Unfallabwicklung

Hallo,
Ich hatte einen Unfall mit ein Lei-Anhänger. Eigene Schuld und deshalb alle Informationen an meine Kaskoversicherung weitergeleitet. Beide Versicherungsgesellschaften (meiner und vom Anhänger) an einander gekuppelt damit alles reibungslos abläuft...... Eine Monat nach den Unfall habe ich ein Aussage von meine Versicherung bekommen dass die die Kosten nicht übernehmen werden und dann wurde es still.
Jetzt, 3 Monaten nach der Unfall, habe ich noch immer kein Einblick über zu zahlen Kosten oder das weitere Verlauf. Was kann ich noch erwarten?

Ich danke euch,
Djremmit

20 Antworten

Gab vor Kurzem auch ein Urteil, wonach die Kasko nicht zahlen muss, wenn der gezogene Anhänger das Zugfahrzeug beschädigt.
Wenn der Anhänger beschädigt wurde, wende dich vertrauensvoll an den Verleiher (Vermieter).

Schildere doch bitte den Unfallhergang.

Anhänger ist seitlich umgekippt. Außer Plane, keine große Schäden.

Jetzt, nach 1,5 Jahre bekomme ich eine Rechnung mit Begründung:
Anhänger hatte Totalschaden.
Die haben eine neue Anhänger gekauft (Januar 2018)
Alte Anhänger bleibt in Ihren Besitzt.

Ich habe nicht mal die Chance bekommen selbst ein Gutachter ein zu schalten.
Was soll ich machen? Einfach zahlen oder mich wehren?

Danke für eure Meinungen

Ist der Anhänger im Fahrbetrieb umgekippt? Warum ist er umgekippt?

Einen neuen Anhänger musst Du sicher nicht bezahlen. Eine Spriegelplane für die Standardanhänger (Stema und Consorten) kostet um die 100,- €. Hast Du Fotos vom Schaden?

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Ich hatte diese Mietanhänger falsch beladen: Ladung kippt => Anhänger kippt.. Alles mit 10kmh. Das Auto wurde am Kupplung hochgehoben, und könnte, nachdem der Anhänger durch der Vermieter wieder aufgerichtet wurde, wieder entkuppelt und angekuppelt werden.

Leider habe ich selbst keine Bilder.

War der Anhänger gebremst oder ungebremst? Hat vom Verleiher jemand bei der Beladung mitgewirkt?

Er war gebremst und ich habe selbst beladen (leider)

Der Verleiher muss den Schaden belegen. Eine Rechnung für den Neukauf eines anderen Anhängers reicht nicht aus. Für gewöhnlich gibt es bei Leihfahrzeugen auch eine Kaskoversicherung. Die sollte ohnehin greifen. Die Pkw-HP könnte auch regulieren müssen. Eine Ablehnung von dort solltest Du hinterfragen. Wenn die ablehnen, weil der Verleiher den Schaden nicht belegt hat, dann haben die auch in deinem Namen gehandelt.

Dass der Verleiher einen neuen Anhänger gekauft hat ist gar nicht relevant. Das darf er jederzeit undabhängig vom Schaden. Der Schaden vom alten Anhänger muss begutachtet, bewertet und frühestens dann versucht werden das Geld zu kassieren.
Fragen: Wer hat die Rechnung gesandt?
Wie hoch ist die Rechnung?

Danke

Rechnung war 460 euro, verschick durch REWE/Toom (Geschädigten) Angehaftete Rechnung der neue Anhänger war über 2300 euro

Zitat:

@djremmit schrieb am 28. September 2018 um 15:09:00 Uhr:


Rechnung war 460 euro, verschick durch REWE/Toom (Geschädigten) Angehaftete Rechnung der neue Anhänger war über 2300 euro

Du sollst also 460,- zahlen, verstehe ich hier. Erbitte doch mal die Nachweise zu dem Schaden. Nach so langer Zeit ist das mehr als legitim. Egal auch welche Zeit verging.

In jedem Fall hat der neue Anhänger mit dem Schaden wenig zu tun. Umso mehr, als die Summe deutlich unter einer Totalschadensumme ist. Steht in deinem Mietvertrag von damals etwas von Selbstbehalt?

Die 460 € sind doch sicherlich kein unverschämter Betrag und dürften dem Wiederbeschaffungswert entsprechen, oder siehst du das anders?

Zum Schadensumfang gibt es ja noch keine Angaben hier.

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