzuholen. Und insgesamt gesehen könnte der dargestellte Fall vielleicht für andere Personen hilfreich sind.
Dann warte mal ab wie es sich in deinem Fall entscheidet. Fakt ist, das der Restwert zur Zeit wöchentlich rapide sinkt. Ich befürchte, dass du durch das warten und bewusste Wissen um den sinkenden Restwert deine Schadensminderungspflicht verletzt. Zudem entstehen jetzt tägliche zusätzliche Kosten in Höhe der Standgebühr. Du berufst dich auf Urteile aus 80er Jahren! - nicht gerade aktuell!
Ich zumindest habe große Bedenken und würde anders handeln.
Aber dazu hasst du ja deinen Rechtsanwalt!