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Minimum Voraussetzungen für TÜV - Unfallfahrzeug versichern?

Themenstarteram 6. August 2015 um 17:49

Hey,

ich habe ein kleines Problemchen und konnte kein wirklich passendes Unterforum finden, ich hoffe das passt hier ansonsten bitte verschieben.

Ich habe ein Auto mit (leichtem?) Unfallschaden geschenkt bekommen von einem Verwandten. Ich könne versuchen ihn repariert zu kriegen oder verschrotten lassen hieß es.

Das Auto ist soweit super ich bin ein paar Wochen damit gefahren und hat noch diesen Monat TÜV drauf, ist noch auf den Verwandten registriert.

Es handelt sich um einen Honda Civic Bj 1996 glaube ich, mein erstes "eigenes" Auto.

Der Unfallschaden interessiert mich nur dahingegehend, dass ich die minimal Voraussetzungen einhalte und meine "neue" Kiste durch den TÜV kriege.

Die Lampe habe ich bereits günstig durch eine neue austauschen können und alles funktioniert soweit wie es soll.

Die Probleme:

  • Die "Grundstruktur" an der die Frontleuchte befestigt war, ist leicht verbogen, bedeutet die lässt sich nicht austauschen, da festgeschweißt. Welches Werkzeug könnte ich da ansetzen, gibt es Werkstätten die sowas (möglichst günstig) hinbiegen? Kann man neue Löcher bohren ohne zu biegen und die Lampe daran festschrauben oder würde der Tüv da meckern? (Macht doch eigentlich keinen Unterschied). Ich habe gesehen die achten ganz genau auf die Lampenausrichtung also währe das wohl bereits ein Durchfall Grund?
  • Der Seitenflügel ist eingeknickt und die Stoßstange hält nicht so wirklich daran. Wäre das für den TÜV ok so? Was müsste ich machen um die minimal Voraussetzungen zu erfüllen und wie?
  • Die Motorhaube steht etwas ab, ich bin mir nicht sicher wieso, jedoch hält sie auch so bombenfest. Sicher auch ein Problem für den TÜV, richtig?

 

Welche Möglichkeiten habe ich hier, welche Vorgehensweise würde sich noch lohnen? Der Rest des Autos scheint wirklich noch OK soweit ich das als Laie beurteilen kann, fährt sich auch problemlos soweit.

Was sollte vor dem TÜV noch bei so alten Autos (Bj 1996 oder 1994?) beachtet oder geprüft werden?

Ich habe leider nicht unmengen an Geld zur Verfügung und muss mit dem auskommen was ich hab, hoffe jemand weiß noch einen Rat für mich, die Schäden sind eigentlich oberflächlich und beeinträchtigen prinzipiell nichts deshalb wäre es bitter für mich die Kiste verschrotten lassen zu müssen.

Wie gesagt mein erstes Auto und ich hoffe jemand ist so freundlich sich die Zeit zu nehmen, wenn auch nur ganz kurz darauf einzugehen, ich bin etwas ratlos derzeit.

Im Anhang Bilder von Front + Motorhaube, die Seite, die Lichtbefestigung wie sie eigentlich sein sollte und die leicht verbogene.

Das Aussehen ist mir wirklich völlig egal, es soll nur durch den TÜV kommen.

Mfg,

Civic1996

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16 Antworten
am 6. August 2015 um 18:01

meinst du nicht, dass das eher ins civic forum passt?

wo ist der zusammenhang zu versicherung?

Themenstarteram 6. August 2015 um 18:17

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 6. August 2015 um 20:01:56 Uhr:

meinst du nicht, dass das eher ins civic forum passt?

wo ist der zusammenhang zu versicherung?

Ich brauche TÜV um eine Versicherung zu kriegen, sonst würde ich ja ohne fahren können. ;)

Aber ja richtig, habe das Forum wohl übersehen, bitte verschieben wenn möglich.

Lg HondaCivic1996

Der Seitenflügel sollte gewechselt werden. Das Teil heißt Kotflügel.

Das Teil wo der Scheinwerfer befestigt ist heißt Schlossträger. Das Teil ist vom Anstoß sicherlich verbogen. mit Hammer und Zange kann man das wieder richten. Wenn es nicht zu richten geht, kann man so ein Dings auch kaufen, neu oder gebraucht. Dafür gibt es Civic-Foren oder auch so eine große Versteigerungsplattform. Wichtig! Der Scheinwerfer muss fest sitzen und darf nicht klappern. Wenn er klappert, sieht das der Gegenverkehr. Dann flackert das Licht und es blendet. Das ist TÜV relevant! Der Scheinwerfer muss eingestellt werden. Dafür gibt es Stellschrauben am Scheinwerfer. Damit verstellt man den Winkel horizontal und verdikal. Der TÜV hat ein Gerät mit dem er vor den Scheinwerfer fährt/setzt/rollt. Dort leuchtet das Licht hinein. Das Licht hat eine Abrisskante. Diese muss die Norm erfüllen. Leuchtet das Licht darüber hinaus, gibts keine Plakette. Wenn man weiß, wie ein Scheinwerfer eingestellt wird, kann man das auch allein bewältigen. Man muss es einmal gezeigt bekommen.

Die Stoßstange scheint etwas verformt zu sein. Das kann aber auch am Schlossträger liegen, wo die Stroßstange befestigt ist. Entweder die ganze Stoßstange mal abmontieren, gucken wo es klemmt und wieder anschrauben. Manchmal hilft das schon. Oder mit einem Heißluftfön den Kunststoff nachformen.

TÜV Relevant sind:

- komplette Beleuchtung

- Bremsen und Bremswirkung, Hand- / Feststellbremse

- Bremsleitungen müssen frei von Korossion sein und dicht.

- Tragführungsgelenk der Achsen und anderen Gelenke, sie dürfen nicht ausgeschlagen sein

- Stabilisatoren der Achsen ebenso

- Auspuff muss dicht sein

- Abgaswerte des Motors müssen i.O. sein, ggf neue Zündkerzen, Luftfilter wechseln. Rest macht eigentlich das Steuergerät und Lambdasonde.

- Motor und Getriebe müssen ölfrei sein, es darf nichts tropfen

- Achsmanschetten der Antriebe dürfen nicht eingerissen sein

- Keine Durchrostungen an tragenden Teilen

- Scheibe muss ganz sein ohne Steinschlag

- es darf keine Warnmeldung leuchten

- Gurt darf nicht beschädigt sein, Gurtschlösser müssen einrasten (bei älteren Autos oft ein Problem was zu wenig beachtet wird)

- Spiegel müssen ganz sein und nicht blind, ebenso die Scheinwerfer selbst und Lampengläser

- Höhenverstellung der Scheinwerfer muss funktionieren

- Hupe

- Reifen, Profil mind. 1,6mm, richtige Rad/Reifengröße (oft bei Tuning ein Problem)

- Es dürfen keine scharfen Kanten abstehen (Stoßstange) wegen Verletzungsgefahr für Fußgänger

Sollte alles sein.

Themenstarteram 6. August 2015 um 19:18

@romanusko: Besten Dank für deine wirklich ausführliche Antwort das beantwortet fast alles, es bleiben wenige Punkte offen.

Der Schlossträger scheint festgenietet / angeschweißt, lässt er sich tatsächlich wechseln? Das "Grundgerüst" an der Seite an der er und der Kotflügel befestigt sind, ist leicht verbogen (keinerlei Funktionseinschränkung), geht das so durch den TÜV, wenn die Lampe korrekt sitzt?

So richtig sicher bin ich mir mit dem gerade biegen nicht, wie ich das ansetzen soll. Ich sollte versuchen eine größere Zange zu nehmen, sie oberhalb der Schraublöcher fixieren und mit dem Hammer gegen den Griff Richtung mir hauen, ja?

Kotflügel wird dann ersetzt. Geht die Motorhaube klar soweit? Schauen die auch auf die Schrauben der Lampenbefestigung oder reicht es wenn sie hauptsächlich fest sitzt und deren Test besteht?

Stoßstange ich glaube ich okay, das sieht nur auf den Bildern so aus da der Kotflügel sie blockiert, aber werde schauen, dass ich das hinkrieg. Danke für die Idee mit dem Fön, falls was sein sollte werde ich das ausprobieren.

Jetzt wo du's erwähnst, habe ich tatsächlich eine Art kleinen Steinschlag, auf der Fahrerseite. Die muss behandelt werden? (Siehe Bilder) Reicht da so 'ne Art Carglass-Klebe-Verfahren oder muss gleich das ganze Ding ausgetauscht werden!?

-> Was würde es etwa kosten das ganze an eine Werkstatt abzugeben und welche könntet Ihr mir nähe Frankfurt am Main empfehlen? Ich würde gerne nicht mehr bezahlen als nötig. :)

Probleme habe ich eigentlich nur mit dem Biegen und dem Steinschlag, den Rest kriege ich selbst hin und auch den neuen Kotflügel kann ich selbst besorgen. Wobei das mit der korrekten Lampeneinstellung wahrscheinlich auch nicht so einfach ist, da kann ich nur nach Augenmaß gehen.

Edit:

Ah ja, Fahrwerk etc. kann ich als Laie schlecht untersuchen, was würde es kosten einfach mal TÜV durchführen zu lassen um den Mängelbericht zu erhalten und dann zu überlegen, ob sich das überhaupt noch lohnt?

Danke nochmal,

Civic1996

Zitat:

@HondaCivic1996 schrieb am 6. August 2015 um 21:18:55 Uhr:

 

Jetzt wo du's erwähnst, habe ich tatsächlich eine Art kleinen Steinschlag, auf der Fahrerseite. Die muss behandelt werden? (Siehe Bilder) Reicht da so 'ne Art Carglass-Klebe-Verfahren oder muss gleich das ganze Ding ausgetauscht werden!?

Im direkten Sichtfeld des Fahrers darf nicht repariert werden -> Austausch der Scheibe

Zitat:

@HondaCivic1996 schrieb am 6. August 2015 um 21:18:55 Uhr:

 

Wobei das mit der korrekten Lampeneinstellung wahrscheinlich auch nicht so einfach ist, da kann ich nur nach Augenmaß gehen.

Fahre nachts vor eine Wand und stelle den getauschten Scheinwerfer gleich hoch ein wie den originalen. Dann liegst Du schon mal nicht ganz daneben.

 

Zitat:

@HondaCivic1996 schrieb am 6. August 2015 um 21:18:55 Uhr:

 

Ah ja, Fahrwerk etc. kann ich als Laie schlecht untersuchen, was würde es kosten einfach mal TÜV durchführen zu lassen um den Mängelbericht zu erhalten und dann zu überlegen, ob sich das überhaupt noch lohnt?

Habe vorgestern 88 € für TÜV und ASU bezahlt.

Hi,

du könntest auch erst mal nur die HU (Hauptuntersuchung -> Tüv) machen lassen ohne Abgasuntersuchung. Kostet dann ~50-60€. Wäre natürlich ärgerlich wenn du dann alles Reparierst und der Wagen schafft dann die AU-> Abgasuntersuchung hinterher nicht ;)

Die sollte halt klar sein das es nicht nur der Unfallschaden ist. Wie gesagt die Scheibe muß neu und das restliche Fahrzeug wird auch kontrolliert, wenn du mit einem offensichtlich schlecht gepflegten Auto ankommst wird der Prüfer gleich doppelt und dreifach hingucken.

Reparatur in einer Werkstatt kannst du größtenteils vergessen,das wird zu teuer. Außerd du findest wirklich ne kleine Schrauberbude die dir das für kleines Geld zusammenschustert-> eine fachgerechte reparatur wäre das aber nicht.

Wenn der Querträger verbogen ist müsste er gerichtet->herausgezogen werden. So stabil wie von Honda mal gedacht wird er dann aber nicht mehr. Fachgerecht wäre das heraustrennen und neu einschweißen eines neuen oder guten Gebrauchten Trägers.

Die Motorhaube muß sauber und ohne große kanten oder lücken sitzen,weil sie sonst bei einem Unfall ein erhöhtes Risiko für Personen darstellt.

Die Stoßstange muß fest und sicher in ihrer position sitzen,sonst könnte sie bei hohem tempo anfangen zu flattern und sich lösen.

Den Unfallschaden könnte man mit gebrauchten teilen wieder soweit richten das es ok ist,aber bei weitem nicht perfekt ;) Scheibe muß neu,kann leicht mehrere hundert € kosten.

Alles andere in Ordnung bringen (Bremsen, Auspuff,Fahrwerk usw.)

Im großen und ganzen muß man sagen,lohnt sich für einen 96er Civic wahrscheinlich absolut nicht.

Gruß Tobias

Ich habe mir den ganzen Beitrag nicht durchgelesen.

Du solltest das Fahrzeug auf dich ummelden, solange die HU gültig ist.

Später gibt es Probleme, wenn keine gültige Hauptuntersuchung vorliegt.

Themenstarteram 7. August 2015 um 22:08

Hmm ja schwierige Sache, Danke euch.

Frontscheiben gibt es gebrauchte um etwa 130€ rum, Einbau kann man lt. YouTube selber machen mit nem Helfer.

Die Ersatzeile sind soweit nicht wirklich das Problem, bis eben auf den Schlossträger. Werde versuchen den zu biegen mit Zange und Hammer, auch wenn ich es mir schwierig vorstelle. Und wie vom Vorposter beschrieben nachts vor eine Wand fahren und entsprechend einstellen. Das ist ein guter Tipp.

Eventuell lass ich das tatsächlich mal beim TÜV durchecken und schau was die sagen, wenn da noch mehr dran ist lohnt sich ein Neukauf mehr. Die Kupplung erscheint mir auch schon etwas klapprig, die ist sicher auch bald durch.

Schade aber vielleicht krieg ich die Kiste ja doch noch gerichtet.

@Oetteken: Dachte ich mir auch schon, ummelden und erstmal ohne fahren, die Bußgelder sind ja ziemlich gering und ich wurde bislang trotz Unfallschaden nie angehalten ... Nicht die beste Lösung aber verschafft mir zumindest etwas Zeit.

Hinsichtlich der Windschutzscheibe besteht ja evtl. eine Teilkasko für das Fahrzeug? Dann zahlt den Tausch der Versicherer abzüglich Selbstbeteiligung...

AU ist meines Wissens seit 01.01.10 immer Bestandteil der HU und kann nicht mehr separat gemacht werden.

Zitat:

-

AU ist meines Wissens seit 01.01.10 immer Bestandteil der HU und kann nicht mehr separat gemacht werden.

Hi,

ja AU ist Bestandteil der HU. Dennoch ist man nicht gezwungen sie bei Tüv und Co. zu machen.

Man kann die AU z.b. immer noch in der Werkstatt machen lassen und danach zum Tüv fahren. Die Au darf meines Wissens nicht älter als 2 Wochen sein.

Daher kann man beim Tüv auch nur eine HU in Auftrag geben ohne AU,eine Plakette gibt's dann aber natürlich nicht selbst wenn der Wagen Mängelfrei ist. Die gibt's erst wenn dann auch die AU bestanden wurde.

Gruß Tobias

Themenstarteram 8. August 2015 um 14:28

Hey,

kein Teilkasko, lohnt sich bei so einem alten Auto nicht. Wie gesagt Scheibe kostet 130€ das geht schon klar, Einbau kostet Energie und in der Werkstatt viel zu teuer. Haha.

Nachträglich Teilkasko registrieren bringt wohl auch nichts? (Wahrscheinlich Versicherungsbetrug, was?) ..

Gäbe es Probleme wenn ich dort das aktuelle Unfallfahrzeug auf mich anmelden lassen würde, von wegen Sie hatten einen Unfall das wird teurer oder ist denen das egal / schauen die sich die Kiste gar nicht an?

Danke im Voraus,

Civic1996

Hi,

 

wenn der Wagen noch gültigen TÜV hat kannst du den problemlos auf dich ummelden. Ohne TÜV geht das aber nicht.

 

Scheibentausch ist nicht ohne. Hat schon seinen Grund das es fachfirmen dafür gibt.

Ärgerlich wenn es hinterher undicht ist oder der Rahmen rostet.

Windgeräusche sind noch das kleinste Problem das hinterher nerven kann:)

 

Gruß Tobias

Themenstarteram 8. August 2015 um 15:39

Meine TÜV Plakette zeigt diesen Monat als letzten Monat an (schwarzes Symbol), das wäre also problemlos möglich?

 

Danke.. Das Auto soll ja nur noch ein zwei Jährchen durchhalten, bei einem teureren Wagen würde ich das sicher nicht selbst wagen. Aber man kann ja auch von innen zukleistern im nachhinein, soll wohl auch in Werkstätten hier und da so gemacht werden, von dem was ich gelesen habe.

Zitat:

@HondaCivic1996 schrieb am 8. August 2015 um 00:08:10 Uhr:

...

Dachte ich mir auch schon, ummelden und erstmal ohne fahren, die Bußgelder sind ja ziemlich gering und ich wurde bislang trotz Unfallschaden nie angehalten ... Nicht die beste Lösung aber verschafft mir zumindest etwas Zeit.

Bis zu zwei Monaten kannst du überziehen, dann kostet es.

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