Unfall - welches Verhalten ist richtig?
Hallo Forengemeinschaft,
leider muss ich euch schon in meinem ersten Posting in diesem Forum um Euren Rat bei einer unangenehmen Angelegenheit bitten.
Als ich gestern von der Arbeit heim kam, bog ich in eine Straße ein und sah, dass das Auto vor mir (das Auto meiner Unfallgegnerin) an der rechten Straßenseite anhält, scheinbar um ein entgegenkommendes Fahrzeug an einem parkenden Auto vorbei zu lassen.
Ich habe mich also mit einem Abstand von ca. 1,50m hinter das Auto gestellt, um dem entgegenkommenden PKW Platz zu schaffen.
Als ich bereits hinter ihr stand legte sie plötzlich den Rückwärtsgang ein (ich bemerkte es durch die Rückfahrleuchten) und sie wollte rückwärts einparken.
Ich reagierte mit mehreren Sekunden langem Hupen, doch angeblich, wie sie im nachhinein behauptete, hörte sie meine Hupe nicht und setzte ihre Rückwärtsfahrt fort.
Da sie mich offensichtlich nicht nur überhörte sondern auch übersah, war ein Zusammenstoß unausweichlich, sie rammte mit der linken Seite ihrer Heckstoßstange die Mitte meiner Frontschürze.
Bei ihr entstand dabei ein Lackschaden an der Stoßstange, bei mir sowohl ein Lackschaden, als auch Risse in der GFK-Schürze (rechts und links an den Halterungen).
Nachdem sie und ihr Ehemann die Schuld nicht eingestehen wollten, verständigte ich kurzerhand die Polizei, die den Schaden aufnahm.
Glücklicherweise stellte die Polizei klar, dass meine Unfallgegnerin die alleinige Schuld trägt, da sie ihre Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren verletzt hat. Schließlich wies uns die Polizei an, die Adressdaten auszutauschen bzw. die Kennzeichen aufzuschreiben.
Ich habe nun folgendes vor, zu unternehmen und bitte Euch um Euren Rat, ob das soweit okay ist:
1. Ich werde zu A.T.U. fahren und mir einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen lassen. Hier besteht die Problematik, dass bereits ein Vorschaden an meiner Frontschürze bestanden hat. Bei einem Komplettaustausch und Neulackierung der Schürze würde ja auch dieser Vorschaden beseitigt werden. Ist das rechtens? Wie ist hier zu verfahren?
2. Ich werde bei der zuständigen Polizeidienststelle anrufen und mir das Aktenzeichen des Unfallberichts anfordern, falls es die gegnerische Versicherung benötigt.
3. Ich werde bei dem "Zentralruf der Autoversicherer" anrufen, um das Versicherungsinstitut aus dem Kennzeichen zu ermitteln
4. Falls ich dort nicht schon verbunden werde, rufe ich bei der Versicherung des Unfallgegners an und informiere ihn darüber, dass ich keine Schadensregulierung durch die Versicherung wünsche, sondern bereits einen Kostenvoranschlag einer freien Werkstadt erstellen lassen habe, auf dessen Basis der Schadensausgleich stattfinden soll. Ist das mein gutes Recht?
5. Ich reiche die notwendigen Papiere bei der gegnerischen Versicherung ein.
Ehrlich gesagt möchte ich den Schaden überhapt nicht beheben lassen, da mein Auto weiterhin verkehrstüchtig ist und ich ohnehin vor habe, meinen alten Calibra bald durch ein neues Auto zu ersetzen. Trotzdem sollte mir ja derselbe Schadensausgleich zustehen, oder?
Was die Situation auch nicht einfacher macht ist, dass die Unfallgegnerin und ihr Mann ziemlich emotionsgeladen (Italiener eben) und nicht wirklich gut auf mich zu sprechen waren (er drohte mir sogar, was den anwesenden Polizeibeamten zum Intervenieren veranlasste).
Somit habe ich eine gewisse Befürchtung, dass sie nicht gerade kooperationsfreudig sein werden. Eigentlich sollte ja nichts passieren können, da in dem Polizeibericht klar drin steht, das sie die alleinige Schuld trägt. Jedoch habe ich trotzdem ein bisschen ein mulmiges Gefühl dass sie es über die juristische Keule versuchen, wenn ihr mich versteht.
Ich wäre euch um ein paar hilfreiche Verhaltenstips sehr dankbar!
Viele Grüße
Marco
16 Antworten
Moin,
Und "Zack die wurst" ... haben wir Versicherungsbetrug begangen ... eine Straftat entweder nach 263 StGB oder 265 StGB. Strafmass 6 Monate bis 10 Jahre ...
Die Arglistige Täuschung durch Verschweigen des möglicherweise restwertmindernden Vorschadens ... gilt hierbei bereits als vollzogener Betrug und nicht mehr als vorbereiteter Betrug.
Dafür einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis riskieren ?! Hallelujah ...
Gruß Kester
Zitat:
Original geschrieben von fluchti24
lasse ein gutachten bei der Dekra erstellen für die gegnerische versicherung ( diese zahlt den auch )Zum vorschaden kann ich nur sagen das es sich hier um einen Reparierten handelt der demnach nicht zwingend den restwert verändert.
Sofern dieser nicht im unfallbericht erwähnt ist würde ich den nicht nennen ala mir ist keiner bekannt ( du bist ja nicht der erstbesitzer )
Ich habe gestern auf das Schreiben der Versicherung geantwortet.
In der Tat wäre mir die Sache mit dem Verschweigen des Vorschadens etwas zu "joker" gewesen. Schließlich wäre es bei einer Besichtigung durch einen von der Versicherung beauftragten Gutachter eh rausgekommen und dann würde ich als Versicherungsbetrüger dastehen.
Deshalb habe ich das ganze schon wahrheitsgemäß erwähnt, wenn auch nicht ganz so dramatisiert dargestellt. Zitat:
"Vorschäden: Frontschaden, dabei ist die Original-Frontschürze gerissen und wurde gegen die aktuelle Spoilerstoßstange aus GFK getauscht und lackiert, verformte Motorhaube wurde gerichtet und ebenfalls lackiert. Reparaturbelege sind nicht vorhanden."
Somit habe ich zwar wahrheitsgemäß dargelegt, dass ein solcher Vorschaden vorliegt, jedoch verschwiegen, dass ich diesen Schaden in Eigenleistung, laienhaft "zurechtgefrickelt" habe.
Somit bin ich bei einer möglichen Besichtigung auf der sicheren Seite, da ich die Frage wahrheitsgemäß beantwortet habe und mich der Versicherer lediglich gefragt hat "ob" der Schaden behoben wurde und nicht "wie" oder von "wem".
Bin ja mal gespannt, ob tatsächlich eine Besichtigung stattfinden wird. Wenn ja, werde ich mich wohl auf einen Vergleich einstellen müssen, da dieser Vorschaden mit Sicherheit eine Wertminderung darstellt.
Dies ist wohl leider so, obwohl ich nach wie vor der Meinung bin, die Schürze wäre so oder so gebrochen (und ist demnach auszutauschen), unabhängig von der Art und Weise der Beseitigung des Vorschadens.
Ich werde euch auf dem Laufenden halten.