Unfall, Vorfahrt genommen
Hallo, ich bin neu hier im Forum und wollte euch mal um Hilfe bitten.
Und zwar wurde meiner Partnerin
die Vorfahrt genommen und es kam zum Unfall. Angeblich stand die Sonne zu tief und er konnte nicht sehen, ob ein Fahrzeug kommt. Ich hätte zwar gewartet, wenn ich mir nicht sicher bin ob jemand kommt, aber das ist eine andere Geschichte.. (Bilder sind beigefügt)
Da wären meine Frage, wie teuer wäre die Reperatur?
Lässt sich das so einfach reparieren oder nicht?
Und wie sollte man weiter vorgehen? (Polizei hat den Unfall aufgenommen)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Ockham schrieb am 26. April 2019 um 11:30:13 Uhr:
Nimm trotzdem oder gerade wegen der Schadenshöhe einen Anwalt!
Mal langsam.
So lange es keine Problem gibt, braucht ein Anwalt nicht eingeschaltet zu werden.
Was soll der denn tun?
Wenn die gegnerische Versicherung rumzickt, dann macht es Sinn. Aber doch nicht prophylaktisch.
72 Antworten
Welches BJ hat dein XC60?
In Österreich zumindest, kann man bei Fahrzeugen mit einem Alter < 3 Jahren, eine Wertminderung einfordern. Diese ist je nach Ausmaß der Schadenshöhe nicht unerheblich und wird von der gegnerischen Versicherung in Bar abgegolten. Natürlich nur wenn dein Unfallgegner der allein schuldige Unfallversursacher war.
Kann man in Deutschland auch machen
Zitat:
@teddy1x schrieb am 27. April 2019 um 09:13:52 Uhr:
Zitat:
@Maik150893 schrieb am 27. April 2019 um 01:27:09 Uhr:
Meinst du mich? 09.2015, wieso?
Wg. Evtl. Wirtschaftlicher Totalschaden. Wenns noch teurer wird.
Die Werkstatt hat gesagt, dass sich der Schaden ungefähr auf 1/3 des Wertes belaufen würde.
Aber das wir dann das Gutachten zeigen.
Zitat:
@nordisk schrieb am 27. April 2019 um 10:05:56 Uhr:
Welches BJ hat dein XC60?
In Österreich zumindest, kann man bei Fahrzeugen mit einem Alter < 3 Jahren, eine Wertminderung einfordern. Diese ist je nach Ausmaß der Schadenshöhe nicht unerheblich und wird von der gegnerischen Versicherung in Bar abgegolten. Natürlich nur wenn dein Unfallgegner der allein schuldige Unfallversursacher war.
Wie gesagt.. 2015.. und hat 60.000 Kilometer runter.
Das Wertminderungsgutachten wird auch erstellt, sowie die Nutzungsausfallentschädigung.
Und ja, er hat die alleinige Schuld, da er die Vorfahrt genommen hat und es vor Ort auch schriftlich der Polizei eingestanden hat.
Ähnliche Themen
Wenn er einen Anwalt einschaltet, bekommst du trotzden eine gewisse Mitschuld. Ich glaube 5 oder 10 %. Ist aber auch egal. Er hat da nix von.
Es gibt aber solche Idioten.
Man macht sich nämlich schon schuldig, wenn man seinen Wagen startet.
Zitat:
@teddy1x schrieb am 27. April 2019 um 11:19:57 Uhr:
Wenn er einen Anwalt einschaltet, bekommst du trotzden eine gewisse Mitschuld. Ich glaube 5 oder 10 %. Ist aber auch egal. Er hat da nix von.
Es gibt aber solche Idioten.
Man macht sich nämlich schon schuldig, wenn man seinen Wagen startet.
Wenn müsste seine Firma einen Anwalt einschalten, da er morgens beruflich unterwegs war.
Und wieso sollte er das tun? Ich kam von der Bundesstraße in Richtung Ortschaft (noch 70er Zone) und er kam aus einer Seitenstraße, wo er hätte warten müssen und fährt mir hinten links in die Seite, also kann mich da keine Mitschuld treffen.
Und er hat angeblich aufgrund der Sonne unseren schwarzen XC60 nicht gesehen, weil der XC60 auch so klein ist 😉
Und bei dem massiven Schaden, glaube ich eher, dass er versucht hat noch schnell vor mir rein zu ziehen.. Zumal die Geschichte mit der Sonne komplett gelogen ist, da man auf der Fahrbahn von der aus ich gekommen bin bis hinten durchschauen konnte, ohne das die Sonne einen auch nur annähernd geblendet hätte..
Aber das hätte er ja nicht sagen können, da es dann ja Vorsatz gewesen wäre.
Zitat:
@teddy1x schrieb am 27. April 2019 um 11:19:57 Uhr:
Wenn er einen Anwalt einschaltet, bekommst du trotzden eine gewisse Mitschuld. Ich glaube 5 oder 10 %. Ist aber auch egal. Er hat da nix von.
Es gibt aber solche Idioten.
Man macht sich nämlich schon schuldig, wenn man seinen Wagen startet.
Wenn alles so ablief, wie der TE geschildert hat, sehe ich keinen Grund für eine Mitschuld. Nicht einmal 1%.
Weshalb sollte er also zu 5-10% mitschuldig sein? Weil er völlig vorschriftsmäßig zur "falschen Zeit, am falschen Ort" fuhr?
Das können auch keine 5 Anwälte der Gegenseite plausibel vor Gericht erklären.
Weil es immer so ist. Kein Scherz. Ich weiß auch nicht, was das soll.
Mir kann auch niemand sagen, dass er diese Einmündung nicht überblicken konnte!
Erstens war er in einem T5, welcher ja auch kein Kleinwagen ist und zweitens ist es dort so übersichtlich!
Ich glaube, dass er einfach schnell rein ziehen wollte und mich dabei von hinten erwischt hat, da wahrscheinlich von links Verkehr kam.
Was für ein Vollidiot!
Das zweite Bild zeigt die Übersicht links, dass X markiert den Zusammenstoß.
Zitat:
@nordisk schrieb am 27. April 2019 um 13:31:56 Uhr:
Weshalb sollte er also zu 5-10% mitschuldig sein? Weil er völlig vorschriftsmäßig zur "falschen Zeit, am falschen Ort" fuhr?
Das können auch keine 5 Anwälte der Gegenseite plausibel vor Gericht erklären.
Das Zauberwort heisst "Haftung aus Betriebsgefahr" und betrifft z.B. Motorfahrzeuge im Strassenverkehr. Durch das bloße in den Verkehr bringen einer für andere potentiellen Gefahrenquelle haftet man.
Dafür braucht man kein fünf Anwälte.
Nur wenn man dem Unfallgegner grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann (telefonieren z.B.), ist man aus der Mithaftung raus.
Zitat:
@biboca schrieb am 27. April 2019 um 21:53:13 Uhr:
Zitat:
@nordisk schrieb am 27. April 2019 um 13:31:56 Uhr:
Weshalb sollte er also zu 5-10% mitschuldig sein? Weil er völlig vorschriftsmäßig zur "falschen Zeit, am falschen Ort" fuhr?
Das können auch keine 5 Anwälte der Gegenseite plausibel vor Gericht erklären.Das Zauberwort heisst "Haftung aus Betriebsgefahr" und betrifft z.B. Motorfahrzeuge im Strassenverkehr. Durch das bloße in den Verkehr bringen einer für andere potentiellen Gefahrenquelle haftet man.
Dafür braucht man kein fünf Anwälte.
Nur wenn man dem Unfallgegner grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann (telefonieren z.B.), ist man aus der Mithaftung raus.
Bevor Du so einen Quatsch raushaust, hättest Du mal besser einen der fünf o. a. Anwälte gefragt. Es gibt viele Fälle, wo die Betriebsgefahr durch das Verschulden des Unfallgegner vollständig überlagert wird und eben keine Mitschuld "übrig" bleibt. Das hat auch nichts mit der "groben Fahrlässigkeit" des Unfallverursachers, sondern viel mehr damit zu tun, ob das Verhalten des Unfallgegners in irgendeiner Weise den Unfall begünstigt oder dessen Schadensfolgen erheblich verstärkt hat. All das ist aus dem hier geschilderten Sachverhalt nicht erkennbar.
Man muss es eben auch verstehen können.
@Maik150893 Wieso erwischte er dich? In deinem ersten Post war deine Partnerin. die Fahrerin!
Das liegt daran, dass ich sie die Antworten aus Ihrer Sicht habe schreiben lassen.
Ist einfacher, als wenn sie mir alles diktieren würde oder nicht? 😁
Das war aus deinem vorletzten Post nicht ersichtlich. Ich frage jetzt nicht wer denkt der T5-Fahrer sei ein Vollidiot.