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erster Unfall wie richtig verhalten?

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 20:54

Nabend erstmal Leute,

Als erstes hier die Daten und Infos zu meinem Auto:

Marke: Alfa Romeo 145

BJ: 1998

Motor: 1.8 TS 140PS

KM: 122.000km

2013 wurde das Fahrzeug neu aufgebaut, Motor überholt und auch komplett neu lakiert mit Flip Flop Lack...alles wurde von einem privaten Kfzler gemacht.

 

Nun zu meinem Problem, am Sonntag dem 07.07.17 ist mir beim Ausparken ein Opa in mein Auto gefahren...natürlich ist bei ihm nichts weiter passiert aber bei mir ist hinter der Fahrertür alles eingedrückt. Mein Fahrzeug kann normal fahren und hat weiter keine Beeinträchtigungen, aber der Schaden ist dennoch extrem nervig und stört mich total. Er hat den Schaden bei seiner Versicherung gemeldet was ich ebenfalls gemacht haben (er hat due Huk Coburg). Die haben mich zu einer Vertragswerkstatt geschickt wo ich ein Kostenvoranschlag vom Schaden + fotos machen sollte....ein Gutachten sei nicht nötig. Heute bin ich auch dort hingefahren (vielleicht schon ein Fehler??), dort wurde nochmal alles aufgenommen und Fotos vom Schaden gemacht. Es wurde auch vermerkt das mein Fahreug neu aufgebaut wurde + dem Flip Flop Lack. Nun rief mich die gegnerische Versicherung an und will plötzlich ein Gutachten vom Schaden diesbezüglich will man mir nun ein Gutachter von denen schicken...genau hier sind nun meine Alarmglocken angesprungen weil ich nach etwas stöbern im Internet gelesen hatte das viele Versicherungen genauso vorgehen und oft dann das Gutachten zugunsten der Versicherung ausfällt. daher ist jetzt meine Frage...wie muss ich richtig vorgehen? Kann ich jetzt noch zu einer anderen werkstatt fahren und ein Kostenvoranschlag einholen oder bin ich jetzt an der Vertragswerkstatt gebunden da ich ja nun schon bei denen war? (es wurde noch nichts vereinbahrt..wurden nur Daten aufgenommen). Kann ich auch einen neutralen Gutachter nehmen oder muss ich nun einen termin mit deren Gutachter aus machen? der will morgen anrufen wegen einem Termin zur besichtigung....was sag ich dem dann?

Wie wäre jetzt der richtige Ablauf damit mir der Schaden fair ersetzt wird und ich am Ende nicht auf dem Schaden praktisch sitzen bleibe? Auch wenn das Auto schon paar Jahre auf dem Buckel hat..kann es ja nicht sein das ich jetzt mit paar 100€ abgespeist werde nur weil deren Gutachter voraussichtlich den Preis drücken will. Fände ich wirklich sehr unfair das ich für die Blödheit von anderen noch bestraft werde.

Sorry für die vielleicht dummen fragen, aber hatte noch nie einen Unfall.

P.S hier ein Foto vom Schaden:

 

Beste Antwort im Thema

Du bist da nicht an irgend etwas gebunden. Lass den Gutachter der Versicherung nicht an Dein Auto. Beauftrage einen eigenen Gutachter und auch einen Anwalt. Die gegnerische Versicherung wird die entstehenden Kosten tragen müssen. Das ist ein kniffliger Fall, da hier die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes schwierig ist.

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Du bist da nicht an irgend etwas gebunden. Lass den Gutachter der Versicherung nicht an Dein Auto. Beauftrage einen eigenen Gutachter und auch einen Anwalt. Die gegnerische Versicherung wird die entstehenden Kosten tragen müssen. Das ist ein kniffliger Fall, da hier die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes schwierig ist.

Was Du dem Gutachter sagst, wenn er anruft?

Du sagst, dass Du von deinem Recht Gebrauch machst, einen eigenen Gutachter zu beauftragen.

Bei dem Termin alle Unterlagen und Rechnungen vom Aufbau mitnehmen.

Falls Nichts vorhanden ist, wird der WBW wahrscheinlich nach dem Zustand des Fahrzeugs ermittelt werden.

Themenstarteram 12. Mai 2017 um 6:56

Selbst wenn der Typ da war, muss ich sein Gutachten akzeptieren oder hab ich auch dann noch das Recht ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben?

Entweder oder, Beides geht nicht.

Zitat:

@Airblade85 schrieb am 12. Mai 2017 um 08:56:06 Uhr:

Selbst wenn der Typ da war, muss ich sein Gutachten akzeptieren oder hab ich auch dann noch das Recht ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben?

Wenn du der Besichtigung durch den Gutachter der Versicherung zugestimmt hast wird ein weiteres Gutachten erstmal nicht bezahlt werden.

Alles weitere wäre dann Sache für einen Anwalt den ich dir auch empfehlen würde. Und jede weitere Kommunikation per Telefon mit der Versicherung unterlassen.

Ein von der Versicherung beauftrages Gutachten wird immer in deren Sinne aussehen, selbst wenn der gleiche Gutachter kommt. Beauftragst du bekommst du ein Gutachten für einen Haftpflichtschaden wie es sich gehört. Beauftrag die Versicherung erstellt der Gutachter ein Gutachten gemäß Vorgaben der Versicherung (so steht es i.d.R. auch drin).

Du schreibst "oft dann das Gutachten zugunsten der Versicherung ausfällt" - muss ich dir aber lebhaft widersprechen. Da liegst du sowas von falsch. Das ist nicht oft, das ist i m m e r der Fall. Kenne hier im Forum keinen Fall, wo jemand mit dem Gutachten der gegn. Versicherung glücklich wurde. Ist doch auch logisch. Der, der zahlen soll, ermittelt selbst die Schadenshöhe? Kann doch nicht gut gehen.

Wie ist denn der Schaden von der Vertragswerkstatt angegeben worden? Wenn ich da Autobörsen ansehe, ist eher die Frage ab wann der kapitale Totalschaden vorliegt.

Das du einige "Verschönerungsarbeiten" nicht erstattet bekommst, sollte dich nicht überraschen. Mit Anwalt werden die wohl mehr zahlen, aber sicher nicht das was du investiert hast.

Themenstarteram 12. Mai 2017 um 10:58

Verdammt, hab eure antworten jetzt erst gelesen, da ich heute morgen kein Internet hatte ;( hätte ich es mal früher gelesen....

Wollte heute Morgen bei der Coburg anrufen und denen verklickern das die keinen Gutachter schicken müssen da ich mir selber einen suche. darauf meinte die dann das der Typ schon auf dem Weg ist und ich den termin nicht mehr absagen kann. keine 10min später stand der Typ auch schon vor der Tür, war natürlich direkt einer von der Huk. Sein fazit....1250€ Widerbeschaffungswert und die kosten der Reperatur ca. 3000€....er hat mir jetzt nicht gesagt was ich nun bekommen würde, die Versicherung meldet sich nächste Woche, aber ich ahne nichts gutes. Muss ich jetzt deren Angebot annehmen oder kann man auf eine zweite Meinung pochen? Glaub da hilft eigentlich nur noch ein Anwalt...aber ob sich das noch lohnt? Hätte ich eine Rechtschutz, dann wäre das ja alles kein Problem und ich würde sofort zum Anwalt gehen...aber ohne hab ich Angst am Ende auch noch die Anwaltskosten am Hals zu haben...das Geld hab ich einfach mal nicht so eben ;(

Zitat:

@Airblade85 schrieb am 11. Mai 2017 um 22:54:19 Uhr:

oder muss ich nun einen termin mit deren Gutachter aus machen? der will morgen anrufen wegen einem Termin zur besichtigung....was sag ich dem dann?

Hattest du den Termin jetzt zugesagt oder ist der einfach so gekommen?

Falls du zugesagt hast: Du kannst natürlich ein Gegengutachten beauftragen, da ist halt nur fraglich ob du das jemals bezahlt bekommen wirst. Anwaltskosten gehen bei eindeutiger Schuldfrage zu Lasten der gegnerischen Versicherung solange es nicht vor Gericht geht. Vor Gericht hängt die Kostenverteilung vom Urteil ab.

Hättest du mal die Tür zugelassen und gesagt die Klingel war wohl kaputt ;)

Was du erwarten kannst ist recht eindeutig... Wiederbeschaffung - Restwert = Auszahlbetrag

Hat er dein Auto tatsächlich mit 1250€ geschätzt? Oh man, für das Geld lohnt sich nicht mal ein Anwalt. Man würde eher um die Höhe der Wiederbeschaffung streiten als um den Schaden.

Themenstarteram 13. Mai 2017 um 10:07

Jap also ist es im Grunde aussichtslos oder?

Es gibt (mindestens) ein neueres Urteil, nach dem auch trotz bereits von der Versicherung durchgeführter Begutachtung ein eigenes Gutachten bezahlt werden muss. Leider habe gerade keinen Zugriff auf weitere Details dazu.

Da du aber im vorliegenden Fall von der Versicherung geradezu überrumpelt worden bist, wäre zumindestens eine Erstberatung bei einem entsprechenden Fachanwalt zu erwägen!

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