Unfallabwicklung ohne Versicherung. Wie ist der Ablauf?

Guten Morgen zusammen, ich bin noch etwas durch den Wind und bitte daher um eure Hilfe.
Vorhin auf dem Weg zur Arbeit ist mir jemand in die Seite fahren. Der Fahrer hat die Schuld eingesehen so dass wir alles ohne Polizei und evtl. ohne Versicherung abwickeln wollen. Daten haben wir ausgetauscht.

An meinem Wagen ist die Stoßstange zerkratzt und minimal eingedellt, dazu ist der Kotflügel etwas angekratzt. Nun bin ich etwas unsicher wie der Ablauf ist da ein Unfall schnellstmöglich an die Versicherung gemeldet werden muss.

Ich wollte heute früher Feierabend machen und irgendeine Autolackiererei aufsuchen, um mir einen Kostenvoranschlag einzuholen. Die Kosten würde ich dem Unfallgegner mitteilen. Wenn er damit einverstanden ist, lass ich mir das Geld überweisen und darauf die Lackierarbeiten ausführen. Danach verschicke ich ein Schreiben, dass die Arbeiten durchgeführt wurden und keine weiteren Kosten zu erwarten sind. Wenn nicht, würde ich den Schaden schnellstmöglich an ihre Versicherung melden.

Ist das so richtig?
Vom Gefühl fuhr sich der Wagen nach dem Unfall komisch. Das kann aber auch nur Einbildung gewesen sein. Jedenfalls ist am Reifen nichts zu sehen. Ich denke/hoffe eine Autolackiererei würde evtl. mechanische Fehler auch erkennen?

21 Antworten

Wenn du der Verursacher wärst würde ich vorschlagen es der Versicherung zu melden und den Schaden zurückzukaufen.
Wenn du Bedenken hast, würde ich wegen der Fahrsicherheit eine Werkstatt und keine Lackiererei aufsuchen.

Gruß Metalhead

Ich bin dieses Mal nicht der Verursacher sondern der Geschädigte. Deswegen frage ich zur Sicherheit nach. 🙂
Nicht dass der Verursacher nicht zahlen möchte weil die Kosten zu hoch sind und die Versicherung sich quer stellt weil ich mich zu spät gemeldet habe oder falsch gehandelt habe.

Ich würde es nur über die Versicherung laufen lassen. Wenn der Verursacher nicht zurückgestuft werden möchte, dann kann er ja den Schaden von seiner Versicherung zurückkaufen. Das würde ich ihm auch so mitteilen.

und wo ist der Unterschied, ob er es direkt mit dem Verursacher abrechnet?

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Du solltest eigentlich wissen, wie stark die Berührung der Fahrzeuge war und ob das Rad getroffen wurde.
Davon, und von dem Ausmaß der Blechschäden abhängig, ist abzuschätzen, ob der Schaden im Bagatellbereich liegt, bzw. wie hoch dieser ungefähr ist.
Dann rufst du den Unfallverursacher an und klärst die Vorgehensweise.
Wenn dieser die Kosten aus eigener Tasche zahlen will, würde ich das vertraglich festhalten, incl. des Kostenvorschusses und einer, derzeit nicht auszuschließenden, Restzahlung.
Du mußt, im Gegensatz zum Unfallverursacher, den Schaden nicht umgehend der gegnerischen Versicherung melden.

Hi,

ich gehe davon aus wenn der Verursacher hört wieviel es kostet läuft das eh über die Versicherung 😉

Wenn es ohne Versicherung läuft ist euch beiden völlig freigestellt wie ihr das regeln wollt? Wie Männer per Handschlag oder Vertraglich geregelt, alles egal.

Ich würde mir als Verursacher nach der Zahlung unterschreiben lassen das damit alles abgegolten ist.

Gruß Tobias

Zitat:

@olmo12 schrieb am 13. Oktober 2015 um 09:16:24 Uhr:


und wo ist der Unterschied, ob er es direkt mit dem Verursacher abrechnet?

Die meisten Verursacher sind, nachdem sie den Kostenvoranschlag von der Werkstatt sehen, plötzlich nicht mehr so kooperativ. Das liegt daran, dass viele denken ein paar Kratzer würden ja kaum was kosten. Letztendlich wird es dann aber oft doch vierstellig.

Um sich diesen Hickhack als Geschädigter zu sparen ist es halt besser sich gleich an die gegnerische Versicherung zu wenden. Wie schon geschrieben wurde: der Verursacher kann ja den Schaden zurückkaufen, wenn er meint es würde sich für ihn lohnen.

Warum willst du das ohne Versicherung machen, würde ich mich nicht drauf einlassen. Nachher hast du den Schaden. Fahr zur Fachwerkstatt und lass alles kontrollieren, Lackierer ist Blödsinn. Nachher ist der Rahmen verzogen, Totalschaden...

Zitat:

@olmo12 schrieb am 13. Oktober 2015 um 09:16:24 Uhr:


und wo ist der Unterschied, ob er es direkt mit dem Verursacher abrechnet?

Für den Verursacher ist es kein Unterschied. Für dich aber schon. Du ersparst dir vielleicht evtl. viel Ärger. Kannst natürlich einen Vertrag mit dem Verursacher machen, aber als Laie würde ich das nicht machen, ausserdem macht es nur Arbeit. Und wenn der Vertrag nicht wasserdicht ist, guckst duam Ende in die Röhre.

Generell, wenn der geschätzte Schaden über 750 Euro ist, würde ich es über die Versicherung laufen lassen. Der Schädiger kann den Schaden von seiner Versicherung zurück kaufen.
Der Vorteil ist, Du kannst ein Gutachten erstellen lassen und darauf fixtiv abrechnen oder den Schaden in einer Fachwerkstatt reparieren lassen. Dazu bekommst Du einen Leihwagen oder Nutzungsausfall.
Dazu musst Du Dich nicht mit dem Gegner rumärgern, wenn der plötzlich nicht zahlen will/kann.

Findet man später einen versteckten Schaden bleibst Du bei dem Deal darauf sitzen.

Zitat: "An meinem Wagen ist die Stoßstange zerkratzt und minimal eingedellt, dazu ist der Kotflügel etwas angekratzt."
Wie sieht der Deal aus? Zahlt er die Rechnung oder die Kosten auf dem Kostenvoranschlag?
Bei letzterem, wenn Du jemanden kennst der es günstiger macht als im KVA steht, könnte es sich lohnen. Ansonsten macht man "billig"-Reparaturen nur wenn man selbst schuld ist! 😉

Ich kann die Kosten leider schlecht abschätzen. Ich würde auf vielleicht 400€ Schaden an meinem Fahrzeug tippen (20 Jahre alter Audi A4 B5) aber dafür fehlt mir das Verständnis.
Für mich wäre der direkte Weg ohne Versicherung am einfachsten. Das erspart mir zumindest die ganze Formulare.
Der Unfallgegner versichterte mir, dass er den Schaden zahlt, wenn er nicht zu hoch ist. Ich soll erst einmal schauen wie hoch die Kosten ausfallen.

Eine Vertragswerkstatt (Audi/VW) würde ich ungern in Betracht ziehen. Ich möchte dem Unfallverursacher nicht unnötig das Geld aus den Taschen ziehen. Dafür hatte er sich zu einsichtig gezeigt.

Zitat:

@Riptide69 schrieb am 13. Oktober 2015 um 10:09:34 Uhr:


Ich kann die Kosten leider schlecht abschätzen. Ich würde auf vielleicht 400€ Schaden an meinem Fahrzeug tippen (20 Jahre alter Audi A4 B5) aber dafür fehlt mir das Verständnis.
Für mich wäre der direkte Weg ohne Versicherung am einfachsten. Das erspart mir zumindest die ganze Formulare.
Der Unfallgegner versichterte mir, dass er den Schaden zahlt, wenn er nicht zu hoch ist. Ich soll erst einmal schauen wie hoch die Kosten ausfallen.

Eine Vertragswerkstatt (Audi/VW) würde ich ungern in Betracht ziehen. Ich möchte dem Unfallverursacher nicht unnötig das Geld aus den Taschen ziehen. Dafür hatte er sich zu einsichtig gezeigt.

Nur weil du über die Versivherung abrechnest, heisst es ja nicht, die Kosten unnötig in die Höhe zu treiben für den Verursacher.

Mir ist vor Jahren auch mal ein älterer Herr hinten raufgefahren. Er war auch sehr nett und gestand seine Schuld ein, etc. Ein paar Stunden später sah die Sache ganz anders aus, er war z.B. der Meinung ich solle meine lockere Stoßstange mit Paketschnur festigen, usw. Und mir ging es noch nicht mal um Lackschäden und Beule, nur um ordnungsgemäßes festigen der Stoßstange.

Und du must nicht unzählige Formulare ausfüllen, sondern nur eines. Andernfalls solltest du halt vertraglich festhalten, was ihr vereinbart, wäre für mich als Laie mehr Arbeit, als ein Versucherungsformular auszufüllen.

Aber entscheiden musst du es selbst.

Wichtig wäre noch zu wissen, ob es Zeugen für den Unfall gibt. Wenn nicht, und der TE hier große Geschütze auffährt, könnte aus einem "...ist mir jemand in die Seite fahren" schnell eine Diskussion über eine Teilschuld werden. Daher ist die kleine Lösung, vorausgesetzt der Schaden ist tatsächlich so niedrig und das Fahrwerk unbeschädigt, hier wohl am sinnvolllsten.
Ich kann nur jedem Unschuldigen raten die Reuegefühle des Unfallverursachers am Unfallort auszunutzen und ein schriftliches Schuldeingeständnis zu erwirken.

Zitat:

@B E N schrieb am 13. Oktober 2015 um 13:03:49 Uhr:


Ich kann nur jedem Unschuldigen raten die Reuegefühle des Unfallverursachers am Unfallort auszunutzen und ein schriftliches Schuldeingeständnis zu erwirken.

Lernt man aber schon in der Fahrschule, daß man sowas tunlichst nicht unterschreiben soll.

Gruß Metalhead

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