Unfall vor ca. 1 Jahr. Jetzt Rechtsstreit. Gutachten soll neu gemacht werden. Auto ist aber verkauft
Vor ca. 1 Jahr ist uns jemand ins Auto gefahren.
Dessen Versicherung ist die HUK und die wollte nicht bezahlen.
Wir haben aber 3 Zeugen.
Daher haben wir jetzt Klage eingereicht.
Jetzt will die gegnerische Partei zusätzlich zur Schuldfrage auch die Höhe vom Schaden anfechten lassen.
Wir haben damals von einem freien Sachverständigen ein Gutachten machen lassen.
Auto wurde dann von uns teilweise selber repariert und vor ca. 8 Monaten dann verkauft.
Wie läuft das jetzt ab?
Können die an den Käufer rantreten und das Auto nachmals anschauen lassen?
Wie weit kann in so einem Fall unser Gutachten nochmals angefechtet werden?
26 Antworten
@TE: taugt dein Anwalt nichts, oder was erhoffst du dir durch diesen Thread??
Dein Anwalt weiß im Zweifel fünfmal mehr als wir, also was sollen wir im Nebel stochern??
Zitat:
@audijazzer schrieb am 18. Juni 2021 um 00:07:15 Uhr:
oder was erhoffst du dir durch diesen Thread??
Ich erhoffe mir von dem Thread, einfach eine Antwort, wie das in der Regel dann gehandhabt wird.
Wenn natürlich jeder seinen Senf dazu gibt, obwohl er es selber nicht weiß, wirds natürlich kompliziert.
Zu deiner Frage gibt es weder Regeln, noch eine einheitliche Vorgehensweise.
Was passiert wird die Verhandlung ergeben.
Wird das Gutachten vor Gericht "zerpflückt" kann es sein, dass die Frage aufkommt, was mit dem Auto passiert ist.
Wurde der Schaden fiktiv abgerechnet? Wie lange war die Tür schon geöffnet, bevor der Unfall passiert ist? Wurde die Tür nach vorne geschoben und die Scharniere überdehnt?
Falls ja, ist es in der Tat seltsam, wenn beim Gegner nur die Spiegelkappe beschädigt wurde. Gibt es Fotos im Gutachten, aus denen der Anstoßpunkt und -höhe hervorgeht?
Ich denke, falls es dazu keine Infos im Gutachten gibt, könnte es in der Tat für ein Unfallanalytisches Gutachten notwendig sein, bestimmte Maße abzumessen und mit dem Unfallgegner zu vergleichen. Daher auch die Frage nach dem Verbleib des Fahrzeuges.
Falls alles korrekt gelaufen ist, spricht doch nichts dagegen, dass der neue Besitzer als Zeuge mit seinem Fahrzeug für eine Gegenüberstellung vorgeladen wird.
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Da wäre ja fast spannend zu wissen, ob es ein Gutachten vom gegnerischen Fahrzeug gibt. Das mit der Spiegelkappe halte ich für taktisches Geplänkel, möglicherweise hat die Gegenseite ihr Auto auch verkauft und ein Nachforschen wäre noch schwieriger.
Zunächst stellt sich die Frage, ob das Gericht Dir und den Zeugen zum Schadenhergang glaubt.
Daran hängt in Deinem Fall natürlich auch die Schadenhöhe, weil die Gegenpartei ja sagt, sie habe nur den spiegel angefahren
Wenn das durch bzw aus Sicht des Gerichts bewiesen ist, kann muss es aber nicht sein, dass die Huk am Zweifel der Schadenhöhe festhält.
Wenn hier substantiiert etwas vorgetragen wird, insbes. Tatsachen, die die Korrektheit des Gutschtens erschüttern - z.B. nicht aufgeführte Vorschäden -, wird in der Regel ein Gerichtsgutacher eingeschaltet. Dass Du das Beweismittel bereits veräußert hat, ist natürlich erlaubt geht aber im Zweifel dann zu Deinen Lasten, da Du beweispflichtig bist
Hallo, wir haben grad einen ähnlichen Fall. Ist die Sache bei euch schon abgeschlossen? Wenn ja mit welchem Ausgang des Verfahrens?
Der TE war seit über 2 Jahren nicht mehr im Forum, daher wird das hier wie viel zu oft für immer ungelöst bleiben. Am besten eröffnest du einen eigenen, neuen Thread, wo du deinen Fall ausführlich beschreibst, wenn du Hilfe bekommen möchtest.
@Peterson 1982 gibt es ein Ergebnis?
Der TE war wie geschrieben seit über 2 Jahren nicht mehr hier aktiv, daher wird da auch nichts mehr kommen. Ausserdem hast du den falschen getaggt, es ist wenn dann @Peterson1982
Ich habe gelesen, was Du geschrieben hast und auch selber nochmal nachgeschaut.
Wenn man den Usernamen so schreibt, wie Du mit der Zahl direkt hinter dem Namen, wird der User nicht benachrichtigt. Habe ich auch ausprobiert, kannst Du an der Schriftfarbe erkennen.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 22. Juli 2023 um 08:45:23 Uhr:
@Peterson 1982 gibt es ein Ergebnis?
Der TE hat sich erfolgreich um seinen Account geschrieben und wird hier nicht mehr antworten.
Bitte beschreibe deine Situation in einem eigenen Thread, möglichst detailliert.
Hier mache ich zu.
Gruß
Zimpalazumpala , MT-Moderator