Unfallauto was am besten tun
Moisen.
Hatte einen unverschuldeten Unfall.
Opel Astra K 125ps von 2018 mit knapp 80.000km. Jemand ist aus dem Parkplatz ausgeschert und hat mich gestriffen. Gutachter wurde beauftragt und warte noch auf das Ergebnis. Wird aber um die 8500€ sein. Da laut Opel beide Türen neu gemacht würden und die Stoßstange hinten neu lackiert. Wenn ich mir die Preise auf dem Markt anschaue gehen diese von 13-15.000€.
Der Schaden ist würde ich sagen 90% Optik da eingedellt und paar Lackplatzer. Bin Laie und kein Sachverständiger will ich dazu sagen. Wenn der Schaden wirklich so hoch ist, sollte ich es reparieren lassen oder ein neues Fahrzeug in Betracht ziehen. Wäre das Auto dann nur knapp 4-5000€ in diesem Zustand wert? Ein Bekannter sagte auch schon der würde neue Türen nehmen da die Linienführung schon schwer wieder hinzukriegen ist. Frage ist nun bei dem Wert reparieren bei Opel dann verkaufen oder unrepariert verkaufen. Würde Ihn auch weiterfahren nur die Optik würde mich ein wenig stören. Kenn die derzeitige Situation nicht und will nicht mit nem Minus aus der Sache gehen. Für Tipps wäre ich sehr dankbar. Ach so Gutachter und Anwalt sind eingeschaltet worden.
LG
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30 Antworten
Du hast laut Gutachten Reperaturkosten weit unterhalb des Wiederbeschaffungswertes. Da wird die gegnerische Versicherung maximal die Reparaturkosten bezahlen.
Wofür möchtest du den Restwert wissen? Zur Regulierung des Schadens ist das nicht relevant.
Ich hatte damals nach einem Unfall, welchen ich komplett selbst repariert hatte, die volle MWST. erstattet bekommen. Bin den Wagen aber noch etliche Jahre weiter gefahren.
Warte mit dem Verkauf noch. Falls dein Unfallgegner oder dessen Versicherung irgendwelche Probleme macht. Da kann es notwendig sein, dass der Wagen noch in deinem Besitz ist.
Ja das werde ich wahrscheinlich auch so machen. Hört sich bei mir immer so an als ob es schnell gehen muss. Ich warte erstmal ab bis mein Anwalt alles rausgeholt hat was geht, dann meinen Bekannten in seiner Werkstatt fragen was es bei Ihm kosten würde und dann mein Fazit ziehen. Werde also alles langsam angehen und dann berichten.
Lg
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 29. Juli 2023 um 20:44:22 Uhr:
Du hast laut Gutachten Reperaturkosten weit unterhalb des Wiederbeschaffungswertes. Da wird die gegnerische Versicherung maximal die Reparaturkosten bezahlen.
Die relevante Grenze ist nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern der Wiederbeschaffungsaufwand. Den kann man aber nur bestimmen, wenn man den Restwert kennt

Grundsätzlich soll das Gutachten dem Empfänger bei allen ihm offenstehenden Abrechnungsmöglichkeiten das notwendige Zahlenmaterial bieten. Deswegen gehören eigentlich WBW und Restwert hinein. Es sei denn, die Reparaturkosten erreichen den WBW "bei weitem" nicht. Dann geben viele auch gar keinen WBW im Gutachten an, auch wenn sie natürlich mindestens einen groben Anhaltspunkt ermittelt haben um festzustellen, wie weit die Reparaturkosten davon entfernt sind. Die Grenze für die Angabe von WBW und Restwert wird unterschiedlich gesehen, manche machen das ab einem Verhältnis Reparaturkosten zu Wiederbeschaffungswert von 70%, andere schon ab 50% (im vorliegenden Fall sind es ja 63%).
Problem ist: ohne angegebenen Restwert besteht immer das Risiko, dass die Versicherung selbst einen (für sie günstigen..) Anbieter aus dem Hut zaubert. Mit angegebenem Restwert besteht das Risiko, dass die Versicherung die Restwertermittlung für überflüssig hält und das Gutachterhonorar kürzt. In beiden Fällen muss man dann erstmal wissen, wie man juristisch fundiert damit umgeht...
Huhu. Also habe inzwischen von meinem Anwalt das Gutachten von der gegnerischen Versicherung erhalten. Diese haben den WBW um 2.5% gekürzt aufgrund von überwiegender differenzbesteuerung im Handel. Ist ja ok. Ebenfalls wurde paar € bei der Berechnung von alternativen Werkstätten reduziert.Somit ergibt sich nun ein WBW von 13.170€. Nun wurde auch von Dekra ein Restwert angegeben mit 7778€. Da die Versicherung vorläufig auf Totalschadenbasis abgerechnet hat. Nun würde mir ein Betrag von 5417,73€ ausgezahlt werden. Das Auto wird wie geplant von einem Bekannten privat repariert und nicht bei Opel die erste Abrechnung wäre finanziell besser gewesen, aber da gegen kann ich jetzt nichts machen denke ich. Werde heute noch mal mit meinem Anwalt reden was noch möglich ist. LG
Gutachten von der gegnerischen Versicherung? Warum das?
Moin Moin !
Ich bin nun absolut kein RA für Verkehrsrecht bzw. Schadensersatzfragen , aber
Zitat:
Ebenfalls wurde paar € bei der Berechnung von alternativen Werkstätten reduziert
das kann man keinesfalls akzeptieren (und ist nach meiner Erfahrung sowieso gelogen !! )
Zitat:
Diese haben den WBW um 2.5% gekürzt aufgrund von überwiegender differenzbesteuerung im Handel.
das würde ich mir auch nicht bieten lassen , es sollte auch in deinem Schadensgutachten angegeben sein , wie der Wiederbeschaffungswert ermittelt wurde , ob von Diff. besteuerung , voller Besteuerung oder ohne . d.h. nur noch Privatangebote verfügbar sind.
MfG Volker
Zitat:
@mattalf schrieb am 8. August 2023 um 10:55:28 Uhr:
Gutachten von der gegnerischen Versicherung? Warum das?
Ich habe selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben. Nun hat aber anscheinend die Versicherung noch ein eigenes anfertigen lassen. Ist mein erster Unfall und kenne mich mit den Gewohnheiten nicht aus.
Die haben eine Meisterwerkstatt 5 Minuten mir gefunden die anscheinend so abrechnen. Muss sonst abwarten bis mein Anwalt sich heute meldet und Ihn nach allem fragen was machbar ist.
Zitat:
@SaleVuk99 schrieb am 8. August 2023 um 11:32:16 Uhr:
Zitat:
@mattalf schrieb am 8. August 2023 um 10:55:28 Uhr:
Gutachten von der gegnerischen Versicherung? Warum das?
Ich habe selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben. Nun hat aber anscheinend die Versicherung noch ein eigenes anfertigen lassen. Ist mein erster Unfall und kenne mich mit den Gewohnheiten nicht aus.
Ich erklaere mal die Sache einfach. Dein Gegner laesst ein Gutachten von seinen Vertragspartnern machen. Vertraust du den? Stell dir vor ich hau dir eine Beule ins Auto und mein Kumpel erzaehlt dir das der Schaden maximal 10 Euro ist die ich dir natuerlich bezahlen will. Wuerdest du dem glauben? Oder wuerdest du lieber selber in eine Werkstatt gehen und sicherheitshalber den Schaden schaetzen lassen? Ein Gutachter vom Gegner wuerde mich absolut nicht interessieren. Das dein Anwalt da noch nix zu gesagt hat wundert mich auch.
Die gegnerische Versicherung hat das Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen der den Schaden aufnimmt und kontrolliert.
Ab einer gewissen Schadenssumme machen die das auch regelmäßig.
Da ein Schaden nach Katalogwerten aufgenommen wird sollte der nicht viel anders ausfallen.
Muss nicht immer negativ sein,ist mir mal passiert.
Gutachter der Versicherung kam auf 100 DM mehr als der eigene.
Vielleicht hab ich das falsch rübergebracht, es kam kein Gutachter sondern das Gutachten wurde anscheinend von der Dekra geprüft. Aber mit der Restwert sind die Kürzung doch sowieso irrelevant oder nicht, oder kann ich dennoch auf die Abrechnung meines Gutachtens beharren. Der Anwalt hatte Urlaub und ich ebenfalls deswegen war es noch nicht möglich alle Fragen zu stellen.LG
Wie die Versicherung das prüfen läßt bleibt ja Ihnen überlassen,vielleicht arbeiten die mit Gutachtern der Dekra zusammen.
Ob und wie das nun weiter zu hanhaben ist sollte Dir Dein Anwalt nach dem Urlaub wohl erklären können.
Der sollte es wohl genau wissen.
So ein Prüfgutachten ist heute eine ganz übliche Sache. Da wird im Auftrag der Versicherung geprüft, ob nicht mit (vorsichtig formuliert) eine alternative Kalkulation günstiger wäre. Als Laie kann man da in der Regel nicht beurteilen, ob die Kürzungen (technisch und/oder rechtlich) gerechtfertigt sind.
Letztlich scheint aber jetzt genau das eingetreten zu sein was ich schon vorletzte Woche befürchtet hatte: Die Versicherung zieht ein für sie günstiges Restwertangebot aus der Tasche und schon lohnt sich (für die Versicherung...) die Abrechnung auf Totalschadenbasis. Wobei jetzt (wenn ich nichts übersehen habe) noch die Frage offen ist, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist oder mit vertretbarem Aufwand (nachweisbar) gemacht werden kann. Damit stünde ggf. doch noch der Weg zur fiktiven Abrechnung auf Reparaturkostenbasis offen.
Aber wie schon mein Vorschreiber geschrieben hat:
Der Anwalt muss es hinterher durchboxen, dann soll der auch vorher die Chance haben zu sagen was unter welchen Randbedingungen möglich ist!
Gibt es zu dem Restwert ein Angebot eines Aufkäufers, oder ist der Restwert fiktiv?
Es gab ein verbindliches Restwertangebot bis zum 8.7.23 für den oben genannten Betrag, habe ich natürlich nicht genutzt.