Unfall, Vorfahrt genommen

Volvo

Hallo, ich bin neu hier im Forum und wollte euch mal um Hilfe bitten.
Und zwar wurde meiner Partnerin
die Vorfahrt genommen und es kam zum Unfall. Angeblich stand die Sonne zu tief und er konnte nicht sehen, ob ein Fahrzeug kommt. Ich hätte zwar gewartet, wenn ich mir nicht sicher bin ob jemand kommt, aber das ist eine andere Geschichte.. (Bilder sind beigefügt)
Da wären meine Frage, wie teuer wäre die Reperatur?
Lässt sich das so einfach reparieren oder nicht?
Und wie sollte man weiter vorgehen? (Polizei hat den Unfall aufgenommen)

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Ockham schrieb am 26. April 2019 um 11:30:13 Uhr:


Nimm trotzdem oder gerade wegen der Schadenshöhe einen Anwalt!

Mal langsam.
So lange es keine Problem gibt, braucht ein Anwalt nicht eingeschaltet zu werden.

Was soll der denn tun?
Wenn die gegnerische Versicherung rumzickt, dann macht es Sinn. Aber doch nicht prophylaktisch.

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Zitat:

@Pete77 schrieb am 28. April 2019 um 00:30:24 Uhr:


Das war aus deinem vorletzten Post nicht ersichtlich. Ich frage jetzt nicht wer denkt der T5-Fahrer sei ein Vollidiot.

Was war daraus nicht ersichtlich?
Ich finde, dass es schon ersichtlich war.
Es ist ja auch egal, ob jemand außer wir das denken 😉

Habe mir nicht alles durchgelesen!

Aber ganz wichtig - du nimmst du dir einen Vereidigten KFZ-Sachverständigen deiner Wahl

Die Versicherungen versuchen mittlerweile auf Kosten der Geschädigten Geld zu sparen, da hilft immer nur o.g. Weg und im Zweifelsfall dann zusätzlich noch ein Anwalt.

So wie früher KVA der Werkstatt und dann hat sich das geht heute nicht mehr - wenn du direkt zu deinem Freundlichen fährst werden die sicherlich auch einen entsprechenden Gutachter zur hand haben!

Zitat:

@verdeboreale schrieb am 27. April 2019 um 23:18:04 Uhr:



Zitat:

@biboca schrieb am 27. April 2019 um 21:53:13 Uhr:


Das Zauberwort heisst "Haftung aus Betriebsgefahr" und betrifft z.B. Motorfahrzeuge im Strassenverkehr. Durch das bloße in den Verkehr bringen einer für andere potentiellen Gefahrenquelle haftet man.
Dafür braucht man kein fünf Anwälte.
Nur wenn man dem Unfallgegner grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann (telefonieren z.B.), ist man aus der Mithaftung raus.

Bevor Du so einen Quatsch raushaust, hättest Du mal besser einen der fünf o. a. Anwälte gefragt. Es gibt viele Fälle, wo die Betriebsgefahr durch das Verschulden des Unfallgegner vollständig überlagert wird und eben keine Mitschuld "übrig" bleibt. Das hat auch nichts mit der "groben Fahrlässigkeit" des Unfallverursachers, sondern viel mehr damit zu tun, ob das Verhalten des Unfallgegners in irgendeiner Weise den Unfall begünstigt oder dessen Schadensfolgen erheblich verstärkt hat. All das ist aus dem hier geschilderten Sachverhalt nicht erkennbar.

Du solltest dich besser informieren

Zitat:

@teddy1x schrieb am 27. April 2019 um 11:19:57 Uhr:


Wenn er einen Anwalt einschaltet, bekommst du trotzden eine gewisse Mitschuld. Ich glaube 5 oder 10 %. Ist aber auch egal. Er hat da nix von.
Es gibt aber solche Idioten.
Man macht sich nämlich schon schuldig, wenn man seinen Wagen startet.

Sorry, aber hier wird völliger Nonsens verbereitet. Also trifft dein letzter Beitrag am ehesten auf dich selber zu.

Zutreffend ist, dass jedem Fahrzeug eine Betriebsgefahr innewohnt, die bei einem Unfall zu berücksichtigen ist.

Die Betriebsgefahr eines Fahrzeugs kann immer dann zurück stehen (auf 0 reduziert werden), wenn der Verkehrsunfall für einen der Beteiligten ein sogenanntes unabwendbares Ereignis gewesen ist, also auch ein Idealfahrer unter Idealbedingungen den Zusammenstoß nicht vermeiden konnte (zB Halten an der Ampel bei Rot-jemand fährt auf). Nachzulesen in §17 abs. 3 StVG. Dies kommt in der Praxis relativ häufig vor. Dürfte im hiesigen Schadensfall in Anbetracht der Kollisionsmarke an der hinteren Seite auch zutreffen.

Da gibt’s dann auch nichts mit mit Schuld oder prozentualer Mithaftung.

Gruß

Christopher

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Zitat:

@opel Baschdi schrieb am 28. April 2019 um 11:55:34 Uhr:


Habe mir nicht alles durchgelesen!

Aber ganz wichtig - du nimmst du dir einen Vereidigten KFZ-Sachverständigen deiner Wahl

Die Versicherungen versuchen mittlerweile auf Kosten der Geschädigten Geld zu sparen, da hilft immer nur o.g. Weg und im Zweifelsfall dann zusätzlich noch ein Anwalt.

So wie früher KVA der Werkstatt und dann hat sich das geht heute nicht mehr - wenn du direkt zu deinem Freundlichen fährst werden die sicherlich auch einen entsprechenden Gutachter zur hand haben!

Meine Partnerin war direkt mit dem Wagen in einer Volvo Werkstatt und die haben sofort einen KFZ-Sachverständigen zum begutachten des Schadens hinzu gezogen.
Beim Anwalt waren wir auch schon.. jetzt heißt es abwarten und schauen, was passiert.
Der Wagen soll nächste Woche fertig sein..

Zitat:

@kato940 schrieb am 29. April 2019 um 00:45:18 Uhr:



Zitat:

@teddy1x schrieb am 27. April 2019 um 11:19:57 Uhr:


Wenn er einen Anwalt einschaltet, bekommst du trotzden eine gewisse Mitschuld. Ich glaube 5 oder 10 %. Ist aber auch egal. Er hat da nix von.
Es gibt aber solche Idioten.
Man macht sich nämlich schon schuldig, wenn man seinen Wagen startet.

Sorry, aber hier wird völliger Nonsens verbereitet. Also trifft dein letzter Beitrag am ehesten auf dich selber zu.

Zutreffend ist, dass jedem Fahrzeug eine Betriebsgefahr innewohnt, die bei einem Unfall zu berücksichtigen ist.

Die Betriebsgefahr eines Fahrzeugs kann immer dann zurück stehen (auf 0 reduziert werden), wenn der Verkehrsunfall für einen der Beteiligten ein sogenanntes unabwendbares Ereignis gewesen ist, also auch ein Idealfahrer unter Idealbedingungen den Zusammenstoß nicht vermeiden konnte (zB Halten an der Ampel bei Rot-jemand fährt auf). Nachzulesen in §17 abs. 3 StVG. Dies kommt in der Praxis relativ häufig vor. Dürfte im hiesigen Schadensfall in Anbetracht der Kollisionsmarke an der hinteren Seite auch zutreffen.

Da gibt’s dann auch nichts mit mit Schuld oder prozentualer Mithaftung.

Gruß

Christopher

Genau das dachten wir uns auch.
Da sie die Kreuzung vorschriftsmäßig überquert hat und er einfach hinter ihr rein ziehen wollte, war es für meine Partnerin ein unabwendbares Ereignis.
Insofern wird dort definitiv nichts mit Mitschuld o.ä kommen.

Ich gebe es auf.

Ich denke da muss ein Gutachter ran.
Ich habe das eben auch beim Auto meiner Frau durch. Sie hatte keine Mitschuld. Der schaden war ähnlich wie bei dir und lag auch bei knappen 10t€, wobei beide Türen auf der Fahrerseite aber noch gestreift wurden.
Gutachter, dann hab ich die Abtretungserklärung unterschrieben und das wars dann. Leihwagen gabs über das Autohaus.
Im Gutachten wird auch noch eine Wertminderung vermerkt. Diese kann man nach der Reparatur bei der Versicherung geltend machen. Waren in unserem Fall nochmal 600€
Bei Haftpflichtschäden ist es auch mit dem Reparaturwert anders. in dem Fall wird wohl bis 130% Wiederbeschaffungswert repariert.

Zitat:

@zmmr942 schrieb am 29. April 2019 um 11:20:03 Uhr:


Ich denke da muss ein Gutachter ran.
Ich habe das eben auch beim Auto meiner Frau durch. Sie hatte keine Mitschuld. Der schaden war ähnlich wie bei dir und lag auch bei knappen 10t€, wobei beide Türen auf der Fahrerseite aber noch gestreift wurden.
Gutachter, dann hab ich die Abtretungserklärung unterschrieben und das wars dann. Leihwagen gabs über das Autohaus.
Im Gutachten wird auch noch eine Wertminderung vermerkt. Diese kann man nach der Reparatur bei der Versicherung geltend machen. Waren in unserem Fall nochmal 600€
Bei Haftpflichtschäden ist es auch mit dem Reparaturwert anders. in dem Fall wird wohl bis 130% Wiederbeschaffungswert repariert.

Ein Gutachter wurde wie bereits erwähnt direkt am Freitag über die Volvo Werkstatt beauftragt.
Das ist ja nicht schön. Wurde bei euch, bzw. deiner Frau der Schaden wenigstens anstandslos reguliert?
Bei ihr hat die Hintertür lediglich ein paar Kratzer abbekommen..
Eine Abtretungserklärung hat sie auch unterschrieben, einen Leihwagen wollte sie nicht, da sie lieber den Nutzungsausfall geltend machen möchte.
Eine Wertminderung wird in ihrem Fall auch erstellt, dazu dann mehr, wenn alles durch ist.
Es soll nächste Woche repariert sein, dann werde ich nochmal die genauen Details betzüglich der Wertminderung usw. veröffentlichen.
Aber würden die Reparaturkosten nicht nur mit 130% berechnet werden, wenn ein Wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen würde?

Bei uns ging alles Glatt.

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Zitat:

@teddy1x schrieb am 29. April 2019 um 13:25:32 Uhr:


Bitte löschen

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