Unfall und sehr merkwürdige Regulierung

Hallo zusammen,
vor längerer Zeit hatte ich einen Unfall, jemand ist auf mein stehendes Auto aufgefahren. zusätzlich zum Schaden am Auto erlitt ich ein starkes Schleudertrauma, das mich 8 Wochen außer Gefecht setzte.
Auf Anraten ließ ich sofort ein Gutachten durch einen vereidigten Sachverständigen erstellen. Die Zahlen aus dem GA:
Reparaturkosten: € 3.070,-
Wiederbeschaffungswert: € 2600,-
Restwert: € 300,-
Gutachterkosten: € 540,-
Ich bat um Regulierung auf Totalschadenbasis zuzgl. Schmerzensgeld.
Die Versicherung rührte sich nicht! Nach mehreren schriftlichen Nachfragen kam nun nach knapp 4 Monaten !!! ein Regulierungsschreiben: Der im GA genannte Wiederbeschaffungswert ist zu hoch, er beträgt maximal € 1.900,-. Abzüglich des Restwertes zahlen wir € 1.600,-. da das Gutachten unbrauchbar ist, übernehmen wir hierfür die Kosten nicht. Zuzüglich zahlen wir feiwillig ein großzügiges Schmerzensgeld von € 150,-. Damit ist die Regulierung abgeschlossen.
Ich fühle mich hier mehr als verar.....! Wie soll ich nun am Besten weiter vorgehen?
Grüße Manu

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von manu51


@Hafi545

Bezüglich Deiner Frage: Es gibt in Deinem Umfeld aus Versicherungskaufleuten und Juristen sicherlich jemanden, der bereit ist, Dir den Umgang mit einer Suchmachine zu erklären.
Im Übrigen habe ich eine große Bitte an Dich. Suche Dir doch bitte für Deine haltlosen Unterstellungen und billigen Provokationen jemanden Deines Niveaus, ich kann und möchte da nicht mithalten.
Dankeschön.

Wieder nur blubbblubb....

Mach Dir um mein Umfeld und mich keine Sorgen, wir kennen die Antwort auf die Frage.

Ich hätte nur gerne von Dir gelesen, was ein staatlich geprüfter Sachverständiger ist.

Dass Du darauf nicht anwortest, sondern wieder nur Beleidigungen absonderst, ist glasklar, denn es gibt keinen staatlich geprüften KFZ-Sachverständigen. Es gibt keine staatliche Ausbildung und kein Staatsexamen, das er bestehen könnte.

Aber da inzwischen wirklich jedem hier klar sein dürfte, was von diesem User zu halten ist, der sich als schwerverletzte Hausfrau hilfesuchend ans Forum wendet und dann innerhalb weniger Tage plötzlich zum Hobbyjuristen und KFZ-Sachverständigen mutiert, um hier seine Weisheiten unters Volk zu bringen, werde ich corsadiesels Rat befolgen...

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Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Du schreibst ja selbst, dass man einen Anspruch nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat. - Also ein gesetzlicher Anspruch.

Vielleicht kann uns ein Sachkundiger noch endgültig aufklären? 🙄

Deine Ansicht ist wohl zutreffend.

O.

@go-4-golf
@einige_Fragen

Hallo, Ihr habt Euch ja schon schön vorgearbeitet.
Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus § 823 BGB, die Anspruchshöhe aus § 249 BGB.
Fahrer, Halter und Versicherung haften gesamtschuldnerisch, d. h. der Geschädigte kann sich aussuchen, wen er in Anspruch nimmt.

Gruß Manu

Wenn Fahrer oder Halter ein Anspruchsschreiben vom Gegner bekommen, hat er es unverzüglich an den KH Versicherer weiterzuleiten.

Ein KH Versicherer ersetzt nicht nur berechtigte Ansprüche, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche notfalls vor Gericht mit eigenen RAW ab.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Wenn Fahrer oder Halter ein Anspruchsschreiben vom Gegner bekommen, hat er es unverzüglich an den KH Versicherer weiterzuleiten.

Ein KH Versicherer ersetzt nicht nur berechtigte Ansprüche, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche notfalls vor Gericht mit eigenen RAW ab.

Daß bei Dir geschädigte Opfer von Verkehrsunfällen "Gegner" sind, ist bei Deiner devoten Haltung gegenüber Versicherungen nicht verwunderlich!

KH-Versicherer ersetzen eben oftmals die berechtigten Ansprüche nicht, sondern verweigern die Zahlung mit allen, auch illegalen, Mitteln!
Daß unberechtigte Ansprüche abgewiesen werden, ist dagegen völlig in Ordnung!

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@Manu

So oder ähnlich habe ich Deine Antwort eingeschätzt 😁

Ich besitze ja auch Intelligenz! 🙂

Zitat:

Original geschrieben von manu51


Ich besitze ja auch Intelligenz! 🙂

.............na ich weiß nicht so recht

Daß Du nichts Rechtes weißt, war mir schon aufgefallen.🙂

[OT]
frauen koennen das sticheln nicht lassen ("devot"😉 und finden kein ende...
[/OT]
*5eur ins phrasenschwein, ich weiss*

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


[OT]
frauen koennen das sticheln nicht lassen ("devot"😉 und finden kein ende...
[/OT]
*5eur ins phrasenschwein, ich weiss*

So ist das Leben eben.....😛

Tach,

ist ja mal wieder eine nette Unterhaltung, aber hat schon mal jemandem aufgefallen, dass "die" TE laut Profil ein Mann ist?

Salve,
remarque

Dann ist sie eben eine männliche Hausfrau…

UGS sagt man auch "Hausmann"

Gibt es eigentlich einen besonderen Grund, weshalb hier noch kein Moderator eingegriffen hat? 😕

Sonst geht das immer wesentlich schneller mit back to topic etc. 😕

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Gibt es eigentlich einen besonderen Grund, weshalb hier noch kein Moderator eingegriffen hat? 😕

Sonst geht das immer wesentlich schneller mit back to topic etc. 😕

gibts nen grund, warum du das als frage im thread schreibst anstatt die bimmel zu druecken?

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