Unfall vom Händler verschwiegen, Kaufvertrag unterzeichnet, was jetzt?
Hallo zusammen -
dumm ich weiß, aber habe einen Gebrauchten gekauft und diesen nicht durchchecken lassen. Hatte nur 32.000 KM runter und sah optisch aus wie neu. Probefahrt auch super und da Samstag Nachmittag war, hatte keine Werkstatt mehr offen. Kaufvertrag mit einigen zwielichtigen Kleingedruckten unterschrieben und Anzahlung gemacht 500€ Kaufpreis 7000€). Dann 2 Tage später die Vorbesitzerin aus dem Fahrzeugbrief per Facebook kontaktiert und diese sagte mir, dass sie den Wagen im Dezember als Unfallwagen für 2.500€ verkauft hat (beide Frontairbags ausgelöst). Soll ich direkt einen Anwalt einschalten nun, weil den Wagen will ich so natuivh nicht haben. Die Klauseln im Vertrag (siehe Anhang) sollten ja wohl nicht rechtsgültig sein, wenn der Unfall verschwiegen worden ist. Und ja ich weiß auch nicht, wie ich so was unterschreiben konnte...
Danke für eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Ja, direkt Anwalt. Alles andere bringt: REIN GARNICHTS. Ich spreche aus Erfahrung. Zeit ist hier Geld, also solltest du schnell tätig werden. Auf diese frei erfunden "Klauseln", kann dein Anwalt ruhigen Gewissens scheissen. Diese sind selbstredend lächerlich und haben keinen Wert! 🙂
Kauf beim Händler: 6 Monate Gewährleistung. Unfallwagen verschleiert oder unkenntlich gemacht: Problem 🙂
31 Antworten
Ein Hinweis zu Einschreiben:
Oftmals herrscht die Meinung, dass ein Einschreiben belegt, dass man eine bestimmte Sache, z.B. die Fahrzeugpapiere, verschickt hat. Das stimmt so aber nicht. Das Einschreiben belegt nur, dass man "irgend etwas" an den Empfänger geschickt hat.
Wenn überhaupt, dann sollte man das Einschreiben im Beisein eines unabhängigen Zeugen erstellen und verschließen. Ansonsten kann der Empfänger später behaupten, dass im Brief nur ein leeres Blatt Papier lag.
Auch wenn der Händler 3 Stunden weg ist, wäre es viel sicherer die Papiere persönlich vorbei zu bringen und den Händler ein Dokument unterzeichnen zu lassen, dass er die Papiere erhalten hat.
Bei der Gelegenheit können dann auch beide einen Vertrag unterzeichnen, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt
bzw. aufgehoben werden soll, dass beide Seiten ihr Eigentum zurück erhalten haben und dass beiderseitig keine weiteren Ansprüche bestehen.
Dann sind beide, Du und der Händler, auf der sogenannten "sicheren Seite".
Alternativ macht man ein Video mit der aktuellen Tageszeitung und dem Eintüten des Inhaltes des Anschreibens. Alles nachvollziehbar im Streitfall. Optional nutzt man den Anwalt über die Rechtsschutzversicherung. Das ist entspannter und man wird nicht wie ein kleiner Schuljunge behandelt.
Traurig, aber wahr- normale, klärende Gespräche, sind nur selten möglich.
Hier scheint ja alles gut gelaufen zu sein. Die Papiere per Einschreiben zu senden, reicht meiner Meinung nach völlig aus. Es wird von Banken auch nicht anders gehandhabt und ist schon ein sehr sicherer Weg. Ausnahmen gibts immer.