Unfall was nun?
Hallo.
Heute ist mir jemand in mein Auto gefahren, beim Spurenwechseln hatte dieser mich hinten links angeeckt gehabt. Resultat, kleine Delle über den Radkasten. Sonst augenscheinlich nichts.
Polizei wurde verständigt und Gegenseite hat vor Ort den Fehler eingeräumt, hab nun so ein Wisch von der Polizei.
Zu meinen Auto, ist BJ 96 und hatte dieses vor einen Monat für 800 Euro gekauft gehabt. Da es nur eine kleine Delle ist lohnt sich eine Reparatur nicht, würde gerne den Schaden von der anderen Versicherung auszahlen lassen.
Wie gehe ich nun am besten vor?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Sorry wenn ich mal schreibe: "Sowas beknacktes!"
Sicherlich gibt es "einige" Gutachten die so denken aber die gibt es in der freien Wirtschaft genauso wie bei den Versicherungen.
Der SV ist zur Objektivität verpflichtet und kann im Rahmen eines SV-Verfahrens auseinandergenommen werden und hat dann auch in der eigenen Versicherung keinen guten Stand mehr.
Mein Tipp:
Ruf bei der gegn. Versicherung an, sag dass es evtl. ein Totalschaden ist und das sie Dir jemanden vorbeischicken sollen. Am liebsten wäre Dir die DEKRA wenn sie mit denen zusammenarbeiten oder der TÜV.
Dadurch spart die Versicherung Geld, die Beiträge sinken und in vielen vielen Fällen sind die Versicherungen dann bei solchen Dingen bei der Regulierung von Nutzungsausfall großzügiger und lassen auch eine 5 mal gerade sein.
Sorry, wenn ich mal schreibe sowas beknacktes.
Glaubst du der DEKRA arbeitet umsonst und schreibt keine Rechnung ?
Und schreibe hier bitte nicht so einen Unfug, dass durch ein DEKRA Gutachten die Prämien sinken, von diesem Schwachsinn mit der Großzügigkeit mal ganz zu schweigen......😠
Mein Tipp an dich: wenn man keine Ahnung hat : Dieter Nur
Und du hast keine, überhaupt keine !
39 Antworten
Hallo zusammen,
so - jetzt mal wieder Schluss hier!
Die Sachlichkeit möge bitte wieder die Herrschaft erlangen, andernfalls schließe ich.
In der Tat gilt jedoch:
Spekulationen etwa über Gutachterkosten o.ä. sind zu unterlassen, da sie in Unkenntnis der Aktenlage nicht wirklich gegeben werden können. Das hilft wahrlich niemandem weiter, verwirrt nur unnötig.
Grüße
Schreddi
Also ich habe gerade die ganzen Nutzungsbedingungen von MT gelesen.
Das mit dem "auf die Omme" muss irgendwie vergessen worden sein. Finde ich wenigstens nicht.
Gruß
Frank, der auch ne Omme hat. 😉
Auch wenn es unsere Versicherungsfreund sicherlich bestreiten wird, ist es doch definitiv Fakt, dass die Freunde aus dem schönen Frankenland doch nunmehr seit Jahren diversen Gutachtern einfach keine Rechnung freiwillig bezahlen. Und das obwohl in 100ten von Verfahren gerichtlich festgestellt wird, dass sowohl das Gutachten als auch die Rechnung nicht im geringsten zu beanstanden ist.
Hier wird unserer neuer Versicherungsmitarbeiter sicherlich ne andere Erklärung haben, als dass die Gutachten der Gutachter (welche ja gerichtlich festgestellt nicht zu beanstanden sind) zu teuer sind. Schließlich würde ja seiner Meinung nach jeder Versicherungsgutachter den Schaden genauso feststellen. 😕
Möge doch jeder den Gutachter seiner Wahl nehmen. Ich würd lieber Delle an meinen Wagen lassen 😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Also ich habe gerade die ganzen Nutzungsbedingungen von MT gelesen.
Das mit dem "auf die Omme" muss irgendwie vergessen worden sein. Finde ich wenigstens nicht.
Gruß
Frank, der auch ne Omme hat. 😉
MT regt auch zum Nachforschen an:
Omme
Kopf; "ein vore Omme haun" - jemandem einen Schlag versetzen ("Ich hab den so verschwartet und ein vore Omme gehaun, datter nich mehr wissen tute, wie seine Olle mit Vornamen hießt."😉; in übertragenenem Sinne auch für "eine - vielleicht nicht unerwartete - Niederlage einstecken“
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Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Omme
Kopf; "ein vore Omme haun" - jemandem einen Schlag versetzen ("Ich hab den so verschwartet und ein vore Omme gehaun, datter nich mehr wissen tute, wie seine Olle mit Vornamen hießt."😉; in übertragenenem Sinne auch für "eine - vielleicht nicht unerwartete - Niederlage einstecken“
Rofl..........😁
Ich verstehe gar nicht warum man wegen sowas ao agressiv werden muss.. Omme hin Omme her.. 🙂
Sollte doch jeder einfach schreiben: "Meine Meinung ist...." dann kann der andere auch seine Meinung schreiben.
Achso, meine Meinung:
Es gab früher eine schwarze Liste der Gutachter die von den Versicherungsgesellschaften sehr genau unter dir Lupe genommen wurden. Ablehnen geht ja nicht so einfach. Das vielleicht zum Thema Auffälligkeit der Gutacher oder deren Gutachten. Und ich weiss aus Erfahrung, daß die DEKRA bei manchem Versicherungsgesellschaften einen Pauschalbetrag je Gutachten verlangt hat und daher bei den Kaskoschäden dieser Versicherungsgesellschaften immer beauftragt wurde. Egal wie hoch der Aufwand oder die Schadenhöhe war. Ob das noch ist, kann ich nicht sagen. Und ich glaube, daß der normale SV das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen macht. Ich würde trotzdem zu einem SV gehen, den vielleicht die Werkstatt besorgt, da der Wagen vielleicht auf hochgebockt werden müsste etc..
Liebe Grüße Robby... (der auch in anderen Threads nicht auf persönliche Anschuldigungen reagiert)...
😛
So, hab ein Gutachten bei der Dekra.
Resultat:
Wert Auto laut Gutachter (Baujahr 96 / Peugeot 106): 1500 Euro
Schaden: 2500 Euro
Mein Kaufpreis vor 2 Monate: 850 Euro
wollte ja die fiktive Abrechnung machen lassen, was steht mir von der Versicherung nun zu?
Wenn Du nicht reparieren lässt, den Zeitwert abzüglich Restwert. Der steht im Gutachten.
Zitat:
Original geschrieben von robby36
Wenn Du nicht reparieren lässt, den Zeitwert abzüglich Restwert. Der steht im Gutachten.
Er kann hier nicht mehr reparieren lassen.
Das ist ein eindeutiger Totalschaden.
Dem zu Folge bekommt er Wiederbeschaffungswert (nicht Zeitwert, dass wäre der Händlereinkaufspreis) minus Restwert.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von robby36
Wenn Du nicht reparieren lässt, den Zeitwert abzüglich Restwert. Der steht im Gutachten.
Da du ja viel Wert auf Höflichkeit im Forum legst jetzt "meine" Meinung.
Erst denken, dann posten, bringt Denken nicht gescheites, dann nicht posten.
Gruß
Frank, der sich auf "Wenn du nicht reparieren lässt," bezieht.
Zitat:
Original geschrieben von icefast
Wert Auto laut Gutachter (Baujahr 96 / Peugeot 106): 1500 Euro
Schaden: 2500 Euro
Mein Kaufpreis vor 2 Monate: 850 Eurowollte ja die fiktive Abrechnung machen lassen, was steht mir von der Versicherung nun zu?
WBW (Wiederbeschaffungswert)
abzüglich
RW (Restwert).
Wie hoch ist denn der Restwert wenn ich fragen darf oder ist der evtl. sogar 0?
Wenn er null ist, dann gilt diesselbe Rechnung wobei natürlich 1.500,- minus 0 = 1.500,- ist 🙂
Hier unten bitte nicht mehr weiterlesen.....hier fängt die Ironie an:Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Er kann hier nicht mehr reparieren lassen.
Er
kannschon 😁 *knutsch* 😉
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Er kann hier nicht mehr reparieren lassen.</blockquote>
Er kann schon 😁 *knutsch* 😉
naturlich kann er..........nur die Versicherung wird es nicht bezahlen. 😁
Hier ist Ritze beim WBW.......😮
Gruß
Delle
nicht das das wieder jemand falsch versteht........😉
Und kannst noch die Kosten für Abmeldung, evtl Leihwagen und Neuanmeldung des "neuen" Autos geltend machen.
Oder dir mit der Abwrackprämie ein billiges neues Auto kaufen😁
Gruß
Krypton
Da ja jeder seine Meinung schreiben soll bzw. darf:
Meine Meinung ist, dass derartige Postings
Zitat:
Original geschrieben von robby36
Wenn Du nicht reparieren lässt, den Zeitwert abzüglich Restwert. Der steht im Gutachten.
von einer ausgesprochen hohen Inkompetenz zeugen und der Poster (erneut) mit einem fehlerhaften Achtelwissen Dinge daherschmiert, von welchen er nicht im Ansatz eine Ahnung hat - nur so meine Meinung.
Wie hier RICHTIG abgerechnet wird, wurde von Herrn Dellenzähler (man bemerke bitte die Höflichkeit) sehr zutreffend und ausführlich beschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von krypton1973
Und kannst noch die Kosten für Abmeldung, evtl Leihwagen und Neuanmeldung des "neuen" Autos geltend machen.
Wobei es sich hier nicht um abstrakte Schadensersatzpostionen handelt, sondern um Ansprüche, welche tatsächlich auch entstanden sein müssen.
Und mit einem Mietwagen (korrekte Bezeichnung: Selbstfahrervermietfahrzeug) sollte man angesichts des Wertes des hier beschädigten Fahrzeuges sowieso vorsichtig sein, wenn man nicht u.U. auf sog. "ersparten Eigenkosten" sitzenbleiben will.
Zitat:
Original geschrieben von krypton1973
Und kannst noch die Kosten für Abmeldung, evtl Leihwagen und Neuanmeldung des "neuen" Autos geltend machen.Oder dir mit der Abwrackprämie ein billiges neues Auto kaufen😁
Gruß
Krypton
... und wenn wir alles richtig stellen wollen, kann der TE die Abwrackprämie auch nicht in Anspruch nehmen, da sich das Fahrzeug erst zwei Monate in seinem Eigentum befand.