Unfall und zuviele km
Hallo,
Ich habe mal ne frage, ich hatte am Freitag nen Unfall, auf der Schnellstraße sind mir Wildschweine vors auto gelaufen, ich hatte letztes Jahr meine Verischerung gewechselt, bin zur AXA gegangen, weil das viel günstiger war, habe damals im Dezember den vertrag abgeschlossen, habe damaligen km stand angegeben 175tsd km....so jetzt steht das auto draußen mit 191tsd...
Also habe ich 1000km zuviel...wie seht das den jetzt mit dem versicherungsschutz aus? mache mir jetzt voll die gedanken, heute war gutachter da um das Auto zu begutachten und den Wert zu ermitteln....
Hoffe mir kann jemand von euch helfen, oder eine Antwort darauf geben.
mfg
Darius
20 Antworten
12.000 sind 12.000, und nicht 1000 pro Monat. Wenn man das Auto nur im Sommer, oder nur im Winter nutzt?? Ich habe hier einen MX 5 stehen. Der hat seine Kilometer für das Jahr voll. Wird jetzt aber auch eingemottet. Und nix Saisonkennzeichen. Jeder kann ein anderes Fahrprofil haben.
Wenn du einen Handyvertrag mit 300 Minuten im Monat hast, hast du auch nicht nur pro Tag 10 Minuten. Im Schnitt schon, aber ich könnte die 300 auch den ersten Tag vertelefonieren.
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
... (ich wüßte nicht, was dagegen spricht), ...
Dagegen spricht, dass der Rabattretter nur bei laufenden Verträgen wirkt. Dein Vertrag läuft aber noch garnicht. Ebenso wirst Du bei der neuen Versicherung nicht hochgestuft, sondern eingestuft. Du hast doch bei der neuen Versicherung keinen SF25 Vertrag, der hochgesetzt wird, sondern eine Ersteinstufung von SF10 (oder was auch immer).
Diese Rabattretter sind wie Hochstufung und viele andere Dinge auch keine gesetzliche Geschichte, sondern alles freiwillige Leistungen einer bestimmten Versicherung. Ebenso hat der Rabattretter ganz erhebliche Nachteile beim Versicherungswechsel: Mag sein, dass Du wegen eines Rabattretters nicht hochgestuft wirdst, aber bei einem Wechsel nach einer Rettungsaktion muss die neue Versicherung die SF-Klasse nicht anerkennen, denn die ist ja "gerettet" und das muss nicht so übernommen werden.
Derartige Spezialitäten sollten sehr genau beim Versicherungsvertreter nachgerechnet und VOR DER UNTERSCHRIFT schriftlich durch die neue Versicherung bestätigt werden, alles andere kann sehr böse (teuer) enden, wenn dann im Februar der wirkliche Vertrag kommt und die tatsächlichen SF-Klassen und Eurobeträge drinnsteht. Alles davor sind nur "vorab" ohne jeden Rechtsanspruch.
Zitat:
Dagegen spricht, dass der Rabattretter nur bei laufenden Verträgen wirkt. Dein Vertrag läuft aber noch garnicht. Ebenso wirst Du bei der neuen Versicherung nicht hochgestuft, sondern eingestuft. Du hast doch bei der neuen Versicherung keinen SF25 Vertrag, der hochgesetzt wird, sondern eine Ersteinstufung von SF10 (oder was auch immer).
@pflaumenkuchen: Sorry, aber Deine Ausführungen sind falsch:
QuelleZitat:
Beim Wechsel der Versicherung zum Jahreswechsel werden Rückstufungen infolge von Schäden des laufenden Jahres, nach den Bedingungen der neuen Versicherungsgesellschaft im Folgejahr abgewickelt. Hat die bestehende Versicherung keinen Rabatt-Retter, kann so durch einen Versicherungswechsel der Rabattretter des neuen Versicherers genutzt werden.
Zitat:
[...]
Ebenso hat der Rabattretter ganz erhebliche Nachteile beim Versicherungswechsel: Mag sein, dass Du wegen eines Rabattretters nicht hochgestuft wirdst, aber bei einem Wechsel nach einer Rettungsaktion muss die neue Versicherung die SF-Klasse nicht anerkennen, denn die ist ja "gerettet" und das muss nicht so übernommen werden.
Trotzdem ist es eine mögliche, legale Variante zur Schadensbegrenzung, denn wenn man sich nicht zu einer Versicherung mit Rabattretter rettet 😉, wird man sofort schlechter gestuft. Wenn der Jahresbeitrag bei der neuen Versicherung "passt", hat man auf jedenfall zunächst einen Vorteil, der sich nur dann wieder aufhebt, wenn man später wieder "unglücklich" wechselt. Aber ein echter Nachteil entsteht auch dann nicht.
QuelleZitat:
..., kann so durch einen Versicherungswechsel der Rabattretter des neuen Versicherers genutzt werden.
Kann, muss aber nicht.
Nicht alle Versicherungen lassen den Rabattretter "vorfristig" wirken.
Wenn sie es macht, dann schön und wenn sie es (vor Vertragsunterschrift) auch bestätigt, besonders schön, aber sie muss es nicht machen.
Zitat:
Trotzdem ist es eine mögliche, legale Variante zur Schadensbegrenzung, ...
Natürlich sollte man es machen, wenn es so angeboten und zugesichert wird und auch eine geringere Prämie bei rauskommt, daher auch der Hinweis, sich diese ganzen Feinheiten und entscheidenden Details vorher auch bestätigen zu lassen.
In fast allen Foren finden sich immer so gegen Ende Februar massenweise Klagen, weil die neue Versicherung dem vorher (selber) Ausgerechnetem nun doch nicht gefolgt ist, weil eben der alte Rabatt eine Sondereinstufung war, den die neue Versicherung nicht übernommen hat und ähnliches mehr.
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Hallo
habe mir nicht alles durchgelesen ..... aber ich kann mal sagen wie so einen Versicherungswechselbescheinigung (VWB) aussieht
Z.B
jeweils für KH und VK
Beginn : 01.01.2008
V-Ende: 31.12.2008
RGJ 2007
SFStufe: 10
Anzahl der Schäden mit SFR Auswirkung : 0
Anzahl der Schäden ohne SFR Auswirkung : 1
bedeutet: im Bsp hat der VN SF1 (2008 minus 2007) und einen Schaden in 2008 gehabt. Die NEUE Gesellschaft stuft nun nach ihrer Rückstufungstabelle zum 1.1. die in den AGB´s zu finden ist.
Alte Versicherung anrufen nach dem Rabattgrundjahr (RGJ) fragen und nicht nur nach der SF-Klasse - danach in die AGB´s schauen und GUT ist!
Zu Problemen kommt es nur wenn Sondereinstufungen vergessen werden - Die Versicherungen bestätigen meistens nur tatsächlich erfahrene Jahre
MFG
Hallo,
die versicherung hat mir den ganzen schaden bezahlt, die haben nichts wegen den km gesagt, werde das bei den nächstem auto gleich ändern von 15tsd auf 18tsd.
vielen dank für eure antworten.
mfg
darius