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Unfall - zusätzlicher Anwalt und Gutachter?

Themenstarteram 13. August 2016 um 10:50

Hallo,

gestern ist mir ein Motorradfahrer in mein Auto reingefahren(ist in Gegenverkehr und Kurve voll geschnitten) -> Totalschaden. Habe jetzt die Polizei , die gegnerische Versicherung und eben den ADAC angerufen. Der ADAC hat zu mir gemeint, ich solle einen Anwalt (spez. Verkehrsrecht) einschalten und einen Gutachter einbestellen, der den Schaden nochmals anders beziffert. Die gegnerische Versicherung hat ja ihren eigenen Gutachter und prüft natürlich den Schaden auch nochmal nach.

Die Frage ist, welche Kosten auf mich hinzukommen könnten, und ob sich das rentiert?

Laut der Polizei, die mir heute bestätigt hat, dass sie mir keinen Schaden anhängen können (in jeglicher Hinsicht), sollte ja eigentlich die gegnerische Versicherung zahlen, oder nicht?

Danke im Voraus

 

Noch ein Bild von meinem Mazda :(

Dsc-0057
Beste Antwort im Thema

§ 249 BGB lautet wie folgt:

1) Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtete Umstand nicht eingetreten wäre.

2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadenersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der

nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Schadenersatz dient dazu, die frühere Güterlage des Geschädigten wieder herzustellen. Es dürfen dem Geschädigten grundsätzlich keine Nachteile und auch keine Vorteile durch den Versicherungsfall/Verkehrsunfall entstehen. Es ist die Pflicht des Geschädigten, die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schadenverursacher/dessen Versicherung nachzuweisen, dazu gehört auch, Beweismittel zu sichern. Der Geschädigte hat den Beweis seines Schadens zu erbringen.

Den Beweis über den dir enstandenen Schaden kannst du als Laie nur mit einem Gutachten erbringen.

Durchsetzen kannst und darfst du diese Ansprüche mit Hilfe eines Rechtsanwaltes.

Natürlich kannst du auch alles der gegnerischen Versicherung überlassen.

Dann hat du kein Kostenrisiko, läufst aber Gefahr Nachteile bei der Regulierung zu erleiden.

Musst du selber entscheiden.

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am 14. August 2016 um 12:10

Zumidest die Frage wer bezahlt den Ra würde ich doch erstmal zurückstellen.

Gerade bei Personenschäden ist doch ein RA unabdingbar.

der kann dann auch All deine anderen Fragen beantworten.

B 19

§ 249 BGB lautet wie folgt:

1) Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtete Umstand nicht eingetreten wäre.

2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadenersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der

nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Schadenersatz dient dazu, die frühere Güterlage des Geschädigten wieder herzustellen. Es dürfen dem Geschädigten grundsätzlich keine Nachteile und auch keine Vorteile durch den Versicherungsfall/Verkehrsunfall entstehen. Es ist die Pflicht des Geschädigten, die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schadenverursacher/dessen Versicherung nachzuweisen, dazu gehört auch, Beweismittel zu sichern. Der Geschädigte hat den Beweis seines Schadens zu erbringen.

Den Beweis über den dir enstandenen Schaden kannst du als Laie nur mit einem Gutachten erbringen.

Durchsetzen kannst und darfst du diese Ansprüche mit Hilfe eines Rechtsanwaltes.

Natürlich kannst du auch alles der gegnerischen Versicherung überlassen.

Dann hat du kein Kostenrisiko, läufst aber Gefahr Nachteile bei der Regulierung zu erleiden.

Musst du selber entscheiden.

Das größte Problem wird das Festlegen des WBW sein. Hier könnte die Vorstellung des TE und der Versicherung doch gravierend auseinandergehen, gerade wenn der Wagen noch ein einem sehr guten Zustand ist. Da ist ein Anwalt gerade zwingend.

In meinen Fall hatte mein 18 Jahrer alter Volvo einen Seitenschaden (2700,- Euro). Laut gegnerischer Versicherung wäre mein Wagen bei Mobile.de für 600,- Euro zu haben, was somit der WBW war undmir auch ausgezahlt wurde. Laut Gutachten wurden 2500,- Euro festgelegt, was aber von der gegnerischen Versicherung einfach ignoriert wurde. Letztenendes hatte sich mein Anwalt auf 1800,- Euro geeinigt.

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