Unfall wer zahlt???

Hi leute hatte da ein blöden unfall
und zwar hat mich ein Golf 3 Fahrer
im toten winkel nicht gesehen und
zog voll auf meine spur
bin dan auf den Borstein drauf und gegen eine Stange gefahren.
Dabei hatt sich eine Frau die hinter der
Stange stand so erschrocken das sie hingefallen ist.

Hab die frau 2 mal gefragt dan ob alles in ordnung ist
sie meinte ja ist alles ok
Dan lief sie einfach nach hause ca 100 meter von der Unfallstelle.
5 min Später kamm sie mit ganzer Familie wieder (Türken)
und tat so als ob ich sie gerade überfahren hätte.
Zuguterletzt wurde sie vom Krankenwagen abgeholt.

Golf 3 Fahrer ist geflüchtet
Zeugen sind die frau die hingefallen ist
und ein weiterer Fussgänger.
Leider ging alles zu schnell und keiner konnte sich das Kennzeichen merken.

MEine frage ist wer kommt jetzt für den Schaden auf
falls der Golffahrer nicht gefunden wird.
Ich denke mal meine Versicherung oder.

22 Antworten

Hallo,

okay - dann nochmal anders....
Also - erstens habe ich zu bubas Posting noch gar nix gesagt (werd ich auch nicht, habs mir eben überlegt - das lass ich halt so stehen 🙁)...

Zweitens habe ich auf diesen (!) Fall hingewiesen.
Den kausalen (!) Zusammenhang zwischen der Nationalität und der Verwicklung der Frau in den Unfall möge man mir bitte darstellen...

Drittens bleibt es dabei, dass ich derartige Postings hier nicht kommentarlos dulden werde. Ihr wißt, dass ich hier auch bissl Wert auf Sachlichkeit lege und Verallgemeinerungen, Stammtischmeinungen sowie beleidigende oder provokative Äußerungen gegen Institutionen/Personengruppen etc. nicht gern sehe. Unterschwellige oder indirekte Aussagen sind davon nicht ausgenommen...
Wenn das so nicht mehr gewünscht wird, dann teilt mir das bitte mit. Schade - ich dachte, da wären wir auf einer Linie.

Damit verbunden nun die Bitte, wieder BTT zu kommen.

Das wird wohl dan der Fall werden, wenn uns der TE noch Mitteilung darüber gibt, ob er denn nun eine RS hat oder wie er in dem Fall weiter vorgehen möchte.

Nachdenkliche Grüße
Schreddi

Also um mal etwas Ruhe in dieses Thema zu bringen:

Generell ist der Verursacher für alle Folgeschäden haftbar, also ist die Schuldfrage hier eigentlich geklärt.

Was jetzt problematisch wird, ist die Frage, muss unser Forumsfreund auch was bezahlen? Und hier wird es dann unangenehm, wenn die "umgefallene" Frau jetzt doch behauptet, er hätte Sie angefahren. Für diesen Fall zwei Tipps:

1. Anwalt bereithalten.
2. Deine eigene Versicherung darauf hinweisen, dass für diese Ansprüche nichts reguliert werden soll. Die Kfz-Haftpflicht muss nämlich nicht einfach nur Rechnungen bezahlen, sondern auch nicht berechtigte Ansprüche zurückweisen, notfalls vor Gericht. Das nennt sich "passiver Rechtsschutz".

Und zum Thema "Migration": Solche Menschen müssen nicht aus anderen Ländern kommen. Es gibt genügend Deutsche von der Sorte!!!

Schöner Gruß
Wolffilein

Zitat:

Original geschrieben von wolffilein


Also um mal etwas Ruhe in dieses Thema zu bringen:

Generell ist der Verursacher für alle Folgeschäden haftbar, also ist die Schuldfrage hier eigentlich geklärt.

Toll, aber die Sache hat einen Haken : Kein Schuldiger, weil abgehauen, keine Autonummer. Wollte der TE rechts überholen? war das da erlaubt? Hat der " Verursacher geblinkt beim Spurwechseln oder nicht ?
Also, ich sehe hier garnichts geklärt. Na und das die Passantin ihren ganzen Clan geholt hat, hat doch auch seine Bedeutung ?
buba

In dem Fall hast Du trotzdem die Arschkarte, solange nicht der abgehauene Fahrer ausfindig gemacht wurde. Erst dann könntest Du vielleicht Deine Auslagen geltent machen.

@all: Kann man überhaupt die Schuld auf den anderen Fahrer abwälzen? Ich denke dabei an die Regelung von der TK wenn man einem Tier ausweicht und nen Unfall baut, zahlt die ja auch nicht...

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...ich bleibe dabei,das es für den TE nicht so einfach abläuft.
Dafür ist auch seine Schilderung zu dürftig.
Man wird sich fragen:War es so wie der TE es sagt oder nur Schutzbehauptung?
Können die Zeugen den Vorfall so schildern das einem anderen die Schuld zukommt d.h.wenn es so war,warum hat der andere die Fahrbahn gewechselt,welche Geschwindigkeit wurde gefahren ,hätte der TE sein FZ noch abbremsen können ,wird/kann/will die "Verletzte" für ihn aussagen.Ist der andere Zeuge pol. aufgeführt. u.v.m
Leider nur Spekulationen. Daher wirklich nur den Rat:Anwalt übergeben und abwarten.

Fazit : hier ist Ende der Fahnenstange, weil nur noch Spekulation.
buba

Zitat:

Deine eigene Versicherung darauf hinweisen, dass für diese Ansprüche nichts reguliert werden soll.

Das sollte er mal schön bleiben lassen. Wenn er seiner Versicherung ein Zahlungsverbot erteilt kann das für Ihn im Nachgang sehr negative Folgen haben.

Mit "passsiven Rechtschutz" hat das hier überhaupt nichts zu tun.

Die Versicherung wird schon von allein wissen, was sie hier zu tun oder zu lassen hat. Sie braucht bestimmt keine Weisungen von Ihrem Versicherungsnehmern.

Zitat:

Original geschrieben von wolffilein


.......Und zum Thema "Migration": Solche Menschen müssen nicht aus anderen Ländern kommen. Es gibt genügend Deutsche von der Sorte!!!

Schöner Gruß
Wolffilein

Hallo,

migrare lat. wandern! Wandern wir nicht alle? Es ist sicherlich nur die Frage wie weit und wohin.

Grüße

quali

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