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Unfall - Wartezeiten

Themenstarteram 15. Februar 2021 um 22:26

Hallo liebe Motor Talker,

am 30.01. wurde mein geparktes Fahrzeug beschädigt. Der Unfallverursacher konnte mich ausfindig machen und ich habe die Polizei verständigt. Der Schaden war so groß, dass ich 6 Tage später (also am 05.02.) ein Gutachten veranlasst habe. Dieses Gutachten liegt mir seit Dienstag, den 09.02. vor. Es stellt sich raus, dass das Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitt. Daraufhin habe ich auf Empfehlung des Gutachters einen Anwalt eingeschaltet, der sich um alles weitere kümmern soll. Im Gutachten steht ein Restwert X. Diesen Restwert X zahlt mir ein Käufer, welcher das Fahrzeug am Samstag, den 20.02. abholen kommt. Deshalb kann ich dem Rechtsanwalt auch erst am 20.02. den Kaufvertrag zusenden, sodass er alle Unterlagen hat, um es der Versicherung zuzusenden, so dass diese die Differenz begleicht.

Zwischen dem 30.01. und dem 22.02. (Da der 20.02 ein Samstag ist, sendet der Anwalt die Unterlagen frühestens am 22.02. weg) liegen aber über drei Wochen. Passt das vom zeitlichen Ablauf her trotzdem noch? Mache mir Gedanken, dass die Zeitspanne zwischen Schadensverursachung und Erstellung von Schadensbegleichung zu hoch ist.

Gruß,

Lenny

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16 Antworten

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 16. Februar 2021 um 11:22:18 Uhr:

Zitat:

@xis schrieb am 15. Februar 2021 um 23:30:27 Uhr:

 

STOP!!!!!

Die gegnerische Versicherung wird das u.U. nicht akzeptieren und Du bleibst auf dem Schaden sitzen!

Anwalt ist gut. Er sollte sich um alles kümmern. Die gegnerische Versicherung wird zur Schadensminimierung mit dem Gutachten einen Aufkäufer suchen, der evtl. mehr zahlt. In dem Fall bleibst Du auf der Differenz sitzen, wenn Du jetzt verkaufst.

Wie schnell die Regulierung geht? Kann Monate dauern. Es gibt eine Diskrepanz zwischen der Zahlung der Ausfalltage und der Geschwindigkeit der Regulierung.

Der Restwert wurde durch einstellen in eine Börse ermittelt. Sobald 3(?) Gebote abgegeben wurden, ist der Restwert des Wagens geklärt. Da gibt es kein nachverhandeln mehr. Mein damaliges Fahrzeug hatte auch einen Unfall und das Höchstgebot lag bei knapp 1000€ was dann auch der Restwert war. Verkauft habe ich das Fahrzeug ein halbes Jahr später für fast das dreifache (allerdings zwischenzeitlich auch noch ein paar planmäßige Neuerungen vorgenommen wie z.b neue Stoßdämpfer).

Das was der Gutachter sagt hat schon bestand. Wieso der te allerdings an den dort genannten Käufer verkauft, weiß man nicht. In der Regel sind das niedrige Traumpreise. Hätte fiktiv abgerechnet und ggf. Bei Reparatur (in Eigenregie) oder Kauf eines neues Fahrzeuges die mwst erstatten lassen.

Genauso war es bei uns. Wobei die Träumpreise alles andere als niedrig waren. Das mag vielleicht bei 1000 Euro Autos zutreffen. Wieso wir das Fahrzeug an den höchstbietenden verkauft haben? Weil es uns nicht darauf ankam den letzten Cent zu ergattern und dafür ein halbes Jahr mit Unfallwagen rumfahren. Restwert war von der gegnerischen Gutachter mehr als angemessen für das Fahrzeug. Waa der höchstbietender Ankäufer gezahlt hat war uns auch egal, da die Differenz sowieso von der Versicherung ausgeglichen wird.

Allein maßgeblich ist für die Restwertermittlung der örtliche, allgemein zugängliche Markt. Ausnahme dann, wenn der Geschädigte ein Kfz.-Händler mit Zugang zu den überregionalen Restwertbörsen hat.

Warten, bis die gegn. Versicherung mit einem Gegenangebot aus Timbuktu kommt? Niemals, denn dann hörst du hinterher den Spruch, dass dir ein Verkauf an diesen Unbekannten zuzumuten gewesen wäre. Schließlich zahlt der bar und du hättest kein Risiko. Okay, wenn der nicht kommt, hast du ein Problem. Interessiert aber die Versicherung nicht.

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