Unfall und sehr merkwürdige Regulierung

Hallo zusammen,
vor längerer Zeit hatte ich einen Unfall, jemand ist auf mein stehendes Auto aufgefahren. zusätzlich zum Schaden am Auto erlitt ich ein starkes Schleudertrauma, das mich 8 Wochen außer Gefecht setzte.
Auf Anraten ließ ich sofort ein Gutachten durch einen vereidigten Sachverständigen erstellen. Die Zahlen aus dem GA:
Reparaturkosten: € 3.070,-
Wiederbeschaffungswert: € 2600,-
Restwert: € 300,-
Gutachterkosten: € 540,-
Ich bat um Regulierung auf Totalschadenbasis zuzgl. Schmerzensgeld.
Die Versicherung rührte sich nicht! Nach mehreren schriftlichen Nachfragen kam nun nach knapp 4 Monaten !!! ein Regulierungsschreiben: Der im GA genannte Wiederbeschaffungswert ist zu hoch, er beträgt maximal € 1.900,-. Abzüglich des Restwertes zahlen wir € 1.600,-. da das Gutachten unbrauchbar ist, übernehmen wir hierfür die Kosten nicht. Zuzüglich zahlen wir feiwillig ein großzügiges Schmerzensgeld von € 150,-. Damit ist die Regulierung abgeschlossen.
Ich fühle mich hier mehr als verar.....! Wie soll ich nun am Besten weiter vorgehen?
Grüße Manu

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von manu51


@Hafi545

Bezüglich Deiner Frage: Es gibt in Deinem Umfeld aus Versicherungskaufleuten und Juristen sicherlich jemanden, der bereit ist, Dir den Umgang mit einer Suchmachine zu erklären.
Im Übrigen habe ich eine große Bitte an Dich. Suche Dir doch bitte für Deine haltlosen Unterstellungen und billigen Provokationen jemanden Deines Niveaus, ich kann und möchte da nicht mithalten.
Dankeschön.

Wieder nur blubbblubb....

Mach Dir um mein Umfeld und mich keine Sorgen, wir kennen die Antwort auf die Frage.

Ich hätte nur gerne von Dir gelesen, was ein staatlich geprüfter Sachverständiger ist.

Dass Du darauf nicht anwortest, sondern wieder nur Beleidigungen absonderst, ist glasklar, denn es gibt keinen staatlich geprüften KFZ-Sachverständigen. Es gibt keine staatliche Ausbildung und kein Staatsexamen, das er bestehen könnte.

Aber da inzwischen wirklich jedem hier klar sein dürfte, was von diesem User zu halten ist, der sich als schwerverletzte Hausfrau hilfesuchend ans Forum wendet und dann innerhalb weniger Tage plötzlich zum Hobbyjuristen und KFZ-Sachverständigen mutiert, um hier seine Weisheiten unters Volk zu bringen, werde ich corsadiesels Rat befolgen...

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Davon abgesehen das wir keine Gutachter sind und die Sachlage sowieso nicht beurteilen oder genau beantworten können, ist uns das Fahrzeug und den genauen Umfang der Körperlichen Verletzung nicht bekannt und ohne Glaskugel kann man hierzu dann nichts beitragen.

Daher war der Rat mit dem Anwalt die beste Antwort.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Einfacher als hier ist ein Widerspruch nicht zu begründen.
Wo liegt das Problem?

O.

In der Summe der "Kleinigkeiten".

Ist ja nicht nur der WBW der angezweifelt wird. Es kommt ja noch das Scmerzensgeld in ungeahnter Höhe dazu.
Spätestens hier führt kein Weg mehr an einem Rechtsbeistand vorbei.

Zitat:

Da haben wir doch schon eine mögliche Ursache für die abweichende Einschätzung des WBW:
Zugrundelegung eines unzutreffenden Fahrzeugtyps. Warum dann die Aufregung?
Da diese von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, widersprich der Entscheidung der Versicherung.
Einfacher als hier ist ein Widerspruch nicht zu begründen.
Wo liegt das Problem?

O.

Ist doch Alles längst mehrfach passiert. Das Problem liegt darin, daß sie stur bei ihrer Haltung bleibt und behauptet, richtig reguliert zu haben!

Zitat:

Original geschrieben von joschi67



Ist ja nicht nur der WBW der angezweifelt wird. Es kommt ja noch das Scmerzensgeld in ungeahnter Höhe dazu.
Spätestens hier führt kein Weg mehr an einem Rechtsbeistand vorbei.

Auch hinsichtlich des Schmerzensgeldes ist mir die Sache unverständlich.

TE verlangt Schmerzensgeld, ohne offensichtlich einen Betrag zu nennen.

Er erhält 150 €. 

Warum ist ihm das zu wenig? Hat er Vergleichsmaßstäbe?

Hier kann es geboten sein, einen Rechtsanwalt hinsichtlich der Angemessenheit des Schmerzensgeldes einzuschalten.

Hier scheint allenthalb die Devise vorzuherrschen: Ich weiss nicht, was mir zusteht, aber ich weiss, dass das, was ich erhalten soll, zu wenig ist.

O.

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Zitat:

Original geschrieben von manu51



Ist doch Alles längst mehrfach passiert. Das Problem liegt darin, daß sie stur bei ihrer Haltung bleibt und behauptet, richtig reguliert zu haben!

Wenn ein Antrag gestellt wurde und die Versicherung kommt dem nicht nach, muss begründet werden, warum davon abgewichen wurde. Das ist nicht nur bei Versicherungen so, sondern überall im täglichen Leben, wenn man einen Anspruch hat.

Und wenn man die Begründung (nicht Behauptung) vorliegen hat, dann bemüht man sich zu prüfen, ob diese stichhaltig und nachvollziehbar ist. Wenn man dazu nicht in der Lage ist, muss man diese akzeptieren oder sich rechtlichen Beistand suchen.

O.

Zitat:

[Wenn ein Antrag gestellt wurde und die Versicherung kommt dem nicht nach, muss begründet werden, warum davon abgewichen wurde. Das ist nicht nur bei Versicherungen so, sondern überall im täglichen Leben, wenn man einen Anspruch hat.

Ich habe keinen Antrag gestellt (das fehlte noch!), sondern eine ordentlich belegte Forderung gestellt, Schmerzensgelforderung war übrigens € 1.000,-

Zitat:

Und wenn man die Begründung (nicht Behauptung) vorliegen hat, dann bemüht man sich zu prüfen, ob diese stichhaltig und nachvollziehbar ist. Wenn man dazu nicht in der Lage ist, muss man diese akteptieren oder sich rechtlichen Beistand suchen.

O.

Wie bereits ausgeführt, es gab keine Begründung, sondern Behauptungen, weder stichhaltig noch nachvollziehbar.

Und wozu ich in der Lage bin, ahnst Du nicht mal ansatzweise!

Zitat:

Original geschrieben von manu51



Zitat:

[Wenn ein Antrag gestellt wurde und die Versicherung kommt dem nicht nach, muss begründet werden, warum davon abgewichen wurde. Das ist nicht nur bei Versicherungen so, sondern überall im täglichen Leben, wenn man einen Anspruch hat.

Ich habe keinen Antrag gestellt (das fehlte noch!), sondern eine ordentlich belegte Forderung gestellt, Schmerzensgelforderung war übrigens € 1.000,-

Nur weil ein Autounfall eingetreten ist heißt es nicht, dass ein Anspruch auf Schmerzenseld entsteht. Die Höhe bemisst sich nach Art und Umfang der Verletzung. Die Zahlung der Höhe richtet sich nach vergleichbaren Urteilen. Ench nur 1.000,-€ fodern ist halt nicht ausreichend.

Zitat:

Original geschrieben von manu51



Zitat:

Und wenn man die Begründung (nicht Behauptung) vorliegen hat, dann bemüht man sich zu prüfen, ob diese stichhaltig und nachvollziehbar ist. Wenn man dazu nicht in der Lage ist, muss man diese akteptieren oder sich rechtlichen Beistand suchen.

O.

Wie bereits ausgeführt, es gab keine Begründung, sondern Behauptungen, weder stichhaltig noch nachvollziehbar.
Und wozu ich in der Lage bin, ahnst Du nicht mal ansatzweise!

Aber anscheind hilft Dir deine Art und Weise nicht weiter. Sonst hättest Du 1) nicht die Probleme mit dem Wiederbeschaffungswert und 2) nicht mit dem Schmerzensgeld. Offensichtlich fehlt es an der nötigen Selbsteinschätzung

Zitat:

Original geschrieben von manu51


Ich habe keinen Antrag gestellt (das fehlte noch!), sondern eine ordentlich belegte Forderung gestellt, Schmerzensgelforderung war übrigens € 1.000,-

Fordern kann man viel... Für Schmerzensgelder gibt es Tabellen, in denen die Beträge in vergleichbar gelagerten Fällen anhand der Rechtssprechung nachzulesen sind.

Hast du so eine Tabelle?

Zitat:

Original geschrieben von manu51



Ich habe keinen Antrag gestellt (das fehlte noch!), sondern eine ordentlich belegte Forderung gestellt, Schmerzensgelforderung war übrigens € 1.000,-

Nur zur Info:

Eine Forderung ist ein vertraglicher Anspruch..  

O.

Zitat:

Original geschrieben von Mik0811



Nur weil ein Autounfall eingetreten ist heißt es nicht, dass ein Anspruch auf Schmerzenseld entsteht. Die Höhe bemisst sich nach Art und Umfang der Verletzung. Die Zahlung der Höhe richtet sich nach vergleichbaren Urteilen. Ench nur 1.000,-€ fodern ist halt nicht ausreichend.

Das hat niemand behauptet. Wer lesen kann ist oft im Vorteil!

Bei vergleichbaren Verletzungen schwanken die ausgeurteilten Summen zwischen € 500,- und € 5.000,-

Zitat:

Original geschrieben von Mik0811



Aber anscheind hilft Dir deine Art und Weise nicht weiter. Sonst hättest Du 1) nicht die Probleme mit dem Wiederbeschaffungswert und 2) nicht mit dem Schmerzensgeld. Offensichtlich fehlt es an der nötigen Selbsteinschätzung

Da gebe ich Dir Recht. Ich war tatsächlich so naiv, zu glauben, eine so einfache Angelegenheit könne man, um Kosten zu sparen, ohne Rechtsanwalt erledigen. Im Übrigen habe ich keine Probleme mit Wiederbeschaffungswert oder Schmerzensgeld, sondern nur mit einer zahlungsunwilligen Versicherung!

Ich frage mich wo aus dem Fred bislang eine bezifferte und begründete Schmerzensgeldforderung hervor geht?

Aber ja, ich kann lesen und schreiben. Außer mein Apfelgerät macht mal wieder komische Wörter 😉

Du hast mit Deinem Fred Hilfe gesucht, dass solltest Du bei Deinen Äußerungen auf unsere Antworten bedenken. Nun gut, sei es drum.

Ich selbst arbeite zwar für eine Versicherung, in Ordnung ist es nicht, wenn berechtigte Forderungen willkürlich gekürzt oder abgelehnt werden. Wenn es bei der derzeitigen Halting der gegnerischen Versicherung, aus Deiner Sicht unbegründeten Ablehnung bleibt, wirst Du um den Klageweg nicht umhin kommen.

150 € ist standard für ein schluedertrauma... es sei den es gibt eine ein medizinisches gutachten, was entsprechend von schwerrwiegeneden schmwerzen ausgeht... als beispiel ich habe nach 3 Jahren Klage und, und, und... berufsunfähigkeit (Zeitsoldat), zwetrümertes Knie (künstilcihe kniescheibe), jahrelanger reha... 1500,00 € erhalten... Laut meiner Anwältin, war dies sogar ein "schneller" Fall und eine recht hohe Summe... Als erwachsene Person ist Schmerzensgeld recht gering, solang man sich wieder bewegen kann... Bei Kindern mit Lebenslamgen Folgen oder kompletter immobilität gibt es erst Geld... nur ob dann das Geld einen glücklich macht...

Lege Einspruch ein, stell den Sachverhalt klar, Informiere deinen Gutachter und setze eine Frist. Zumal denke ich, hätte die Abwicklung schneller gehen können, wenn direkt die Versicherung angerufen worden wäre.. bei einem KFZ (Wert 2000 €...wenn ich es richtig gelesen habe), zahlen viele Versicherer einfach den Wiederbeschaffungswert aus, anhand von Fotos... um die Gutachterkosten zu sparen.

Hallo zusammen,
möchte nun einen Zwischenbericht zum Stand der Dinge geben.
War heute dann doch beim Fachanwalt. Ein sehr interessantes und aufschlußreiches Gespräch. Den eigentlich größten Schadenposten hatte ich völlig außer Acht gelassen. Auf Grund der erlittenen Verletzung steht mir ein Ausgleich des Haushaltführungsschadens zu, muss noch genau berechnet werden, liegt irgendwo zwischen € 3.000,- und € 4.000,-.
Zum einfach um € 700,- gekürzten Wiederbeschaffungswert folgendes:
Aus dem geführten Schriftverkehr geht eindeutig und zweifelsfrei hervor, daß es sich von Seiten der Schadensachbearbeiterin nicht um ein Versehen oder einen Irrtum handelt sondern um vorsätzliche, rechtswidrige Kürzung. Deshalb wird der Anwalt Strafanzeige wegen Betrugs und Untreue bei der Staatsanwaltschaft erstatten.
Wegen der ausstehenden Zahlung wird unverzüglich Klage eingereicht.
Werde weiter berichten, wenn es Neues gibt.
Gruß Manu

Zitat:

Original geschrieben von manu51


Deshalb wird der Anwalt Strafanzeige wegen Betrugs und Untreue bei der Staatsanwaltschaft erstatten.

...ja ne is klar 🙄

Ich bin hier raus...

Zitat:

Original geschrieben von manu51


Hallo zusammen,
möchte nun einen Zwischenbericht zum Stand der Dinge geben.
War heute dann doch beim Fachanwalt. Ein sehr interessantes und aufschlußreiches Gespräch. Den eigentlich größten Schadenposten hatte ich völlig außer Acht gelassen. Auf Grund der erlittenen Verletzung steht mir ein Ausgleich des Haushaltführungsschadens zu, muss noch genau berechnet werden, liegt irgendwo zwischen € 3.000,- und € 4.000,-.
Zum einfach um € 700,- gekürzten Wiederbeschaffungswert folgendes:
Aus dem geführten Schriftverkehr geht eindeutig und zweifelsfrei hervor, daß es sich von Seiten der Schadensachbearbeiterin nicht um ein Versehen oder einen Irrtum handelt sondern um vorsätzliche, rechtswidrige Kürzung. Deshalb wird der Anwalt Strafanzeige wegen Betrugs und Untreue bei der Staatsanwaltschaft erstatten.
Wegen der ausstehenden Zahlung wird unverzüglich Klage eingereicht.
Werde weiter berichten, wenn es Neues gibt.
Gruß Manu

Das hat Dir der RAW so verkauft ??   Lach, Prost Mahlzeit.

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