Unfall -> Was tun?

Hey Leute.

Kurz die Geschichte: Mir ist jemand in meinen A3 8P 1.6l (EZ: 2004, 110000km) hintne reingekracht, ich bin der Geschädigte und die gegnerische Versicherung hat bestätigt, dass sie die Kosten übernehmen.

Gutachtenwerte: Gesamtsumme Reperaturkosten mit MwSt.: 4591,01€
Gesamtsumme Reperaturkosten ohne MwSt: 3857,99€

Wiederbeschaffungswert: 7300€

Merkantiler Minderwert: 300€

Restwert: 3500€

ca. 5 Tage Reperaturdauer und 35€ pro Tag bei Nichtinanspruchnahme eines Mietwagens während der Reperatur

Ich habe jetzt schon viel über "fiktive Abrechnung", "Abrechnung nach Gutachten" etc. gelesen, aber habe da nicht so ganz durchgeblickt.

Die Differenz aus WBW und RW liegt ja mit 3800€ (Wiederbeschaffungsaufwand) unter der Summe der Reperaturkosten ohne MwSt.

Der Gutachter hat mit 7300€ meiner Meinung nach sehr großzügig angesetzt.
Habe ich es richtig verstanden, dass eine Auszahlung der Reperaturkosten ohne MwSt. hier nicht möglich ist, da diese den Wiederbeschaffungsaufwand von 3800€ überschreiten?

Ich hatte überlegt, das Auto zu verkaufen, den Schadensregulierungswert der Versicherung einzustecken und für knapp 7000€ einen neueren A3 in besserem Zustand zu erwerben, da meiner jetzt ein Unfallwagen ist und sowieso viele Macken hatte. Nur sehe ich bei dem Ganzen nichtmehr durch.

Würde ich bei fiktiver Abrechnung nur die Differenz aus dem Nettobetrag des WBW (also 5913) und dem Restwert (3500€) bekommen? Das wären gerade einmal 2413€. Würde ich das Auto für 3500€ verkaufen würde ich bei gerade einmal 5913€ landen.

Die Summe aus Restwert und Netto-Reperaturkosten hingegen würde 7357,99€ betragen.

Außerdem habe ich irgendwas von 6 Monate warten, bevor man das Auto verkauft, gelesen.

Ich wäre euch sehr verbunden, wenn mich jemand diesbezüglich aufklärt.

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von heavya3


Hey Leute ich muss euch jetzt nochmal nerven.

Folgendes: Ich hab von der Versicherungstante gesagt bekommen,
...
Außerdem meinte die Versicherungstante, dass

Mit freundlichen Grüßen

Du, wenn Ihr zwei verwandt seid, dann ruf sie doch einfach kurz an. Oder besser noch, kauf zwei Stückchen Kuchen und fahr schnell hin. Über einen kurzen Besuch ihres Neffen, heute am Sonntag, freut sie sich sicher und ihr könnt auch den Rest kurz bequatschen...

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Hey, danke dir für deine ausführliche Antwort.

Ich bin nicht mit der verwandt Leute, falls ihr das wirklich glaubt

🙄
Nein, das haben wir nicht geglaubt...

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