Unfall was nun?

Hallo.

Heute ist mir jemand in mein Auto gefahren, beim Spurenwechseln hatte dieser mich hinten links angeeckt gehabt. Resultat, kleine Delle über den Radkasten. Sonst augenscheinlich nichts.
Polizei wurde verständigt und Gegenseite hat vor Ort den Fehler eingeräumt, hab nun so ein Wisch von der Polizei.
Zu meinen Auto, ist BJ 96 und hatte dieses vor einen Monat für 800 Euro gekauft gehabt. Da es nur eine kleine Delle ist lohnt sich eine Reparatur nicht, würde gerne den Schaden von der anderen Versicherung auszahlen lassen.
Wie gehe ich nun am besten vor?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Sorry wenn ich mal schreibe: "Sowas beknacktes!"


Sicherlich gibt es "einige" Gutachten die so denken aber die gibt es in der freien Wirtschaft genauso wie bei den Versicherungen.
Der SV ist zur Objektivität verpflichtet und kann im Rahmen eines SV-Verfahrens auseinandergenommen werden und hat dann auch in der eigenen Versicherung keinen guten Stand mehr.
 
Mein Tipp:
 
Ruf bei der gegn. Versicherung an, sag dass es evtl. ein Totalschaden ist und das sie Dir jemanden vorbeischicken sollen. Am liebsten wäre Dir die DEKRA wenn sie mit denen zusammenarbeiten oder der TÜV.
 
Dadurch spart die Versicherung Geld, die Beiträge sinken und in vielen vielen Fällen sind die Versicherungen dann bei solchen Dingen bei der Regulierung von Nutzungsausfall großzügiger und lassen auch eine 5 mal gerade sein.

Sorry, wenn ich mal schreibe sowas beknacktes. 

Glaubst du der DEKRA arbeitet umsonst und schreibt keine Rechnung ?

Und schreibe hier bitte nicht so einen Unfug, dass durch ein DEKRA Gutachten die Prämien sinken, von diesem Schwachsinn mit der Großzügigkeit mal ganz zu schweigen......😠

Mein Tipp an dich: wenn man keine Ahnung hat : Dieter Nur

Und du hast keine, überhaupt keine !

39 weitere Antworten
39 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Und mit einem Mietwagen (korrekte Bezeichnung: Selbstfahrervermietfahrzeug) sollte man angesichts des Wertes des hier beschädigten Fahrzeuges sowieso vorsichtig sein, wenn man nicht u.U. auf sog. "ersparten Eigenkosten" sitzenbleiben will.

Dank Hafi werden wir alle immer schlauer, n'est-ce pas? 😁

btw: Hat schon mal einer von Euch eine "Selbstfahrervermietfahrzeugrechnung" (... nach dem 3. Anlauf jetzt richtig geschrieben .. 😁) - mit diesem Terminus - gesehen? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


btw: Hat schon mal einer von Euch eine "Selbstfahrervermietfahrzeugrechnung" (... nach dem 3. Anlauf jetzt richtig geschrieben .. 😁) - mit diesem Terminus - gesehen? 😕

Das kann auch nur von dir kommen. 😁

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Er kann hier nicht mehr reparieren lassen.</blockquote>
Er kann schon 😁 *knutsch* 😉
naturlich kann er..........nur die Versicherung wird es nicht bezahlen. 😁

Hier ist Ritze beim WBW.......😮

Gruß

Delle

nicht das das wieder jemand falsch versteht........😉

so ist es..du hast es verstanden..

ich sagte nicht dass er eine reparatur von der versicherung übernommen bekommt..

die 30% darüber kann er gehen.. mehr nicht.

Zitat:

Original geschrieben von robby36

Zitat:

so ist es..du hast es verstanden..

na, da fällt mir aber jetzt echt ein Stein vom Herzen...........🙂

Ähnliche Themen

Antwort von der Kravag:

Sehr geehrter Herr XYZ,

Unser Versicherungsnehmer hat uns den Schaden leider noch nicht gemeldet.

Wir haben die Schadenanzeige angefordert und benachrichtigen Sie nach Erhalt umgehend.

Bitte gedulden Sie sich solange. Vielen Dank.

MfG,
Versicherungsfuzzie

-----

Hmm, soll ich jetzt einfach abwarten? Und falls ja, wie lange?

Und was ist wenn die ihr Versicherungsnehmer sich überhaupt nicht meldet?

@icefast:
ich nehm mal an du hast dein Gutachten bereits an die Versicherung geschickt und die hat es auch erhalten (Eingangsbenachrichtigung)?

Wenn ja:
setz sie in Verzug und forder sie auf innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen!
Du kannst nichts für den Verzug des Unfallfahrers und willst dein Geld!

@icefast,
klar kannst Du die Versicherung in Verzug setzen, oder mit dem Anwalt drohen oder auf dem Marktplatz nackt Purtzelbäume schlagen. Allerdings bekommst Du davon Dein Geld auch keinen Tag früher.

Eine Versicherung wird nicht leisten, solange der Nachweis der Schadensverursachung wenigstens einigermaßen nacvollziehbar geführt wurde.

Das geht am einfachsten, wenn der eigene Kunde sagt: Ja, ich war´s.

Tut er das nicht, müssen andere Wege beschritten werden: Ermittlungsakte der Polizei, Zeugen, Unfallanalyse. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Was heißt das für Dich?

Wenn Du die Sache beschleunigen willst, tust Du das am besten dadurch, dass der Versicherung die Infos zukommen lässt, die sie braucht:

Ruf den Kunden an und nerv den. Der ist der einzige, der die Schadenmeldung abgeben kann.

Teile der Versicherung die aufnehmende Polizeidienststelle und das Aktenzeichen mit. Womöglich auch den aufnehmenden Beamten und die Telefonnummer.

Wenn Du aus einem Bundesland kommst, in dem die Polizei Unfallaufnahmeblätter austeilt (NRW), gehören die in die Akte der Versicherung.
Benenne alle Zeugen, die den Unfall gesehen haben. Möglichst mit vollständiger Adresse.

Man liest oft Quatsch wie: "Zeugen können bei Bedarf benannt werden."

Ja, wann soll denn Bedarf sein, wenn nicht jetzt??
Sowas wandert mit einem Kopfschütteln in die Akte...

Ich hatte schon Fälle, in denen ich wochenlang unserem Kunden  nachgelaufen in und dann vom Geschädigten erfahren habe, dass er alle diese Unterlagen zuhause auf dem Schreibtisch liegen hatte...

Genauso, wenn auf die Frage nach Bildern oder dem Hergang mir ein Schlaumeier schreibt: "siehe Polizeiakte."

Wenn ich Zeit und Lust habe, rufe ich ihn an und kläre ihn darüber auf, dass die Akte voraussichtlich in 6 bis 8 Wochen bei uns ist. Und ob die Fotos was geworden sind, sehen wir dann. Ich meld mich.

Die E-Mail mit den Bildern kommt dann meistens ziemlich flott...

Aber nochmal: das Wichtigste und schnellsten ist es, wenn der Kunde der Versicherung dort den Schaden meldet.

Also bring ihn dazu.

Drohen mit irgendetwas verursacht Gähnen...

Schöne Grüße

Hafi

Eine Drohung wirkt aber bestimmt...............😎

Man kann ja nicht nur die Versicherung in die Pflicht nehmen.

Es geht ja auch der Halter oder Fahrer.

Und so eine Drohung wirkt manchmal Wunder......😁

Gruß

Delle

Hab der Versicherung bereits eine Kopie des Unfallaufnahmeblatts der Polizei mitgeschickt gehabt. Steht klar drin wer verwarnt wurde und wo der Schaden war - deckt sich mit den Gutachten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen