Unfall, Wagen verkaufen oder behalten
Hallo,
ich habe folgendes Anliegen und bin beim durchstöbern des Forum nicht schlau geworden.
Ich hatte mit meinem Peugeot 308 SW einen Auffahrunfall. Es wurde jetzt ein Gutachten erstellt und die Reperaturkosten belaufen sich auf ca 5000€.
Meine Frau und ich hatten sowieso die Idee den Wagen zu verkaufen und uns einen neuen Kombi zu holen..jetzt ist meine Frage: geht man aus der ganzen Sachen so gut raus, dass es sich überhaupt lohnt den Wagen zu verkaufen und einen neuen Gebrauchtwagen zu holen?
Ich habe es so verstanden, dass wenn man den Wagen nicht reparieren lässt, man den Wagen auf einer Restwertbörse verkaufen kann und dann die fiktive Abrechnungen wählen kann und sich auszahlen lässt. Lohnt sich das Prozedere überhaupt oder ist es sinnvoller den Wagen reparieren zu lassen, den minderwert zu kassieren und ihn weiter zu fahren?
21 Antworten
Moin, heute ist der Tag der lebenden Toten und Widergänger.
Es werden wohl noch mehr Beiträge entfernt werden müssen, die so sonst sinnfrei im Rsum stehen.
Sorry dafür.
Zimpalazumpala, MT-Moderator
Zitat:
@Zimpalazumpala schrieb am 8. Juli 2025 um 10:34:12 Uhr:
Moin, heute ist der Tag der lebenden Toten und Widergänger.
Rs werden wohl noch mehr Beiträge entfernt werden müssen, die so sonst sinnfrei im Rsum stehen.
Sorry dafür.
Zimpalazumpala, MT-Moderator
Das verstehe ich leider nicht ganz. Wieso sinnfrei?
Dein Antwortbeitrag wurde jetzt erst gelöscht (hatte noch mehr zu tun), da der Bezug entfernt wurde und er sonst keine Sinn ergeben hätte.
Ich hatte doch lediglich gefragt, ob man das Fahrzeug auch über den Gutachter auf eine Restwertbörse stellen kann, wenn es kein wirtschaftlicher Totalschaden ist?
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Darum ging es auch nicht. Mach dir mal keine Gedanken deshalb.
Damit der Gutachter verbindliche Restwertangebote einholt, sollst du ihn über die beabsichtigte Abwicklung durch Ersatzbeschaffung informieren. Dann fließt das alles ins Gutachten ein und du kannst dann das Höchstgebot annehmen (wenn es beim Verkaufswunsch bleibt).
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. Juli 2025 um 16:39:33 Uhr:
Darum ging es auch nicht. Mach dir mal keine Gedanken deshalb.
Damit der Gutachter verbindliche Restwertangebote einholt, sollst du ihn über die beabsichtigte Abwicklung durch Ersatzbeschaffung informieren. Dann fließt das alles ins Gutachten ein und du kannst dann das Höchstgebot annehmen (wenn es beim Verkaufswunsch bleibt).
Alles klar. Danke dir vielmals für deine ausführlichen und hilfreichen Antworten. Das hilft mir sehr
Gerne. 🙂