unfall vor 3monaten bei teilkasko...
hatte ein unfall vor 3monaten und war teilkasko versichert die versicherung hat mir feuerwehr bezahlt... ich wusste nicht das sie bei einem selbstverschulden auch glas und co erstatten...kann ich da noch was holen? habe nur noch bilder vom auto und zeugen dafür kolleg ist bei der polizei der alles nachweisen kann
33 Antworten
die polizei konnte es mir nicht nachweisen die hätte es mir nachgeweist wenn pesonen verletzt wären...also keine beweise
Das hat doch mit der Versicherung nix zu tun - genausowenig wie es endgültig ist wenn die Polizei jemanden verwarnt weil sie ihn als Unfallschuldigen ausmacht....
Am Ende entscheidet die Versicherung, respektive der Gutachter.
Insofern wie schon gesagt - reich die Rechnungen rein, sag dass der Wagen verschrottet wurde und schau, was es überhaupt noch gibt (denk dran, Selbstbeteiligung abziehen).
Ist ja nun eh wurscht, der Wagen ist hin und demnach ist das Geld für ne Reparatur ja nicht notwendig - dafür isses aber in erster Linie mal gedacht.
Grüße
Schreddi, der hofft, das genau geprüft wird 😉 (denn nicht du allein zahlst das durch Beiträge....)
ne ich zahle zwar nicht alleine das alles von meinen beiträgen aber wenn ich die beiträge zahle habe ich doch das recht drauf
mich regt nur versicherungs betrug auf denn das ist mir absicht...!
Sorry - aber mir will nicht in den Kopf warum einer der ein Auto mit 160 an den Baum setzt dann auf ein Recht pocht, dass ihm gefälligst noch - was weiß ich, vielleicht 100€ - bezahlt werden.
Wofür?
Weil du mit 100 nicht schnell genug angekommen wärst? Weil der Honda mindestens 150 fahren muss? Weil das nicht absichtlich war? (wie du selber schriebst)
Sorry - aber nach so ner Präsentation würd ich gar keine Ansprüche stellen außer an die Vollkasko 😉
Der arme Baum...
Grüße
Schreddi
PS: Zum Thema Versicherungsbetrug hatte madcruiser die Vorlage gegeben - schau mal, was nämlich nicht mehr unter den Versicherungsschutz fällt....
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Der Unfallvorgan:
hatte es sehr eilig musste zum kunden am morgen...wollte cd wechseln was man eigentlich nicht tun sollte wenn man 160... dann ist mir die blende abgeflogen auf beifahrerseite habe mich hingebeugt und lenker leicht nach rechts gezogen...bin auf raen und da hat es mich nach rechts frontal gengen baum...
hatte das auto zwei wochen vorher geholt und nach drei wochen wäre es vollkasko gewesen...
habe ein 16000gegen den baum gesetzt weist was ich mein??!!!
Also nach der Schilderung gibt es Nichts.
Du hast jetzt reichlich grob fahrlässige Fahrhaltensweisen geschildert.
Hättest Du eine Vollkasko gehabt, so müßte die aus denselben Gründen nicht zahlen.
Vorsorglich zu Deiner Info:
Machst Du bei der Versicherung falsche oder unvollständige Angaben, so ist das bereits versuchter Versicherungsbetrug und der ist strafbar.
Dank dem Schutzengel und lerne daraus ...
... denn nicht immer sind die Schutzengel vor Ort!
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Also nach der Schilderung gibt es Nichts.
Du hast jetzt reichlich grob fahrlässige Fahrhaltensweisen geschildert.
Hättest Du eine Vollkasko gehabt, so müßte die aus denselben Gründen nicht zahlen.
Mal ne Frage, wenn ich jemanden hinten drauf fahre, habe ich entweder den Abstand nicht eingehalten oder ich war zu schnell, oder beides, ( grob )fahrlässig ?
Rauchen, Radiosendersuchen, Beifahrerklappe aufheben oder Geschwindigkeit überschreiten alles Dinge die man bewußt macht und die das Autofahren gefährlicher machen, aber wenn die VK dann nicht bezahlt, wozu braucht man die denn ???
Für die 10% der Fälle die trotz größter Vorsicht nicht zu verhindern sind, Glatteis, Vandalismus, ... ?
Christo
Zitat:
Original geschrieben von Gott78
Rauchen, Radiosendersuchen, Beifahrerklappe aufheben oder Geschwindigkeit überschreiten alles Dinge die man bewußt macht und die das Autofahren gefährlicher machen, aber wenn die VK dann nicht bezahlt, wozu braucht man die denn ???
Das frage ich mich auch. Fast alles kann als grob fahrlässig ausgelegt werden. Deshalb habe ich keine Vollkasko.
360 Euro mehr im Jahr, 1000 Euro SB in Schadensfall und dann kann man nicht mal sicher sein, dass die Versicherung überhaupt zahlt?
Nein danke, da spar ich das Geld lieber und lege es für meine eigenen Schäden zurück.
Hier ein Link zu einem schon etwas älteren Beitrag vom Ratgeber Recht:
*KLICK*
Also mal eines dazu....
Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wird bei den meisten Versicherern bei den aktuellen Tarifen ohnehin verzichtet - das wäre also natürlich abgedeckt... (Ausnahmen Alkokohl und "leichter Diebstahl"😉
Grüße
Schreddi
Anhang:
Ich meinte Kasko 🙂
Grüße
Schreddi
Keien 25 % der Tarife auf dem Markt verzichten darauf. Innerhalb eines Konzerns kann es Unterschiede geben.
Daneben muss man grobe und leichte Fahrlässigkeit unterscheiden.
Zwei Beispiele:
Verunglückt man bei Tempo 120 statt den erlaubten 100, so ist das sicherlich anders zu bewerten, als wenn man bei erlaubten 100 km/h mit 160 km/h verunglückt.
Fährt man beim Umschalten auf Rot über die Ampel (es gibt als Vorwarnung ja Gelb), ist das etwas anderes als wenn man nach 4 Sekunden Rot in die Kreuzung reinbrettert.
Anschaulich formuliert:
Dort wo ein normal denkender Mensch sagt "Ist der verrückt" sollte man stets grobe Fahrlässigkeit annehmen können.
Da die Versicherung eine Gefahrengemeinschaft ist und die Leute sehr preisorientiert einkaufen, sollte man bei entsprechendem Preisbewußtsein für den Ausschluß solchen Fahrverhaltens Verständnis haben.
Fazit:
Wer es drin haben will, der sollte danach fragen!
Versicherungen haben entgegen der landläufigen Meinung erhebliche Bedingungsunterschiede.
Und das kann im Schadenfall erhebliche Unterschiede ausmachen!
*lol*
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Daneben muss man grobe und leichte Fahrlässigkeit unterscheiden.
Zwei Beispiele:
Verunglückt man bei Tempo 120 statt den erlaubten 100, so ist das sicherlich anders zu bewerten, als wenn man bei erlaubten 100 km/h mit 160 km/h verunglückt.
Fährt man beim Umschalten auf Rot über die Ampel (es gibt als Vorwarnung ja Gelb), ist das etwas anderes als wenn man 4 Sekunden Rot in die Kreuzung reinbrettert.
1. Wo ist der Unterschied, beides ist zu schnell.
2. Rot ist Rot, oder meinst du Orange ?
Es gibt zwei definitive Ausschlüsse in der Kasko. Rot und Alk. Alles andere, ich sage es nur ungern, ist ein Gang zum Anwalt wert.
Christo
So isses - und es gibt mittlerweile genug Versicherer, die den Einwand entweder ganz oder zumindest nur teilweise ausschließen - so what?
Grüße
Schreddi