Unfall und sehr merkwürdige Regulierung
Hallo zusammen,
vor längerer Zeit hatte ich einen Unfall, jemand ist auf mein stehendes Auto aufgefahren. zusätzlich zum Schaden am Auto erlitt ich ein starkes Schleudertrauma, das mich 8 Wochen außer Gefecht setzte.
Auf Anraten ließ ich sofort ein Gutachten durch einen vereidigten Sachverständigen erstellen. Die Zahlen aus dem GA:
Reparaturkosten: € 3.070,-
Wiederbeschaffungswert: € 2600,-
Restwert: € 300,-
Gutachterkosten: € 540,-
Ich bat um Regulierung auf Totalschadenbasis zuzgl. Schmerzensgeld.
Die Versicherung rührte sich nicht! Nach mehreren schriftlichen Nachfragen kam nun nach knapp 4 Monaten !!! ein Regulierungsschreiben: Der im GA genannte Wiederbeschaffungswert ist zu hoch, er beträgt maximal € 1.900,-. Abzüglich des Restwertes zahlen wir € 1.600,-. da das Gutachten unbrauchbar ist, übernehmen wir hierfür die Kosten nicht. Zuzüglich zahlen wir feiwillig ein großzügiges Schmerzensgeld von € 150,-. Damit ist die Regulierung abgeschlossen.
Ich fühle mich hier mehr als verar.....! Wie soll ich nun am Besten weiter vorgehen?
Grüße Manu
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von manu51
@Hafi545Bezüglich Deiner Frage: Es gibt in Deinem Umfeld aus Versicherungskaufleuten und Juristen sicherlich jemanden, der bereit ist, Dir den Umgang mit einer Suchmachine zu erklären.
Im Übrigen habe ich eine große Bitte an Dich. Suche Dir doch bitte für Deine haltlosen Unterstellungen und billigen Provokationen jemanden Deines Niveaus, ich kann und möchte da nicht mithalten.
Dankeschön.
Wieder nur blubbblubb....
Mach Dir um mein Umfeld und mich keine Sorgen, wir kennen die Antwort auf die Frage.
Ich hätte nur gerne von Dir gelesen, was ein staatlich geprüfter Sachverständiger ist.
Dass Du darauf nicht anwortest, sondern wieder nur Beleidigungen absonderst, ist glasklar, denn es gibt keinen staatlich geprüften KFZ-Sachverständigen. Es gibt keine staatliche Ausbildung und kein Staatsexamen, das er bestehen könnte.
Aber da inzwischen wirklich jedem hier klar sein dürfte, was von diesem User zu halten ist, der sich als schwerverletzte Hausfrau hilfesuchend ans Forum wendet und dann innerhalb weniger Tage plötzlich zum Hobbyjuristen und KFZ-Sachverständigen mutiert, um hier seine Weisheiten unters Volk zu bringen, werde ich corsadiesels Rat befolgen...
104 Antworten
Na super 😠
Da bekommen wir endlich mal einen aktuellen Stand gepostet
(bleibt ja oft genug aus) und ihr zweifelt es an.
@manu:
ich bin jedenfalls am Ausgang dieser Forderungen interessiert.
Also halt "uns" auf dem Laufenden.
Gruß Cokefreak
PS: was sagen die hier anwesenden Anwälte zu den Forderungen?
Zitat:
Original geschrieben von manu51
Hallo zusammen,
möchte nun einen Zwischenbericht zum Stand der Dinge geben.
War heute dann doch beim Fachanwalt. Ein sehr interessantes und aufschlußreiches Gespräch. Den eigentlich größten Schadenposten hatte ich völlig außer Acht gelassen. Auf Grund der erlittenen Verletzung steht mir ein Ausgleich des Haushaltführungsschadens zu, muss noch genau berechnet werden, liegt irgendwo zwischen € 3.000,- und € 4.000,-.
Und aufgrund des Verkehrsunfalls warst Du als Hausfrau 100% fiktiv Arbeitsunfähig? Ein kurzes Attest mit einem Zweizeiler seitens des Arztes reicht sicherlich als geeigneter Nachweis nicht aus.
Du weißt schon wonach der Rechtsanwalt seine Gebühren abrechnet und wer letztendlich seine Kosten zu erstatten hat? Die Versicherung des Schädigers, Du oder sofern vorhanden, Dein Rechtsschutzversicherer
.Zum einfach um € 700,- gekürzten Wiederbeschaffungswert folgendes:
Aus dem geführten Schriftverkehr geht eindeutig und zweifelsfrei hervor, daß es sich von Seiten der Schadensachbearbeiterin nicht um ein Versehen oder einen Irrtum handelt sondern um vorsätzliche, rechtswidrige Kürzung. Deshalb wird der Anwalt Strafanzeige wegen Betrugs und Untreue bei der Staatsanwaltschaft erstatten.Mit Deinen Ausführungen machst Du gerade die Überschrift des Fed zu Eigen.
Und wo liegt hier ein strafrechtlicher Tatbestand? Es geht um einem zivilrechtlichen Anspruch über den gestritten wird. Nicht mehr und nicht weniger. Wieviele Strafanzeigen müsste ein Versicherer jährlich bei unberechtigten Forderungen erstatten? - ohne die Regulierungspraxis in Deinem Fall für gut zu heißen -
Deine Chancen auf eine Erstattung auf weiteren Schadenersatz für den Fahrzeuschaden stehen aber sicherlich nicht schlecht, Deine Schilderung vorausgesetzt ist vollständig und es findet sich nicht noch ein PferdefußWegen der ausstehenden Zahlung wird unverzüglich Klage eingereicht.
Werde weiter berichten, wenn es Neues gibt.
Gruß Manu
Zitat:
Original geschrieben von Mik0811
Und aufgrund des Verkehrsunfalls warst Du als Hausfrau 100% fiktiv Arbeitsunfähig? Ein kurzes Attest mit einem Zweizeiler seitens des Arztes reicht sicherlich als geeigneter Nachweis nicht aus.
Was genau ein "Haushaltsführungsschaden" ist und wie er definiert wird, findest Du leicht heraus, wenn Du den Begriff bei Google eingibst (habe ich inzwischen auch getan).
Zitat:
Du weißt schon wonach der Rechtsanwalt seine Gebühren abrechnet und wer letztendlich seine Kosten zu erstatten hat? Die Versicherung des Schädigers, Du oder sofern vorhanden, Dein Rechtsschutzversicherer.
Nur so nebenbei, hätte die Versicherung rechtmäßig und ordentlich reguliert, wären gar keine Anwaltsgebühren angefallen!
Zitat:
Und wo liegt hier ein strafrechtlicher Tatbestand? Es geht um einem zivilrechtlichen Anspruch über den gestritten wird. Nicht mehr und nicht weniger. Wieviele Strafanzeigen müsste ein Versicherer jährlich bei unberechtigten Forderungen erstatten? - ohne die Regulierungspraxis in Deinem Fall für gut zu heißen -
Deine Chancen auf eine Erstattung auf weiteren Schadenersatz für den Fahrzeuschaden stehen aber sicherlich nicht schlecht, Deine Schilderung vorausgesetzt ist vollständig und es findet sich nicht noch ein Pferdefuß
Ich erkläre es Dir gerne, wie der Anwalt es mir auch erklärt hat. Der zivilrechtliche Anspruch ist eine Sache für sich und wird nun entsprechend eingeklagt.
Der Straftatbestand ergibt sich aus § 263 StGB:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt,
daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Genau dies wurde hier gemacht, indem vorsätzlich ein geringer bewerteter Fahrzeugtyp herangezogen wurde und das ganze trotz mehrerer Hinweise darauf und entsprechende Reklamation als rechtmäßig "verkauft" wurde. Durch diese Handlung sind und werden unnötige Kosten (Rechtsanwalt/Gericht) zu Lasten der Versichertengemeinschaft produziert, deshalb kommt zusätzlich der Strafttatbestand der Untreue in Frage.
Zitat:
Wieviele Strafanzeigen müsste ein Versicherer jährlich bei unberechtigten Forderungen erstatten?
Wenn diese Forderungen mit Hilfe vorsätzlich falscher Angaben gestellt werden, ist dies "Versicherungsbetrug" und wird richtigerweise geahndet.
Jeder findet dies in Ordnung. Warum eigentlich bei umgekehrt Handelnden nicht???
@manu51
Sorry -aber dein Anwalt hat nicht alle Tassen im Schrank!
Gestatte ihm ruhig, in deinem Namen eine Strafanzeige gegen den Sachbearbeiter zu erstatten - ist ja dein Geld, was hier verbrannt wird und macht bei deiner Klage einen besonders guten Eindruck.
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Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Nur zur Info:Zitat:
Original geschrieben von manu51
Ich habe keinen Antrag gestellt (das fehlte noch!), sondern eine ordentlich belegte Forderung gestellt, Schmerzensgelforderung war übrigens € 1.000,-
Eine Forderung ist ein vertraglicher Anspruch..O.
Also schließe ich zukünftig kurz vor dem Unfall noch mit dem Unfallgegner einen Vertrag ab, damit ich auch ja die Schadensersatzforderung stellen kann oder wie? 😕
Oder gilt das Zusammentreffen der Fahrzeuge als konkludentes Handeln mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen? 😕
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Sorry -aber dein Anwalt hat nicht alle Tassen im Schrank!
Sorry - er ist nicht mein Anwalt - ich besitze keine Anwälte - ich habe ihn nur beauftragt. Im Übrigen bin ich der Überzeugung, daß er wesentlich mehr Tassen im Schrank hat als Du.
Zitat:
Gestatte ihm ruhig, in deinem Namen eine Strafanzeige gegen den Sachbearbeiter zu erstatten - ist ja dein Geld, was hier verbrannt wird und macht bei deiner Klage einen besonders guten Eindruck.
Seit wann verbrennen Strafanzeigen Geld? Und ich muss mit meiner Klage keinen guten Eindruck machen, ich bin lediglich gezwungen, einer rechtswidrig handelnden Versicherung durch das Gericht klar machen zu lassen, daß sie mir den rechtlich zustehenden Schadenersatz zu zahlen haben.
Woher, um Alles in der Welt, nehmen manche Schadensachbearbeiter eigentlich die Überzeugung, daß für sie Gesetze und geltendes Recht außer Kraft gesetzt sind?
Zitat:
Original geschrieben von manu51
Zitat:
Seit wann verbrennen Strafanzeigen Geld?
Weil Anwälte selten für Recht und Ehre kämpfen, sondern für Euro oder glaubst du, das der Versicherer die Kosten für die Strafanzeige gegen seinen Mitarbeiter übernehmen wird!
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Über sowas wird der SB sich totlachen.
Wohl eher nicht, da der Staatsanwalt das Verfahren einstellen wird, bevor es der Sachbearbeiter überhaupt erfährt
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Wohl eher nicht, da der Staatsanwalt das Verfahren einstellen wird, bevor es der Sachbearbeiter überhaupt erfährtZitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Über sowas wird der SB sich totlachen.
Irgendwann ist immer das erste mal. 😁
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
@manu51
Sorry -aber dein Anwalt hat nicht alle Tassen im Schrank!Gestatte ihm ruhig, in deinem Namen eine Strafanzeige gegen den Sachbearbeiter zu erstatten - ist ja dein Geld, was hier verbrannt wird und macht bei deiner Klage einen besonders guten Eindruck.
Wieso hat der Anwalt nicht alle Tassen im Schrank?
Fahrzeugtyp und BJ und Laufleistung stehen in den Zulassungspapieren und im Gutachten.
Der Sachbearbeiter ermittelt mit einem anderen Fahrzeugtyp logischerweise einen anderen WBW.
Bis hierhin könnte man sagen dumm gelaufen, shit happens.
Aber warum übernimmt er aus dem von ihm für ungültig erklärten Gutachten den Restwert? Hier wird es schon grenzwertig.
Durch die Rege komunikation zwischen TE und Versicherung sollte sich nun der Irrtum mit dem Fahrzeugtyp geklärt haben.Ob der Sachbearbeiter der TE nun glaubt oder nicht, ein zweiter Blick ins Gutachten und der Irrtum ist so was von offensichtlich.
Ob das nun den Strafstand des Betruges erfüllt mögen die Juristen besser beurteilen können.Der normale Bürger nennt so was aber auf alle Fälle Betrug.
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Also schließe ich zukünftig kurz vor dem Unfall noch mit dem Unfallgegner einen Vertrag ab, damit ich auch ja die Schadensersatzforderung stellen kann oder wie? 😕Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Nur zur Info:
Eine Forderung ist ein vertraglicher Anspruch..O.
Oder gilt das Zusammentreffen der Fahrzeuge als konkludentes Handeln mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen? 😕
Nö.
Wenn Du etwas forderst, musst Du dafür eine sogenannte Anspruchsgrundlage haben.
Was ist diese dann bei Deinen Forderungen?
Wird man geschädigt, hat man nach BGB einen Anspruch gegen den Schädiger.
Hat der kein Geld, bezahlst Du Deinen Schaden selber.
Ist aber ein Schaden durch einen Verkehrsunfall an Deinem Fahrzeug entstanden, dann hast Du nach dem Versicherungsvertragsgesetz einen Direktanspruch gegen die Versicherung des Schädigers. D.h. Du kannst Deinen Schaden auch direkt bei der Versicherung geltend machen.
Deine Forderung an die gegnerische Versicherung ist also ein Anspruch nach dem Versicherungsvertragsgesetz, also ein vertraglicher Anspruch.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Nö.Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Also schließe ich zukünftig kurz vor dem Unfall noch mit dem Unfallgegner einen Vertrag ab, damit ich auch ja die Schadensersatzforderung stellen kann oder wie? 😕
Oder gilt das Zusammentreffen der Fahrzeuge als konkludentes Handeln mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen? 😕
Wenn Du etwas forderst, musst Du dafür eine sogenannte Anspruchsgrundlage haben.
Was ist diese dann bei Deinen Forderungen?Wird man geschädigt, hat man nach BGB einen Anspruch gegen den Schädiger.
Hat der kein Geld, bezahlst Du Deinen Schaden selber.Ist aber ein Schaden durch einen Verkehrsunfall an Deinem Fahrzeug entstanden, dann hast Du nach dem Versicherungsvertragsgesetz einen Direktanspruch gegen die Versicherung des Schädigers. D.h. Du kannst Deinen Schaden auch direkt bei der Versicherung geltend machen.
Deine Forderung an die gegnerische Versicherung ist also ein Anspruch nach dem Versicherungsvertragsgesetz, also ein vertraglicher Anspruch.
O.
Du hast in der Sache bzw. im Ergebnis Recht. Aber als Geschädigter hat man doch keinen direkten
vertraglichen(!) Anspruch an die gegnerische Versicherung.
Ich kann jetzt zugegebenermaßen nicht genau sagen, ob man einen direkten gesetzlichen Anspruch an die gegnerische Versicherung hat, oder ob das formal eigentlich alles über den Unfallverursacher laufen muss (der dann einen Erstattungsanspruch gegen seine eigene Versicherung hätte). In der Praxis regelt man das ja allerdings immer direkt mit der gegnerischen Versicherung.
Einen vertraglichen Anspruch an die gegnerische Versicherung kann ich aber absolut nicht erkennen, höchstens einen gesetzlichen Anspruch.
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Du hast in der Sache bzw. im Ergebnis Recht. Aber als Geschädigter hat man doch keinen direkten vertraglichen(!) Anspruch an die gegnerische Versicherung.Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Nö.
Wenn Du etwas forderst, musst Du dafür eine sogenannte Anspruchsgrundlage haben.
Was ist diese dann bei Deinen Forderungen?Wird man geschädigt, hat man nach BGB einen Anspruch gegen den Schädiger.
Hat der kein Geld, bezahlst Du Deinen Schaden selber.Ist aber ein Schaden durch einen Verkehrsunfall an Deinem Fahrzeug entstanden, dann hast Du nach dem Versicherungsvertragsgesetz einen Direktanspruch gegen die Versicherung des Schädigers. D.h. Du kannst Deinen Schaden auch direkt bei der Versicherung geltend machen.
Deine Forderung an die gegnerische Versicherung ist also ein Anspruch nach dem Versicherungsvertragsgesetz, also ein vertraglicher Anspruch.
O.
Ich kann jetzt zugegebenermaßen nicht genau sagen, ob man einen direkten gesetzlichen Anspruch an die gegnerische Versicherung hat, oder ob das formal eigentlich alles über den Unfallverursacher laufen muss (der dann einen Erstattungsanspruch gegen seine eigene Versicherung hätte). In der Praxis regelt man das ja allerdings immer direkt mit der gegnerischen Versicherung.
Einen vertraglichen Anspruch an die gegnerische Versicherung kann ich aber absolut nicht erkennen, höchstens einen gesetzlichen Anspruch.
Man hat einen Anspruch nach dem Versicherungsvertragsgesetz, was nach meiner Auffassung ein vertraglicher Anspruch ist. Möglicherweise steht hierüber auch etwas in dem Pflichtversicherungsgesetz, dann wäre es ein gesetzlicher Anspruch.
Anspruch muss formal nicht über den Unfallverursacher laufen, kann aber.
Versicherung und Versicherungsnehmer haften gesamtschuldnerisch.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Man hat einen Anspruch nach dem Versicherungsvertragsgesetz, was nach meiner Auffassung ein vertraglicher Anspruch ist. Möglicherweise steht hierüber auch etwas in dem Pflichtversicherungsgesetz, dann wäre es ein gesetzlicher Anspruch.
Du schreibst ja selbst, dass man einen Anspruch nach dem Versicherungsvertrags
gesetzhat. - Also ein gesetzlicher Anspruch.
Vielleicht kann uns ein Sachkundiger noch endgültig aufklären? 🙄