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Unfall - zusätzlicher Anwalt und Gutachter?

Themenstarteram 13. August 2016 um 10:50

Hallo,

gestern ist mir ein Motorradfahrer in mein Auto reingefahren(ist in Gegenverkehr und Kurve voll geschnitten) -> Totalschaden. Habe jetzt die Polizei , die gegnerische Versicherung und eben den ADAC angerufen. Der ADAC hat zu mir gemeint, ich solle einen Anwalt (spez. Verkehrsrecht) einschalten und einen Gutachter einbestellen, der den Schaden nochmals anders beziffert. Die gegnerische Versicherung hat ja ihren eigenen Gutachter und prüft natürlich den Schaden auch nochmal nach.

Die Frage ist, welche Kosten auf mich hinzukommen könnten, und ob sich das rentiert?

Laut der Polizei, die mir heute bestätigt hat, dass sie mir keinen Schaden anhängen können (in jeglicher Hinsicht), sollte ja eigentlich die gegnerische Versicherung zahlen, oder nicht?

Danke im Voraus

 

Noch ein Bild von meinem Mazda :(

Dsc-0057
Beste Antwort im Thema

§ 249 BGB lautet wie folgt:

1) Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtete Umstand nicht eingetreten wäre.

2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadenersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der

nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Schadenersatz dient dazu, die frühere Güterlage des Geschädigten wieder herzustellen. Es dürfen dem Geschädigten grundsätzlich keine Nachteile und auch keine Vorteile durch den Versicherungsfall/Verkehrsunfall entstehen. Es ist die Pflicht des Geschädigten, die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schadenverursacher/dessen Versicherung nachzuweisen, dazu gehört auch, Beweismittel zu sichern. Der Geschädigte hat den Beweis seines Schadens zu erbringen.

Den Beweis über den dir enstandenen Schaden kannst du als Laie nur mit einem Gutachten erbringen.

Durchsetzen kannst und darfst du diese Ansprüche mit Hilfe eines Rechtsanwaltes.

Natürlich kannst du auch alles der gegnerischen Versicherung überlassen.

Dann hat du kein Kostenrisiko, läufst aber Gefahr Nachteile bei der Regulierung zu erleiden.

Musst du selber entscheiden.

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Hallo TE,

als Motorradfahrer kann ich Dir auch von den Bildern her versichern, dass Du keinerlei Mitschuld befürchten musst. Auf Dich kommen ergo keinerlei Kosten zu. Nimm Dir einen Anwalt und beauftarge einen Gutachter Deiner Wahl. Den GA der gegenerischen Versicherung musst Du nicht akzeptieren. Evtl. hast Du eine Werkstatt Deiners Vertrauens, die Dir einen uverlässigen und pfiffigen GA benennen kann. Bei dem Alter Deines PKW ist es aber schon fast egal - wirtschaftlicher Totalschaden. Das entscheidende Kriterium wird die Restwertbestimmung werden. Daher - eigenen GA! Mit dem Restwert wird in Deinem Fall das Geld gewonnen oder verloren.

am 13. August 2016 um 14:17

auf Berlin-Paul bezogen:

ich denke, dass in meinen vorpost nicht ein wort war, dass man hätte auf eine versicherungssicht beziehen können.

alles was nun schreibst würde ich für eine Begründung zulassen. und ich habe es ja auch bin der Einschränkung einer reibungslosen Abwicklung geschrieben.

Aber Zeitersparnis... also bitte... :-)

Den Brief habe ich selber schneller geschrieben, als ich beim Anwalt im Wartezimmer den Kaffee getrunken habe.. :-)

OT: Es ist Übrigen ein Ammenmärchen, dass es über all zu Problemen kommt. 95% (wenn nicht mehr) der Akten werden ohne Probleme geschlossen. Korrekt abgewickelt sei mal dahingestellt. Wenn wir nur jeden 1000 mitbekommen, bei dem es Probleme gäbe und die aussage von Dir, dass es kaum noch ein Schaden gibt, wo der Versicherer reibungslos bezahlt wahr wäre, würdest Du hier nach jeder Antwort die Du schreibst 50 neue Threads sehen. Ich glaube mal eine Zahl gelesen zu haben, dass es alleine bei uns eine zweistellige Millionen Anzahl an Schäden gibt, die p.a. reguliert werden.

am 13. August 2016 um 14:24

Zitat:

@twindance schrieb am 13. August 2016 um 16:13:18 Uhr:

Das entscheidende Kriterium wird die Restwertbestimmung werden. Daher - eigenen GA! Mit dem Restwert wird in Deinem Fall das Geld gewonnen oder verloren.

Das stimmt nur unter der Prämisse, dass Wagen weiter gefahren werden soll, was ich auf Grund des Schadenbilds nicht glaube.

Ob er nun von 2.000€ WBW

  • 1.500€ vom VR und 500 vom RW-Aufkäufer bekommt oder
  • 1.000€ vom VR und 1.000€ vom RW-Aufkäufer

ist egal, da in Summe 2.000€.

Meiner Erfahrung nach gibt es bei so alten Autos eher streit um den WBW gerade wenn sich dads Auto (zumindest aus Sicht des Anspruchstellers) in einem übermarktdurchschnittlichem Zustand befindet, den dieser im WBW nicht wiedergefunden sieht.

Maßgebliches Kriterium, mit dem Geld gewonnen und verloren wird ist was schon selbstredend der Wiederbschaffungswert und im Falle, dass das Auto behalten werden soll auch der Restwert, vorbei ich mit letzterer Sicht auch meine Probleme habe, da diese stark subjektiv ist. Letztlich - sei der WBW korrekt ermittelt - bekommt der Anspruchsteller immer den WBW und darauf bezieht sich im TTS-Fall sein Anspruch.

Für die meisten Geschädigten gehört das halt nicht zum "täglich Brot" ;) Und nur weil viele nicht wissen, dass sie behummst werden, machen die Versicherer zusätzlich ein "Plüschen". Ach ja, so ein Kaffee ist doch auch schon mal nett :)

am 13. August 2016 um 14:34

Touché

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 13. August 2016 um 16:17:16 Uhr:

 

Aber Zeitersparnis... also bitte... :-)

Den Brief habe ich selber schneller geschrieben, als ich beim Anwalt im Wartezimmer den Kaffee getrunken habe.. :-)

Das ist wohl von Anwalt zu Anwalt unterschiedlich.

Bei meinem letzten eigenen Fall lief das so:

Anruf in der Kanzlei "ich hatte einen Unfall und würde Sie gerne mit der Abwicklung beauftragen". Ich wurde mit einem Sachbearbeiter (Anwalt) verbunden. Der hat mir ein paar Fragen zum Sachverhalt gestellt und einige Daten abgefragt. Ein paar Tage später bekam ich eine Mail mit der Vorgangsnummer und der Bitte noch zwei oder drei Unterlagen einzureichen. Darauf per Mail geantwortet, die Beauftragung/Vollmacht ausgedruckt, unterschrieben und in den Briefkasten geworfen. Drei oder vier Wochen später hatte ich das Geld auf meinem Konto, zwischendurch gab es noch ein oder zweimal per Mail eine Info über den Sachstand. Alles ohne den Anwalt oder die Kanzlei auch nur gesehen zu haben.

am 13. August 2016 um 16:42

und genau das war das was ich meine... zu tun gibt es auch mit Anwalt genug.

Also ich frage mich auch, warum immer gleich der Rat zum Anwalt kommt. Treibt doch nur die Kosten hoch, letztlich für uns alle. Einen Awalt kann man immer noch einschalten, wenn man der Meinung ist, sein Recht nicht zu bekommen oder sich die Versicherung in irgend einer Form quer stellt.

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 13. August 2016 um 19:55:08 Uhr:

Also ich frage mich auch, warum immer gleich der Rat zum Anwalt kommt. Treibt doch nur die Kosten hoch, letztlich für uns alle. Einen Awalt kann man immer noch einschalten, wenn man der Meinung ist, sein Recht nicht zu bekommen oder sich die Versicherung in irgend einer Form quer stellt.

Das sehen sicherlich die meisten ganz genau so. Aber da wirst Du in diesem Forum nichts mit. Hier heißt es: Immer zum Anwalt und immer einen eigenen SV.

Und jetzt rate mal, welcher Berufsstand diese Denke hier so vehement vertritt.

gammoncrack schrieb am 13. August 2016 um 20:07:31 Uhr[/url]:

Das sehen sicherlich die meisten ganz genau so. Aber da wirst Du in diesem Forum nichts mit. Hier heißt es: Immer zum Anwalt und immer einen eigenen SV.

Und jetzt rate mal, welcher Berufsstand diese Denke hier so vehement vertritt.

und wenn er schon am Raten ist, dann soll, dann soll er mal Raten welche Fraktion die andere Denke vertritt,

zu welcher du zweifelsfrei gehörst.

Die Fraktion, die immer behauptet es ist alles Friede Freude Eierkuchen

bei der Schadenregulierung. Die Fraktion, die ganz genau Bescheid weiß, wie man die Anspruchsteller ohne

fachlichen Beistand mal so richig über den Tisch ziehen kann.

Lass dein polemisches Geschwafel hier lieber sein, dass bleibt hier garantiert nicht unkommentiert.

Worauf du dich verlassen kannst.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 13. August 2016 um 20:07:31 Uhr:

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 13. August 2016 um 19:55:08 Uhr:

Also ich frage mich auch, warum immer gleich der Rat zum Anwalt kommt. Treibt doch nur die Kosten hoch, letztlich für uns alle. Einen Awalt kann man immer noch einschalten, wenn man der Meinung ist, sein Recht nicht zu bekommen oder sich die Versicherung in irgend einer Form quer stellt.

Das sehen sicherlich die meisten ganz genau so. Aber da wirst Du in diesem Forum nichts mit. Hier heißt es: Immer zum Anwalt und immer einen eigenen SV.

Und jetzt rate mal, welcher Berufsstand diese Denke hier so vehement vertritt.

Das Problem mit der späteren Beauftragung des Anwaltes ist ganz einfach: Fehler, die der Geschädigte in Unkenntnis gemacht hat, lassen sich später nur schwer korrigieren.

Dazu ist der Arbeitseifer eines Anwalts im Vorfeld (bevor die Versicherung schon einen großen Teil gezahlt hat) erheblich größer, als wenn er nur die letzten 450,- € realisieren soll. Ist zumindest meine Erfahrung, auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, woran das liegt :rolleyes:.

am 13. August 2016 um 18:25

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 13. August 2016 um 13:00:22 Uhr:

mal zuerst die wichtigere frage: wie geht es dem motorradfahrer?

Was hat das mit der Frage des TE zu tun?

Richtig. Nichts. Das ist ein anderes Thema.

Gruß Frank,

selber Motorradfahrer.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. August 2016 um 20:20:46 Uhr:

gammoncrack schrieb am 13. August 2016 um 20:07:31 Uhr[/url]:

Das sehen sicherlich die meisten ganz genau so. Aber da wirst Du in diesem Forum nichts mit. Hier heißt es: Immer zum Anwalt und immer einen eigenen SV.

Und jetzt rate mal, welcher Berufsstand diese Denke hier so vehement vertritt.

und wenn er schon Raten ist, dann soll, dann soll er mal Raten welche Fraktion die andere Denke vertritt,

zu welcher du zweifelsfrei gehörst.

Die Fraktion, die immer behauptet es ist alles Friede Freude Eierkuchen

bei der Schadenregulierung. Die Fraktion, die ganz genau Bescheid weiß, wie man die Anspruchsteller ohne

fachlichen Beistand mal so richig über den Tisch ziehen kann.

Lass dein polemisches Geschwafel hier lieber sein, dass bleibt hier garantiert nicht unkommentiert.

Worauf du dich verlassen kannst.

Einer der letzten Unfälle: Vorfahrtsverletzung auf Mallorca mit Totalschaden. Ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen und versichert, Fahrer wohnt in Deutschland, das andere Fahrzeug ein Mietwagen, in Spanien zugelassen und versichert, Fahrer wohnt in Deutschland. Die Versicherung des Unfallverursachers wollte nach spanischem Recht regulieren, wäre für sie deutlich billiger geworden. Und nun möchte ich den normalen Geschädigten sehen, der die europäischen Vorschriften dazu kennt.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. August 2016 um 20:20:46 Uhr:

gammoncrack schrieb am 13. August 2016 um 20:07:31 Uhr[/url]:

Das sehen sicherlich die meisten ganz genau so. Aber da wirst Du in diesem Forum nichts mit. Hier heißt es: Immer zum Anwalt und immer einen eigenen SV.

Und jetzt rate mal, welcher Berufsstand diese Denke hier so vehement vertritt.

und wenn er schon am Raten ist, dann soll, dann soll er mal Raten welche Fraktion die andere Denke vertritt,

zu welcher du zweifelsfrei gehörst.

Die Fraktion, die immer behauptet es ist alles Friede Freude Eierkuchen

bei der Schadenregulierung. Die Fraktion, die ganz genau Bescheid weiß, wie man die Anspruchsteller ohne

fachlichen Beistand mal so richig über den Tisch ziehen kann.

Lass dein polemisches Geschwafel hier lieber sein, dass bleibt hier garantiert nicht unkommentiert.

Worauf du dich verlassen kannst.

Der Versicherung ist das doch letztlich egal, ob mit Anwalt oder ohne. Läuft alles in die Schadenstatistiken und letztlich in die Beiträge. Meinst Du allen Ernstes, dass sich ein Versicherer ärgert, weil sich ein Anwalt einschaltet?

Und damit wir uns verstehen: Es gibt Sachverhalte, bei denen ich auch immer raten würde, die Abwicklung über einen Anwalt vornehmen zu lassen. Aber hier reicht ja schon ein Kratzer am Kotflügel um sofort per Anwalt, Sachverständigem (mit Achsvermessung) in die Empfehlungen zu rauschen.

Und Deine übrigen Kommentare lasse ich mal unkommentiert. :D

am 13. August 2016 um 18:40

Ich finde es eher erschreckend wie den Mitarbeitern von Versicherungen das Verdrehen von Tatsachen auch schon außerhalb der Arbeit in Fleisch und Blut übergeht.

Da wird erzählt, dass über 90% der Schadensabwicklungen problemlos über die Bühne gehen. Das wird wohl so sein. Zur Zufriedenheit der Geschädigten? Vielleicht sogar das.

Aber warum? Weil die Geschädigten vlt. nicht wussten was ihnen Zustand, und bis heute nicht wissen, dass sie betrogen wurden.

Ein Sachbearbeiter macht den ganzen Tag nichts anderes als Fälle zu bearbeiten.

Ein Unfallopfer hat vielleicht einmal im Autofahrerleben Kontakt mit der Materie. Natürlich ist es legitim, sich dann einen Fachmann dazu zu holen, der unterstützt und die Spartricks der Versicherungen kennt.

Wenn ich baue, hole ich mir auch eine Bauaufsicht dazu, die vom Fach und unabhängig ist.

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