Unfall. Wer Schuld?
Hallo liebes Forum,
Habe hier einen Sachverhalt der etwas anderen Art. Meine Schwester hatte am Wochenende einen kleinen Verkehrsunfall. Dabei hat sie mit ihrem vorderen rechten Kotflügel die linke hintere Tür eines Taxis erwischt.
Meine Schwester wollte auf einer zweispurigen Straße in der Innenstadt, von der linken auf die rechte Spur (hunter der Bushaltestelle) wechseln. (siehe skizze)
Sie hat in den Spiegel geschaut und als sie wieder nach vorne schaute, geblinkt hat und rechts einscheren wollte, überholte sie das Taxi, sodass es krachte.
Der Taxifahrer entschuldigte sich bei ihr und meinte dass wenn es sein taxi wäre es kein problem sei aber es gehöre nicht ihm, er müsse also seinen Chef anrufen. Der Fahrer weckte also den Eindruck als nahm er die schuld auf sich (immerhin hat er sich entschuldigt).
Als der Besitzer kam, sagte er direkt (ohne zu wissen was genau passiert ist) dass meine schwester schuld sei. Meine Schwester hat den Führerschein knappe 5 Monate, es war ihr erster Unfall und sie kam ins schwitzen und hatte einen kleinen Schock. Sie sagte ihm, dass sie in der Probezeit war und er meinte das sei schlecht, wenn die jetzt die Polizei rufen, denn es kann sein, dass sie ihren Führerschein weggenommen bekommt. Er sagte ihr, sie soll auf einen Zettel unterschreiben, dass es ihre Schuld sei, sonst müsse er die Polizei anrufen. Meine Schwester mit ihren jungen 19 Jahren und völlig verängstigt um ihren Führerschein tat das!
Als sie mir das erzählte fand ich das jedoch alles etwas seltsam. Als ich ihn anrief um einuge Daten bez seines Autos abzufragen für die Versicherung war er extrem unfreundlich und besserwisserisch, wollte mir was über bagatellschaden erzählen und dass meine Schwester schuld sei, obwohl er ja wie gesagt nichtmal da war! Sein angestellter ist das Taxi gefahren. Desweiteren drohte er mir damit zu seinem Anwalt zu gehen und ich von diesem hören werde! Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich ihm nicht den anschein gegeben, dass ich an seiner Version zweifel, wieso er mir auf einmal mit seinem Anwalt drohte weiss ich nicht. Darauf hin bin ich zur unfallstelle gefahren um mir das mal vorort anzusehen und mittlerweile bezweifle ich, dass meine schwester die alleinige schuld trägt.
Mir geht es mittlerweile nur darum, wie er mit meiner schwester umgesprungen ist! Er hat dort ein junges mädchen gesehen und ihr total angst gemacht! Er hätte es besser wissen müssen und die Polizei rufen sollen und sie nicht zum unterschreiben einer schuldeingeständis drängen sollen.
Nun meine Frage. Wie seht ihr das ganze? Wer trägt schuld und wie seht ihr sein Verhalten? Was würdet ihr in der Situation tun?
Freundliche Grüße und einen schönen Tag.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Greeko89 schrieb am 12. Dezember 2016 um 13:14:12 Uhr:
Ich behaupte nicht, dass sie den spiegel benutzt hat, sie hat es mir gesagt, Sie behauptet es und sie war dabei.Danke vorerst für eure Antworten. Dennoch kann ich mir schwer vorstellen, dass IMMER derjenige der einschert Schuld ist. Dann könnte ich ja einfach Blind immer geradeaus fahren und auf nichts mehr achten und bekomme meinen Schaden auch noch bezahlt.
Ich denke ich werde auch mal meinen Anwalt dazu fragen, was er davon hält. Trotzdem Danke! ;D
P.S.: Irgendwer hat gesagt man solle sich Fehler eingestehen! Klar kein problem, wenn sie wirklich schuld ist, soll sie das übernehmen! Aber der Typ war ein A****. Davon habe ich mich persönlich am telefon überzeugt! Und deshalb will ich es ganz genau wissen, bevor er auch nur 1ct von mir bekommt!
@zille: Wenn du mir Betrug vorwerfen willst, dann tu es nicht durch die Blume!
Was wird der Anwalt dir wohl raten. Der will Geld verdienen.
Und auch wenn der Unternehmer ein Arsch ist, ändert das nichts an der Tatsache, dass deine Schwester ihm einen Schaden zugefügt hat.
Es ist nun mal so. Blinken heißt gar nichts. Der eine reagiert und bremst und man kann den Fahrstreifen wechseln, der andere fährt weiter, was nicht verboten ist und man kann eben nicht wechseln.
Und ja. Ich bin davon überzeugt, dass man auch mal sagen muss, dass man Mist gebaut hat. Frag mich, wie ihr dem Taxi ein Mitverschulden anhängen wollt.
Aber das ist die heutige Mentalität. Es sind immer die anderen Schuld.
Aber ich glaube dass willst du gar nicht hören. Vielleicht schreibt ja noch einer das was du hören willst. Viel Glück dabei.
234 Antworten
Zitat:
@azrazr schrieb am 13. Dezember 2016 um 08:35:00 Uhr:
Zitat:
und kann meine Sichtweise schildern?
Du kriegst auch noch einen Brief, um Dich zum Unfall zu äußern.
Das ist nicht gesagt. Wenn die Versicherung den beschriebenen Unfallhergang der Gegenseite plausibel einstuft, dann kann es sein, dass man von der Zahlung erst was mitbekommt, wenn die nächste Beitragsrechnung ins Haus flatterr und dort ein neure SFR drin steht.
Zitat:
@Bloedbaer schrieb am 13. Dezember 2016 um 08:35:22 Uhr:
(...)
Das Blöde dabei ist, dass nur deiner Schwester ein Verstoß nachzuweisen ist. Es steht nirgendwo geschrieben dass jemand hinter einem vorausfahrenden Fahrzeug bleiben muss, bis es zweifellos feststeht dass dieses sich nicht falsch eingeordnet hat und nicht doch noch die Spur wechseln will.
(...)
Doch. Die StVO ist da glasklar: der Linksabbieger muss sich links einordnen und links blinken, bevor er rechts überholt werden darf.
Zumindest das Blinken nach links fehlt hier völlig.
Zitat:
Es ist eine verbreitete Unsitte dass sich eilige Verkehrsteilnehmer hastig rechts oder links vorbeidrängeln, wenn vor ihnen ein unsicherer oder ortsunkundiger Verkehrsteilnehmer noch nicht sicher weiß wo er hin muss. Aber so viel ich weiß ist das nur unhöflich und egoistisch und kein Verkehrsverstoß.
Es ist kein Verkehrsverstoß, sondern es sind gleich mehrere Verkehrsverstöße. In Frage kommen rechts überholen (verboten, auch in der Stadt), Überholen mit Behinderung, Überholen mit nicht ausreichender Geschwindigkeit, Überholen in unklarer Situation, Nötigung und viele Andere...
So so, rechts überholen ist also seit neuestem innerhalb geschlossener Ortschaften verboten.
Hmmmm....
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 13. Dezember 2016 um 09:19:49 Uhr:
So so, rechts überholen ist also seit neuestem innerhalb geschlossener Ortschaften verboten.
Wenn man es genau nimmt, ist das so.
StVO 5(1) sagt es ist links zu überholen.
Eine Ausnahme davon bildet 7(3): Wenn mehrere markierte Fahrstreifen vorhanden sind kann man rechts vorbei.
Aber prinzipiell ist es tatsächlich verboten.
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So ergänzt stimmt die Aussage wieder 🙂
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 13. Dezember 2016 um 09:19:49 Uhr:
So so, rechts überholen ist also seit neuestem innerhalb geschlossener Ortschaften verboten.Hmmmm....
HTC
Soso, der Herr fährt herum, kennt die Regeln nicht.... Ich kann Dich trösten: das ist VÖLLIG normal.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 13. Dezember 2016 um 09:24:28 Uhr:
Zitat:
@HTC schrieb am 13. Dezember 2016 um 09:19:49 Uhr:
So so, rechts überholen ist also seit neuestem innerhalb geschlossener Ortschaften verboten.Wenn man es genau nimmt, ist das so.
StVO 5(1) sagt es ist links zu überholen.
Eine Ausnahme davon bildet 7(3): Wenn mehrere markierte Fahrstreifen vorhanden sind kann man rechts vorbei.
Aber prinzipiell ist es tatsächlich verboten.
Genau 😉
Das ist ja total schwachsinnig, wenn er Geld von meiner Versicherung kassiert und ich das erst viel später erfahre. Da kann sich ja jeder bei meiner Versicherung melden und Geld kassieren, ohne mich zu fragen. Wo ist denn da der Sinn?
Theoretisch ja, aber er muss doch ein paar Sachen wissen:
Name, Adresse, Fahrzeug und KZ und vor allem wo du versichert bist... dann kommen Nachfragen von der Versicherung bzgl Fotos und Identität des Geschädigten.
Danach kommt es drauf an, meist fragt die Versicherung den Versicherten oder dieser meldet sich eigenständig oder es liegt ein Polizeibericht vor, daß den Schaden bezeugt...
HTC
Zitat:
@Greeko89 schrieb am 13. Dezember 2016 um 13:40:29 Uhr:
Das ist ja total schwachsinnig, wenn er Geld von meiner Versicherung kassiert und ich das erst viel später erfahre. Da kann sich ja jeder bei meiner Versicherung melden und Geld kassieren, ohne mich zu fragen. Wo ist denn da der Sinn?
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Zitat:
@Greeko89 schrieb am 13. Dezember 2016 um 13:40:29 Uhr:
Wo ist denn da der Sinn?
Den Geschädigten vor Verzögerungstaktiken des Schädigers zu schützen. Stell dir vor dir fährt einer dein Auto zu Klump und du bekommst von seiner Versicherung kein Geld, weil er sich eimfach tot stellt und auf keine Schreiben reagiert.
Der Geschädigte hat einen Direktanspruch gegen deine Versicherung laut Paragraph 115 VVG
Zitat:
@HTC schrieb am 13. Dezember 2016 um 13:46:56 Uhr:
...und vor allem wo du versichert bist...
Warum muss er das wissen? 😕
Hier reicht ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer und schon kann man sich zur jeweiligen Versicherung durchstellen lassen...
Ja aber es gibt ja keinen Polizeibericht. Name und passendes Kennzeichen rausfinden ist nicht so schwer. Wie will jemand der Versicherung beweisen, dass er tatsächlich einen Anspruch hat? Nicht falsch verstehen, ich werde nichts rauszögern nur ist mir der Ablauf noch total unklar und sinnlos. Wie weiss die Versicherung, dass ich Beteiligt war wenn es weder einen Polizeibericht gibt, noch ich gefragt.
Wenn ich mich erinner hat die Fahrerin ein Schuldeingeständnis unterschreiben.
Somit dürfte für die Versicherung klar sein, dass der Anspruch berechtigt ist. Die Schuldfrage sollte für die Versicherung auch relativ eindeutig sein.
Aber unabhängig davon: Du bist verpflichtet den Schaden unverzüglich deiner Versicherung mitzuteilen und das da was kommen wird. Allein deswegen braucht die Versicherung nicht groß nachfragen. Die Informationspflicht läuft nämlich genau andersrum.